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Plusminus und Panorama angeschrieben
#1 Plusminus und Panorama angeschrieben
Sodele,
nach meinem Erlebnis mit den Grünen (boah, hab' ich nen Hals!) und etlichen Hinweisen (vielen Dank dafür) ging soeben an die Redaktionen von "Plusminus" und "Panorama" folgendes raus:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre anerkennenswerte Arbeit für die Bevölkerung über die Mittel einwandfreier Recherchen und die damit verbundene Aufklärung zu brenzligen Sachthemen hat mich in der Vergangenheit immer wieder als Zuschauer und Konsument dieser Informationen gefesselt. Sie greifen Themen auf, die den normalen Bürger interessieren und Sie fördern Informationen ans Licht und bieten den Sachthemen und der Aufklärung hierzu eine Plattform.
Daher möchte ich mich an sie wenden mit der Bitte ein Thema aufzugreifen, welches brandaktuell ist und mich selbst – sowie rd. 19 Millionen Bundesbürger direkt oder indirekt - betrifft.
Denn ich bin Raucher! Vielmehr, ich war es. Bis ich vor fast einem halben Jahr auf die elektrische Zigarette umgestiegen bin und es mir seitdem gesundheitlich enorm besser geht! Dieser persönliche Erfolg täuscht allerdings in keiner Weise über die Hetzjagd hinweg, die aktuell auf der politischen Showbühne stattfindet und zu der ein informierter Betroffener keine Worte mehr findet.
Derzeit läuft in der deutschen Presse- und Fernsehlandschaft eine beispiellose Kampagne, an der sich viele deutsche Verlage und Sender ohne nach zu denken beteiligen. Die nahezu schon täglichen Berichte mit Unwahrheiten, gefährlichem Halbwissen und auch dreisten Lügen nehmen kein Ende, dabei sind Informationen und Daten allein im Internet frei zugänglich und von vertrauensvollen Herausgebern und Stellen verfasst. Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgend Rechercheansätze und Informationsquellen geben.
Seit vielen Jahren ist die Problematik rund um das Rauchen bekannt und wird beackert. Die Gefährlichkeit des Tabakrauchens ist ergründet, bewiesen und mit mehr Belegen bewiesen als es eigentlich notwendig wäre.
Nun gibt es seit einigen Jahren aber eine Alternative zum Rauchen von Tabakprodukten: Das Dampfen mit einer elektrischen Zigarette. Gegen diese Alternative wird derzeit in einem Umfang mobil gemacht, dass man vom Glauben abkommen könnte auch nur einer der agierenden Politiker und Stellen würde nur im Ansatz die Volksgesundheit und im speziellen die Gesundheit von Rauchern interessieren; dabei ging es in den letzten Jahren eigentlich immer nur um die Gesundheit – aber plötzlich scheint dieses hohe Gut nicht mehr zu zählen, zumindest nicht für die Millionen Raucher.
19 Millionen Bundesbürger sind Raucher.
25% der Bundesbürger.
http://www.infantologie.de/raucher/statistik.php
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...enderPrint.psml
Sie rauchen in dem Wissen, dass das, was sie tun höchst schädlich für sie selbst und auch für Andere ist. Was sie gemeinsam haben ist, dass sie einer Sucht nachkommen: der Sucht nach Nikotin. Und auch wenn der erste Gedanke sich leicht anhört, so ist das Rauchen –nach 10, 20, 30 oder noch mehr Jahren des Tabakkonsums – wirklich kein einfaches Vorhaben.
Die meisten Raucher haben mehr als einmal probiert auf zu hören – und sind immer wieder gescheitert. So rauchen sie weiter, starten nach einiger Zeit den nächsten Versuch auf zu hören und setzen sich aus ihrem eigenen Zwang heraus einer enormen gesundheitlichen Gefahr aus. Grotesk! Ohne Zweifel! Aber auf zu hören ist leider nicht einfach. Nicht umsonst ist nicht nur der Tabakwarenmarkt sondern auch der Markt der Entwöhnungsprodukte milliardenschwer.
Aber ich möchte Ihnen an dieser Stelle noch mehr Hintergründe aufzeigen, daher fange ich mal ganz vorne an:
Vor rund 7 Jahren tauchte ein Produkt auf, welches neue Hoffnung gab: die elektrische Zigarette.
Das Konzept einer elektronischen Zigarette wurde 1963 von Herbert A. Gilbert patentiert. Seine Idee einer rauch- und tabakfreien Zigarette, mit erhitzter, befeuchteter und aromatisierter Luft als harmlosen Ersatz für die konventionelle Zigarette, ging allerdings niemals in Produktion.
2003 erfand der Chinese Hon Lik die heutige Version der elektronischen Zigarette und brachte sie ein Jahr später in China auf den Markt. Das Unternehmen, für das er arbeitete, änderte seinen Namen von Golden Dragon Holdings zu Ruyan und begann 2005/2006 mit dem Export.
Scheinbar hat der aktuelle Erfolg – derzeit sind ca. 1,2 Millionen Raucher auf elektrische Zigaretten umgestiegen - die Politiker wachgerüttelt, allerdings scheint der Grund nicht die Gesundheit der Raucher und Bevölkerung zu sein, sondern andere Gründe über die nur spekuliert werden kann… Hierzu aber später etwas mehr.
Erst einmal zum Verständnis: Die eZigarette besitzt einen Akku zur Stromversorgung sowie einen Verdampfer, der ein sog. „Liquid“ bei relativ geringen Temperaturen verdampft. Hierbei erzeugt der Verdampfer eine Temperatur, die ca. 5-10% der Temperatur entspricht, die bei der klassischen Tabakverbrennung (ca. 800-1100°C) erzeugt wird. Allein dieser Unterschied ist sehr wichtig. Verbrennungsprodukte und Produkte aus unvollständiger Verbrennung können nicht entstehen und das wurde auch bereits nachgewiesen!
Quellen:
http://www.toxcenter.de/artikel/Tabakverbrennung.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauch
Details zu elektrischen Zigaretten gibt es z. B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische_Zigarette
Die zu verdampfende Flüssigkeit wird üblicherweise Liquid genannt und besteht zu geringen Teilen aus Wasser, Benzylalkohol, Glycerin und künstlichen Lebensmittelaromen in unterschiedlichen Mengenverhältnissen. Als Trägerflüssigkeit fungiert, zum größten Teil, Propylenglycol (= 1,2-Propandiol), welches ein in Deutschland zugelassenes Nahrungsergänzungsmittel ist. Das Liquid kann auf Wunsch des Verbrauchers auch Nikotin enthalten. Es sind jedoch auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide erhältlich. Das verdampfte Liquid erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens. Liquide sind sowohl in sofort benutzbaren Depots (auch Cartridge genannt), als auch in flüssiger Form zum Nachfüllen von Depots und Tanks, oder zum direkten Träufeln auf den Verdampfer erhältlich.
Während der auf Verbrennung - oder vielmehr unvollständiger Verbrennung - basierende Rauch einer Tabakzigarette mehr als 3800 (!!) chemische Verbindungen in Form von lungengängigen Feinstaubpartikeln enthält, wobei 200 davon als giftig eingestuft sind und von diesen wiederum 40 als krebserregend gelten (http://www.infantologie.de/raucher/inhaltsstoffe.php und http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauch), schien die elektrische Zigarette auf den ersten Blick schadstofffrei zu sein, sofern man das Nikotin, welches ggf. je nach Wahl des „Dampfers“ enthalten sein kann – oder nicht - einmal ausblendet. Aber das Nikotin – auch in der Tabakzigarette – war niemals das Problem. Nikotin ist sicherlich ein Nervengift und Suchtstoff, aber kein Karzinogen.
Problematisch sind bei der Tabakverbrennung die Verbrennungsprodukte. Schaut man sich die Inhaltsstoffe und ihre Wirkung wie auch ihre Klassifizierungen (krebserregend, giftig, reizend, usw.) an, so muss man sich ohne Zweifel grundsätzlich wundern, dass Tabakprodukte überhaupt erlaubt und frei zugänglich sind. In diesem Bezug muss man den Anti-Raucher-Kampagnen sicherlich Recht geben, aber leider ist ein langjähriger Raucher trotz der ihm bekannten Gefahren nur relativ schwer vom Rauchen und den Suchstoffen zu entwöhnen.
Aber woraus besteht nun dieses Liquid, welches in eZigaretten verdampft wird?
Auch wenn die Kritiker immer wieder anführen das wäre nicht bekannt so ist diese Aussage schlichtweg falsch! Die Inhaltsstoffe sind sehr wohl bekannt und die meisten der Liquids verfügen mittlerweile über Herstellerzertifikate und Inhaltsangaben. Sicherlich gibt es Importe, die dieser Ideologie nicht folgen, aber die Verbraucher strafen diese durch Nichtkauf und Ausweichen auf adäquate Produkte ab und dieser Umstand wäre ggf. eine politische Reaktion wert, aber stattdessen will man das elektrische Rauchen verbieten.
Aber zurück zu dem aktuellen Sachpunkt: Das Liquid setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Inhaltsstoffen zusammen:
1,2-Propylenglycol E 1520
Glycerin E 422
Ethanol
Aromastoffe
ggf. Nikotin
Allein die E-Nummern verraten, dass es sich um bekannte – und sogar in DE und der EU zugelassene – Stoffe handelt. Der Hauptbestandteil mit über 90% ist allerdings das Propylenglycol – kurz PG genannt. Dieser Stoff ist bereits jetzt in einer Vielzahl von Produkten enthalten, darunter auch Inhalationsflüssigkeiten für Asthmatiker und diverse Lebensmittel (http://www.gelbe-liste.de/pharmindex/wei...glycol/16725/6/).
Dass man aus PG auch Frostschutzmittel herstellt und PG in solchen enthalten ist wird von den Kritikern sehr gerne als Argument benutzt, denn allein „Frostschutzmittel“ klingt gefährlich und dieses Argument hat so seine ganz eigene Wirkung angesichts dieser Halbweisheit.
Ein Argument der Kritiker und jüngst auch die Antwort von „Bündnis90/Die Grünen“ zu einer Anfrage ist: "Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus
Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann."
Dieses Argument greift nicht. PG ist in den Liquids enthalten, weil es einen sichtbaren weißen Dampf erzeugt. Daher ist es auch das PG, welches in Nebelmaschinen in Diskotheken, auf Festen, bei Filmen, in Clubs und Vergnügungsparks eingesetzt wird: wegen des sichtbaren Dampfes welcher bei der eZigarette das „Raucherfeeling“ erzeugt. Ich habe recherchiert und mir ist kein Fall bekannt, bei dem Diskothekenbesucher nach stundenlanger Einwirkung von PG-Dampf Schäden davon getragen hätten, es sei denn die jeweilige Person hätte eine individuelle Unverträglichkeit. PG-Dampf ist bereits heute erlaubt und wird im gleichen Umfang eingesetzt wie bei der eZigarette: als Dampf, welcher auch eingeatmet wird. Allein die bekannte Anwendung als Vernebelungsstoff in einer Vielzahl von medizinischen Inhalatoren als zugelassene und unbedenklich eingestufte Arzneimittel für Asthmatiker und Lungenkranke, auch wenn dieses PG vor der Applikation nicht erhitzt wird, spricht eine andere Sprache als die Politiker, die derzeit mit diesem Argument ins Feld gehen.
Die Wirkungsweise von PG wurde bereits 1997 ergründet
http://www.atsdr.cdc.gov/toxprofiles/tp189.pdf
Ein weiteres Argument, welches immer wieder angeführt wird:
"Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die
amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in
einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine
nachweisen können."
In den USA veröffentlichte am 22. Juli 2009 die Gesundheitsbehörde FDA eine Pressemitteilung, in der bekannt gegeben wurde, dass mehrere Ladungen von elektronischen Zigaretten an der Grenze abgefangen wurden. Die FDA ließ die E-Zigarette im Labor untersuchen und berichtete, dass einige dieser Produkte giftige Substanzen enthielten, eben die genannten Nitrosamine. Weiterhin vertrat die Behörde die Ansicht, dass E-Zigaretten als Medikamente einzustufen seien. Die FDA-Berichterstattung über die giftigen Substanzen in den E-Zigaretten wurde von vielen Wissenschaftlern deutlich kritisiert. Gegen die Beschlagnahme und Einstufung als Arzneimittel erhoben die betroffenen Firmen Klage vor dem Bundesbezirksgericht. Am 14. Januar 2010 wurde der Klage stattgegeben. In dem Urteil wurde die FDA wegen der „fortwährenden, aggressiven Bemühungen Freizeit-Tabakprodukte als Medikamente oder Medikamentenapplikatoren unter dem amerikanischen Arzneimittelrecht zu regulieren“ kritisiert. Im April 2011 ließ die FDA verlauten, dass sie die Regulierung von E-Zigaretten als Tabakwaren plane.
Auf unser aktuelles Problem bezogen muss man allerdings auch wissen, dass in einer klassischen (und zugelassenen wie auch frei verkäuflichen) Tabakzigarette ebenfalls Notrosamine – allerdings IMMER – nachweisbar sind und das in Mengen, die mehrere Hundert male höher liegen als es in wenigen der geprüften Liquids der Fall war.
Informationen hierzu sind ebenfalls im Internet zu finden:
FDA Bericht:
http://www.fda.gov/downloads/Drugs/Scien...h/UCM173250.pdf
FDA warnt zunächst vor eZigaretten:
http://www.fda.gov/newsevents/newsroom/p...s/ucm173222.htm
http://www.fda.gov/downloads/Drugs/Scien...h/UCM173250.pdf
Wissenschaftler kritisieren FDA-Vorgehensweise:
http://www.24-7pressrelease.com/press-re...port-119100.php
US Bezirksgericht hebt Einfuhrverbote von eZigaretten auf und rügt FDA für die versuchte Einstufung der eZigarette als Medikament
http://docs.justia.com/cases/federal/dis...0771/136376/54/
http://abcnews.go.com/Business/wireStory...51#.TxgMpIEnUrD
Die Harvard-Universität hat sich ebenfalls mit der Thematik befasst und in vergleichbaren Studien nachgewiesen, dass eZigaretten bzw. Ihre Liquids einen Bruchteil der Nitrosamine enthalten, die von Hause aus in Tabakzigaretten enthalten sind.
Studie der Harvard-Universität:
http://www.hsph.harvard.edu/centers-inst...rticle.jphp.pdf
Weitere frei zugängliche Studien von vertrauenswürdigen Instituten:
http://www.biomedcentral.com/1471-2458/11/786
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21683116
Im übrigen wurde folgendes Fazit gezogen:
Conclusion
The use of e-Cigarette substantially decreased cigarette consumption without causing significant side effects in smokers not intending to quit (http://ClinicalTrials.gov webcite number NCT01195597).
Dieses Fazit bringt im Übrigen die Problematik auf den Punkt. Die eZigarette wird nur von Politikern als Entwöhnungsmittel angesehen. Der Raucher sieht in ihr eine Alternative zum wissentlich gefährlichen Tabakrauchen wobei sein Nikotinsucht wie auch der gewohnte Habitus (Rauchbewegung, die Hände haben etwas zu tun, usw.) gegeben die Gefährlichkeit aber um Längen reduziert ist.
