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Kreis Unna legt nach und kriminalisiert Dampfer
#26
https://security.kreis-unna.de/info/index.php?Info=1924
Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Jungnitz,
den Bericht über die eZigarette habe ich gelesen. Dort wird folgendes u. a. geschrieben:
»Derzeit sei auch nicht davon auszugehen, dass das Inhalieren von nikotinfreien Stoffen durch die E-Zigarette unbedenklich sei. "Laut Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums besteht bei der Verwendung von E-Zigaretten der Verdacht, dass die Innenraumluft durch atemwegsreizende sowie allergieauslösende Substanzen belastet wird", warnt Amtsarzt Dr. Bernhard Jungnitz.«
Ich gehe davon aus, dass Sie als Arzt empfänglich für Studien und wissenschaftliche Ausarbeitungen sind. Daher möchte ich ihnen nachfolgende Informationen zur Verfügung stellen mit der Bitte, sich im Interesse der von Ihnen vertretenen Bevölkerung, die auf Ihren Rat und Entscheidungskompetenz vertraut, die genannten Inhalte anzuschauen und die Zeit zu nehmen den Hinweisen und Belegen zu folgen die eindeutig belegen, welche Brisanz die eZigarette mit ihrem Verfahren des Verdampfens von PG-haltigen Liquids hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit besitzt.
Ich danke ihnen im Voraus, sollten Sie offen für Diskussionen sein.
Ich mache mir nicht die Mühe den Text umzuschreiben, da er an Redaktionen, Sender und Institutionen gerichtet ist, aber die Informationsinhalte auf die es ankommt werden Sie sehr schnell nach der Einleitung finden.
Wäre es nicht an der Zeit den unverbesserlichen Rauchern, die es einfach nicht lassen können bisher, wenigstens diese weitaus ungefährlichere Alternative zu gönnen?
Ihr bester Schulfreund ist vielleicht Raucher. Möchten Sie ihn wirklich verlieren auf diesem Altar des Nachplapperns? Ich mache Ihnen keinen Vorwurf.
Nicht jetzt, bevor Sie die zum eRauchen verfügbaren Informationen gesichtet haben. Aber danach bitte ich Sie ihre Position nochmals zu überdenken.
Das PDF ist beigefügt. Im Zweifelsfall finden Sie es hier: https://files.homepagemodules.de/b518637/...62p414605n2.pdf
Vielen herzlichen Dank!
Verdammt, jetzt bin ich ein Krimineller. Dabei hab ich doch nur mit dem Rauchen aufgehört.
Meine Frau wird begeistert sein, wenn sie nach Hause kommt. Ich geh ein Jahr in den Knast, und der Staat macht wahrscheinlich als Nebenkläger noch die ihm entgangene Tabaksteuer geltend.
Kann mir evtl jemand einen Link mit Staaten, die nicht an die BRD ausliefen, schicken?
Zitat von Gammaunix
okay^^ dann brauch ich ja keine angst mehr zu haben, wegen 100g Graß in meinem Schrank innen Bau zu müssen.... versteck ich eben meine Liquids in dem Graß :P
*ironie* habe nichts mehr mit dem mist zu tun
Ja genau, dann riechen die Liquidspürhunde das auch nicht so schnell.
Ich stell mir das grad vor, bei einer HD, kommt Leute das ist nur ein Kiffer, wir haben wichtigeres zu tun, wir suchen echte Dampfer.
#29
Super gemacht HolgerNils. Was ich mich gerade frage: Wenn man lt. EU Recht die E-Zigarette nicht verbieten kann - wann meldet sich die EU denn mal zu Wort und stellt das in Deutschland richtig. Leider kenne ich mich zu wenig mit Gesetzen aus. Weiß jemand von euch, wie so etwas ablaufen würde?
Nochmal in Kurzform:
Es existiert kein Erlass - sonst hätten die Ordnungsbehörden längst handeln MÜSSEN
Es existiert nur eine schriftlich geäußerte Rechtsauffassung unserer allseits geschätzten Ministerin (die auch unzutreffend sein kann)
Wäre die Rechtsauffassung der geschätzten Frau Ministerin zutreffend, dann würden und in der Tat die Folgen des Arzneimittelrechtes treffen.
Ist die Rechtsauffassung nicht zutreffend (und dafür spricht u.a. die sehr vornehme Zurückhaltung der allermeisten Ordnungsbehörden in NRW )....tritt keine der ach so martialisch ausgemalten Folgen ein und Frau Ministerin hätte sich bis auf die Knochen blamiert.
Die muss unter einem unglaublichen Druck stehen, wenn die so windig agiert. Ach ja: jedes Behördenhandeln ist der gerichtlichen Überprüfung unterworfen, Frau Lobbyministerin!
Viele Grüße
malamute
#31
ÄÄÄÄh, zuerst hatte ich gedacht diese Zeitung hätte das so geschrieben. Das steht ja tatsächlich so im Wortlaut auf der Webseite der Kreisverwaltung Unna.
http://www.kreis-unna.de/startseite/info...zigaretten.html
Zitat
In dem Dezember-Erlass an die Bezirksregierungen und an die Kreise bzw. kreisfreien Städte hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass E-Zigaretten und E-Liquids als Arzneimittel einzuordnen seien. Wegen der fehlenden arzneimittelrechtlichen Zulassung dürften sie aber weder verkauft noch benutzt werden. Ein Verstoß, so das Ministerium weiter, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Die Einordnung nikotinfreier E-Liquids müsse im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe erfolgen.
#32
Zitat von Dampfmutti
Ich frage mich immer wieder...Warum geht die Presse da nicht richtig ran?
„Szenario":
Grünenministerin dreht jetzt durch und überschätzt ihr Amt! Folgt die Ei. weisung?
Das wäre doch die Schlagzeile.
Ok...
Welche Lobbyverbände müssen mit aller Gewalt gegen die Dampfer vorgehen, um ihre Pfründe zu behalten und Zusammenhänge zu verschleiern, die bei Offenlegung möglicherweise mit der ein oder anderen eruptiven Volkszornentladung verbunden wären?
Tabak - und (noch viel mehr) Pharmalobby.
Wer schaltet viele Anzeigen in Printmedien, von denen das finanzielle Überleben dieser Medien mittlerweile auf Gedeih und Verderb abhängt?
Beantwortet das Deine Frage?
(entgangene Steuern sind eher das untergeordnete Problem: Da hätte man das Tabaksteuergesetz halt so geändert, dass auch die nikotinhaltigen Liquids erfasst worden wären - und Ende im Gelände).
Viele Grüße
malamute
#36
Müsste es nicht auch auf Länderebene so etwas wie das [URL=http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetzblatt_(Deutschland)]Bundesgesetzblatt[/URL] geben?
Eine Userin hat diese Bilder gemacht und noch weitere zu finden hier:https://www.facebook.com/media/set/?set=o...41994605&type=1
sind zur freien verfügung kopiern und verteilen
ich habe mir mal erlaubt, an das Unnaer Bürgerbüro eine Mail zu schicken und darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesem Schreiben vom 16.12. lediglich um eine (Fehl)-Einschätzung der Rechtslage handelt, und dass sie Gefahr laufen, sich damit gehörig zu verkalkulieren, wenn sie am Montag wirklich anfangen, die Jungs vom Ordnungsamt in die Dampferläden zu scheuchen und Bußgelder einzutreiben.
Angehängt hab ich dann noch ein bisschen Aufklärungsarbeit.
Ich könnte mir auf jeden Fall vorstellen, dass die Erwähnung der Gefahr, eine Gesetzesübertretung zu ahnden, obwohl das betreffende Gesetz eigentlich gar nicht existiert, denen ziemliches Unbehagen bereiten dürfte ;) Und wer nach so einer Warnung nicht selbst recherchiert, ehe er loslegt, dem gehört es dann auch nicht besser.
Zitat von Vapourware
Müsste es nicht auch auf Länderebene so etwas wie das [URL=http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetzblatt_(Deutschland)]Bundesgesetzblatt[/URL] geben?
Yepp, klar:
"Wird ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung verkündet, so erfolgt die Publikation im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.). Die Publikation eines neuen Erlasses oder einer Bekanntmachung erfolgt im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW.)."
