Keine Bereicherung durch den Flohmarkt

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27.03.2012 11:04
avatar  channi
#26 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Admini

Der Flohmarkt ist ein Flohmarkt und nicht dafür gedacht Gewinne zu erzielen.
Wobei da auch nicht nur die Gewinnerzielung im Vordergrund steht, sondern ebenso Häufigkeit ect

Wir haben keine Zeit den Mitgliedern hinterherzurennen und nachzuforschen ob er nun ein Gewerbe angemeldet hat und auch alles angibt.
Tut er es nämlich nicht, haben wir ihn unterstützt. Das wäre mit Sicherheit zuviel verlangt.
Ende Geländer- ich hoffe die Antwort war zufriedenstellend.

Noch ein paar Stichworte:
VIII ZR 173/05 – Rdnr. 14, BGHZ 167, 40 ff
http://cms.robbe.com/Zeitschrift-Modell-Recht7-10.pdf (SB)


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





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Aktionen auf Facebook und Dampfertreff bewerten
Termine, Stammtische und Messen
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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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27.03.2012 11:04
#27 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Moderatorin

Es gibt nun mal den Unterschied zwischen privat und kommerziell!!

Ein im Forum welches einen als "privat" bezeichneten Flohmarkt hat, wie wir es haben, darf kein gewerblicher oder auch halbgewerblicher Handel stattfinden, sondern nur die nicht mehr benötigte Geräte oder ungeliebte Liquids sollen abgegeben (getauscht/verkauft) werden können.
Der private Flohmarkt soll einfach verhindern, dass die User bei Fehlkäufen einen Komplettverlust hinnehmen müssen, aber nicht zur Gewinnerzielung missbraucht werden.

"Klare Rahmenbedingungen kann ein Forenbetreiber durch seine Nutzungsbedingungen schaffen. Weist er dort eindeutig darauf hin, dass gewerbliche Verkäufe nicht erlaubt sind, dann gerät er auch nicht in Erklärungsnot, wenn er um Unterlassung bittet."

Wenn hier Foris wilden Trödel- oder Flohmarkt betreiben in Richtung Gewinn dann geht das ganz schnell in Richtung Steuerhinterziehung oder? Auch wenn das den Forenbetreiber nichts angehen würde, sobald so etwas auffliegt, bekommt das auch der Forenbetreiber empfindlich zu spüren und ist in der Beweispflicht, dass er das in den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen hat, aber die Mitglieder offenbar darauf pfeifen.

edit die Anderen waren wieder schneller *grmpf*

27.03.2012 11:05
#28 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Der TE möchte scheinbar einen Link zu einem Pragraphen, in dem steht "Flohmarktverkäufe in Foren über Neupreis sind verboten". Den Link wird aber niemand liefern können. Und ich bezweifle, dass er sich mit giovanni's Link zu chanel's Ausführungen diesbezüglich zufrieden geben wird, obwohl sie darin ja die Erklärung liefert. Die Sache ist nämlich etwas komplexer, als dass man dazu einen schönen prägnanten Paragraphen verlinken könnte.

LG Martin

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27.03.2012 11:06
avatar  spiegel
#29 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Zitat
@ spiegel/rhein-dampfer. Bitte raus aus dem Thread. Wozu die unnötigen Kommentare?



Du willst wissen, wieviel Kohle du hier abgreifen kannst.
Unsere Antwort: am liebsten gar keine.
Passt schon.


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27.03.2012 11:06
avatar  tili1
#30 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Schatzmeister der a.DZSK

Zitat von Giovanni
@ peter Panda oben steht der Link lies ihn dir durch und fertig. Thread kann geschlossen werden. Diskutieren wolltest du ja ausdrücklich nicht.


Bisherige Ausgaben: 1.524,61 €
Ich liebe meine ego-T, was anderes kommt mir nicht ins Haus


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27.03.2012 11:07
avatar  stysel
#31 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Der User hatte Nachtschicht !

Liebe Grüße Andrea

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27.03.2012 11:07
#32 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Muß es immer Gesetze geben?
Es geht auch nicht unbedingt um Stafrechtliche sondern zwischenmenschlicher Umgang!
Genau das meinte Chanel als sie schrieb das sie Veränderungen im Forum feststellt die sie nicht haben möchte.

Vorschriften, Gesetze, Regelungen, Sperren usw. werden gefordert,
andere wollen Streiten,
oder wieder andere sich "bereichern".
Es soll hier ein miteinander stattfinden und dazu gehört halt das man sich gesellig austauscht und wenn mann etwas an andere Dampfer"freunde" weiter gibt, daran nichts verdient.
Oder machen wir das im wahren Leben bei Freunden und Bekannten anders?
Nur darum geht es, sonst ist es nur noch eine kurze Zeit bis das Forum dicht macht.

Meine Hardware:
Flash-e-Vapor V2, Provari , Dani Extreme, Pipeline Pro, Sigelei Mini u.a.
Liquid Favoriten: Waldmeister, Erdbeer,(machmal/selten mit Menthol)

[url]http://www.rauchfrei.x-pressive.com/footer1467382721_15151.png[/url]

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27.03.2012 11:08
avatar  BeGun
#33 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Zitat von Peter_panda
Nein, sicherlich hätte ich keine Lust immer auf den Flohmarkt zu achten. Aber ein Händler ist eine andere Problematik. Ich beziehe mich hier auf Privatpersonen die zum Beispiel Antiquitäten anbieten können.


Sowie Du das häufiger machst und dadurch Gewinne erzielst gehst Du einer gewerbsmässigen Tätigkeit nach. Ergo müsstest Du ein Gewerbe haben und als Händler gelistet sein. Als Händler dürftest Du den Flohmarkt sowieso nicht benutzen.


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27.03.2012 11:09
#34 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Nochmal zur Ergänzung, auch wenn ich grad OT werde.. : Ich finde die Art etwas daneben, schon im ersten Post drauf hinzuweisen, dass Leute, die den TE mit ihren Antworten nicht zur vollsten Zufriedenheit beglücken, draussen bleiben sollen.

LG Martin

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27.03.2012 11:10
#35 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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hmmmm,

also ich kann den Beitragsersteller schon etwas verstehen!

Er stellt doch lediglich eine Frage! Und das ist sein gutes Recht oder....

interessant das einge da gleich wieder auf den Zug aufspringen und den Beitrag für ganz andere sachen nutzen..

Er schreibt direkt das es ihm um Gesetzestexte geht und nicht um die Forenregeln!

Also eine rein informative Frage!

Und was kommt zuerst.....der verweiss auf die Forumsregel?! *kopfschüttel*


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27.03.2012 11:10
#36 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Zitat von chanel
Der Flohmarkt ist ein Flohmarkt und nicht dafür gedacht Gewinne zu erzielen.
Wobei da auch nicht nur die Gewinnerzielung im Vordergrund steht, sondern ebenso Häufigkeit ect

Wir haben keine Zeit den Mitgliedern hinterherzurennen und nachzuforschen ob er nun ein Gewerbe angemeldet hat und auch alles angibt.
Tut er es nämlich nicht, haben wir ihn unterstützt. Das wäre mit Sicherheit zuviel verlangt.
Ende Geländer- ich hoffe die Antwort war zufriedenstellend.

Noch ein paar Stichworte:
VIII ZR 173/05 – Rdnr. 14, BGHZ 167, 40 ff
http://cms.robbe.com/Zeitschrift-Modell-Recht7-10.pdf (SB)



Danke, genau darum ging es mir. Ich find es schade, dass mal wieder 30 unnötige Kommentare von anderen Leuten kommen musste. Wie ich bereits geschrieben hatte, bin ich sicherlich nicht auf irgendwelche Gewinnabsichten in Dampferforen-Trödelmärkten aus. Es ist nur verwunderlich, dass man keine normale Frage stellen kann.

Wie alle Leute die vorher erstmal gemeckert und auf Regeln verwiesen haben, nun sehen können, gibt es auch vernünftige Antworten. Schade, dass erst der Admin kommen musste. Warum konntet ihr euch nicht einfach raushalten?


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27.03.2012 11:12
#37 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Zitat von biervampir
hmmmm,

also ich kann den Beitragsersteller schon etwas verstehen!

Er stellt doch lediglich eine Frage! Und das ist sein gutes Recht oder....

interessant das einge da gleich wieder auf den Zug aufspringen und den Beitrag für ganz andere sachen nutzen..

Er schreibt direkt das es ihm um Gesetzestexte geht und nicht um die Forenregeln!

Also eine rein informative Frage!

Und was kommt zuerst.....der verweiss auf die Forumsregel?! *kopfschüttel*




GENAU DARUM GEHT ES!! Hier kommen direkt wieder 'zig Leute die einfach auf die gleiche Schiene aufspringen. Ich wollte doch nur den rechtlichen Hintergrund hören/lesen auf den sich diese Regel stützt.

Kein Wunder, dass Threads immer wieder ausarten. Anscheinend haben viele die Anonymität des Internets in letzter Zeit für sich entdeckt und denken sie könnten alles machen.


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27.03.2012 11:12
avatar  Supi77
#38 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Zitat von Dampfbacke
Nochmal zur Ergänzung, auch wenn ich grad OT werde.. : Ich finde die Art etwas daneben, schon im ersten Post drauf hinzuweisen, dass Leute, die den TE mit ihren Antworten nicht zur vollsten Zufriedenheit beglücken, draussen bleiben sollen.



nicht das du mir noch sympatisch wirst


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27.03.2012 11:13
avatar  BeGun
#39 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Warum schreibst Du nicht gleich den Admin an? Pfffft ....


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27.03.2012 11:13
avatar  Cult
#40 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
avatar

du suchst eine Gesetzliche Grundlage dafür , ich denke diese wird es NICHT geben
denn es wird ja auch über der Unverbindlichen Kaufempfehlung des Herstellers verkauft ( Mediamarkt ist da ein Speziallist )

Ich denke dass, das Board diese Aussage getroffen hat um sich zu schützen und um ihre Regeln zu untermauern , ganz einfach !

du kannst jetzt schließen denn eine Gesetzliche Regel gibt es nicht und deine Frage ist beantwortet !


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27.03.2012 11:15
avatar  Supi77
#41 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Zitat von Peter_panda

Zitat von biervampir
hmmmm,

also ich kann den Beitragsersteller schon etwas verstehen!

Er stellt doch lediglich eine Frage! Und das ist sein gutes Recht oder....

interessant das einge da gleich wieder auf den Zug aufspringen und den Beitrag für ganz andere sachen nutzen..

Er schreibt direkt das es ihm um Gesetzestexte geht und nicht um die Forenregeln!

Also eine rein informative Frage!

Und was kommt zuerst.....der verweiss auf die Forumsregel?! *kopfschüttel*




GENAU DARUM GEHT ES!! Hier kommen direkt wieder 'zig Leute die einfach auf die gleiche Schiene aufspringen. Ich wollte doch nur den rechtlichen Hintergrund hören/lesen auf den sich diese Regel stützt.

Kein Wunder, dass Threads immer wieder ausarten. Anscheinend haben viele die Anonymität des Internets in letzter Zeit für sich entdeckt und denken sie könnten alles machen.




ich entschuldige mich hier dann mal offiziell dafür, dass ich zu dumm war deinen Thread zu verstehen und helfen wollte...sorry.


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27.03.2012 11:17
#42 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Cult, Antwort steht schon da.

Gestern war ich verwundert über den Thread, dass viele User sich daneben benehmen. Heute merk ich genau was gemeint ist. Hier wird einem das Wort im Mund umgedreht und wenn man kein Argument man hat kommt: "Geh Weg!"

Spitze!


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27.03.2012 11:19
#43 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Zitat von Supi77

Zitat von Peter_panda

Zitat von biervampir
hmmmm,

also ich kann den Beitragsersteller schon etwas verstehen!

Er stellt doch lediglich eine Frage! Und das ist sein gutes Recht oder....

interessant das einge da gleich wieder auf den Zug aufspringen und den Beitrag für ganz andere sachen nutzen..

Er schreibt direkt das es ihm um Gesetzestexte geht und nicht um die Forenregeln!

Also eine rein informative Frage!

Und was kommt zuerst.....der verweiss auf die Forumsregel?! *kopfschüttel*




GENAU DARUM GEHT ES!! Hier kommen direkt wieder 'zig Leute die einfach auf die gleiche Schiene aufspringen. Ich wollte doch nur den rechtlichen Hintergrund hören/lesen auf den sich diese Regel stützt.

Kein Wunder, dass Threads immer wieder ausarten. Anscheinend haben viele die Anonymität des Internets in letzter Zeit für sich entdeckt und denken sie könnten alles machen.




ich entschuldige mich hier dann mal offiziell dafür, dass ich zu dumm war deinen Thread zu verstehen und helfen wollte...sorry.




Sag mal, geht es noch? Dann antworte doch einfach gar nicht. Ich wollte rechtliche Informationen. Warum mischen sich hier so viele Leute ein die nichts dazu beitragen können?

Dies ist doch nicht das einzige Forum auf der Welt und ich wollte wissen unter welchen rechtlichen Rahmenbedingen dies steht.


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27.03.2012 11:19
avatar  Ansa
#44 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Darf ich nochmal anmerken, daß Gesetze hinter Forenregeln/Hausrecht zurückstehen, ja sich sogar widersprechen können?
Wenn es keinen rechtlichen Hintergrund braucht, ist es erstmal sinnfrei danach zu fragen.
Genau das wurde versucht dem TE zu erklären. Von vielen, weil viele das eben so sehen.
Sich als TE darüber zu beklagen, dass viele antworten ist ja auch mal was neues........


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27.03.2012 11:19
avatar  Cult
#45 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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ja, sorry aber das überschlägt sich ja hier


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27.03.2012 11:22
#46 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Zitat von Supi77


nicht das du mir noch sympatisch wirst



zumindestens hab ich da wohl Potential nach oben.. is doch schön

LG Martin

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27.03.2012 11:22
avatar  Giovanni ( gelöscht )
#47 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
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Giovanni ( gelöscht )

ich entschuldige mich auch für den link. sry kommt nicht wieder vor. Aber evtl. wäre es Sinnvoll, wenn du keine Antworten der Community haben möchtest, solche Dinge per PM oder so zu fragen.


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27.03.2012 11:23
avatar  Supi77
#48 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
avatar

Zitat von Peter_panda

Zitat von Supi77

Zitat von Peter_panda

Zitat von biervampir
hmmmm,

also ich kann den Beitragsersteller schon etwas verstehen!

Er stellt doch lediglich eine Frage! Und das ist sein gutes Recht oder....

interessant das einge da gleich wieder auf den Zug aufspringen und den Beitrag für ganz andere sachen nutzen..

Er schreibt direkt das es ihm um Gesetzestexte geht und nicht um die Forenregeln!

Also eine rein informative Frage!

Und was kommt zuerst.....der verweiss auf die Forumsregel?! *kopfschüttel*




GENAU DARUM GEHT ES!! Hier kommen direkt wieder 'zig Leute die einfach auf die gleiche Schiene aufspringen. Ich wollte doch nur den rechtlichen Hintergrund hören/lesen auf den sich diese Regel stützt.

Kein Wunder, dass Threads immer wieder ausarten. Anscheinend haben viele die Anonymität des Internets in letzter Zeit für sich entdeckt und denken sie könnten alles machen.




ich entschuldige mich hier dann mal offiziell dafür, dass ich zu dumm war deinen Thread zu verstehen und helfen wollte...sorry.




Sag mal, geht es noch? Dann antworte doch einfach gar nicht. Ich wollte rechtliche Informationen. Warum mischen sich hier so viele Leute ein die nichts dazu beitragen können?

Dies ist doch nicht das einzige Forum auf der Welt und ich wollte wissen unter welchen rechtlichen Rahmenbedingen dies steht.




also langsam bin ich platt


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27.03.2012 11:24 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2012 12:08)
avatar  channi
#49 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
avatar
Admini

nachdem die Antwort zufriedenstellend war, mach ich zu

auf Wunsch noch ein Nachtrag von fab-mad:

1. Grundsätzlich sind alle Einnahmen einkommenssteuerlich zu versteuern, die zu den Einkünften des § 2 Abs 1 EStG gehören. Die einmalige Anschaffung von Wirtschaftsgütern und der Verkauf dieser mit Gewinn kann einerseits Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, hierfür fehlt nach Ihrem Vortrag jedoch die nachhaltige Betätigungsabsicht, da es sich nach Ihren Angaben um einen einmaligen Vorgang handeln soll.


Zu prüfen ist aber ob Einkünfte im Sinne der §22 EStG vorliegen.
Gemäß § 2 Abs 1 Nr.7 gehören auch diese Einkünfte zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.


§ 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
(1) Der Einkommensteuer unterliegen
7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,


§ 22 Arten der sonstigen Einkünfte
Sonstige Einkünfte sind
2.Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im
Sinne des § 23;



Private Veräußerungsgeschäfte sind in § 23 EStG abschliessend definiert, wobei auf Ihren Fall Abs 1 Nr. 2 zutrifft:



§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte

(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen
Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum
zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht
mehr als ein Jahr beträgt. 2Bei Wirtschaftsgütern
im Sinne von Nummer 2 Satz 1, aus deren
Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem
Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich
der Zeitraum auf zehn Jahre.

... und hier der Link dazu => http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerre...i-__f56273.html

Gruß


__________________________________________________________________________________

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Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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27.03.2012 11:24
avatar  Cult
#50 RE: Keine Bereicherung durch den Flohmarkt
avatar

Mir kommt es manchmal auch so vor , wie bei einer 3 Satzrechnung !

Da muss man auch erst einmal überlegen : Was wird denn überhaupt gefragt,

bevor man es ausrechnen kann !


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