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nikotinhaltige Liquids in NRW verboten!?
#2302 RE: Ist das das Ende???
#2303 RE: Ist das das Ende???
Zitat von Torsten68
Oh wartet mal ab bin Dienstag wieder da da werde ich mal ein paar Kommentare ausseinander nehmen. Die Piraten was sollen die schon unternehmen mit ihren paar männchen.
Torsten,
sie sollen im Internet mit ins Dampferboot, damit
mehr Interesse geweckt wird.
Schönen Urlaub noch
1.
Ein Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.
Bei allem Respekt, aber ES REICHT.
Wir brauchen mehr aufmerksamkeit von der Presse und die werden wir nicht durch kommentieren allein bekommen!
Wir sollten uns [ich kann leider erst im Januar, hänge noch in Russland fest wäre aber sehr gerne dabei] in Düsseldorf treffen um den Landtag zu umstellen und in bei dieser Protestaktion in eine Megadampfwolke packen. Paralell dazu und den anderen Landeshauptstädten kleinere Demos und Kundgebungen, und den Herren zu zeigen, dass wir uns nicht alles gefallen lassen. Solange wir nur vor der Kiste hocken um Berichte zu kommentieren und E-Mails verfassen werden wir nichts erreichen.
Also auf nach Düsseldorf und den P******n den Kampf ansagen.
Das muss auch Tage danach noch in deren Ohren hallen!
Schenkt uns Dummheit, kein Niveau
Das dumme Volk ist schnell zufrieden
Werft uns noch mehr Scheiße vor, wir fressen sie schon
Schenkt uns Dummheit, kein Niveau
Egal, sie schmeckt uns sowieso
Weg mit dem Mist, den ihr uns vorwerft, es braucht ihn keiner
Und das nirgendwo
#2305 RE: Ist das das Ende???
Ich weiss nicht, ob dieser Artikel schon gepostet wurde und ich das übersehen habe. Aber immerhin findet sich auch mal was Positives in der Presse:
http://www.subway.de/aktuell/shortnews/a...trie-13802.html
Hardware: Lavatube mit 6 ml DCT; A2 classic auf 900 eGo Steel; Joyetech eGo-C; Joyetech eGo 1000 mit DCLR Cartomizer; eGo 900 mit 3 ml DCT; 2 x eGo-T 650, verschiedene Clearos + diverse Ersatzteile, Werkzeuge, Mischutensilien, Liquids etc. etc. etc. ...^^
Bekennende HWV-Fori; Break Even Point ist noch in weiter Ferne ... (Der Ticker stimmt da nicht so ganz^^)
Zitat von MiaWallace
Ich weiss nicht, ob dieser Artikel schon gepostet wurde und ich das übersehen habe. Aber immerhin findet sich auch mal was Positives in der Presse:
http://www.subway.de/aktuell/shortnews/a...trie-13802.html
Ist nen guter Artikel, nur leider nicht von einem der "großen" der Branche...
So ein Artikel im Stern, Focus usw. würde mit Sicherheit größere Betrachtung finden...
So, ich würde das jetzt gerne so an Frau steffens (ihr Büro) zurückschicken. Ist das in Ordnung so? Ihr könnt gerne kopiere, reinschreiben, ändern usw.
zur Problematik der so genannten "E-Zigarette" hat uns eine Vielzahl von Zuschriften erreicht. Offensichtlich haben die Äußerungen von Ministerin Barbara Steffens zu den gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette Fragen aufgeworfen, die wir im Folgenden beantworten.
Warum warnt Ministerin Barbara Steffens vor der E-Zigarette?
Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben Dann sollte es ein Verbot geben, die das Bewerben dieses Produktes als gesunde Alternative verbietet. Wir Konsumenten sehen die e-Zigarette lediglich als weniger schädlich als die Tabakzigarette.. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist (stimmt so nicht! Es gibt genügend Informationen und Prüfergebnisse über die Inhaltstoffe!). Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.(Ja, ebenso wie beim Rauchen von Zigaretten, dem Nutzen von Nikotinpflastern und Nikotinkaugummis!)
Ist das Inhalieren nikotinfreier Liquids unbedenklich?
