[02.02.12] - [MUT ZUR WUT] Email an Christoph Meinerz, Pressesprecher MGEPA NRW

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02.02.2012 17:33 (zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 17:33)
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#1
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djx

Betreff: Ihre Aussage vom 02.02.2012 auf www.derwesten.de

Sehr geehrter Herr Meinerz,

Im Artikel "Experten halten Verbot der E-Zigarette in NRW für nichtig", erschienen am 02.02.2012 auf www.derwesten.de, verfügbar unter http://www.derwesten.de/region/experten-...-id6307945.html, werden Sie wie folgt zitiert:

„Uns ist bekannt, dass Untersagungsverfügungen erlassen wurden beziehungsweise in Vorbereitung sind. Unsere Einschätzung der Rechtslage hat weiterhin Bestand“

Dazu stellen sich mir folgende Fragen:

1. Inwiefern stellt eine "Einschätzung" des MGEPA NRW eine gültige Rechtsauffassung auf Bundesebene dar?
2. Inwieweit liegt es in der Zuständigkeit des MGEPA NRW, über die Auslegung geltenden Bundes- und EU-Rechtes zu entscheiden?
3. Inwieweit liegt es vor diesem Hintergrund in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden, auf Grund eines Erlasses des MGEPA NRW "Untersagungsverfügungen" o.Ä. zu verhängen?

Über eine sachliche und inhaltlich korrekte Antwort, würde ich mich sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX


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02.02.2012 17:38 (zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 17:38)
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#2
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djx

Eigentlich wollte ich noch schreiben: "4. Wie lange wird es Ihrer Einschätzung nach dauern, bis im MGEPA ein paar Dienstposten frei werden?" hab's mir aber verkniffen


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02.02.2012 17:52
#3
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Schizo-Paranoider MODDER

Du bist aber schon etwas unbequem, oder :D


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02.02.2012 17:55 (zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 17:56)
avatar  djx
#4
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djx

Tja... bei Stuttgart 21 hab ich mich noch aufgeregt, aber hier werd ich mittlerweile selber zum Wutbürger. Ich mein... denen brennt doch der Helm!

Ist doch mein gutes Recht als besorgter Bürger meinen gewählten Vertretern und deren Sprechern Fragen zu stellen? ;)


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02.02.2012 21:36
avatar  djx
#5
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djx

Original Antwort, und das ist wirklich hart... Kam um 18:54, um 19:10 hab ich Mail gelesen... seht selber (ich wiederhole: original, Form, Schrift, Farbe, wobei das blau im original einen Tick dunkler ist)

Sehr geehrter Herr XXXXX,

das von Ihnen angeführte Zitat stammt nicht von mir, ist auch inhaltlich falsch (es wurden keine Untersagungsverfügungen erlassen) und wird, sofern nicht bereits geschehen, gleich aus dem Artikel entfernt.


Ende. Nicht mal ne Grußformel. Pressesprecher Fragezeichen? Und tatsächlich, die Passage wurde bereits wenige Minuten später entfernt. Gut, oder?


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02.02.2012 21:39 (zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 21:42)
avatar  djx
#6
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djx

Und nun meine erneute Antwort, vor ein paar Minuten abgeschickt:

Betreff: Re: Re: Ihre Aussage vom 02.02.2012 auf www.derwesten.de

Sehr geehrter Herr Meinerz,

dann lag der Fehler wohl beim Verfasser des Artikels, Felix Hoffmann, und wie ich sehe, wurde die betroffene Passage bereits entfernt. Allerdings mache ich Sie darauf aufmerksam, dass das von mir "angeführte Zitat" zwar aus dem betreffenden Artikel entfernt wurde, es sich aber nach wie vor im Cache von Google u.a. Diensten befindet und somit auffindbar ist.

Sie bemerken, das von mir "angeführte Zitat" sei "inhaltlich falsch" und es seien "keine Unterlassungsverfügungen erlassen" worden.

Dazu stelle ich fest, dass es bereits in mehreren Städten zu Untersagungsverfügungen und der Gleichen gekommen ist. So wurde z.B. am 24.01.2012 einem Händler der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids durch das Gesundheitsamt des Kreises Unna untersagt. Am 23.01.2012 wurde diese Vorgehensweise angekündigt: "Zuständig für die Kontrollen ist das Gesundheitsamt im Kreis Unna. Dessen Mitarbeiter werden [...] gezielten Hinweisen nachgehen, sagte Kreissprecherin Constanze Rauert am Freitag. Sollten die Kontrolleure im Angebot der Händler verbotene Ware finden, werden sie [...] aufgefordert, dem Verbot nachzukommen. Dafür werde eine Frist gesetzt." (Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/se...;art931,1532343)

Zusätzlich liegt mir eine Arbeitsanweisung der Stadt Oberhausen im Original vor, in der die Stadt Oberhausen ihre Bediensteten dazu anhält "jeden gemeldeten Verstoß [...] zu überprüfen und gegebenenfalls auch ordnungsrechtliche Maßnahmen" einzuleiten. Zusätzlich müsse "auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden", so weiter.

Aus Essen, Oberhausen und Mülheim a. d. Ruhr sind weitere Beispiele bekannt.

Nichtsdestotrotz bitte ich Sie hiermit erneut, mir als besorgten und verunsicherten Bürger, meine Fragen aus meiner ersten Email zu beantworten, die ich in Anbetracht des falschen Zitates, wie folgt erneut formuliere:

1. Inwiefern stellt die Pressemitteilung des MGEPA NRW vom 16.12.2011 zum Thema e-Zigarette eine Rechtsverbindlichkeit dar?

2. Inwieweit liegt es in der Zuständigkeit des MGEPA NRW, über die Auslegung geltenden Bundes- und EU-Rechtes (z.B. AMG) zu entscheiden?

3. Inwieweit liegt es vor diesem Hintergrund in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden, auf Grund einer Pressemitteilung des MGEPA NRW "Untersagungsverfügungen" o.Ä. zu verhängen?

Sollten Sie, als Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit"/ Pressesprecher nicht befugt dazu sein meine Fragen zu beantworten, so bitte ich Sie, mich an die enstprechende zuständige Stelle zu verweisen.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX


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02.02.2012 21:45
#7
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na auf die Reaktion bin ich nun gespannt .-)

Grüssle
vom dampfendem
Jürgen


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02.02.2012 21:46
avatar  XBabsX
#8
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....na da bin ich auf eine eventuelle Antwort gespannt


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02.02.2012 21:52
avatar  djx
#9
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djx

Der arme Mann kann ja nix dafür... er ist halt der Pressesprecher. Er weiß selber, dass da grad Bockmist verzapft wird. Aber er muss halt die Interessen seines Dienstherren bestmöglich verkaufen. Tja... ich wär nicht gern an seiner Stelle.


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02.02.2012 21:53
#10
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*schmunzel* ..ich auch nicht

Grüssle
vom dampfendem
Jürgen


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02.02.2012 21:53
avatar  Fippes
#11
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Zitat von djx
Original Antwort, und das ist wirklich hart... Kam um 18:54, um 19:10 hab ich Mail gelesen... seht selber (ich wiederhole: original, Form, Schrift, Farbe, wobei das blau im original einen Tick dunkler ist)

Sehr geehrter Herr XXXXX,

das von Ihnen angeführte Zitat stammt nicht von mir, ist auch inhaltlich falsch (es wurden keine Untersagungsverfügungen erlassen) und wird, sofern nicht bereits geschehen, gleich aus dem Artikel entfernt.


Ende. Nicht mal ne Grußformel. Pressesprecher Fragezeichen? Und tatsächlich, die Passage wurde bereits wenige Minuten später entfernt. Gut, oder?




Das ist eine Lüge. Und die Passage wird morgen wieder im Text stehen



Do not argue with an idiot. He will drag you down to his level and beat you with experience

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02.02.2012 21:55
avatar  djx
#12
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djx

Bin ich der einzige, dem grad das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" vorschwebt? Ups.. hab ich das grad gedacht oder geschrieben


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02.02.2012 21:56
#13
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Schizo-Paranoider MODDER

Köstlich, mir läufts vor lachen grad ganz warm am Bein runter...


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02.02.2012 23:28
avatar  djx
#14
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djx

Na es geht doch, der Mann scheint verstanden zu haben ...

Antwort auf meine letzte Mail, kam um 22:32 rein:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

werde Ihre Fragen morgen im Laufe des Tages beantworten. Unabhängig davon - geben
Sie mir doch bitte mal einen Hinweis: Fragen Sie als Journalist (Medium?), als Händler/Vertreiber oder einfach nur als privat interessierter Beobachter?

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Meinerz

Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit"
Pressesprecher

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
Mobil: +49 (0)174 1561 116
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: www.mgepa.nrw.de


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02.02.2012 23:33 (zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 23:34)
#15
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S-Mod verstorben am 18.8.2017

Zitat von djx

Zitat von Christoph Meinerz, Pressesprecher MGEPA NRW
Unabhängig davon - geben
Sie mir doch bitte mal einen Hinweis: Fragen Sie als Journalist (Medium?), als Händler/Vertreiber oder einfach nur als privat interessierter Beobachter?



Merke: wir sind noch nicht unterwandert. Kein V-Mann vom MGEPA im Dampfertreff!

colonius

... aber ich bin doch lieber jeden Tag glücklich als im Recht. (Slartibartfaß)


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02.02.2012 23:36
#16
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was will der denn mit dem Hinweis ? ändert das was an seiner Antwort ? hmm


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02.02.2012 23:39 (zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 23:40)
avatar  djx
#17
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djx

So, hab ihm jetzt nochmal geantwortet. Dann heißt es abzuwarten, was morgen dann hoffentlich kommt.

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Meinerz,

Ich bin lediglich ein freier, mündiger Staatsbürger, der sich über die Arbeit seiner gewählten, politischen Vertreter informiert. Ein Verbraucher, der auf Grund der aktuellen Debatte zu diesem Thema verunsichert ist und seine bisherige Rechtsauffassung in Frage gestellt sieht.

Haben Sie recht herzlichen Dank dafür, dass Sie sich die Zeit dazu nehmen, meine Fragen zu beantworten.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX


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02.02.2012 23:45
avatar  ( gelöscht )
#18
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( gelöscht )

"werde Ihre Fragen morgen im Laufe des Tages beantworten."
Diese Frage würde ich frühestens nach der eingegangenen Antwort des Herrn Meinerz beantworten.

Sehr interessante Entwicklung der Korrespondenz!


@ Fippes: Du schriebst: "Das ist eine Lüge. Und die Passage wird morgen wieder im Text stehen"
Weißt du das sicher? Weißt du näheres?


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02.02.2012 23:46
avatar  ( gelöscht )
#19
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( gelöscht )

Zitat von Seemann
"werde Ihre Fragen morgen im Laufe des Tages beantworten."
Diese Frage würde ich frühestens nach der eingegangenen Antwort des Herrn Meinerz beantworten. EDIT vom Seemann: Okay, sehe gerade, dass du schon geantwortet hast.


Sehr interessante Entwicklung der Korrespondenz!


@ Fippes: Du schriebst: "Das ist eine Lüge. Und die Passage wird morgen wieder im Text stehen"
Weißt du das sicher? Weißt du näheres?


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03.02.2012 00:11
avatar  Fippes
#20
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Das Zitat steht ja jetzt schon wieder drin.



Do not argue with an idiot. He will drag you down to his level and beat you with experience

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03.02.2012 01:47
avatar  djx
#21
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djx

Zitat von Fippes
Das Zitat steht ja jetzt schon wieder drin.



Tatsache! Haha? Weißt du näheres wie es dazu kam? PM wäre nett. Hab da auch so ein paar PM-würdige Infos...


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03.02.2012 13:42
avatar  Baba
#22
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und tut sich noch was?

MfG
Baba


Gefahrenhinweis : Der Beitrag kann nicht gekennzeichneten Sarkasmus beinhalten!
Sicherheitshinweis : Lesen & Verstehen gefährdet AKUT die Dummheit!
vor dem selbstmischen LESEN und VERSTEHEN: [/center]


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03.02.2012 13:45
avatar  djx
#23
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djx

Er sagte ja "im Laufe des Tages".

Da er gestern bis 22:30 Uhr gearbeitet hat, ist wohl mit einer weiteren Stellungnahme innerhalb der nächsten 9 Stunden zu rechnen.


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03.02.2012 18:18
avatar  djx
#24
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djx

Und hier ist seine angekündigte Stellungnahme, eingegangen um Punkt 18:00 Uhr.

Sehr geehrter Herr XXXXX,

nun die Antworten auf Ihre Fragen:


Frage 1

Der Erlass ist für die Bezirksregierungen, die Kreise und kreisfreien Städte (zuständige Behörden) im Rahmen ihres Verwaltungshandelns verbindlich. Der Erlass hat keine rechtlich unmittelbaren Wirkungen für Privatleute (Bürger oder Unternehmen). Erst wenn die Maßnahmen der zuständigen Behörden, gegen die Rechtsmittel möglich sind, bestandskräftig sind, erlangen die Maßnahmen Rechtsverbindlichkeit.



Frage 2

Nach Artikel 83 Grundgesetz (GG) führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus.



Frage 3

Nach § 1 Abs. 1 der "Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz" sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Behörden im Sinne des Arzneimittelgesetzes.


Mit freundlichen Grüßen

Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit"
Pressesprecher

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
Mobil: +49 (0)174 1561 116
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: www.mgepa.nrw.de


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03.02.2012 18:24
avatar  djx
#25
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djx

Ich werde heute noch eine Antwort verfassen, allerdings nicht jetzt. So lange, könnt ihr hier gerne diskutieren.

Um eins schon mal festzuhalten: Das, was er sagt, stimmt! Allerdings ist das für uns nicht schlecht, im Gegenteil.


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