Der Dampf einer eZigarette, das haben namhafte Institute und Wissenschafter belegt, enthält bis zu 1000-fach weniger Schadstoffe (http://www.e-zigarette-test.de/index.php...y-laugeson.html), aber sie ist ohne Zweifel nicht ganz frei von Schadstoffen und daher auch nur die – bei weitem - nicht so gefährlichere Alternative. Selbst die strengste Zulassungsbehörde der USA - die FDA hat lediglich in wenigen Proben in Spuren Nitrosamine nachweisen können; übrigens in Mengen, die selbst von einer deutschen Leberwurst mehrfach übertroffen wird!
Hier weitere Auszüge aus obigen Quellen:
Maximum tobacco-specific nitrosamine levelsa in various cigarettes and nicotinedelivery
products (ng/g, except for nicotine gum and patch that are ng/patch or ng/gum piece)6
Product NNN NNK NAT NAB Total
Nicorette gum (4 mg)18 2.00 ND ND ND 2.00
NicoDerm CQ patch (4 mg)18 ND 8.00 ND ND 8.00
Electronic cigarettes6 3.87 1.46 2.16 0.69 8.18
Swedish snus18 980 180 790 60 2010
Winston (full)18 2200 580 560 25 3365
Newport (full)18 1100 830 1900 55 3885
Marlboro (ultra-light)18 2900 750 1100 58 4808
Camel (full)18 2500 900 1700 91 5191
Marlboro (full)18 2900 960 2300 100 6260
Skoal (long cut straight)18 4500 470 4100 220 9290
The concentrations here represent nanograms (ng) of toxin detected in 1 ruyan 16-mg multidose
cartridge (which contains approximately 1gm of e-liquid). They are compared to the
amount of toxin contained in approximately one tobacco cigarette (approximately 1gm of
tobacco) or one unit of nicotine replacement product.
Abbreviations: NNN=4-(methylnitrosamino)-1-(3-pyridyl)-1-butanone; NNK=N0-nitrosonornicotine;
NAT=N0-nitrosoanatabine; NAB=N0-nitrosoanabasine.
ND=Not detected.
Man beachte, dass im angelsächsischen der Punkt das Komma ersetzt. Eine eZigarette enthielt also 8,18 ng Nitrosamine, eine „Marlboro ultra-light“ *lediglich* 4808 ng.
Die „American Association of Public Health Physicians” zieht ebenfalls ein Statement:
„As of April 2010, The American Association of Public Health Physicians (AAPHP) supports electronic cigarettes sales to adults, "because the possibility exists to save the lives of four million of the eight million current adult American smokers who will otherwise die of a tobacco-related illness over the next twenty years." However, the AAPHP is against sales to minors. The AAPHP recommends that the FDA reclassify the electronic cigarette as a tobacco product (as opposed to a drug/device combination).”
http://www.aaphp.org/Resources/Documents...tionSummary.pdf
http://www.aaphp.org/Resources/Documents...DAPetition2.pdf
Die “Boston University School of Public Health study” berichtete:
A study by researchers at the Boston University School of Public Health in 2010 concluded that electronic cigarettes were safer than real cigarettes and may aid in breaking the habit of smoking. Researchers said that while further studies on electronic cigarettes were needed, "few, if any, chemicals at levels detected in electronic cigarettes raise serious health concerns." Electronic cigarettes were found to be "much safer" than traditional tobacco ones, and had a level of toxicity similar to existing nicotine replacements.
In the report, the level of carcinogens in electronic cigarettes was found to be up to 1,000 times lower than regular cigarettes. It also said early evidence shows that electronic cigarettes may help people to stop smoking by simulating a tobacco cigarette.“
http://www.physorg.com/news/2010-12-evid...cigarettes.html
http://www.sify.com/news/e-ciggies-much-...mrmajgggbi.html
Gouverneur Schwarzenegger verweigerte z. B. die Unterschrift unter ein Gesetz, welches seinerzeit die eZigarette in Kalifornien verbieten sollte:
http://leginfo.ca.gov/pub/09-10/bill/sen...t_20091012.html
Ein weiteres Argument der Politik ist:
"Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz."
Das BfArm (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) erkannte in ihrem Bericht vom 27. Mai 2009 und hat eindeutig festgestellt, dass Nikotin zwar pharmakologisch wirksam sei, Nikotin allein aber noch kein Arzneimittel darstellt. Die Abschrift ist im Internet leicht zu finden:
http://www.smok-e.de/BfArm-Stellungnahme-2009-05.pdf
Noch in ihren Unterlagen von 2009 empfiehlt der Sachverständigenrat der BfArM Nikotin nicht als Arzneimittel einzustufen und Nikotin ist bis heute kein Arzneimittel:
http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloa...publicationFile
Beeindruckend interne Schulungsunterlagen der BfArM über elektrische Zigaretten:
http://www.docstoc.com/docs/36064671/Die...igarette-Medizi
Hier wird eindrucksvoll dargestellt, dass die Vorgehensweise von z. B. Frau Steffens, ihres Zeichens Gesundheitsministerin der NRW-Landesregierung, sehr gewagte Vorstöße gemacht hat. Der Vollständigkeit halber auch hier die Verweis:
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php
Ihr angeblicher Erlass und die Aufforderung der kommunalen Behörden den Verkauf von eZigaretten und Liquids wie auch ihre willkürliche Einstufung von Liquids als Arzneimittel ist haltlos und zudem noch rechtlich unhaltbar. Eine Gesundheitsministerin sollte eigentlich wissen, welche Bundesbehörde für Arzneimittel und ihre Einstufung zuständig ist; ihr Ministerium ist es jedenfalls nicht. Sie mischt damit die Bevölkerung auf und schafft gezielt Unsicherheit die in den aktuell der Presse vorhandenen „Berichten“ mündet: gespickt von Unwahrheiten und haltlosen vermeintlichen Fakten.
Auch zu der Willkürlichen Einsortierung von Stoffen, Geräten und Produkten als Arzneimittel kennt die deutsche Rechtsprechung wie auch die EU eindeutige Vorschriften:
Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
"...Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel "nach der Funktion" müssen sich die Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)...".
Das BverwG geht in diesen Entscheidungen noch einen Schritt weiter:
Bundesverwaltungsgericht 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06, alle vom 25. Juli 2007
"Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind (...) Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen."
Die nachfolgenden Urteile gehören sachlich zusammen:
Vorabentscheidung des EuGH C-140/ 07 vom 15. Januar 2009
"3. Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83 in der durch die Richtlinie 2004/ 27 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Produkt - abgesehen von den Stoffen oder Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, zur Erstellung einer medizinischen Diagnose angewandt zu werden - nicht als Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann.“
Dieses hatte der EuGH ähnlich bereits in den Verfahren C-387/99 vom 29. April 2004, C-206/03 vom 19. Januar 2005, C-495/ 04 vom 30. März 2006 und C-319/ 05 vom 15. November 2007 ausgesprochen.
Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 festgestellt:
„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“
Bundesverwaltungsgericht 3 C 5.09 vom 26. Mai 2009
In diesem Urteil konkretisiert das BVerwG noch einmal die Voraussetzungen zur Einstufung von Produkten als Arzneimittel:
"Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden."
Bezüglich unzulässiger Einstufung von Produkten als Arzneimittel ist Deutschland in der Vergangenheit bereits mehrfach vom EuGH wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 und 30 EG verurteilt worden: z.B. EuGH Verfahren C-319/ 05 vom 15. November 2007
Die Einstufung als Arzneimittel hat in Deutschland wie auch der EU gewissen "Spielregeln" zu folgen:
Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff 'Funktionsarzneimittel' - Produkt, dessen Eigenschaft als Funktionsarzneimittel nicht nachgewiesen ist - Berücksichtigung der Dosierung der Wirkstoffe
http://lexetius.com/2009,15
Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
"...Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel "nach der Funktion" müssen sich die Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)...".
Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 festgestellt:
„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“
Eine sehr gute Sammlung von Internetquellen findet sich unter folgendem Link:
http://www.smok-e.de/index.php?option=co...=181&Itemid=138
Vermeintliche Fachleute, wie beispielsweise die in letzter Zeit immer wieder zitierte Frau Dr. X-Pötschke,
Eine sehr interessante Berichterstattung befindet sich unter folgender Quelle:
http://www.stern.de/gesundheit/gesundhei...ung-551524.html
Eine ebenfalls sehr gute Quelle mit einer Vielzahl von externen Dokumenten, Studien und Informationen findet sich hier:
http://www.e-zigarette-test.de
Ob man in Nichtraucherbreichen nun dampfen darf oder nicht ist an dieser Stelle nicht das Problem, dennoch der Vollständigkeit halber ein Ausdruck der Rechtsunsicherheit:
http://www.nsgb.info/magazin/artikel.php...uid=3&topmenu=3
http://docs.justia.com/cases/federal/dis...0771/136376/54/
In UK wird die eZigarette offiziell als gute Alternative zur Tabakzigarette propagiert und auch US-Forscher und Wissenschafter empfehlen „wenn schon rauchen, dann dampfen“
http://www.guardian.co.uk/society/2011/s...ment?CMP=twt_gu
http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/312561.html
Zoll- und andere Behörden verweigern die Einfuhr; nicht nur ohne rechtliche Grundlage, nein sie wissen es sogar besser, dass z. B. eZigaretten und Liquids nach aktuell geltendem Recht keine Arzneimittel sind und dennoch machen sie Probleme; weil eine Ministerin sich hinstellt und ihre Meinung äußert. Minister(innen), Politiker und Behörden gehen ohne rechtliche Grundlage gegen Bürger, Geschäftsleute und Arbeitgeber vor – und er kleine Mann ist machtlos.
Soweit ein Ausschnitt aus den Informationen und der Sachlage, die bei Recherchen noch weiter vertieft werden kann.
Angesichts der enormen Fülle an - alles andere als vernichtenden Informationen über die eZigarette - vermag das Auftreten von Politik und Presse doch sehr verwundern. Daher fragt man sich berechtigterweise nach den Gründen.