Hier z.B.:
Viele Grüße
malamute
Zitat von sue108
ich habe mir mal erlaubt, an das Unnaer Bürgerbüro eine Mail zu schicken und darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesem Schreiben vom 16.12. lediglich um eine (Fehl)-Einschätzung der Rechtslage handelt, und dass sie Gefahr laufen, sich damit gehörig zu verkalkulieren, wenn sie am Montag wirklich anfangen, die Jungs vom Ordnungsamt in die Dampferläden zu scheuchen und Bußgelder einzutreiben.
Angehängt hab ich dann noch ein bisschen Aufklärungsarbeit.
Ich könnte mir auf jeden Fall vorstellen, dass die Erwähnung der Gefahr, eine Gesetzesübertretung zu ahnden, obwohl das betreffende Gesetz eigentlich gar nicht existiert, denen ziemliches Unbehagen bereiten dürfte ;) Und wer nach so einer Warnung nicht selbst recherchiert, ehe er loslegt, dem gehört es dann auch nicht besser.
Vorsicht: Die einschlägigen Gesetze existieren, nur eben der Erlass nicht. Ist nur die Frage, ob eine behördliche Instanz das Recht so auslegt, dass Dampfis unter das Arzneimittelrecht fallen. DA, und nur DA liegt der Hase im Pfeffer (und eine Ministerin von Bügerkrieg90/DieGrüninnen im Fettnapf..).
Heißt: Schätzt das ortlich zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt die Rechtslage so ein, dass Dampfis unter das Arzneimittelrecht fallen, dann könnte es auch ohne irgendwelche Absonderungen einer hohldrehenden Ministerin handeln und die Gesetzesfolgen eintreten lassen.
NUR: Wehe, diese Einschätzung war ermessenfehlerhaft oder sogar rechtswidrig - dann gibt's mächtig Ärger für die Behörde. Und das will die Behörde mal gar nicht gut - und Behördenleiter erst recht nicht.
Viele Grüße
malamute
#42
Lt. Wikipedia, düfte zumindest für anstehende Aktionen der Ordnungsbehörden zutreffen:
Zitat
Die Legaldefinition des Verwaltungsaktes ergibt sich aus § 35 VwVfG, § 118 Satz 1 AO und § 31 Satz 1 SGB X:Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Hieraus leitet man insgesamt fünf Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verwaltungsaktes ab:
Hoheitliche Maßnahme
Hoheitlich handelt die Behörde, wenn sie aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften handelt. Zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht gibt es verschiedene Theorien. Die gebräuchlichste ist die so genannte Sonderrechtstheorie, nach der ein Gesetz dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, wenn es einseitig den Staat zum Handeln ermächtigt. Den weitestgehenden Erklärungsgehalt bietet die modifizierte Subjektstheorie: Die Behörde wird immer dann auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts tätig, wenn sich die Norm, aufgrund derer sie zum Handeln berechtigt oder verpflichtet ist, ausschließlich an einen Träger der öffentlichen Gewalt richtet.
Behörde
Behörde im Sinne des VwVfG ist gem. § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (dies sind also auch Selbstverwaltungskörperschaften).
Regelung
Der Verwaltungsakt will unmittelbar eine Rechtsfolge herbeiführen oder das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen.
Einzelfall
Es muss eine
konkrete
sich auf einen bestimmten Lebenssachverhalt beziehende
individuelle
sich an eine bestimmte Person richtende.
Regelung sein.
Rechtliche Außenwirkung
Die Rechtsfolge des Verwaltungsaktes muss an eine Person außerhalb der Behörde gerichtet sein; der anderweitig begründete, mitunter zufällige Eintritt einer Außenwirkung qualifiziert die Maßnahme noch nicht als Verwaltungsakt.
Eine besondere Form des Verwaltungsaktes ist die Allgemeinverfügung. Sie ist in § 35 S. 2 VwVfG legaldefiniert. Die Allgemeinverfügung regelt ebenso einen bestimmten Einzelfall, gilt jedoch für eine unbestimmte Anzahl von Adressaten (konkret-generell). Die bekannteste Form der Allgemeinverfügung sind Verkehrszeichen, die ein Ge- oder Verbot enthalten.
