"Kann man Die Frau Steffens nicht wegen Korperverletzung anzeigen?"

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11.02.2012 17:12
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11.02.2012 17:32 (zuletzt bearbeitet: 11.02.2012 17:38)
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Zitat von LoopCube
Ich hätte aber noch ne andere frage an ein Anwalt oder angegehnde.

"Kann man Die Frau Steffens nicht wegen Korperverletzung anzeigen?"
z.B.-durch Sammelklage,

Weil ich der meinung bin mit den Verbot des Dampfens, ich gezwungen werde wieder zu rauchen
Kann und will nicht auf Nicotin verzichten.
DANKE




Man kann Sie sogar vor dem ICC Anklagen. Es ist auch gestattet, dass Menschen die als Sache geregelt sind ( wir deutsche sind Rechtlich eine "Sache" kein Souverän, nähere Infos im haager landkriegsordnung bezg. der nicht Souveränität Deutschlands ) oder einfach mal Scheidungsurkunden betrachten, da wird nämlich in "Sache" gehandelt ;)



In welchen Punkten kann man Sie anklagen? Und all die anderen, die Falsche Tatsachen behaupten und uns Kriminalisieren und gegen uns vorgehen: Mit Bußgeldern die Rechtlich nicht beschlossen sind. Bei Drohungen und Inhaftierung:

Zitat

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966
(BGBl. 1973 II 1553)

DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES PAKTES,
IN DER ERWÄGUNG,
dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung
der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit
und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in
der Welt bildet,
IN DER ERKENNTNIS,
dass sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde herleiten,
IN DER ERKENNTNIS,
dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der
bürgerliche und politische Freiheit genießt und frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht
werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine bürgerlichen und
politischen Rechte ebenso wie seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte genießen
kann,
IN DER ERWÄGUNG,
dass die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die allgemeine und wirksame
Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen zu fördern,
IM HINBLICK DARAUF,
dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft, der er angehört,
Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten
Rechte einzutreten,
VEREINBAREN



Zitat

Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei
über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel
verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen
Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht
erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohneSelbstregierung und von Treuhand gebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den
Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf
Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten





Zitat
Artikel 2
(3) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich,
a) dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der in seinen in diesem Pakt anerkannten Rechten oder
Freiheiten verletzt worden ist, das Recht hat, eine wirksame Beschwerde einzulegen, selbst
wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft
gehandelt haben;
b) dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der eine solche Beschwerde erhebt, sein Recht durch das
zuständige Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsorgan oder durch eine andere, nach
den Rechtsvorschriften des Staates zuständige Stelle feststellen lassen kann, und den
gerichtlichen Rechtsschutz auszubauen;
c) dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen Beschwerden, denen stattgegeben wurde,
Geltung verschaffen



Zitat
Artikel 9
(1) Jedermann hat ein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Niemand darf willkürlich
festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemand darf seiner Freiheit entzogen werden, es
sei denn aus gesetzlich bestimmten Gründen und unter Beachtung des im Gesetz
vorgeschriebenen Verfahrens.
(2) Jeder Festgenommene ist bei seiner Festnahme über die Gründe der Festnahme zu
unterrichten, und die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen sind ihm unverzüglich mitzuteilen.
(3) Jeder, der unter dem Vorwurf einer strafbaren Handlung fest genommen worden ist oder in
Haft gehalten wird, muss unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur
Ausübung richterlicher Funktionen ermächtigten Amtsperson vorgeführt werden und hat
Anspruch auf ein Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung aus der
Haft. Es darf nicht die allgemeine Regel sein, dass Personen, die eine gerichtliche Aburteilung
erwarten, in Haft gehalten werden, doch kann die Freilassung davon abhängig gemacht werden,
dass für das Erscheinen zur Hauptverhandlung oder zu jeder anderen Verfahrenshandlung undgegebenenfalls zur Vollstreckung des Urteils Sicherheit geleistet wird.




Zitat
Artikel 14
(2) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im
gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten.



Zitat
(5) Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden ist, hat das Recht, das Urteil
entsprechend dem Gesetz durch ein höheres Gericht nachprüfen zu lassen.



Zitat
Artikel 15
(1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer
Begehung nach inländischem oder nach internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf
keine schwerere Strafe als die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte
Strafe verhängt werden. Wird nach Begehung einer strafbaren Handlung durch Gesetz eine
mildere Strafe eingeführt, so ist das mildere Gesetz anzuwenden.
(2) Dieser Artikel schließt die Verurteilung oder Bestrafung einer Person wegen einer Handlung
oder Unterlassung nicht aus, die im Zeitpunkt ihrer Begehung nach den von der
Völkergemeinschaft anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.



Zitat
Artikel 17
(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie,
seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre
und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder
Beeinträchtigungen.
Artikel 18
(1) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht
umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder
anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft
mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung
und Unterricht zu bekunden.
(2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine
Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich
vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit,
Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind




Zitat
Artikel 19
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit



Habe gerade nicht allzu viel Zeit, gibt noch einige Punkte worin man gegen viele Anklage erheben darf.

Also nicht anpissen lassen.