Wir können im Moment auch nicht davon ausgehen, dass das Inhalieren nikotinfreier Stoffe gesundheitlich unbedenklich ist. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen(aber doch nur bei Frau Dr. Pötschke-Langer und Kollegin, denn bei meiner Familie und mir gibt es da keinerlei Probleme!) auslösen kann Und warum ist dieses doch so gefährliche Propylenglykol auch z.B. der Trägerstoff von Asthmasprays?(. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können. Veraltet und nicht haltbar. es gibt neue Studien, die das widerlegen!
Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?
Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.Wir nutzen die E-Zigarette nicht, um einen Rauchstopp zu erlangen. Wir sind nur auf eine weniger schädliche Alternative zum Rauchen umgestiegen.
Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz (sind denn Tabakzigaretten, die Nikotin enthalten gesünder?) und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.(sind denn Toilettenreiniger nicht auch zulassungspflichtig?)
Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel. Und was ist dann z.B mit Alkohol? Der beeinträchtigt auch die physiologische Funktion des menschlichen Körpers. Ist das dann nicht ebenfalls ein Funktionsarzneimittel?
Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise. Diese Warnhinweise gibt es auch auf den Liquids. Das darf auch gerne gesetzlich vorgeschrieben werden.
Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.Also ich fühle mich nicht aufgeklärt, sondern nur einseitig diffamiert.
Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?
Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums.Sie billigt aber, dass alle Menschen, die jetzt zur e-Zigarette greifen, wieder Tabak-abhängig werden. Die Resultate daraus sind bekannt. Ebenfalls ist bekannt, das etwa 80 Prozent der Menschen, die einen Rauchstopp anstreben, diesen nicht geschafft haben. Auch nicht durch eine Verhaltensänderung, noch durch Kurse, Medikamente, Pflaster usw. Darüber hinaus hat die Landesregierung soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund zugute kommt.
Leider greift Frau Steffens in keinem ihrer Antwortschreiben auf den “Offenen Brief” zurück, den sie sicherlich schon mehrfach erhalten hat und der die aufgestellten Behauptungen aus Presse, Medien und von Ihrer Seiter her widerlegt!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php und http://www.mgepa.nrw.de/startseitenmeldu...1220a/index.php.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Zitat von Jacky123
So, ich würde das jetzt gerne so an Frau steffens (ihr Büro) zurückschicken. Ist das in Ordnung so? Ihr könnt gerne kopiere, reinschreiben, ändern usw.
zur Problematik der so genannten "E-Zigarette" hat uns eine Vielzahl von Zuschriften erreicht. Offensichtlich haben die Äußerungen von Ministerin Barbara Steffens zu den gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette Fragen aufgeworfen, die wir im Folgenden beantworten.
Warum warnt Ministerin Barbara Steffens vor der E-Zigarette?
Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben Dann sollte es ein Verbot geben, die das Bewerben dieses Produktes als gesunde Alternative verbietet. Wir Konsumenten sehen die e-Zigarette lediglich als weniger schädlich als die Tabakzigarette.. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist (stimmt so nicht! Es gibt genügend Informationen und Prüfergebnisse über die Inhaltstoffe!). Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.(Ja, ebenso wie beim Rauchen von Zigaretten, dem Nutzen von Nikotinpflastern und Nikotinkaugummis!)
Ist das Inhalieren nikotinfreier Liquids unbedenklich?
Wir können im Moment auch nicht davon ausgehen, dass das Inhalieren nikotinfreier Stoffe gesundheitlich unbedenklich ist. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen(aber doch nur bei Frau Dr. Pötschke-Langer und Kollegin, denn bei meiner Familie und mir gibt es da keinerlei Probleme!) auslösen kann Und warum ist dieses doch so gefährliche Propylenglykol auch z.B. der Trägerstoff von Asthmasprays?(. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können. Veraltet und nicht haltbar. es gibt neue Studien, die das widerlegen!
Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?
Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.Wir nutzen die E-Zigarette nicht, um einen Rauchstopp zu erlangen. Wir sind nur auf eine weniger schädliche Alternative zum Rauchen umgestiegen.
Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz (sind denn Tabakzigaretten, die Nikotin enthalten gesünder?) und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.(sind denn Toilettenreiniger nicht auch zulassungspflichtig?)
Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel. Und was ist dann z.B mit Alkohol? Der beeinträchtigt auch die physiologische Funktion des menschlichen Körpers. Ist das dann nicht ebenfalls ein Funktionsarzneimittel?
Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise. Diese Warnhinweise gibt es auch auf den Liquids. Das darf auch gerne gesetzlich vorgeschrieben werden.
Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.Also ich fühle mich nicht aufgeklärt, sondern nur einseitig diffamiert.
Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?
Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums.Sie billigt aber, dass alle Menschen, die jetzt zur e-Zigarette greifen, wieder Tabak-abhängig werden. Die Resultate daraus sind bekannt. Ebenfalls ist bekannt, das etwa 80 Prozent der Menschen, die einen Rauchstopp anstreben, diesen nicht geschafft haben. Auch nicht durch eine Verhaltensänderung, noch durch Kurse, Medikamente, Pflaster usw. Darüber hinaus hat die Landesregierung soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund zugute kommt.
Leider greift Frau Steffens in keinem ihrer Antwortschreiben auf den “Offenen Brief” zurück, den sie sicherlich schon mehrfach erhalten hat und der die aufgestellten Behauptungen aus Presse, Medien und von Ihrer Seiter her widerlegt!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php und http://www.mgepa.nrw.de/startseitenmeldu...1220a/index.php.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Ich habs mal ein wenig geändert, finde die Sache in sich sehr gut, nicht als Kritik zu werten, nur vielleicht noch ein wenig anders formuliert und längst noch nicht ausgereift, dazu fehlt mir die Zeit und Fachkenntnis bis jetzt
Werden sich bestimmt auch noch andere melden ;-)
Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben "In diesem Punkt stimme ich Ihnen zu. Deshalb sollte man den Firmen, die dieses Produkt als gesunde Alternative anpreisen, einen Riegel vorschieben.". Wir Konsumenten und Fachleute sehen die e-Zigarette lediglich als weniger schädlich als die Tabakzigarette. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist (Dies ist bewiesenermaßen nicht richtig, Es liegen lange Informationen und Prüfergebnisse über die Inhaltstoffe vor!). Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.(Ebenso wie beim Rauchen von Zigaretten, dem Nutzen von Nikotinpflastern und Nikotinkaugummis!)
Ist das Inhalieren nikotinfreier Liquids unbedenklich?
Wir können im Moment auch nicht davon ausgehen, dass das Inhalieren nikotinfreier Stoffe gesundheitlich unbedenklich ist. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen(aber doch nur bei Frau Dr. Pötschke-Langer und Kollegin, denn sonst würden Sie behaupten, daß über eine Million Dampfer nebst ihren Familien und Freunden ständig benebelt leben. Nachweisslich ist dies nicht der Fall, im Gegenteil, die Familien der betroffenen atmen sprichwörtlich auf) auslösen kann Und warum ist dieses doch so gefährliche Propylenglykol auch z.B. der Trägerstoff von Asthmasprays?(. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können. Veraltet und nicht haltbar. es gibt neue Studien, die das widerlegen!
Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?
Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.Wir nutzen die E-Zigarette nicht, um einen Rauchstopp zu erlangen. Wir sind nur auf eine weniger schädliche Alternative zum Rauchen umgestiegen.
Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz (sind denn Tabakzigaretten, die Nikotin enthalten gesünder?) und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.(sind denn Toilettenreiniger nicht auch zulassungspflichtig?)
Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel. Und was ist dann z.B mit Alkohol? Der beeinträchtigt auch die physiologische Funktion des menschlichen Körpers. Ist das dann nicht ebenfalls ein Funktionsarzneimittel?
Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Hier hinterfrage ich, warum dies nicht lange der Fall ist bei einem Produkt, was erwiesenermaßen sehr viele Krankheiten verursacht - und bitte um dringende Klärung. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise. Erklären Sie mir bitte den Unterschied, warum also deutlich sichtbare Warnhinweise auf Liquids nicht ausreichen sollten, Ihre Erklärung erscheint mir nicht logisch, denn nur weil Tabakerzeugnisse ausgeschlossen sind, erklärt dem Verbraucher nicht automatisch, warum andere Produkte, hier Liquids, nicht ausgeschlossen werden.
Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.
Genau seit einer Woche fühle ich mich nicht aufgeklärt, sondern als steuerzahlender Bürger des Staates NRW diffamiert. Ich bin wie Sie der Meinung, daß nicht jedem Tür und Tor geöffnet werden darf, Liquids in den Verkehr zu bringen.
Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?
Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums.Sie billigt aber, dass alle Menschen, die jetzt zur e-Zigarette greifen, wieder Tabak-abhängig werden. Die Resultate daraus sind bekannt. Ebenfalls ist bekannt, das etwa 80 Prozent der Menschen, die einen Rauchstopp anstreben, diesen nicht geschafft haben. Auch nicht durch eine Verhaltensänderung, noch durch Kurse, Medikamente, Pflaster usw. Darüber hinaus hat die Landesregierung soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund zugute kommt.
Leider greift Frau Steffens in keinem ihrer Antwortschreiben auf den “Offenen Brief” zurück, den sie sicherlich schon mehrfach erhalten hat und der die aufgestellten Behauptungen aus Presse, Medien und von Ihrer Seiter her widerlegt!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php und http://www.mgepa.nrw.de/startseitenmeldu...1220a/index.php.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt sucht die Piraten Partei alles Zum Dampfen wie Urteile studien Fachartikel
http://piratenpad.de/E-Dampfen-Dokumente
Zitat von Canada123
@Jacky - ich finde es gut. "Mache das R mal bei dem Wort Seite unten weg";-) Aber im Ernst: Glaubst Du wirklich, sie selbst würde es lesen?
Keine Ahnung ob sie es lesen wird. Aber es soll auch eine Art Vorlage sein, für andere, die es vielleicht auch irgendwohin schicken wollen. Jeder Beitrag (sei er auch noch so klein) ist sinnvoll. Und ich habe für mich ein besseres Gefühl, wenn ich irgendwas tue.
So hier nochmal das Ganze mit etwas abgeänderten Formulierungen
Sehr geehrte Frau Minister, bzw. sehr geehrte Damen und Herren des Büros der Ministerin,
zunächst vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben.
Leider haben sich dadurch bei mir nur wieder neue Fragen aufgetan, bzw. ich kann einige Behauptungen weder nachvollziehen, noch so stehen lasse.
Deshalb habe ich meine Fragen, bzw. Anmerkungen in roter Schrift in Ihr Schreiben gesetzt, mit der Bitte um Erklärung.
Vielen dank und mit freundlichem Gruß
.....
From: Ministerinbüro
Sent: Wednesday, December 21, 2011 11:44 AM
To: erikawan@web.de
Subject: AW: E-Zigaretten
Sehr geehrte Frau.....,
zur Problematik der so genannten "E-Zigarette" hat uns eine Vielzahl von Zuschriften erreicht. Offensichtlich haben die Äußerungen von Ministerin Barbara Steffens zu den gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette Fragen aufgeworfen, die wir im Folgenden beantworten.
Warum warnt Ministerin Barbara Steffens vor der E-Zigarette?
Die E-Zigarette wird häufig als gesunde Alternative zum Tabakkonsum beworben "In diesem Punkt stimme ich Ihnen zu. Deshalb sollte man den Firmen, die dieses Produkt als gesunde Alternative anpreisen, einen Riegel vorschieben.". Wir Konsumenten und Fachleute sehen die e-Zigarette lediglich als weniger schädlich als die Tabakzigarette. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist(Dies ist bewiesenermaßen nicht richtig, Es liegen lange Informationen und Prüfergebnisse über die Inhaltstoffe vor!) . Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.(Ja, ebenso wie beim Rauchen von Zigaretten, dem Nutzen von Nikotinpflastern und Nikotinkaugummis!)
Ist das Inhalieren nikotinfreier Liquids unbedenklich?
Wir können im Moment auch nicht davon ausgehen, dass das Inhalieren nikotinfreier Stoffe gesundheitlich unbedenklich ist. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann (aber doch nur bei Frau Dr. Pötschke-Langer und Kollegin, denn sonst würden Sie behaupten, daß über eine Million Dampfer nebst ihren Familien und Freunden ständig benebelt leben. Nachweisslich ist dies nicht der Fall, im Gegenteil, die Familien der betroffenen atmen sprichwörtlich auf) Und warum ist dieses doch so gefährliche Propylenglykol auch z.B. der Trägerstoff von Asthmasprays?(. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können. Veraltet und nicht haltbar. es gibt neue Studien, die das widerlegen!
Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?
Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.Wir nutzen die E-Zigarette nicht, um einen Rauchstopp zu erlangen. Wir sind nur auf eine weniger schädliche Alternative zum Rauchen umgestiegen.
Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz (sind denn Tabakzigaretten, die Nikotin enthalten gesünder?) und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.(sind denn Toilettenreiniger nicht auch zulassungspflichtig?)
Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel. Und was ist dann z.B mit Alkohol? Der beeinträchtigt auch die physiologische Funktion des menschlichen Körpers. Ist das dann nicht ebenfalls ein Funktionsarzneimittel?
Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise.
Erklären Sie mir bitte den Unterschied, warum also deutlich sichtbare Warnhinweise auf Liquids nicht ausreichen sollten, Ihre Erklärung erscheint mir nicht logisch, denn nur weil Tabakerzeugnisse ausgeschlossen sind, erklärt dem Verbraucher nicht automatisch, warum andere Produkte, hier Liquids, nicht ausgeschlossen werden.
Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.Also ich fühle mich nicht aufgeklärt, sondern nur einseitig diffamiert.
Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?
Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums.Sie billigt aber, dass alle Menschen, die jetzt zur e-Zigarette greifen, wieder Tabak-abhängig werden. Die Resultate daraus sind bekannt. Ebenfalls ist bekannt, das etwa 80 Prozent der Menschen, die einen Rauchstopp anstreben, diesen nicht geschafft haben, bzw. nicht schaffen. Weder durch eine Verhaltensänderung, noch durch Kurse, Medikamente, Pflaster usw. Ist sich die Frau Ministerin dessen bewusst, dass sie gewollt oder ungewollt die Tabakindustrie unterstützt und viele Menschen “zurück” zur Zigarette drängt? Darüber hinaus hat die Landesregierung soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund zugute kommt.
Leider greift Frau Steffens in keinem ihrer Antwortschreiben auf den “Offenen Brief” zurück, den sie sicherlich schon mehrfach erhalten hat und der die aufgestellten Behauptungen aus Presse, Medien und von Ihrer Seite her widerlegt!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php und http://www.mgepa.nrw.de/startseitenmeldu...1220a/index.php.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Zitat von Jacky123
So, ich würde das jetzt gerne so an Frau steffens (ihr Büro) zurückschicken. Ist das in Ordnung so? Ihr könnt gerne kopiere, reinschreiben, ändern usw.
zur Problematik der so genannten "E-Zigarette" hat uns eine Vielzahl von Zuschriften erreicht. Offensichtlich haben die Äußerungen von Ministerin Barbara Steffens zu den gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette Fragen aufgeworfen, die wir im Folgenden beantworten.
Warum warnt Ministerin Barbara Steffens vor der E-Zigarette?
Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben Dann sollte es ein Verbot geben, die das Bewerben dieses Produktes als gesunde Alternative verbietet. Wir Konsumenten sehen die e-Zigarette lediglich als weniger schädlich als die Tabakzigarette.. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist (stimmt so nicht! Es gibt genügend Informationen und Prüfergebnisse über die Inhaltstoffe!). Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.(Ja, ebenso wie beim Rauchen von Zigaretten, dem Nutzen von Nikotinpflastern und Nikotinkaugummis!)
Ist das Inhalieren nikotinfreier Liquids unbedenklich?
Wir können im Moment auch nicht davon ausgehen, dass das Inhalieren nikotinfreier Stoffe gesundheitlich unbedenklich ist. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen(aber doch nur bei Frau Dr. Pötschke-Langer und Kollegin, denn bei meiner Familie und mir gibt es da keinerlei Probleme!) auslösen kann Und warum ist dieses doch so gefährliche Propylenglykol auch z.B. der Trägerstoff von Asthmasprays?(. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können. Veraltet und nicht haltbar. es gibt neue Studien, die das widerlegen!
Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?
Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.Wir nutzen die E-Zigarette nicht, um einen Rauchstopp zu erlangen. Wir sind nur auf eine weniger schädliche Alternative zum Rauchen umgestiegen.
Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz (sind denn Tabakzigaretten, die Nikotin enthalten gesünder?) und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.(sind denn Toilettenreiniger nicht auch zulassungspflichtig?)
Ist gut geschrieben.
Habe übrigens heute auch Post gekriegt.
Natürlich wußte ich schon vorher, was drin stand.
Also die alte Leier.
Habe spontan geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme auf mein Schreiben.
Mit Bedauern muß ich leider feststellen, daß Sie sich lediglich eines vorab verfassten Rundbriefes bedienen,
der weder auf mein Schreiben eingeht noch in irgendeiner Weise erkennen läßt, daß Sie Ihre Bürger und
somit Wählerschaft überhaupt Ernst nehmen.
Jeder, der mit dem Umgang der E-Zigarette versiert ist, weiß, daß es diese evtl. auch Risiken mit sich bringen
kann. Jeder Raucher weiß das auch, wobei hier das ernorme Gesundheitsrisiko außer Frage steht.
Warnhinweise sind deutlich zu erkennen, doch sind diese trotzdem nicht verboten.
Aufgrund von unwissentlichen Aussagen und sog. Selbstversuchen wird hier Propaganda gegen das sog.
Dampfen gemacht. Da hierüber noch keine Langzeitstudien vorliegen, sofern diese überhaupt geplant sind,
steht weder fest, kann zu diesem Zeitpunkt weder angenommen werden, ob die E-Zigarette schädlich ist oder
nicht. Alle weiteren Bestandteile werden auch u.a. im medizinischen Bereich eingesetzt, darüber gibt es
keine Warnungen.
Warum wird hier ein sog. Verbot ausgesprochen? Nach dem Motto: Im unklaren Fall gegen den Angeklagten?
Im Übrigen setzen Sie sich über Gesetze und EU-Vorschriften.
Ernst nehmen kann man Sie wirklich nicht mehr. Vor allem, solange Sie noch Parteienfinanzierung z.B. durch
Tabakwerbung in Ihren Parteizeitungen dulden.
Ich hoffe, daß Sie das bei den nächsten Wahlen auch merken werden.
Hochachtungsvoll
Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel. Und was ist dann z.B mit Alkohol? Der beeinträchtigt auch die physiologische Funktion des menschlichen Körpers. Ist das dann nicht ebenfalls ein Funktionsarzneimittel?
Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise. Diese Warnhinweise gibt es auch auf den Liquids. Das darf auch gerne gesetzlich vorgeschrieben werden.
Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.Also ich fühle mich nicht aufgeklärt, sondern nur einseitig diffamiert.
Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?
Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums.Sie billigt aber, dass alle Menschen, die jetzt zur e-Zigarette greifen, wieder Tabak-abhängig werden. Die Resultate daraus sind bekannt. Ebenfalls ist bekannt, das etwa 80 Prozent der Menschen, die einen Rauchstopp anstreben, diesen nicht geschafft haben. Auch nicht durch eine Verhaltensänderung, noch durch Kurse, Medikamente, Pflaster usw. Darüber hinaus hat die Landesregierung soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund zugute kommt.
Leider greift Frau Steffens in keinem ihrer Antwortschreiben auf den “Offenen Brief” zurück, den sie sicherlich schon mehrfach erhalten hat und der die aufgestellten Behauptungen aus Presse, Medien und von Ihrer Seiter her widerlegt!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php und http://www.mgepa.nrw.de/startseitenmeldu...1220a/index.php.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Schönes Ding, der Artikel. Da sieht man, es geht auch anders.
#2322 RE: Ist das das Ende???
Zitat von asu64
Mal etwas aus anwaltlicher sicht
klick
Hier noch etwas:
http://www.smok-e.de/Kurzgutachten%20E-Z...d%2009-2011.pdf
1.
Ein Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.
Auch ich habe heute eine Antwort aus D'dorf erhalten. Da das Rundschreiben ja bekannt ist, werde ich hier nur meine Antwort posten
Zitat
Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
Da sie weder auf meine Äußerungen, noch auf meine Fragen richtig eingegangen sind, erlaube ich mir ihre E-Mail zu kommentieren.
Warum warnt Ministerin Barbara Steffens vor der E-Zigarette?
Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt.
Bei Händlern, die die E-Zigarette als gesund oder als gesunde Alternative bewerben, ist Vorsicht geboten, da viele von ihnen unseriös oder aber sehr teuer sind. Gegen diese Art der Werbung dürfen sie meinetwegen gern gesetzlich vorgehen. Korrekt wäre meiner Meinung nach „weniger schädlich“
Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist. Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten.
Das ist falsch. Auf den Liquidfläschchen diverser deutscher Händler habe ich immer eine Angabe der Inhaltstoffe vorgefunden. Ich habe hier z.B. ein Fläschchen stehen, auf dem steht: Propylenglykol, Glycerin, dest. Wasser, natürliche und/oder naturidentische Aromastoffe, Nikotin (12mg/ml). Dass die mengenmäßige Zusammensetzung nicht exakt angegeben werden ist logisch, denn sonst könnte es ja jeder „nachmischen“. Das ist deutlich mehr, als bei Zigaretten der Fall ist, wo nur der Gehalt von Nikotin, CO und Kondensat angegeben ist und die ca.4000 anderen, z.T. giftigen, karzinogenen oder auch abhängig machenden Stoffe verschwiegen werden. Des Weiteren sind die meisten Inhaltsstoffe der E-Zigarette auch in den meisten Zigaretten enthalten (z.B. Marlboro), wobei Propylenglykol und Glycerin als Feuchthaltemittel dienen. Im Gegensatz zur Verbrennung entsteht unter Normalbedingungen bei der Verdampfung in der E-Zigarette kein Acrolein, da die erforderliche Temperatur nicht erreicht wird.
Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.
Das möchte auch niemand abstreiten
Ist das Inhalieren nikotinfreier Liquids unbedenklich?
Wir können im Moment auch nicht davon ausgehen, dass das Inhalieren nikotinfreier Stoffe gesundheitlich unbedenklich ist. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann.
Propylenglykol wird u.a. auch für Konzertnebel in Discos oder als Trägerstoff in Asthmasprays verwendet. Gerade Letzteres wiederspricht sich mit ihrer Aussage, da sich mit Sicherheit kein Asthmatiker Reizgas in die Lunge ziehen würde.
Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol.
Warum wir dann seit den 70er Jahren Propylenglykol für Konzert- und Bühnennebel verwendet?
Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.
Veraltet und nicht haltbar. es gibt neue Studien, die das widerlegen!
Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?
Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.
Wir nutzen die E-Zigarette nicht, um einen Rauchstopp zu erlangen. Wir sind nur auf eine weniger schädliche Alternative zum Rauchen umgestiegen.
Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.
Kommt im Ergebnis also einem Verkaufsverbot gleich. Zulassungsverfahren sind langwierig, aufwendig und kostenintensiv. Es wird sich also niemand die Mühe machen diese Prozedur zu durchlaufen, denn bis die Zulassung nach 3 bis 5 Jahren erreicht ist, sind die meisten Dampfer entweder wieder am Rauchen oder sie haben gänzlich aufgehört. Möglichkeit 2 ist, dass sich das Liquid selbst hergestellt wird. Dies betrachte ich als sehr gefährlich, da dies den Umgang mit hochdosiertem Nikotin erforderlich macht und mit einer erheblichen Unfallgefahr verbunden ist. Wenn die Zutaten auf illegale Weise beschafft wurden, besteht zudem noch ein Risiko wegen möglicher Verunreinigungen.
Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel.
Warum fällt dann z.B. nicht Ethanol unter das Arzneimittelgesetz? Er beeinflusst die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper ebenfalls in nennenswerter Weise und hat zudem auch ein erhebliches Suchtpotenzial.
Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise.
