Flavourart GmbH

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20.09.2012 13:39
#1
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Moderatorin

Aus der FB Seite von Steamo:
https://www.facebook.com/steamo.de

Zitat:
Liebe Freunde, leider haben wir es noch immer nicht geschafft, unsere superschöne steamo eCab in den Shop einzupflegen. Grund dafür ist, dass steamo zusammen mit Flavourart, Red Kiwi und Supersmoker die Flavourart GmbH gegründet hat und zum Auftakt auf der Intertabac Messe in Dortmund einen super gut frequentierten Stand hatte. Unser Till ist Geschäftsführer der FlavourArt GmbH. Zumindest interimsmässig, bis ein kompetenter Ersatz gefunden ist. Es ist alles gerade im Auf- und Umbau. Wegen vieler gefälschter Flavourart Liquids im Umlauf (zu erkennen an Preisen im Bereich um die Hälfte des UVP von 5,95) und auch wegen der Organisation der Messe, gab es viel zu tun für den Onkel steamo. Daher auch die Verzögerung mit unserer eCab. Till tut sie aber auf jeden Fall bis Freitag rein. Wir entschuldigen uns bei Euch für die Verzögerung und bitten um Euer Verständnis. Es war alles für einen guten Zweck. Hier Bilder vom FlavourArt-Stand und Massimiliano Manccini - der Künstler und Chef der FlavourArt Srl. Mit Uli von Red Kiwi und Max von Steamo : ) - damit Ihr es uns auch glaubt. Es war einfach zu viel los, um alles zu schaffen. aber Alles wird gut! Ciao Ragazzi, Buona Notte, Steamisti!

20.09.2012 18:17
avatar  Carto66
#2
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Ich weiß nicht, ob ich das gut finden soll...
ich glaube/fürchte eher nicht.

Grüße Carto66
Ich bin für die Freiheit der Bilder; sperrt Sie nicht in Signaturen ein.
Ich dampfe seit dem 14.06.11; Kostenneutralität geplant bis zum 31.12.2022
Neugierige Menschen sollen deutlich länger leben, also weitermachen.
Lesen gefährdet sehr stark die Dummheit

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20.09.2012 18:36
avatar  Timm
#3
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Zitat von heimchen im Beitrag #1
Wegen vieler gefälschter Flavourart Liquids im Umlauf (zu erkennen an Preisen im Bereich um die Hälfte des UVP von 5,95)


Da gehts aber nur um fertige Abfüllungen ne? Nicht sowas was das Taxi zum Beispiel macht denk ich mal.

Ansonsten bin ich mir auch nicht so sicher was ich davon halten soll...


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20.09.2012 18:58
#4
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Moderatorin

Preiserhöhung der Fertigliquids von FA. Keine direkte Bestellung mehr möglich, da die Exklusivrechte bei den 3 Shops sind? Evtl. Erhöung der Aromenpreise bei FA?

Mann weiss es nicht.

20.09.2012 22:41
#5
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FlavourArt GmbH könnte evtl. Markenschutzrechte geltend machen.

D. h. bisher konnte ja jeder Shop die FlavourArt-Aromen bestellen in eine Base kippen und als Liquid von FlavourArt verkaufen.

Ich vermute das dies durch die GmbH unterbunden wird.

Ob nun die kleineren Mischerbuden weiterhin ihre Aromen aus Italien bestellen können und dann unter EigenerMarkenname-Liquid weitervertreiben dürfen, ob die GmbH Unterlabels erfindet (etwa "powered by" oder "enthält"...) und diese Vermarketet bleibt unbeantwortet.

Es muß nicht unbedingt bedeuten das nur noch diese 3 Shops FlavourArt-Liquids verkaufen dürfen.

Allerdings ist es auch bedenklich wenn die GmbH eine Preisabsprache veranstaltet. Hier wird zu überprüfen sein ob gegen das Kartellrecht verstoßen wird.

Schauen wir mal...


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20.09.2012 23:09
#6
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Salut Leutz,
bei Facebook bin ich gewohnt, darüber nachdenken zu müssen, ob eine Information seriös ist oder nicht. Bislang habe ich das Forum hier immer unter einem etwas entspannterem Aspekt gelesen, offenbar ein grosser und naiver Fehler, wie ich nun sehe.
Spekulationen, was die Info auf Facebook bedeuten könnte, müsste, sollte ... ist so spannend wie die Bild-Zeitung zu lesen. Ich habe gelernt, dass die BILD wichtig ist, weil alle Leute darüber reden, die nicht wissen, über was sie sonst sprechen könnten.
Das bringt mich zu der Frage: wollen wir das?
Ich frag ja nur....

Viele Grüsse
Nico alias Quarzopa



Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann .

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21.09.2012 00:58
#7
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@quarzopa: Och, ich denke das ich mein Posting relativ entspannt geschrieben habe. Heimchen, Timm, Carto66 und ich haben als letzten Punkt bereits gepostet "Mal abwarten".

Zusammenfassend wurde in den 4 Postings darüber spekuliert was ein Zusammenschluß bedeuten könnte und welche Auswirkungen eine solche Gemeinschaft haben könnte.

Die FlavourArt GmbH wurde am 30.8.2012 am Amtsgericht Leipzig AZ: HRB 28598, Körnerstr. 56, 04107 Leipzig als GmbH eingetragen. GF ist Till Hermann. Die Adresse und GF ist also von Steamo. Die Eintragung kann unter www.handelsregister.de unter Angabe des Amtsgerichts und des AZ von jedem abgerufen werden.

Ob nun die weiteren genannten Firmen involviert sind steht dort nicht.

Ich denke das bisschen Recherche ist ok.

Und um Deine Frage zu beantworten: Ja! Unbedingt! Ich habe gelernt weder die Bild zu lesen noch Fernzusehen, aber dafür mehr Informationen im Netz von verschiedenen Stellen zu lesen, so das man halbwegs sein eigenes Handeln überdenken kann. Für mich ist schlichtweg wichtig: Ich bekomme FlavourArt Liquid demnächst (zwischen 4 Wochen und 1 Jahr) immer noch (vermutlich) in den Tabakläden und bei red-kiwi (zu hohen Preisen). Ich kann (vermutlich) in Italien die Aromen bestellen, ich bekomme aber nicht mehr das Selbstgemischte von kleineren Shops, und wenn dann unter anderem Namen (vermutlich). Das sind die vorläufigen Infos.

Über Abmahnungen und andere Handlungen der GmbH wird zukünftig halt hier im Forum zu lesen sein. Die Info dürfte auch nicht uninteressant für kleine Selbstmischerbuden sein, und an deren Stelle würde ich mich vorab informieren wie sich eine HR-Eintragung auf die eigene Onlinepräsenz und Etikettenaufdrucke auswirken wird. Könnte zumindest billiger sein als hinterher Unterlassungserklärungen zu unterschreiben und 100te Euro zu latzen.

Also quarzopa: Es mag Dich nicht interessieren, aber bei einigen hängen Existenzen davon ab.

Gruß,

blackhide


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21.09.2012 07:26
avatar  Ludley
#8
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Warum überlegt ihr, ob ihr das gut findet sollt ? :D
Ich sehe da überhaupt keinen Vorteil für den Endverbraucher.
Ob diese Gmbh tatsächlich mit FlavourArt Italien gegründet würden ist, wird sich noch zeigen.
Ich finde den Text äußerst frech.

Ich gründe gleich die Maxx-Blend GmbH. Nein wie unfair, da sind ganz viele die gefälschtes Maxx-Blend auf den Markt werfen...


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21.09.2012 07:40 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2012 07:42)
#9
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@Ludley - wenn du nicht spekulieren möchtest, recherchier doch einfach mal. Hat Flavourart seinen Namen EU-weit schützen lassen, so ist die Gesellschaft GARANTIERT mit deren Einverständnis gegründet worden! Und dass sich dagegen gewehrt wird, dass ein Gemisch aus FA-Aromen und z.B. INAWERA-Basen als FA-Liquid verkauft wird, ist in der Tat nachvollziehbar und würde ich an Stelle von FA ebenfalls tun.

Es gibt ja hier einen Händler, der selbst mischt ("bester Preis") und bei dem es offensichtlich nicht so schmeckt, wie die Kunden es erwarten. Da er auf seiner Shopseite nicht schreibt, dass er selbst mischt, fällt das natürlich auf FA zurück. Ich kann die Aktion nachvollziehen. Was es für Auswirkungen für uns haben wird? Mal sehen...


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21.09.2012 08:13
#10
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Flavourart Srl wird sicher nicht damit aufhören, Aromen zu verkaufen, nur weil in Deutschland jemand die Flavourart GmbH gründet...
Ich denke, es ist bekannt, dass man bei FA auch fertige Liquids beziehen kann und es ist ebenfalls bekannt, dass viele Shops ihre Liquids mit FA Aromen selbst mischen und dann dick Flavourart auf die Webseite packen.

Ob das so richtig schlimm ist, wenn diese Amateur- oder Profi-Panscher ihre Liquids nicht mehr "Flavourart Liquids" nennen dürfen, nur weil sie eben Flavourart Aromen verwenden? Ich fänds schon gut, wenn dieser Unterschied ("selbstgemischt mit FA Aromen" vs "FlavourArt-Fertigliquids") bei den Shops klar erkennbar ist.
Wenn es diese Flavourart GmbH mit ihrem Markenrecht nicht übertreibt indem sie Shops den Hinweis auf Flavourart-Aromen untersagt, dann kann das sogar ganz gut für uns Kunden werden.

Denn eines muss ich z.B. den Leuten von Steamo schon lassen - deren FlavourArt-Liquids schmecken, während viele "selbstgemischte" Liquids mit Flavourart-Aromen (und als Flavourart-Liquids verkaufte) so richtig schlecht sind. Ob das nun an falschen Rezepturen oder zu kurzen Reifezeiten liegt, ist (mir) dabei völlig egal.

Gerade in der Anfangsphase, wo man noch viel probieren will und probieren muss ist das völlig ärgerlich. Ich habe sicher über 100 Euro in den Sand gesetzt, indem ich fröhlich bestellt habe. Gerade weil ich nach meiner ersten Bestellung bei Steamo "FA" noch als eine Form von Gütesiegel gesehen habe. Danach habe ich angefangen meine "FA-Liquids" selbst zu mischen. Soll ich ganz ehrlich sein? Wenn ich nochmal anfangen könnte, dann würde ich mir das Selbstmischen gerne ersparen.

Ich zucke also mit den Schultern und warte ab. Als Kunde habe ich die Wahl. Sollte mir die Entwicklung nicht gefallen, dann gibt es ausreichend Alternativen zu steamo & Co und sogar zu FA. Bei diesen Dingen brauchts keine Transparente und keine Barrikaden, denn wir sind die Kunden - oder eben nicht :)


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21.09.2012 08:21
avatar  UdoW
#11
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Über 5 € fürs Fläschchen is zu teuer.
Ein Schelm wer bei sowas böses denkt.

Rechtschreibfehler dienen zur Aufheiterung des Beitrags und unterliegen den Copyright.
Bei Abgabe einer kleinen Gebühr dürfen sie gelesen werden.
Unerlaubte Vervielfältigung oder öffentliche Vorführung der Rechtschreibfehler werde rechtlich verfolgt.

Der Hulle sieht aus wie ein Bulli-Clon der dampft wenn er net sifft oder kokelt.


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21.09.2012 08:30
#12
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Dann kauf es halt nicht! Lieber zahle ich den entsprechenden Preis für etwas, was mir schmeckt, als Billig-Gedöns, dass ich wegwerfen muss. Jeder hat andere Prioritäten und der Markt deckt alles ab.


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21.09.2012 08:34
#13
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Wenn ich die Möglichkeit hätte, alle meine Liquid-Fehlkäufe rückgängig zu machen und dafür 5€ für jedes gute Liquid bezahlen müsste - ich würde es tun. Und zwar sofort. Weil ich nach nun über einem Jahr definitiv mehr Geld hätte als ich heute habe :)

Geht's in dieser Diskussion wirklich um den genannten UVP? Oder geht's uns darum, dass bestimmte Shops künftig nicht mehr auf alles "Flavourart" draufschreiben dürfen?


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21.09.2012 08:35
#14
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Moderatorin

Mich hat eigentlich nur der "Dritte im Bund" überascht.... SuperSmoker wird evtl. in Zukunft auch FA Liquids vertreiben?

21.09.2012 08:39
#15
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Naja! Verwunderlich schon. Aber auf der anderen Seite muss ein solches Unternehmen über ein entsprechendes Kapital verfügen. Das können sicherlich nur größere Firmen im Verbund, die das Kapital aufbringen können. Und viele gibt es in DE sicherlich nicht.


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21.09.2012 08:40
#16
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Moderatorin

Zitat von koschibaer im Beitrag #15
Naja! Verwunderlich schon. Aber auf der anderen Seite muss ein solches Unternehmen über ein entsprechendes Kapital verfügen. Das können sicherlich nur größere Firmen im Verbund, die das Kapital aufbringen können. Und viele gibt es in DE sicherlich nicht.

Da hast Du sicherlich recht

21.09.2012 08:40
avatar  Ludley
#17
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Natürlich war mein Post Spekulation.
Es ist auch hauptsächlich die Aufmachung, die mich stört.
Der liebe Onkel Till reitet völlig selbstlos auf seinem glänzenden Schlachtross in den Krieg.
Eine klare Definition, was original FA ist, würde ich begrüßen.


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21.09.2012 08:46 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2012 08:47)
#18
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Ganz einfach: FA-Aromen+FA-Base nach Originalrezeptur von Flavourart hergestellt.

Zitat von Ludley im Beitrag #17
Es ist auch hauptsächlich die Aufmachung, die mich stört.
Der liebe Onkel Till reitet völlig selbstlos auf seinem glänzenden Schlachtross in den Krieg.



wo liest du das? Man kann natürlich alles hineininterpretieren.


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21.09.2012 08:48
avatar  Ludley
#19
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Sorry hab mich falsch ausgedrückt, ich meinte eine geschützte Deklaration.


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21.09.2012 08:51
#20
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Was verstehst du unter "geschützter Deklaration"? Meinst du damit, dass Flavourart sich schützen lassen muss, dass nur Fertigliquid als Flavourart Liquid bezeichnet werden darf? Da reichen die Markenrechte.


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21.09.2012 08:59
avatar  PrivateACC ( gelöscht )
#21
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PrivateACC ( gelöscht )

Auszug von FlavourArt:
If you are involved in the E cig business and you use our flavors to create your own flavor blends both for direct sales or to be used in e juices, or you want to resell our pre made ejuices, a clear reference to Flavourart products is required. ( as example "powered by Flavourart" or "in partnership with Flavourart" or similar, with our logo and a back link to us, well visible.)

Was soll nun eine FlavourArt GmbH daran ändern wenn dies offiziell für Reseller von FlavourArt Italien vorgegeben wird!?


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21.09.2012 08:59
#22
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Zitat von Ludley im Beitrag #19
Sorry hab mich falsch ausgedrückt, ich meinte eine geschützte Deklaration.

Ein "Flavourart-Liquid" ist für mich eines, das von Flavourart Srl hergestellt wurde.
Ein "Liquid aus FA Aromen" ist ein Liquid aus FA Aromen, das anderswo hergestellt wurde.

ob die Flavourart GmbH das auch so sieht und ausgestaltet? Keine Ahnung.
Deshalb: abwarten (s.o.)


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21.09.2012 09:04
#23
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Zitat von PrivateACC im Beitrag #21
Auszug von FlavourArt:
If you are involved in the E cig business and you use our flavors to create your own flavor blends both for direct sales or to be used in e juices, or you want to resell our pre made ejuices, a clear reference to Flavourart products is required. ( as example "powered by Flavourart" or "in partnership with Flavourart" or similar, with our logo and a back link to us, well visible.)

Was soll nun eine FlavourArt GmbH daran ändern wenn dies offiziell für Reseller von FlavourArt Italien vorgegeben wird!?


die Durchsetzung einfordern? Denn ich kenne keine Selbstmischerbude, die sich daran hält. Nix mit "powered by" zu lesen.


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21.09.2012 09:20 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2012 09:21)
#24
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puh koschi - darum geht's der Flavourart GmbH offenbar nicht (siehe Eingangstext)
Da gibt's einige Shops, die dick Flavourart auf ihre Webseite und sogar ihre Fläschchen packen und das "powered by" weglassen und mich damit verwirren und dazu bewegen die Liquids zu kaufen. Im falschen Glauben es handle sich um Liquids, die von Flavourart hergestellt wurden. Ich glaube um die geht's...


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21.09.2012 09:33
#25
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So meinte ich das doch eigentlich - oder reden wir aneinander vorbei? Ich meinte ja, dass eben das Selbstmischen mit Weglassen des entsprechenden Hinweises unterbunden werden soll. Und das kann ein deutsches Unternehmen in Deutschland leichter unterbinden, als aus Italien.


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