Deine Rechte hier: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servl...ntZivilpakt.pdf


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11.02.2012 17:51
#53
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Tabaksteuerhinterzieher

Dass hört sich gut an (beim überfliegen)

Vielen Dank für deine Antwort.

Gibt doch noch die ein ernst nehmen.

Lese erst mal weiter!

DANKE Klees

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11.02.2012 18:56
#54
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Tabaksteuerhinterzieher

Also auch die Artikel würden meiner Meinung zu treffen:

Teil III
Artikel 6
(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen.
Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.

Artikel 14
(1) Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen
ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen
durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in
billiger Weise und öffentlich verhandelt wird. Aus Gründen der Sittlichkeit, der öffentlichen
Ordnung (ordre public) oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft oder
wenn es im Interesse des Privatlebens der Parteien erforderlich ist oder – soweit dies nach
Auffassung des Gerichts unbedingt erforderlich ist – unter besonderen Umständen, in denen die
Öffentlichkeit des Verfahrens die Interessen der Gerechtigkeit beeinträchtigen würde, können
Presse und Öffentlichkeit während der ganzen oder eines Teils der Verhandlung ausgeschlossen
werden; jedes Urteil in einer Straf- oder Zivilsache ist jedoch öffentlich zu verkünden, sofern
nicht die Interessen Jugendlicher dem entgegenstehen oder das Verfahren Ehestreitigkeiten oder
die Vormundschaft über Kinder betrifft.

Artikel 25
Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Unterschied nach den in Artikel 2
genannten Merkmalen und ohne unangemessene Einschränkungen
a) an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte
Vertreter teilzunehmen;
b) bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie
Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden;
c) unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes
Zugang zu haben.

Hier nur a) und b)

Artikel 26
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf
gleichen Schutz durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede Diskriminierung zu
verbieten und allen Menschen gegen jede Diskriminierung, wie insbesondere wegen
der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder
sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder
des sonstigen Status, gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten.

Fakultativprotokoll
zum Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte
vom 19.Dezember 1966
(BGBl. 1992 II 1246)

Artikel 2
Vorbehaltlich des Artikels 1 können Einzelpersonen, die behaupten, in einem ihrer im Pakt
niedergelegten Rechte verletzt zu sein, und die alle zur Verfügung stehenden innerstaatlichen
Rechtsbehelfe erschöpft haben, dem Ausschuss eine schriftliche Mitteilung zur Prüfung
einreichen.

Jetzt bäuchte nur einen Anwalt der Schriftstück aufsetzt.

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11.02.2012 19:01
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Nein. Du brauchst keinen Anwalt. Du kannst per E-Mail Beschwerde einreichen und die Verstöße erläutern die deiner Meinung nach auf dich zutreffen in Person.
Das wird dann behandelt.


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11.02.2012 19:04
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@LoopCube vielleicht sollte man, wenn es möglich wäre die Frau Steffens auf unterlassene Hilfeleistung verklagen .
Ich meine ja nur das hier in Deutschland das Gesetz so hin-gebogen wird wie es gerade gebraucht wird (der eine Paragraph hebelt den anderen Paragraph wieder aus) und wenn man einen geschickten Anwalt hat der das ausnutzen kann den kann man jede klage gewinnen ;)


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11.02.2012 19:08 (zuletzt bearbeitet: 11.02.2012 19:10)
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#57
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Die BRD ist nur ein Verwaltungsorgan der nach der Haager Landskriegsordnung gegründet wurde um das Deutsche Reich von 1871 zu Verwalten. Demnach ist die BRD nicht Souverän.
Alles verlogen... Lug und Betrug... UN-Resolution, Souveränität etc. pp. alles Offiziell und Verifizierbar.


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11.02.2012 19:11
#58
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Tabaksteuerhinterzieher

Nur wäre nicht besser um es wasserdicht zu machen.
Gibt doch bestimmt Anwälte die damit auskennen.
Aber ich werde es auch mal selbst aufsetzen.

Viele Dank für den link sehr intressant.
Das ganze Werk müßst rein rechtlich eigenlich über unsere Verfassung stehn oder zu mindest gleichwertig sein, wenn ich mich nicht irre.

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11.02.2012 19:13 (zuletzt bearbeitet: 11.02.2012 19:17)
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#59
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Wir haben keine Verfassung. Okay, das GG wird als solches dargestellt, aufgrund der Souveränität aber kaum Gültigkeit weil es ohnehin gebogen, geändert und hinzugefügt werden kann, wie es einem passt.

Das Thema ist sehr interessant. Man mag sich auch gern mit den UN-Leuten per Telefon darüber Unterhalten. Die erzählen einem haargenau wie das damals war und wieso es heute so ist. Man kann sich dort auch in Selbstverwaltung begeben. Sowas gehört einfach in die Geschichtsbücher Deutscher Schulen. Aber nein, wir haben nur den Müll darin stehen, bzw. die Geschichte der Machthaber, nicht aber des Deutschen Volkes. Kein Schüler kann das Deutsche Reich von 1871 mit dem Dritten Reich unterscheiden, gar differenzieren. Sehr arm.


Wenn man vom Deutschen Reich spricht, heisst es gleich: Nazi, Hitler, NSDAP usw... naja Kaiserreich usw. wird auch nicht wirklich in den Schulen behandelt. Armutszeugnis wie man Dumm gehalten wird, um ja nicht die Wahrheit zu erfahren. Denn die Geschichte ist ganz anders, als man uns lehrt und weis macht. Aber die Lehrer wissen es ja auch nicht besser, die lernen auch nur das Zeug.


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11.02.2012 19:18
#60
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Anzeige dürfte schwierig werden, zumal Staatsanwaltschaften "weisungsgebunden" (durch das jeweilige Justizministerium) sind und somit es fast unmöglich ist, einem Politkasper vors Fahrrad zu treten (siehe Kofferaffären, etc.).

Außerdem wird ja niemand gezwungen, zu einer Pyro zu greifen. (Leider brennen Nikotinkaugummis beschissen und schmecken auch nicht)

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"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ – Karl Marx: Thesen über Feuerbach

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11.02.2012 19:19
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#61
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http://www.icc-cpi.int/Menus/ICC?lan=en-GB
Da kannste die Anklage bzw Beschwerde einreichen...


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11.02.2012 19:22
#62
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Tabaksteuerhinterzieher

Hast du leider recht Das G.G. ist heute wirklich nicht mehr Das Papier wert auf dass sie geschrieben ist,leider.
Weil eigentlich ist es ein Gutes Wenn sich die Leute dran richten würden.

Hab ich dein ehrgeiz geweckt.

Werd mir mal Gedanken machen wie man das umsetzen kann.

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11.02.2012 19:25
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#63
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Menschenrecht Organisation gibt Dir auch Auskunft darüber wie es um dich als Person in der BRD steht und was Du alles machen kannst. Dir werden aber viele viele Steine in den Weg gelegt.
Pervers einfach nur.


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11.02.2012 19:25
#64
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Blöd nur, dass das GG bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit 2/3-Mehrheit im Reichstag umgehäkelt wird

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11.02.2012 19:26
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#65
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http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_M...sorganisationen

Und Auskünfte einholen. Du hast als Mensch Rechte. Du hast Rechte sobald Du auf die Welt kommst, da kann ein Staat noch soviel anderes Behaupten.


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11.02.2012 19:29 (zuletzt bearbeitet: 11.02.2012 19:30)
#66
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Tabaksteuerhinterzieher

Hier ist Widerstand Plicht!

Hier im Forum ist der Weg auch steinig.



Wo sind eingentlich all Dummschwätzer hin?

Auf einmal hört man sie nicht mehr.

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11.02.2012 19:30
#67
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Gerne harpert es aber an der Durchsetzung der Rechte, die man als Mensch hat.

Manchmal habe ich den Eindruck hier hat man nur das Recht die Fresse zu halten, alle vier Jahre ein Kreuz machen, von wem man verarscht werden möchte und Steuern abdrücken

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11.02.2012 19:32
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#68
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( gelöscht )

https://www.youtube.com/watch?v=5sumlzeuB48
Versteht man einiges besser was hier so abgeht.


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11.02.2012 19:33
#69
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Tabaksteuerhinterzieher

Aber wär es nicht versucht hat schon verloren

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11.02.2012 19:34
avatar  Borsti
#70
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Zitat von Sabine
Hi,

zu deiner frage:

nein, man kann frau Steffens nicht wegen Körperverletzung im Amt anzeigen.

1. genießen Abgeordnete und Minister Immunität.
diese müßte, ehe ein Fall vor Gericht kommt, erst durch das Parlament aufgehoben werden

Dazu müßte man nachweisen, dass sie wissentlich eine rechtswidrige Handlung begangen hat



Wie wäre es mit einer Anzeige auf Grund von Rechtsbeugung durch den angeblichen Erlass der nur ein Zitat aus dem Arzneimittelgesetz ist?
Welche Einrichtung hat denn Nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel eingeordnet?

Die European Medicals Agency definitiv nicht, die sagt nämlich eindeutig das es keine sind.



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11.02.2012 19:34
avatar  Mischu
#71
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S-MOD

Fresse halten und Dummschwätzer , diese Aussagen sind nicht gerade das , was mir einen ruhigen Abend sichert . ACHTET auf eure WORTWAHL bitte....

Ich habe kein Problem mit Nähe, solange der Abstand stimmt

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11.02.2012 19:37
#72
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Danke Mischu


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11.02.2012 19:38
#73
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sorry, ich wollte nur meinen subjektiven Eindruck als Staatsbürger schildern

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11.02.2012 19:42
#74
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Tabaksteuerhinterzieher

Ich find das hier auch nicht Samthandschuhen behandelt würde, wenn du mal zurück gehst.
Würde ich auch mehrmal beleidig und hab ich mich angestellt?

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11.02.2012 19:43
avatar  ( gelöscht )
#75
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( gelöscht )

http://youtu.be/GmABrhcnYWU
Der nette Professor erklärt in ca 40sek Redefreiheit wogegen unsere Regierung Verstoßen... ist doch toll nicht? Das sind eure und meine Steuergelder ;-)


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