Ich komme nochmal auf das Liquidfläschchen neben mir zu sprechen. Auf diesem steht:
„Warnhinweise:
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, Flüssigkeit nicht schlucken oder mit Schleimhäuten in Berührung bringen.
Nicht verwenden bei Herz-/Kreislauferkrankungen, während der Schwangerschaft oder der Stillzeit.“
Zudem sind noch die Gefahrensymbole „giftig“ und „umweltgefährdend“ angebracht, sodass im Endeffekt vollkommen korrekt vor der Gefahr gewarnt wird.
Die in der Dampferszene vertretenen Händler kennzeichnen ihre Liquidfläschchen freiwillig mit diesen Hinweisen (ohne gesetzlichen Zwang) und liefern die Fläschchen zudem nur mit einem kindersicheren Schraubverschluss aus! Somit ist meiner Meinung nach eine höhere Sicherheit gewährleistet als z.B. bei Zigaretten oder Nikotinpflaster gegen verschlucken!
Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.
Also ich fühle mich nicht aufgeklärt, sondern nur einseitig diffamiert.
Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?
Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums. Darüber hinaus hat die Landesregierung soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund zugute kommt.
Sie billigt aber, dass alle Menschen, die jetzt zur e-Zigarette greifen, wieder Tabak-abhängig werden. Die Resultate daraus sind bekannt. Ebenfalls ist bekannt, das etwa 80 Prozent der Menschen, die einen Rauchstopp anstreben, diesen nicht geschafft haben. Auch nicht durch eine Verhaltensänderung, noch durch Kurse, Medikamente, Pflaster usw.
Leider greift Frau Steffens in keinem ihrer Antwortschreiben auf den “Offenen Brief” zurück, den sie sicherlich schon mehrfach erhalten hat und der die aufgestellten Behauptungen aus Presse, Medien und von Ihrer Seiter her widerlegt! Siehe hier: Offener Brief an die Presse-original
Ich bezweifle ihre Entscheidung, die E-Liquids als Funktionsarzneimittel einzustufen aufgrund folgender, rechtskräftiger Urteile der Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts und den von ihnen nicht vorgelegten wissenschaftlichen Belegen:
1. Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
"...Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel "nach der Funktion" müssen sich die
Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben
kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)...".
2. Bundesverwaltungsgericht 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06, alle vom 25. Juli 2007
"Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen
Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind (...) Es geht nicht an, zum
Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen."
3. Die nachfolgenden Urteile gehören sachlich zusammen:
Vorabentscheidung des EuGH C-140/ 07 vom 15. Januar 2009
"3. Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83 in der durch die Richtlinie 2004/ 27 geänderten
Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Produkt - abgesehen von den Stoffen oder
Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, zur Erstellung einer medizinischen Diagnose
angewandt zu werden - nicht als Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann,
wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und
bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter
Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen,
korrigieren oder beeinflussen kann.“
Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-
317/03 und C-318/03 festgestellt:
„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung
als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat
etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten
stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare
„therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“
Bundesverwaltungsgericht 3 C 5.09 vom 26. Mai 2009
"Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/
83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den
wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische,
immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder
beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen
Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt
werden."
Ich weise zusätzlich noch darauf hin, dass Deutschland in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgrund unzulässiger Einstufung von Produkten als Arzneimittel vom EuGH wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 und 30 EG verurteilt worden ist:
z.B. EuGH Verfahren C-319/ 05 vom 15. November 2007
Mit freundlichen Grüßen
SBN89
So, auf jeden Fall haben die jetzt was zum lesen!
Fuck mir ist da ein kleiner Fehler unterlaufen.
Ich habe so kommentiert:
Zitat
Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.
Das möchte auch niemand abstreiten
Besser wäre so:
Zitat
[...] Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.
Das möchte auch niemand abstreiten
Also bitte beim kopieren beachten
#2325 RE: Ist das das Ende???
Zitat von KroschfoenigZitat von asu64
Mal etwas aus anwaltlicher sicht
klick
Hier noch etwas:
http://www.smok-e.de/Kurzgutachten%20E-Z...d%2009-2011.pdf
Die werd ich mir beide mal ausdrucken und ins Auto legen, so für unterwegs - falls mich mal wer wegen der Dampfi anpöbelt
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