Habe eine Mail bekommen

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21.12.2011 17:35
avatar  Patmar
#1
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Sehr geehrte Frau xxxxxxx,

zur Problematik der so genannten "E-Zigarette" hat uns eine Vielzahl von Zuschriften erreicht. Offensichtlich haben die Äußerungen von Ministerin Barbara Steffens zu den gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette Fragen aufgeworfen, die wir im Folgenden beantworten.

Warum warnt Ministerin Barbara Steffens vor der E-Zigarette?

Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist. Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.

Ist das Inhalieren nikotinfreier Liquids unbedenklich?

Wir können im Moment auch nicht davon ausgehen, dass das Inhalieren nikotinfreier Stoffe gesundheitlich unbedenklich ist. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.

Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?

Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.

Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?

Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.

Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?

Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel.

Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?

Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise.

Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?

Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.

Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?

Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums. Darüber hinaus hat die Landesregierung soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund zugute kommt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php und http://www.mgepa.nrw.de/startseitenmeldu...1220a/index.php.

Mit freundlichen Grüßen

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen"

Liebe Grüße
Dani

Dieser Text drückt die persönliche Meinung des Verfassers aus und beruht auf dessen Erfahrungen und Gedanken. Er gilt nicht für die Allgemeinheit und sollte auch nicht als verbindlich oder bestimmend verstanden werden.


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21.12.2011 17:48 (zuletzt bearbeitet: 21.12.2011 17:49)
avatar  kasten
#2
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Is ja lustig...die benutzen ein und den selben Brief als Antwort für alle-.-


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21.12.2011 17:58
#3
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Soso Warnhinweise auf Zigarettenschachteln.. auch wir Händler haben Warnhinweise auf unseren Liquidflaschen aber mir kommt es so vor als ob die mit Gewalt dieses Verbot durchsetzen wollen ohne sich wirklich vorher zu informieren und Tests durchzuführen.
Ausserdem nimmt man da die Tabak Zigarette in Schutz.. das ist doch total suspekt.. hmmm


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21.12.2011 17:58 (zuletzt bearbeitet: 21.12.2011 17:58)
avatar  MofD
#4
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Ist normal. Das kenn ich von meinen Mails gegen die VDS und andere von den Politikern inszenierten staatlichen Maßnahmen zur Schaffung eines Polizei- und Überwachungsstaates. Von Politiker XYZ bekamen alle dieselbe Antwortmail zum betreffenden Thema.
Und man kann noch froh sein wenn überhaupt eine Antwort kommt.

LG
MofD

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21.12.2011 18:00
#5
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Warum wundert uns das jetzt bloß nicht?
Immerhin überhaupt irgendeine Art von Antwort; ist ja wenigstens höflich, zu antworten.

Wenn die angeschriebenen Stellen sich mit dem Thema befassen, dann doch eher auf Grund der Menge von Zuschriften. Individuelle Antworten dürfen wir wirklich nicht erwarten.

Aber egal:


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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21.12.2011 18:01
avatar  Sera
#6
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ich hab immernoch keine Antwort von denen ;)

Bereits "angesteckte" Leute: 4 (wovon 1 leider wieder aufgehört hat mit Dampfen und wieder raucht)
Break-Even-Point wooo bist duu???


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21.12.2011 18:13
#7
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Zitat von Patmar


Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?

Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel.





ich geh ma eben schnell in die apotheke ne flasche doppelkorn und nen kg kaffee kaufen. was ist das denn für ne hirnverbrannte argumentation

Ich habe es satt, die Menschen zu durchschauen. Es ist so leicht und es führt zu nichts.


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21.12.2011 18:13
#8
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habe heute auch Post bekommen und genau den gleich Text bekommen.


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21.12.2011 18:15
#9
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Bilder Upload

am besten find ich diesen Absatz:

Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?

Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise.

Hier hat sich die Tabakindustrie doch schön aus der ganzen Sache rausgemogelt


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21.12.2011 18:24 (zuletzt bearbeitet: 21.12.2011 18:25)
#10
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Sarkasmus on ---Tja dann müssen sie auch Kloputzmittel als Arzneimittel einstufen.. weil Kloputzzeugs keine Tabakerzeugnisse sind--Sarkasmus off ... Löllchen
edit flüstert mir gerade: Auch Kloputzmittel sind bekannt das sie die Gesundheit schädigen


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21.12.2011 18:46
#11
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@dampf-mary, recht hast du, ich hab herzlich gelacht.

Dampfende Grüße


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21.12.2011 18:49
avatar  Darky44
#12
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@Dampf-Mary

Gruß,
Darky44


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21.12.2011 19:15
#13
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Wie sagt meine Cousine immer zu mir: Mary nimm alles lachend an im Leben, sei es schlechtes oder gutes, denn sonst gehts du ein. Wie recht sie hat! Also lachen Leute .. das wird schon .. irgendwie.. hoff ich.. lach


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21.12.2011 19:19
#14
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Zitat von HHDrache
Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise.






Nee,nee,nee, was soll man dazu moch sagen? ..-


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21.12.2011 19:23
avatar  kasten
#15
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Humor ist wenn man trotzdem Lacht


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21.12.2011 19:32
avatar  kaheiro
#16
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Ich habe (noch) keine Antwort bekommen. Den Inhalt kenn ich ja jetzt schon.

Es ist doch trotzdem immer wieder die selbe Leier, die die von sich geben.

____________________________________________________


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21.12.2011 19:33
#17
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Mail erhalten, Inhalt siehe oben.


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21.12.2011 19:46
avatar  Eisofen
#18
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Zitat von Dampf-Mary
Sarkasmus on ---Tja dann müssen sie auch Kloputzmittel als Arzneimittel einstufen.. weil Kloputzzeugs keine Tabakerzeugnisse sind--Sarkasmus off ... Löllchen
edit flüstert mir gerade: Auch Kloputzmittel sind bekannt das sie die Gesundheit schädigen



Frag deine edit mal ob dein kloputzmittel Nikotin enthält :)

Nikotinpflaster? Brennen nicht und schmecken scheisse.

ProVari+GG Odysseus & Smok DCT/CE3 Clearos


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21.12.2011 20:11
avatar  daRoxX
#19
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Dann müssen wir halt auch Sprüche draufkloppen wie "Nikotine kann süchtig machen" mehr fällt mir jetzt nicht ein und ich meine das ernst, ich habe kein Bock mein Liquid in der Apo zubesorgen.


HW: Lost Vape Grus Mod 100W | OBS Cube-S Mod 80W | Geekvape Aegis X Mod 200W | Sigelei Kaos Z Mod 200W | Smok Arcfox Mod 230W | Geekvape L200 Mod 200W
Geekvape Z Nano Tank RDL | Vapefly Brunhilde RTA | Wotofo Profile RDTA | Geekvape ZX II RTA | Vandy Vape Kylin M RTA | Wotofo Profile M RTA | Geekvape Z Nano 2 Tank RDL
Xtar X4 | 6x LG HG2 50W | 4x Sony VTC5A 80W | 2x Molicel P42A 80W | Geekvape 521 Master Kit V3
Rezepte: liquidmaker.de dampflexikon.net

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22.12.2011 01:21
avatar  Laron
#20
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Zitat von daRoxX
Dann müssen wir halt auch Sprüche draufkloppen wie "Nikotine kann süchtig machen" mehr fällt mir jetzt nicht ein und ich meine das ernst, ich habe kein Bock mein Liquid in der Apo zubesorgen.



Besonders toll, da mir mein Apotheker, bei dem ich mir auch zubehör (Spritzen ect.) hole, mir gestern erklärte, er dürfe keine nikotinhaltigen Liquids mehr verkaufen, weil "irgendein Verband" der wohl reguliert was er verkaufen darf, den Verkauf genau dieser nikotinhaltigen Liquids verbietet... nikotinfreie Liquids und die Geräte hingegen dürfe er verkaufen...

Muß ihm nochmal auf den Zahn fühlen, wer genau was genau ihm das verbietet...

Erstens: solange es nichts offizielles gibt -> ruhig bleiben!
Zweitens: offiziell sind nicht die Medien, sondern nur die Regierung!
Drittens: Don't trust the media!


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22.12.2011 01:37
avatar  DaMar
#21
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"... Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. ..."

Wieso eigentlich? Das Nikotin in unseren Liquids wird aus Tabak extrahiert, ist demnach also ein Tabakprodukt. Die Liquids sonst nichts, was der zigarette nicht auch zugesetzt wird. Also: Liquid = Tabakprodukt. qed.

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

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22.12.2011 04:33
avatar  Vapo
#22
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Zitat von DaMar
"... Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. ..."

Wieso eigentlich? Das Nikotin in unseren Liquids wird aus Tabak extrahiert, ist demnach also ein Tabakprodukt. Die Liquids sonst nichts, was der zigarette nicht auch zugesetzt wird. Also: Liquid = Tabakprodukt. qed.


Falsch!
Das Nikotin in den Liquids wird nicht aus Tabak extrahiert, sondern schemisch hergestellt, und ist genau aus diesem Grund frei von Krebseregenden Stoffen.


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22.12.2011 04:57 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2011 04:59)
#23
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Zitat von Vapo

Zitat von DaMar
"... Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. ..."

Wieso eigentlich? Das Nikotin in unseren Liquids wird aus Tabak extrahiert, ist demnach also ein Tabakprodukt. Die Liquids sonst nichts, was der zigarette nicht auch zugesetzt wird. Also: Liquid = Tabakprodukt. qed.


Falsch!
Das Nikotin in den Liquids wird nicht aus Tabak extrahiert, sondern schemisch hergestellt, und ist genau aus diesem Grund frei von Krebseregenden Stoffen.




Und selbst wenn, es ist AUSDRÜCKLICH im Gesetz ausgeschlossen. Nikotin allein, egal ob aus Tabak extrahiert oder anderweitig gewonnen, zählt laut Gesetz nicht als Tabakerzeugnis.

Interessant ist aber: Es KANN als Arzneimittel eingestuft werden. IST es aber nicht, das obliegt schon gar nicht diesem Ministerium. Dennoch wurde ein Verkaufsverbot erlassen? WTF?

Auch interessant: Wie kann etwas Arzneimittel sein, was ich mir anderweitig in ähnlichen Dosierungen auch als Lebensmittel - oder in diesem Fall Tabakwaren "besorgen" kann? Der EuGH hat diesbezüglich (Lebensmittel) ja bereits beschieden. Ich sehe eine Analogie zu Tabakwaren. Erst eine wesentlich höhere Dosierung bedingt ein Funktionsarzneimittel. Es kann schließlich nicht Funktionsarzneimittel sein, was ohnehin schon frei auf dem Markt verfügbar ist. Am Nikotin allein kann man es nicht festmachen. Ich hoffe inständig, der EuGH wir entsprechend hier dem Kurs folgen. DAS wiederum hängt aber davon ab, ob die EU unser liebes Dampfzeugs denn nun als Tabakwaren einstuft oder nicht. Also abwarten. Bis dahin - klagen. Da geht gar nix, da kann nicht irgendein Ministerium irgednwas einfach mal eben so als Arzneimittel deklarieren. Is nich! (Was nicht heisst, dass ein Verkaufsverbot nicht zunächst einmal rechtens wäre. Auch hier gibt's bereits Urteile zu. Verkäufer, aufgepasst!!! Erst aufs Hauptsacheverfahren warten und nicht einfach weiterverkaufen. Kann sonst böse enden)

Damit man was vom Dampf versteht, braucht es passendes Dampfgerät
Mir dampft der Kopf

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22.12.2011 05:55
avatar  JoHood
#24
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Hamburg dampft!


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22.12.2011 09:49
#25
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Zitat von Eisofen

Zitat von Dampf-Mary
Sarkasmus on ---Tja dann müssen sie auch Kloputzmittel als Arzneimittel einstufen.. weil Kloputzzeugs keine Tabakerzeugnisse sind--Sarkasmus off ... Löllchen
edit flüstert mir gerade: Auch Kloputzmittel sind bekannt das sie die Gesundheit schädigen



Frag deine edit mal ob dein kloputzmittel Nikotin enthält :)



Edit sagt nein.. aaaaaaaaber ganz, ganz viele Chemikalien die in die Apo gehören
Und die Dämpfe die man beim Kloputz atmet


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