9.11.2024 spiegel.de "Nikotin im Beutel – Tabakkonzerne erfinden neues Suchtprodukt"

09.11.2024 11:44
avatar  VeraC64
#1
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https://www.spiegel.de/wissenschaft/mens...79-e127d6c25d24

"Zyn" heißt das neue Produkt, bestehend aus Nikotin im Beutel mit Geschmack, das man sich unter die Oberlippe klemmt.
In Deutschland (noch) verboten, in den USA übersteigt die Nachfrage schon das Angebot.
Im o.g. Artikel wird wieder vor dem angeblich abhängig machenden Nikotin gewarnt.


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09.11.2024 22:32
avatar  Schimi
#2
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Oje, da war mal wieder ein richtig informierter an der Tastatur beim Spiegel....

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10.11.2024 05:02 (zuletzt bearbeitet: 10.11.2024 05:11)
#3
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wundert mich,da der Marco Evers der den Artikel geschrieben hat, sich vor Jahren als recht gut informierter und dem Dampfen gegenüber sehr positiv eingestellter Journalist gezeigt hat.
Anscheinend ist das Suchtpotential und die Gefährlichkeit von Nikotin nicht aus den Köpfen der Mediziner und des Allgemeinwissens zu kriegen und wird unreflektiert übernommen. Spinat enthält ja schließlich auch viel Eisen.
Ansonsten finde ich den Artikel recht neutral bis auf die reisserische Überschrift,aber da gehts halt um Klickzahlen....


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10.11.2024 11:30
avatar  CmYk
#4
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In Deutschland verboten? Nikotin Pouches gibt es seit Jahrzehnten hier zu kaufen, an jedem Kiosk und tausenden online Shops...


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10.11.2024 21:22
avatar  Schimi
#5
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Offiziell sind Pouches nicht erlaubt, weil eingruppiert als Lebensmittel. Und Lebensmittel darf kein Nikotin zugesetzt werden.

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11.11.2024 02:41 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2024 02:42)
#6
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Zitat von Schimi im Beitrag #5
Offiziell sind Pouches nicht erlaubt, weil eingruppiert als Lebensmittel. Und Lebensmittel darf kein Nikotin zugesetzt werden.


Weil Nikotin so giftig/schädlich ist?
Das wäre kein Grund, es nicht als "Lebensmittel" zuzulassen.
Das Genussmittel Alkohol ist auch als "Lebensmittel" zugelassen - Bier gilt sogar als "sicheres Lebensmittel" lt. LGL Bayern.

Interessanterweise wurden Nikotin-Kaugummis von der EU-Kommission als "Lebensmittelzubereitung" kategorisiert:
"VERORDNUNG (EU) Nr. 211/2010 DER KOMMISSION
vom 11. März 2010
(2) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission
vom 16. November 1988 über die Einreihung von be
stimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ( 2 )
wurde Kaugummi, das an einen Ionenaustauscher gebun
denes Nikotin enthält, um den Geschmack des Tabak
rauchs nachzuahmen, und das seinen Verwendern helfen
soll, mit dem Rauchen aufzuhören, als „Lebensmittel
zubereitung“ in die Unterposition 2106 90 eingereiht."
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex...014:0015:DE:PDF

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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