E-Zigarette: Kein Schadenersatz

27.04.2012 00:33
#1 E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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27.04.2012 00:44
#2 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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Das die Pressestelle des Gesundheitsministeriums das ablehnt,
ist ja nicht anders zu erwarten.
Trotzdem steht natürlich jedem Geschädigten der Klageweg offen.
Ist natürlich ein Kampf "David gegen Goliath"
Nicht zuletzt werden da viele die Kosten scheuen,
eine Sammelklage wäre wohl Überlegenswert.

DER SPÄTE WURM ÜBERLEBT DEN VOGEL!!


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27.04.2012 00:50
avatar  tomhh
#3 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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soweit ich mich erinnere erlaubt das deutsche recht keine sammelklagen bzw. kennt dieses instrument nicht. bitte berichtigen wenn ich mich irre, danke!

Grüße aus der schönsten Stadt der Welt


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27.04.2012 00:54 (zuletzt bearbeitet: 27.04.2012 00:54)
#4 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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Jepp, 'ne Sammelklage gibt es in Deutschland nicht.


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27.04.2012 08:31
#5 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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Seid ihr euch da sicher?...Was ist mit der Sammelklage der Düsseldorfer Kanzelei
gegen die Verantwortlichen der Loveparade..soweit ich weiss, läuft das als Sammelklage

dampfige Grüße
Jacky


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27.04.2012 08:36
#6 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
27.04.2012 08:50
avatar  Dirch
#7 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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Zitat von Luisette
Natürlich kann man auch in Deutschland Sammelklagen einreichen.



Nein, die Sammelklage gibt es in der Form wie sie z. B. in den USA gebräuchlich ist in unserem Rechtssystem nicht.

Schau mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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27.04.2012 08:56
#8 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
27.04.2012 09:26
avatar  tomhh
#9 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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Zitat von Luisette
Laut deiner Quelle ist es dann eine "subjektive Klagehäufung", was aber hierzulande im allgemeinen Sprachgebrauch als "Sammelklage" bezeichnet wird.



sorry aber das ist bei weitem nicht das gleiche.

im deutschen recht muss jeder seinen anspruch selbst vor gericht durchsetzen. und ich habe auch noch nicht gehört, dass der begriff sammelklage anders als in der definierten weise verwendet wird.

wollte eigentlich auch nur darauf hinweisen, dass es eben nicht so einfach ist wie in anderen ländern, in denen man andere einen sachverhalt vor gericht klären lassen kann, um dann am ergebnis teilzuhaben.

Grüße aus der schönsten Stadt der Welt


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27.04.2012 09:44
#10 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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Oder man benennt das Kind (die Klage) anders ....
Baum, Reiter und Collegen nennen das.....
"gebündelt anwaltlich geltend machen"

dampfige Grüße
Jacky


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27.04.2012 09:48
#11 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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Moderatorin

Zitat von tomhh


wollte eigentlich auch nur darauf hinweisen, dass es eben nicht so einfach ist wie in anderen ländern, in denen man andere einen sachverhalt vor gericht klären lassen kann, um dann am ergebnis teilzuhaben.



Ja, tom, natürlich ist das was ganz Anderes und leider bei uns nicht so.

27.04.2012 09:51
#12 RE: E-Zigarette: Kein Schadenersatz
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