Verbot jetzt rechtskräftig??

  • Seite 1 von 4
01.03.2012 19:47 (zuletzt bearbeitet: 01.03.2012 19:48)
#1
avatar

Habe eben das hier bei gmx gefunden:

http://www.gmx.net/themen/gesundheit/psy...er-e-zigaretten

Heißt das, ich kann ab 01.03. jetzt keine nikotinhaltigen Liquids mehr kaufen? Ich lebe in NRW.


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 19:58
avatar  Ratz70
#2
avatar

Vllt sollten wir nach BW auswandern ;)

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...8b20b13880.html


Die machen nicht so einen "stress"!

lg

Rauchfrei seit dem 25.11.2011 !!!

 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 19:59
#3
avatar

... klar kannst du kaufen was dein Verdampfer begehrt.


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 20:08
avatar  Mellow
#4
avatar

Vielleicht zur Beruhigung...

lest euch mal durch was der VdeH (Verbad des ezigarettenhandels) allen Händlern empfiehlt:

http://vd-eh.de/de/Presse-01-3-12.html

Ich zitiere mal:

Zitat
01.03.2012 17:00 UHR



Hetzkampagne gegen e-Raucher

Zwei Millionen Tabakraucher in Deutschland haben sich für die deutlich weniger schädliche elektrische Zigarette entschieden. Diese Zahl scheint für einige politische Stellen deutlich zu hoch zu sein. Also wird die freie Entscheidung mündiger Bürger torpediert und das Gerücht gestreut, die eZigarette sei verboten.
Die Konsequenz, die zumindest in Kauf genommen wird: Eine Vielzahl von Nutzern der elektrischen Zigarette müsste wieder zur krebsfördernden Tabakzigarette zurückkehren. Das nennt man im Volksmund „Wahnsinn mit Methode“.

Die Methode scheint zu greifen: Der Markt ist verunsichert, Händler haben Angst um ihre Existenz und die Bürger verstehen die Welt nicht mehr. Dieser Zustand ist nicht tragbar.

Dass die elektrische Zigarette oder einzelne Komponenten nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen und deshalb weiter frei als Genussmittel gehandelt werden dürfen, ist von berufener Seite bereits juristisch beleuchtet worden (Voit-Link, EU-Urteile).
Des Weiteren haben die Befürworter der eZigarette in den letzten Monaten so viel Material zur richtigen Einordnung des Produkts, Studien, Fakten, Untersuchungen, Vergleiche zur Tabakzigarette etc. geliefert, dass man allen Teilnehmern der Diskussion, die deren Existenz bestreiten, willentliche Wahrnehmungsstörungen attestieren muss. (Link Presseinfo PDF)

Zusammenfassung der Fakten
Die eZigarette ist ein Genussmittel und eine probate Alternative zur Tabakzigarette für Raucher, die nicht aufhören wollen oder können. Sie ist kein Arzneimittel, sie hat keine therapeutische Bedeutung oder Wirkung und dient somit nicht zur Rauchentwöhnung. Dies wird auch von keinem Mitglied des Verbands des eZigarettenhandels so beworben. Die Inhaltsstoffe der eZigarette sind bekannt und werden von Herstellern und Händlern angegeben. Die Produkte aller Händler, zumindest der im VdeH organisierten, sind auf ihre Sicherheit und Qualität geprüft.

Dass in den Stellungnahmen der Gegner nahezu durchgehend im Konjunktiv argumentiert wird, ist ein Nachweis der fehlenden Beweislage. Völlig unverständlich ist die Interpretation, in der Mutmaßungen und Einschätzungen zu Fakten umgedeutet werden. Ein Erlass (NRW) oder eine Antwort auf Anfragen (Bund) können keine gesetzlich verbindliche Regelung zur Klassifizierung der eZigarette ersetzen. Diese erfolgt im Verlaufe des Jahres durch einen Entscheid der EU.

Handel ist nicht verboten
Die jüngste Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit ist die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Es handelt sich hierbei nicht um eine offizielle Regierungserklärung zur eZigarette, zumal wesentliche Punkte der Anfrage nicht beantwortet werden konnten.

Daher ist der Handel und Gebrauch der eZigarette auch weiterhin nicht verboten! Der VdeH bestärkt alle Händler und Konsumenten darin, sich nicht weiter verunsichern zu lassen.

Kommunale Stellen, die sich dieser juristischen Realität widersetzen, müssen nach wie vor mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Verband des eZigarettenhandels am 1. März 2012

Wenn man im Wort Mama nur 4 Buchstaben ändert, hat man auf einmal Bier.

Ein Stück Tofu vom Grill schmeckt nur, wenn man es spätestens kurz vor dem Verzehr durch ein anständiges Stück Fleisch ersetzt.


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 20:30
#5
avatar

Na ja, die Praxis sieht aber anders aus. Da kommt der Zoll im Anhang mit der Polizei und konfisziert. Ohne die "kleine Anfrage" (http://www.verbraucher-papst.de/aktuell/...zneimittel-ein/) wären wir besser dran. Jetzt dauerts doch nicht mehr lange bis die anderen Bundesländer auch umfallen.


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 20:32
avatar  kaheiro
#6
avatar

Warum so pessimistisch. Keine Verbot ohne Gesetz. Und das gibt es (noch) nicht.

____________________________________________________


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 20:35
avatar  roxel
#7
avatar

Viel interessanter wäre es, die Antwort auf diese Kleine Anfrage zu lesen (BT -DRS 17/8772). Leider können normale Bürger das noch immer nicht lesen, während die Presse ja scheinbar Zugriff darauf hat.


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 20:58 (zuletzt bearbeitet: 01.03.2012 21:00)
#8
avatar
Bilder Upload

Hei regt Euch doch nicht auf.
Dann ist einfach die Statistik zur Kriminalität um 2 Millionen Täter höher und man kann dann in den Zeitungen lesen:

Deutsche Behörden schaffen sich 2'000'000 zusätzliche Kriminelle, dank der E-Zigarette.

Also, wenn es in der Schweiz auch mal verboten werden sollte, dann werde ich ein Krimineller sein und bleiben.

Ich lasse mich nicht einschüchtern.

Habt Mut zur Wut nicht vergessen.

Liebe Grüsse

Cedric


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 21:51
#9
avatar

Dumme Sprüche helfen momentan nicht weiter, Konkretes?

I like Originals ... no bullshit.

 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 21:55
#10
avatar

Das beruhigt ja ein wenig,wartens wir mal ab(Warten und ne E-Ziggi dampfen)

Zitat von Mellow
Vielleicht zur Beruhigung...

lest euch mal durch was der VdeH (Verbad des ezigarettenhandels) allen Händlern empfiehlt:

http://vd-eh.de/de/Presse-01-3-12.html

Ich zitiere mal:

Zitat
01.03.2012 17:00 UHR



Hetzkampagne gegen e-Raucher

Zwei Millionen Tabakraucher in Deutschland haben sich für die deutlich weniger schädliche elektrische Zigarette entschieden. Diese Zahl scheint für einige politische Stellen deutlich zu hoch zu sein. Also wird die freie Entscheidung mündiger Bürger torpediert und das Gerücht gestreut, die eZigarette sei verboten.
Die Konsequenz, die zumindest in Kauf genommen wird: Eine Vielzahl von Nutzern der elektrischen Zigarette müsste wieder zur krebsfördernden Tabakzigarette zurückkehren. Das nennt man im Volksmund „Wahnsinn mit Methode“.

Die Methode scheint zu greifen: Der Markt ist verunsichert, Händler haben Angst um ihre Existenz und die Bürger verstehen die Welt nicht mehr. Dieser Zustand ist nicht tragbar.

Dass die elektrische Zigarette oder einzelne Komponenten nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen und deshalb weiter frei als Genussmittel gehandelt werden dürfen, ist von berufener Seite bereits juristisch beleuchtet worden (Voit-Link, EU-Urteile).
Des Weiteren haben die Befürworter der eZigarette in den letzten Monaten so viel Material zur richtigen Einordnung des Produkts, Studien, Fakten, Untersuchungen, Vergleiche zur Tabakzigarette etc. geliefert, dass man allen Teilnehmern der Diskussion, die deren Existenz bestreiten, willentliche Wahrnehmungsstörungen attestieren muss. (Link Presseinfo PDF)

Zusammenfassung der Fakten
Die eZigarette ist ein Genussmittel und eine probate Alternative zur Tabakzigarette für Raucher, die nicht aufhören wollen oder können. Sie ist kein Arzneimittel, sie hat keine therapeutische Bedeutung oder Wirkung und dient somit nicht zur Rauchentwöhnung. Dies wird auch von keinem Mitglied des Verbands des eZigarettenhandels so beworben. Die Inhaltsstoffe der eZigarette sind bekannt und werden von Herstellern und Händlern angegeben. Die Produkte aller Händler, zumindest der im VdeH organisierten, sind auf ihre Sicherheit und Qualität geprüft.

Dass in den Stellungnahmen der Gegner nahezu durchgehend im Konjunktiv argumentiert wird, ist ein Nachweis der fehlenden Beweislage. Völlig unverständlich ist die Interpretation, in der Mutmaßungen und Einschätzungen zu Fakten umgedeutet werden. Ein Erlass (NRW) oder eine Antwort auf Anfragen (Bund) können keine gesetzlich verbindliche Regelung zur Klassifizierung der eZigarette ersetzen. Diese erfolgt im Verlaufe des Jahres durch einen Entscheid der EU.

Handel ist nicht verboten
Die jüngste Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit ist die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Es handelt sich hierbei nicht um eine offizielle Regierungserklärung zur eZigarette, zumal wesentliche Punkte der Anfrage nicht beantwortet werden konnten.

Daher ist der Handel und Gebrauch der eZigarette auch weiterhin nicht verboten! Der VdeH bestärkt alle Händler und Konsumenten darin, sich nicht weiter verunsichern zu lassen.

Kommunale Stellen, die sich dieser juristischen Realität widersetzen, müssen nach wie vor mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Verband des eZigarettenhandels am 1. März 2012



 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:02
#11
avatar

„Viel interessanter wäre es, die Antwort auf diese Kleine Anfrage zu lesen (BT -DRS 17/8772). Leider können normale Bürger das noch immer nicht lesen, während die Presse ja scheinbar Zugriff darauf hat.“

Eine „Kleine Anfrage ist innerhalb von 6Wochen zu beantworten. Die Antwort ist nicht öffentlich.
Ende März geht’s rund ...

Viele Grüße
Rolf


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:05
#12
avatar

Zitat von Kiradampf
„Viel interessanter wäre es, die Antwort auf diese Kleine Anfrage zu lesen (BT -DRS 17/8772). Leider können normale Bürger das noch immer nicht lesen, während die Presse ja scheinbar Zugriff darauf hat.“

Eine „Kleine Anfrage ist innerhalb von 6Wochen zu beantworten. Die Antwort ist nicht öffentlich.
Ende März geht’s rund ...


Das dumpfe Gefühl hab ich auch. Noch können die gerade gegen die ganze Bestellflut via Internet nichts richtig machen.
Spätestens mit ACTA isses eh rum. Dann machen wir uns alle mal so richtig nackich


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:07
#13
avatar

Na ja, aber was bis jetzt so von der Kleinen Anfrage durchsickert ...

Mir schwant als hätte uns die Linke einen Bärendienst erwiesen.

I like Originals ... no bullshit.

 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:09
avatar  Marques
#14
avatar

Kann der Staat so einfach 2.000.000 Menschen verhaften?

Möge der Dampf mit dir sein


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:15
avatar  roxel
#15
avatar

Zitat von Kiradampf
„Viel interessanter wäre es, die Antwort auf diese Kleine Anfrage zu lesen (BT -DRS 17/8772). Leider können normale Bürger das noch immer nicht lesen, während die Presse ja scheinbar Zugriff darauf hat.“

Eine „Kleine Anfrage ist innerhalb von 6Wochen zu beantworten. Die Antwort ist nicht öffentlich.
Ende März geht’s rund ...



Ach ja? Die Antwort ist schon geschrieben:

http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/sear...&direction=desc

Und selbstverständlich werden Antworten auf Kleine Anfragen auch veröffentlicht.


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:15
#16
avatar

Zitat von Marques
Kann der Staat so einfach 2.000.000 Menschen verhaften?



Quatsch!

Aber mit dem Bezug von nikhaltigen Liquids wird es "spannend".

I like Originals ... no bullshit.

 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:16
#17
avatar

Zitat von Marques
Kann der Staat so einfach 2.000.000 Menschen verhaften?


ähmm nein. Schlimm, wenn ich dir sage das es darum aber auch mal so gar nicht geht?
Die Frage ist mein persönlicher Tiefpunkt des Tages. Immer wenn man denkt "ach komm, was soll noch groß kommen...", dann setzt zuverlässig irgendein Spezialspezialist noch mal dezent einen oben drauf.
Vielen Dank


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:20
avatar  roxel
#18
avatar

Dummerweise kann man in diesem Forum selbst nach einer Minute seine eigenen Beiträge nicht mehr editieren.

Da mein Link weiter oben nur ins Nirwana führt hier noch ein Screenshot zum Status der "Kleinen Anfrage".


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:28
#19
avatar

Iss recht. Ohne Gesetz kein Verbot. So seh ich das.
Iss ja nicht wie bei Muttern; Einfach fragen und wenn Mama ja sagt, dann darf ich das auch.
Da gehört zum Glück schon mehr dazu. Das in bester Polizeistaat-Manier schonmal Druck auf die Öffentlichkeit ausgeübt werden soll, ist klar.
So kann man ohne größeres Bambule das Problem in der Versenkung verschwinden lassen wenns soweit ist.
Da fragt keiner mehr, ist ja eh alles ganz pöse diese E-Dings äh Zeugsi Sachen da.
...


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:31
#20
avatar

Jau, nett wäre wenn man die Antwort denn nun wirklich auch downloadn könnte. Ausser dem Aktenzeichen ist da nix :-/

Damit man was vom Dampf versteht, braucht es passendes Dampfgerät
Mir dampft der Kopf

 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:36
avatar  Snatch
#21
avatar

Zitat von Ratz70
Vllt sollten wir nach BW auswandern ;)

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...8b20b13880.html


Die machen nicht so einen "stress"!

lg


Warum den Asuwandern, ich bin doch schon da hihi. Das wird aber auch bei uns nich mehr lange dauern...


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:38
#22
avatar

Auch Recht ...

Schätze mal dann wird da wohl auch wohl noch nichts seien ...

Ich gehe mal morgen meinen Dealer äh, Händler, nochmal fragen, der war heute auch irgendwie neben der Spur und meinte: "Ich verkaufe nur noch nikotinhaltige Möbelpolitur mit Duftaroma nach Wahl." Und stellte mir mein geliebtes nikhaltiges Liquid hin.

I like Originals ... no bullshit.

 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:41
#23
avatar
REOnaut

Wo es kein Gestzt für gibt kann auch nichts verboten werden, das ist klar. Aber wenn man sich mal die letzten beiden Monate vor Augen hält wer alles gegen uns wettert (Bundesländer, Bundesregierung und mit Sicherheit der großteil der Öffentlichkeit) dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das wir mit einem blauen Auge davon kommen. Die die es hinterher zu entscheiden haben ob Verbot, Apotheke oder was auch immer, werden es sich schon gut überlegen, ob sie es sich mit ein paar Millionen Dampfern oder den Rest der gegen die Dampferrei ist verscherzen (dürften wohl mehr sein). Irgendwas wird ihnen einfallen, zur Not wird kurzerhand ein Gesetzt oder was immer ihnen einfallen mag entworfen. Einen Rückzieher wirds wohl kaum geben, eher wandert das Liquid fürn Zwanni in die Apo.


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:44
avatar  derWolf
#24
avatar

Zitat von Marques
Kann der Staat so einfach 2.000.000 Menschen verhaften?



So ganz spontan gesagt: Ja war ja schon mal so. Will ich nicht nochmal haben.

Länger drüber nachdenk: Nein, nicht deswegen.

Es grüßt euch
derWolf


 Antworten

 Beitrag melden
01.03.2012 22:50
#25
avatar

Ich verstehe ueberhaupt nicht wo das problem ist.. nikotin kann man in anderen eu ländern kaufen, grenzen sind offen..? Ich kann doch auch viagra und Hustensaft in Tschechien kaufen wenn es mir beliebt. Und glyzerin/propandiol sind zusatzstoffe fuer lebensmittel, brauch ich keine zulassung fuer um die zu kaufen, sonst bräuchte ich nen brief vom arzt um mir datteln kaufen zu duerfen. Aromen sind glaub ich selbsterklaerend.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht