Urteil vom 15.10.2012: Netto darf nicht für E-Zigarette werben

05.11.2012 20:43 (zuletzt bearbeitet: 05.11.2012 20:46)
#1
avatar

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


 Antworten

 Beitrag melden
05.11.2012 20:47
#2
avatar

Najo, werben darf Netto schon - nur nicht mit "unbedenklich".

Meiner Meinung nach ist das Urteil so ok.


 Antworten

 Beitrag melden
05.11.2012 20:53
#3
avatar

Das Werbung nie die Wahrheit sagt, ist doch eindeutig bekannt. Antifaltencreme soll auch die Falten verschwinden lassen, und Haarwuchsshampoo soll Glatzköpfe volles Haar bescheren. Und was ist heute schon unbedenklich?

LG Hiltrud

 Antworten

 Beitrag melden
05.11.2012 20:59
#4
avatar

Stimmt, Werbung sagt nie die Wahrheit.

Ich vertraue meiner Verkäuferin in der Drogerie, statt meiner üblichen Gesichts-und Bodycreme ... hat sie mir heute ein Lederpflegemittel empfohlen.

LG, Lothar

 Antworten

 Beitrag melden
05.11.2012 21:08
#5
avatar

Zitat von Hiltrud Köhn im Beitrag #3
Das Werbung nie die Wahrheit sagt, ist doch eindeutig bekannt. Antifaltencreme soll auch die Falten verschwinden lassen, und Haarwuchsshampoo soll Glatzköpfe volles Haar bescheren. Und was ist heute schon unbedenklich?


Werbung darf halt nicht die Unwahrheit sagen und könnte abgemahnt werden.

Ein Slogan "Ihre Falten verschwinden gänzlich in einer Woche" hält dem Wahrheitsgehalt nicht stand, aber "Reduziert das Erscheinungsild von Falten" schon eher. Der kleine feine Unterschied.

Zitat von mediendoc im Beitrag #4
Ich vertraue meiner Verkäuferin in der Drogerie, statt meiner üblichen Gesichts-und Bodycreme ... hat sie mir heute ein Lederpflegemittel empfohlen.


Ähhhhh... ok... Es gibt Leute die empfehlen auch eigenuri.... Nähhhhh jetzt wirds eklig


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht