11.10.2012 - Amtsgericht Frankfurt spricht Händler frei

11.10.2012 16:11
#1
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Mitglied der IG-ED


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11.10.2012 16:15
avatar  Tilly
#2
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Toll dann geht es mit dem Dampfen jetzt wohl ein wenig Aufwärtz

Liebe Grüße: Detlev



Tillys Dampfzeug]

2x Provari v2; 1x Epic Storm Chrom; The Morph; 2 E-Pfeifen 1x Z-Max; 1x Semovar V3 .Als Verdampfer habe ich Selbstwickler
2x Kayfun V3.1; 1x Kayfun V3; 1x Kayfun V2; 1x A2-TM; 1x GLV; 1x Odysseus V1; 1x Oddy; 1x Phoenix;1x Hades


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11.10.2012 16:15
avatar  MofD
#3
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Dampfer 2 Gegner 0

So kann es weitergehen

LG
MofD

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11.10.2012 16:22
#4
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11.10.2012 16:24
#5
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Und wer Recht hat gewinnt doch!

War wohl nix nikhaltige Liquids stehen unter dem AMG.
Habe diesen Unfug nie verstanden, wie kann man nur so deppert seien.
Nikotin in Liquids ist ein Genußmittel! Sonst müßten Kippen auf Grund des Niks auch unter das AMG fallen, was genau so ein Dünnpfiff wäre.

I like Originals ... no bullshit.

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11.10.2012 16:29
#6
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Bestens!!!

Und auch die Legal Tribune online bringt es: LTO 11.10.12


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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11.10.2012 16:37
#7
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AG Frankfurt


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11.10.2012 16:56
avatar  Sockeye
#8
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Bin mal gespannt ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Was wäre die nächste Instanz hier? (Ich glaube landesgericht)
Wäre natürlich zu schön, wenn sie da auch eins vor den Latz geknallt bekommt.

Aber andrereseits... wenn das so weitergeht... was mach ich dann mit meinen Nikotinvorräten im Keller???

VG
Sockeye

Du darfst nicht alles glauben was du denkst

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11.10.2012 17:10
avatar  Rolako
#9
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Was war denn das für ein Staatsanwalt. E-Zigaretten sind nicht nikotinhaltig.
Das Liquid ist nikotinhaltig.Das muss man den mal verklickern.


----LG Roland ---------------------------------------------------------------------------------------------------------

AT: Viele Imotion V2&V3,Vamo,Indulgence V4 Viele Sigeleier,Zmax ,SVD,Nanus
VD: Viel zu viele

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11.10.2012 17:14
#10
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Zitat von Rolako im Beitrag #9
Was war denn das für ein Staatsanwalt. E-Zigaretten sind nicht nikotinhaltig.
Das Liquid ist nikotinhaltig.Das muss man den mal verklickern.


Dem brauch man garnichts "Verklickern"!

Es handelte sich lediglich um eine juristische Abklärung unterschiedlicher Rechtsauffassungen.

I like Originals ... no bullshit.

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11.10.2012 17:17
avatar  jogi
#11
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Bilder Upload

besser nicht wurden schon genug steuergelder verschwendet.

Zitat von Sockeye im Beitrag #8
Bin mal gespannt ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Was wäre die nächste Instanz hier? (Ich glaube landesgericht)
Wäre natürlich zu schön, wenn sie da auch eins vor den Latz geknallt bekommt.

Aber andrereseits... wenn das so weitergeht... was mach ich dann mit meinen Nikotinvorräten im Keller???

VG
Sockeye

cu datt
jogi
yamaha xv1600 wild-star

Rechtschreibfehler dürft ihr behalten

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11.10.2012 18:09
#12
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Mittlerweile gibt es einige Artikel verschiedener Presseerzeugnisse online zu diesem Fall.

Hier die Frankfurter Rundschau: FR 11.10.12

Ein Zitat aus dem Text:

Zitat
Das Gericht spricht Benjamin R. frei. Bei E-Zigaretten, so der Richter, stehe das Konsumieren von Nikotin und nicht die Heilung von der Nikotinsucht im Vordergrund. Der Händler bekommt seine konfiszierte Ware wieder zurück. Und der Staatsanwalt die ausdrückliche Ermunterung, in dieser Sache das Oberlandesgericht zu bemühen, auf dass endlich Rechtssicherheit entstehe. Mit diesem Urteil stellt sich das Amtsgericht nämlich gegen die herrschende Meinung bei Staatsanwaltschaft und Landgericht.
Doch der Wunsch nach Rechtssicherheit dürfte vorerst ein frommer bleiben: In wenigen Wochen beginnt vor dem Landgericht ein ähnlich gelagerter, aber größerer Prozess, der weitaus bessere Chancen auf einen Präzedenzfall hat. Denn hier könnte es im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.



BVG - das wäre ja mal wirklich spannend...


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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11.10.2012 18:17
#13
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Der Fall vom Landgericht wird mit Sicherheit bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Und dann dürfen wir Dampfer mal richtig gespannt seien was dabei heraus kommt, alles andere ist bis dahin Spekulation und Kaffeesatz lesen.

I like Originals ... no bullshit.

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11.10.2012 18:21
#14
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Ist das dann wohl dieser Fall hier? DAZ online 10.09.12
"Staatsanwaltschaft Frankfurt -
Erstes Strafverfahren gegen E-Zigaretten-Händler"


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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11.10.2012 18:40
avatar  Edik
#15
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wieso soll die e-cig unter das arzneimittelgesetz fallen und die normalen pyros nicht?
in beiden sachen ist nikotin vorhanden und solange die pyros frei verkäuflich sind (tanke,supermarkt)
darf meiner meinung nach kein gericht die e-cig verbieten oder ähnliches


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11.10.2012 18:45 (zuletzt bearbeitet: 11.10.2012 18:45)
avatar  Blub
#16
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Hoffentlich bekommt der Händler nun die beschlagnahmte Ware auch übergeben !

Herzlichen Gruß , Blub


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11.10.2012 18:49
#17
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Zitat von Edik im Beitrag #15
wieso soll die e-cig unter das arzneimittelgesetz fallen und die normalen pyros nicht?
in beiden sachen ist nikotin vorhanden und solange die pyros frei verkäuflich sind (tanke,supermarkt)
darf meiner meinung nach kein gericht die e-cig verbieten oder ähnliches


So geschehen in Österreich, nicht die E-Zigarette ansich, sondern das nikotinhaltige Liquid darf nicht vertrieben werden.
Deren Argument ist, die E-Zigarette sei, wie viele bereits erhältlichen Produkte, ein Weg, mit dem Rauchen aufzuhören, auf die Idee eines Ersatzes bzw. einer Alternative kommen die gar nicht ...


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19.11.2012 13:11 (zuletzt bearbeitet: 19.11.2012 13:12)
#18
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Moderatorin

Zitat von Sockeye im Beitrag #8
Bin mal gespannt ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Was wäre die nächste Instanz hier? (Ich glaube landesgericht)

Ich habe gelesen, dass die StA Berufung eingelegt hat. Geht also auch bei dem von vorne los....

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