Es gibt drei Arten von Allgemeinverfügungen:
personenbezogene
die sich an einen bestimmten/bestimmbaren Personenkreis richtet, z. B. Polizei regelt Verkehr.
sachbezogene
die die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache regelt, z. B. Benennung einer Straße, Widmung einer öffentlichen Straße.
benutzungsregelnde
die die Benutzung durch die Allgemeinheit regelt, z. B. Verkehrsschilder wie Parkverbot
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, muss aus Sicht des konkreten oder eines potenziellen Adressaten beurteilt werden. Dabei spricht der äußere Anschein sowie die Vermutung, eine Behörde werde in erster Linie durch Verwaltungsakt handeln, zumeist für das Vorliegen eines Verwaltungsaktes. Insbesondere wenn die Maßnahme "Bescheid" als Überschrift trägt, im Briefkopf eine Behörde aufgeführt ist, und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung abschließt, spricht dies für das Vorliegen eines Verwaltungsaktes.
Verwaltungsakte bedürfen nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt, der Schriftform. Ansonsten können sie auch mündlich oder "in anderer Weise" (§ 37 Abs. 2 VwVfG), also z. B. durch Zeichen, ergehen. Deshalb ist auch das Winkzeichen eines Polizisten im Straßenverkehr ein Verwaltungsakt: Der Polizist ist erkennbar Vertreter einer Behörde (der Polizeibehörde), er will mit seiner Handbewegung einen Einzelfall nicht nur ansprechen, sondern konkret regeln (Stehenbleiben! Weiterfahren!) und handelt hierbei auch auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (nämlich des Straßenverkehrsrechts). Schließlich wendet sich die Maßnahme an einen Externen (auch wenn der Polizist im Einzelfall vielleicht mal einen Kollegen anhält, der jedoch wie jeder andere auch gehorchen muss).
Nur schriftliche Verwaltungsakte bedürfen einer Begründung (arg. § 39 Abs. 1 VwVfG). Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist Indiz für einen Verwaltungsakt, aber keine definitorische Voraussetzung. Daher kann auch ein persönlich gehaltenes Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ("Sehr geehrte ..., ... leider kann ich Ihrem Antrag nicht entsprechen, wofür ich um Verständnis bitte... Mit freundlichen Grüßen, Ihre ...-Behörde") Verwaltungsakt sein, wenn es eine hinreichend verbindliche Regelung trifft und sich nicht nur auf eine bloße Auskunft oder auf einen Hinweis auf die Rechtslage beschränkt.
Der gerade von Rechtsanwälten in solchen Fällen häufig geäußerte Wunsch, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erlassen, verkennt, dass auch das formlose Schreiben bereits ein Verwaltungsakt sein kann und Rechtsbehelfsfristen in Gang setzt. Verwaltungsakte sind wegen der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4 GG) immer anfechtbar; nicht-rechtsmittelfähige Bescheide gibt es nicht.
Ein schriftlicher Verwaltungsakt bedarf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen der förmlichen Zustellung (Einschreiben, Zustellungsauftrag); ansonsten genügt die einfache Übermittlung durch die Post. Aus der Formlosigkeit der Übermittlung (z. B. durch einfachen Brief) lässt sich somit nicht auf die Verwaltungsaktsqualität schließen; umgekehrt ist die förmliche Zustellung allenfalls ein Indiz für das Vorliegen eines Verwaltungsaktes.
Zitat von malamuteZitat von sue108
ich habe mir mal erlaubt, an das Unnaer Bürgerbüro eine Mail zu schicken und darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesem Schreiben vom 16.12. lediglich um eine (Fehl)-Einschätzung der Rechtslage handelt, und dass sie Gefahr laufen, sich damit gehörig zu verkalkulieren, wenn sie am Montag wirklich anfangen, die Jungs vom Ordnungsamt in die Dampferläden zu scheuchen und Bußgelder einzutreiben.
Angehängt hab ich dann noch ein bisschen Aufklärungsarbeit.
Ich könnte mir auf jeden Fall vorstellen, dass die Erwähnung der Gefahr, eine Gesetzesübertretung zu ahnden, obwohl das betreffende Gesetz eigentlich gar nicht existiert, denen ziemliches Unbehagen bereiten dürfte ;) Und wer nach so einer Warnung nicht selbst recherchiert, ehe er loslegt, dem gehört es dann auch nicht besser.
Vorsicht: Die einschlägigen Gesetze existieren, nur eben der Erlass nicht. Ist nur die Frage, ob eine behördliche Instanz das Recht so auslegt, dass Dampfis unter das Arzneimittelrecht fallen. DA, und nur DA liegt der Hase im Pfeffer (und eine Ministerin von Bügerkrieg90/DieGrüninnen im Fettnapf..).
Heißt: Schätzt das ortlich zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt die Rechtslage so ein, dass Dampfis unter das Arzneimittelrecht fallen, dann könnte es auch ohne irgendwelche Absonderungen einer hohldrehenden Ministerin handeln und die Gesetzesfolgen eintreten lassen.
NUR: Wehe, diese Einschätzung war ermessenfehlerhaft oder sogar rechtswidrig - dann gibt's mächtig Ärger für die Behörde. Und das will die Behörde mal gar nicht gut - und Behördenleiter erst recht nicht.
Viele Grüße
malamute
Zitat von malamute
[quote="sue108"]Vorsicht: Die einschlägigen Gesetze existieren, nur eben der Erlass nicht. Ist nur die Frage, ob eine behördliche Instanz das Recht so auslegt, dass Dampfis unter das Arzneimittelrecht fallen. DA, und nur DA liegt der Hase im Pfeffer (und eine Ministerin von Bügerkrieg90/DieGrüninnen im Fettnapf..).
Heißt: Schätzt das ortlich zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt die Rechtslage so ein, dass Dampfis unter das Arzneimittelrecht fallen, dann könnte es auch ohne irgendwelche Absonderungen einer hohldrehenden Ministerin handeln und die Gesetzesfolgen eintreten lassen.
NUR: Wehe, diese Einschätzung war ermessenfehlerhaft oder sogar rechtswidrig - dann gibt's mächtig Ärger für die Behörde. Und das will die Behörde mal gar nicht gut - und Behördenleiter erst recht nicht.
Viele Grüße
malamute
Würden die sich nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen? Heißt, dass im Zweifelsfall das Liquid unter das Betäubungsmittelgesetz fallen würde... oder so...
Mist, weiter oben ist mir ein Link zum Ministerialblatt abhanden gekommen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start
@HolgerNiels: Stimmt - das ordnungsbehördliche Eingreifen stellt sich in diesem Falle als Verwaltungsakt (VA) dar. Und der unterliegt den ziemlich umfassenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechtes. U.a. muss in diesem VA die Rechtsgrundlage ausführlich genannt und die Maßnahme begründet werden. Und auf den VA des Ordnungsamtes in Unna bin ich ja mal schwer gespannt...
Viele Grüße
malamute
Zitat von SilentBobZitat von Gammaunix
okay^^ dann brauch ich ja keine angst mehr zu haben, wegen 100g Graß in meinem Schrank innen Bau zu müssen.... versteck ich eben meine Liquids in dem Graß :P
*ironie* habe nichts mehr mit dem mist zu tun
Ja genau, dann riechen die Liquidspürhunde das auch nicht so schnell.
Ich stell mir das grad vor, bei einer HD, kommt Leute das ist nur ein Kiffer, wir haben wichtigeres zu tun, wir suchen echte Dampfer.
ich vermag mir gar nicht auszumalen, welche schweinereien noch hinter der nächsten ecke auf uns warten! für den fall, dass es mit dem "aus dem verkehr ziehen" der dampfe nicht so reibungslos klappen sollte wie die verantwortlichen (wer das wohl ist darf sich jeder selbst überlegen :P) hoffen und erwarten...
denn schon die bisherige verfahrensweise, die sicher noch nicht das letzte gefecht ist, verschlägt einem die sprache beinah. aber nur beinah :)
wer bisher dachte, wir befinden uns tatsächlich in einem ordentlichen rechtsstaat, der sieht sich nun bitter enttäuscht...
Heißt: Schätzt das ortlich zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt die Rechtslage so ein, dass Dampfis unter das Arzneimittelrecht fallen, dann könnte es auch ohne irgendwelche Absonderungen einer hohldrehenden Ministerin handeln und die Gesetzesfolgen eintreten lassen.
NUR: Wehe, diese Einschätzung war ermessenfehlerhaft oder sogar rechtswidrig - dann gibt's mächtig Ärger für die Behörde. Und das will die Behörde mal gar nicht gut - und Behördenleiter erst recht nicht.
Viele Grüße
malamute
[/quote]
Würden die sich nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen? Heißt, dass im Zweifelsfall das Liquid unter das Betäubungsmittelgesetz fallen würde... oder so...[/quote]
ja, ungefähr so habe ich denen das auch geschrieben. In kürzester Zusammenfassung:
Die E-Zigarette fällt derzeit nicht unter das Arzneimittelgesetz.
Die Rechtslage ist derzeit noch völlig unklar.
Es gibt auch gute Gründe, die gegen eine Zulassung als Arzneiprodukt sprechen.
Sie sollen sich gründlicher informieren, ehe sie solche Schnellschüsse abfeuern, die ihnen viel Ärger bereiten können.
Wüsste nicht, was es daran auszusetzen gäbe.
Zitat von ritto
....Würden die sich nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen? Heißt, dass im Zweifelsfall das Liquid unter das Betäubungsmittelgesetz fallen würde... oder so...
Den Behördenleiter möchte ich sehen, der in einen Dampfladen rennt (oder rennen läßt), die Liquids beschlagnahmt und dann behauptet: Das war doch ganz klar Gefahr im Verzug.....
Uiuiuiuiui - selbst dem bräsigsten Beamten wäre klar, dass er damit instantan den Bezug seiner Behördenpension verspielt hat....
Im Ernst: So einfach ist das nicht, Gefahr im Verzug ist zwar ein auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff, aber diese Auslegung und die höchstrichterlichen Entscheidungen zum Vorliegen der Voraussetzungen haben es heftig in sich.
Viele Grüße
malamute
Zitat von sue108
...
Die E-Zigarette fällt derzeit nicht unter das Arzneimittelgesetz.
Die Rechtslage ist derzeit noch völlig unklar.
Es gibt auch gute Gründe, die gegen eine Zulassung als Arzneiprodukt sprechen.
Sie sollen sich gründlicher informieren, ehe sie solche Schnellschüsse abfeuern, die ihnen viel Ärger bereiten können.
Wüsste nicht, was es daran auszusetzen gäbe.
Hallo Sue108,
daran gibt es gar nicht auszusetzen!
Viele Grüße
malamute
Zitat von malamuteZitat von ritto
....Würden die sich nicht auf "Gefahr im Verzug" berufen? Heißt, dass im Zweifelsfall das Liquid unter das Betäubungsmittelgesetz fallen würde... oder so...
Den Behördenleiter möchte ich sehen, der in einen Dampfladen rennt (oder rennen läßt), die Liquids beschlagnahmt und dann behauptet: Das war doch ganz klar Gefahr im Verzug.....
Uiuiuiuiui - selbst dem bräsigsten Beamten wäre klar, dass er damit instantan den Bezug seiner Behördenpension verspielt hat....
Im Ernst: So einfach ist das nicht, Gefahr im Verzug ist zwar ein auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff, aber diese Auslegung und die höchstrichterlichen Entscheidungen zum Vorliegen der Voraussetzungen haben es heftig in sich.
Viele Grüße
malamute
Danke.
Ich schätze auch, dass die Ministerpräsidentin Kraft sich die Steffens demnächst erstmal vornimmt.
Und ich denke, dass die alten Grünen-Kumpels der Steffens, die jetzt in der Tabak-Industrie tätig sind, sie angerufen haben und um Hilfe gebeten haben ala: "Kannst du da nicht was machen?"
So läuft das. Jedenfalls kenne ich es so aus der Kommunalpolitik.
Ich hoffe, dass die Kraft die Steffens auflaufen lässt.
Merkel kann sowas ja auch gut.
Warten wir es ab.
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