Unter Nennung folgender Quelle http://www.stern.de/gesundheit/gesundhei...ung-551524.html möchte ich insbesondere eine Information herausgreifen, die sicherlich ein Interessenansatz bieten könnte: „Die wissenschaftliche Abteilung des VdC unter Leitung von Professor Franz Adlkofer hatte die Federführung bei der Einflussnahme auf deutsche Ärzte und Wissenschaftler. Um weniger auffällig agieren zu können, gründete der VdC 1975 den ‚Forschungsrat Rauchen und Gesundheit’. Diese vermeintlich unabhängige Organisation umfasste 15 hochrangige Wissenschaftler, die vom VdC bezahlt wurden - unter ihnen auch Professor Dietrich Schmähl, Direktoriumsmitglied des Deutschen Krebsforschungszentrums, der den Forschungsrat mit aufbaute.“ (Seiteneinschub)
Dass die deutsche Rot-Grüne Politik schon mehrfach Nichtrauchermaßnahmen zu verhindern versucht hat ist einschlägig bekannt:
http://www.klemperer.com/tabak/2002-10stern.pdf
Was aber treibt sie aktuell zu der Hetzkampagne gegen ein Alternativprodukt, welches – ja man kann sagen „nachweislich“ – weitaus weniger schädlich ist als die Tabakzigarette?
Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist ein Produkt verfügbar was über das Potential verfügt die Nachteile und Gefahren des Rauchens zumindest dramatisch zu reduzieren. Ein Produkt, welches tausenden von Rauchern das Leben retten und Schmerzen reduzieren könnte. Ein Produkt, welches geruchs- und immissionslos auch den Ansprüchen von Nichtrauchern entgegen kommt ohne jetzt den Anspruch erheben zu wollen überall dampfen zu wollen.
Was sind die Gründe?
Ein paar Milliarden Tabaksteuer vielleicht?
Arbeitsplätze in der Tabakindustrie in Relation zu Arbeitsplätzen im Ausland hinsichtlich der eZigaretten- und Liquidhersteller?
Eine Lobby der Tabakindustrie?
Gerüchte besagen, dass Parteikolleg(inn)en der vorstoßenden Grünenpolitikerin Steffens eine Heimstadt bei einem Verband der Tabakindustrie gefunden habe!? Hierüber konnten meine Nachforschungen allerdings nichts herausbringen.
Eine entscheidende Person bei dieser Hexenjagd ist die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum, des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle und Außerordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission Frau Dr. med. Martina Pötschke-Langer. Eine Wissenschaftlerin und Ärztin, die die Auswirkungen und Problematiken der Tabakzigarette nur zu Genüge kennen sollte, verwehrt sich einer objektiven Befassung mit der eZigarette und versteckt sich hinter Phrasen und fragwürdigen Positionen; vor allem interessant ist dies, weil sie mit Hilfe der ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Mitarbeiter und Quellen aus Wissenschaft und Forschung sehr schnell an eindeutige(re) Informationen über das elektrische Rauchen und die Erkenntnisse in anderen Ländern kommen könnte.
Hierzu sei folgende Quelle beachtet, die die Statements der Dame in der Presse in den letzten Wochen auf den Punkt bringt:
http://www.die-zigarette.com/2011/12/e-z...otschke-langer/
Angesichts dieser wissenschaftlich fundierten Feststellung muss angezweifelt werden, dass man an dieser Stelle weiß, wovon man eigentlich spricht. Wenn diese Vorgehensweise allen Ernstes die Arbeitsgrundlage dieser hoch dekorierten „Wissenschaftlerin“ ist, dann sollte man sämtliche Arbeiten nochmals eingehend prüfen. Wovor hat Frau Dr. Pötschke-Langer Angst? Dass ihre Arbeit wertlos würde, wenn ein Alternativprodukt plötzlich nur noch den Suchstoff Nikotin als Agressor findet und die anderen negativen Elemente – die Basis ihrer Arbeit – Gefahr läuft nichtig zu werden?
Es wäre grandios, wenn Sie in der Sache ein wenig „graben“ und sich der Thematik annehmen würden. Die Fakten sprechen für die eZigarette und es muss einen Grund haben, den wir Otto-Normal-Verbraucher momentan nicht ergründen können warum man uns Raucher an das Messer des Tabaks liefern möchte anstatt uns eine Alternative zu gönnen möglicherweise auf dem Weg zum Nichtraucher, in jedem Fall jedoch mit viel weniger Gefahren als bisher.
Das Thema ist HEISS und es muss einen Grund für das Feuer unter diesem Topf geben.
19 Millionen Raucher und Millionen Kinder von rauchenden Eltern wären ihnen Dankbar; egal was ihre Nachforschungen ergeben: Pro oder Contra.
Ich übrigens auch!
Verwendet den Inhalt wie beliebt!
[url=http://www.rauchfrei.x-pressive.com/][img]http://www.rauchfrei.x-pressive.com/footer1327522565_734.png[/img][/url]
boah... ich bin beeindruckt... die Worte hätte ich evtl. auch gefunden, aber ich wäre garantiert nicht so fleißig bei der Recherche und dem Zusammentragen der Links gewesen. Ganz ganz toll.. ich habe mir den Schreib gleich kopiert, ausgedruckt und werde ihn heute abend den Kieler Piraten vorlegen
Hallo HolgerNils,
meine Hochachtung! Klasse!
Da muss ich mir im anderen Thema (Schnauze voll) nun wirklich keine Arbeit mehr machen und irgendwelche Texte umarbeiten. Wäre angesichts Deiner oben stehenden Leistung sowas wie Eulen nach Athen zu tragen.
Eine Bitte: setzt Du diesen Text auch noch in den anderen Strang? Das wäre oberklasse!
Viele Grüße + ein großes Dankeschön für Deine Arbeit!
malamute
#4 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
Ich bin froh, dass es auch mal ein Blatt gewagt hat, hinter die Fassade zu blicken und das Ergebnis veröffentlichte, ohne in Gutmenschenmanier alles unhinterfragt abzunicken, was die Frau von sich gibt, weil ihr Tun selbstverständlich nur aus reiner Nächstenliebe herrührt:
http://www.zeit.de/online/2005/51/passivrauchen
#5 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
Zitat von malamute
Hallo HolgerNils,
meine Hochachtung! Klasse!
Da muss ich mir im anderen Thema (Schnauze voll) nun wirklich keine Arbeit mehr machen und irgendwelche Texte umarbeiten. Wäre angesichts Deiner oben stehenden Leistung sowas wie Eulen nach Athen zu tragen.
Eine Bitte: setzt Du diesen Text auch noch in den anderen Strang? Das wäre oberklasse!
Viele Grüße + ein großes Dankeschön für Deine Arbeit!
malamute
Wohin denn?
EDIT, achso, ja verstanden
Klasse@HolgerNils!
Meinen größten Respekt und Danke für Deine Mühe und Arbeit die Du Dir gemacht hast.
Auf deren Reaktion bin ich nun echt mal gespannt.
Gruß
Manne
WIKI - Alles was mit Bullis zu tun hat..
Dampfen ist billiger?
Dann mach ich etwas falsch!
Frauen sind wie Katzen:
Beide kann man nur zwingen, das zu tun, was sie selber möchten.
(Colette, französische Schriftstellerin 1873-1954)
#9 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
@HolgerNils Villeicht auch mal an ZDF LogIn senden? Dort kann man Woche für Woche Themen vorschlagen und die Sendung ist auch nicht schlecht. Das einzige Problem ist dass man hiermit wohl nicht die gaaaaaaaanz grosse Masse erreicht da die Sendung auf ZDFNeo läuft. Wäre jedoch einen Versuch Wert!?
was für eine Arbeit, was für ein toll geschriebener Brief. Ich wünschte die Presse und Politker würden auch nur annährend so fleissig recherchieren und schreiben, wie du als privat Person. APPPPPPLAAAAAUUUUUS!
Ich bin gespannt, ob du hier eine Reaktion erhälst und wenn ja, wie diese ausfällt.
#15 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
#18 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
Zitat von HolgerNils
So, ist an "Frontal21" raus ;-)
Klasse!
Die Frontal-Redaktion hat schon mehrfach gezeigt das sie nicht nur bellen, sondern auch gemein zuschnappen können.
Bin mal auf die Reaktion der angeschriebenen Redaktionen gespannt.
Sollten die "anbeissen" dürfte das eines unserer besten Konter werden.
#20 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
Zitat von blacksole
Könnte es jemand hier als PDF einstellen - mir verhaut es die Links beim Kopieren :-(
(vorausgesetzt, das ist Verfasser-seitig und rechtlich in Ordnung!!!)
Ei' bitt' schön.
[url=http://www.rauchfrei.x-pressive.com/][img]http://www.rauchfrei.x-pressive.com/footer1327522565_734.png[/img][/url]
#23 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
#24 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
So, mal schaun was das Gesundheitsministerium sagt:
Vorhin auf den Postweg gebracht.
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter folgendem Link
http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/pr...E-Zigarette.pdf
geben Sie Auskunft über das Thema "Fragen und Antworten zur E-Zigarette".
Den zitierten Erlass der NRW-Gesundheitsministerin vom 16.12.2011 kann ich leider in Ihrem OnlinePortal und auch unter http://recht.nrw.de nicht finden.
Ich bitte daher mir den Wortlaut als Link oder offline zur Verfügung zu stellen und mir darüber hinaus Informationen zu möglichen Rechtsmitteln mitzuteilen.
Insbesondere interessiert mich die vom Bundesamt für Arzneimittel ausgesprochene Klassifizierung des Stoffes Nikotin als Arzneimittel.
In den einschlägigen Informationsunterlagen der BfArM habe ich ebenfalls keine adäquate Aussage gefunden, im Gegenteil.
Das BfArm hat mit Schreiben vom 27. Mai 2009 sogar mitgeteilt, ich zitiere:
"...elektrische Zigaretten, die nicht zur Ersatztherapie und Raucherentwöhnung angewendet werden sollen und die kein Nicotin enthalten, sind aus Sicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht als Arzneimittel einzustufen."
Und weiter:
"Bei Nicotin handelt es sich um eine pharmakologisch wirksame Substanz. Arzneimittel werden gem. §2 Abs 1 AMG definiert als Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung u. a. am oder im menschlichen Körper, u. a. Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Gem. der europäischen Richtlinie 2001/83/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/27/EG werden Arzneimittel u. a. definiert als Stoffe oder Stoffzusammen-
setzungen, die als Mitte mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind (Arzneimittel nach Präsentation) oder als Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen Körper verwendet oder einem
Menschen verabreicht werden können, um die physiologischen Funktionen u. a. durch eine pharmakologische Wirkung zu beeinflussen (sog. Arzneimittel nach Funktion). Für die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel sind daher u. a. die Inhalsstoffe und deren
Wirkungsweise maßgeblich, aber auch deren Dosierung, die vom Inverkehrbringer angegebene Zweckbestimmung, die Verkehrsauffassung und Bekanntheit bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher, die Produktbeschreibung inkl. begleitende
Informationen durch Medien wie das Internet oder die Presse und das Risiko, das mit der Anwendung des Produktes verbunden ist. Folglich ist für die Einstufung eines Produktest als Arzneimittel das sog. Mosaikprinzip anzuwenden (vgl. Urteil des EUGH vom
09.06.2005)"
Zitat Ende.
Darüber hinaus gibt es rechtskräftige einschlägige, nennen wir es "Erlasse" der EU und Urteile des EuGH und deutscher Verwaltungsgerichte zu der Thematik der Einstufung von Produkten als Arzneimittel oder Medizinische Geräte. da es in der Vergangenheit ist immer
wieder von verschiedenen Institutionen und Behörden versucht worden, verschiedene Produkte
ohne die notwendigen Voraussetzungen dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) zuzuordnen.
Folgende rechtskräftige Urteile liegen vor (in zeitlicher Abfolge):
1. Im folgenden EuGH-Urteil, bei dem es ursprünglich um die Beurteilung eines Vitaminpräperates ging, findet sich u.a. folgender Passus:
Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
"...Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel "nach der Funktion" müssen sich die Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)...".
2. Das BverwG geht in diesen Entscheidungen noch einen Schritt weiter:
Bundesverwaltungsgericht 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06, alle vom 25. Juli 2007
"Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind (...) Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen."
3. Die nachfolgenden Urteile gehören sachlich zusammen:
Vorabentscheidung des EuGH C-140/ 07 vom 15. Januar 2009
"3. Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83 in der durch die Richtlinie 2004/ 27 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Produkt - abgesehen von den Stoffen oder Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, zur Erstellung einer medizinischen Diagnose angewandt zu werden - nicht als Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann.“
Dieses hatte der EuGH ähnlich bereits in den Verfahren C-387/99 vom 29. April 2004, C-206/03 vom 19. Januar 2005, C-495/ 04 vom 30. März 2006 und C-319/ 05 vom 15. November 2007 ausgesprochen.
Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 festgestellt:
„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“
Bundesverwaltungsgericht 3 C 5.09 vom 26. Mai 2009
"Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden."
Bezüglich unzulässiger Einstufung von Produkten als Arzneimittel ist Deutschland in der Vergangenheit bereits mehrfach vom EuGH wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 und 30 EG verurteilt worden:
z.B. EuGH Verfahren C-319/ 05 vom 15. November 2007
Nach der obigen z. Z. gültigen Rechtssprechung ist die Zuordnung von neuen Produkten, also auch der elektrischen Zigarette nebst Zubehör wie Liquids oder Depots, zum AMG oder MPG nur dann möglich, wenn wissenschaftlich fundierte und belastbare Erkenntnisse vorliegen, die eine derartige Zuordnung eindeutig belegen und im Sinne dieser Gesetze notwendig machen.
Aus allen o.g. Sachverhalten resultiert zwingend:
1. Eine Einstufung als Arzneimittel oder Medizinprodukt ist nur mit belastbaren wissenschaftlichen Belegen möglich, die z. Z. nicht vorliegen.
2. Somit sind elektrische Zigaretten und nicotinhaltige Liquids z. Z. weder als Arzneimittel noch als Medizinprodukte im Sinne der jeweiligen Gesetze anzusehen.
3. Da es sich weder um Arzneimittel noch um Medizinprodukte im rechtlichen Sinne handelt, sind elektrische Zigaretten und entsprechendes Zubehör wie Liquids oder Depots als frei verkäuflich anzusehen.
4. Jede Einschränkung dieser Handels- und Nutzungsfreiheit ist nach unserer Auffassung als rechtswidrig anzusehen und entsprechend zu verfolgen.
In ihrem Erlass und in Ihren Ausführungen widersprechen Sie diesen Anforderungen in allen Punkten.
Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen auf welcher rechtlichen Basis die Entscheidung und der Erlass sowie das Handeln der NRW-Gesundheitsministerin basiert.
Diese Ausführungen sollten einer rechtlichen Überprüfung nach deutschem und europäischem Recht Stand halten, da Sie sonst schadensersatzpflichtig sein könnten gegenüber Händlern und Verbrauchern. Ein entsprechendes Eingebungsverfahren bei der EU ist vorsorglich in Vorbereitung.
Mit freundlichen Grüßen
#25 RE: Plusminus und Panorama angeschrieben
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