Neues vom Nichtraucherschutzgesetz in NRW

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03.01.2013 23:36 (zuletzt bearbeitet: 12.01.2013 01:01)
#51
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Die Aussagen muss ich allerdings mal schnell auseinanderklamüsern und frei nach "al Gusto" und meinem Verständnis das natürlich nicht allgemeingültig und falsch sein kann übersetzen, find ich schon interessant:

Zitat
Ich vertrete selbstverständlich regelmäßig meine persönliche Meinung, erkenne aber auch den Zeitpunkt, wenn ich unterlegen bin.



Das würde ich frei übersetzen:

Ich vertrete meine persönliche Meinung nur dann wenn sie der Meinung der Mehrheit entspricht.

Zitat
Das bedeutet für mich aber nicht, mich gegen die Mehrheit in meiner Partei und Fraktion zu stellen und ein Votum gegen die Landesregierung abzugeben, zumal dies keine Gewissensfrage ist.



Ich muss mich der Mehrheit in meiner Partei ohne zu Hinterfragen anschließen.

Zitat
Vielmehr muss ich meine Kritiker fragen, wo denn bei den Anhörungen im Landtag zum Thema konkrete Vorschläge für eine Abmilderung des Gesetzes waren. Hier hat allein der DEHOGA versagt.



Kritiken beantworte ich mit Gegenfragen und gebe die Schuld des Versagens meinen Kritikern, mit DEHOGA scheint der DEHOGA-Bundesverband gemeint zu sein wobei mir jetzt nicht klar ist warum er mehr zu melden hat und Beeinflussen kann als unsere Volksvertreter.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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11.01.2013 02:42
avatar  Theop
#52
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Ich habe auch zwei interessante Artikel gefunden.

Baffy-scorpion sagt

lustig und gut

Aber mal was anderes.

Bin ich zu dämlich oder steht im neuen NRSG nirgendwo aufgeführt, dass das dampfen von e-Zigaretten verboten ist.
Ich habe mir das von vorne bis hinten durchgelesen und es ist immer nur vom Rauchen die Rede. Und da das Dampfen ja nichts mit dem Rauchen zu tun hat, dürfte ich demnach auch meine e-Zigarette überall dampfen. Außer jemand übt sein Hausrecht aus und verbietet es mir.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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11.01.2013 10:10 (zuletzt bearbeitet: 11.01.2013 10:11)
#53
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Hallo Theop: Dampfen - Rauchen ist wo erlaubt?, Beitrag #25

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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11.01.2013 10:47
avatar  Hanisch
#54
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Also mit ner passenden Rechtsschutz würd ich`s drauf ankommen lassen, mit dem Dampfen...
Netterweise wurde - soweit ich weiß - in der Gesetzesbegründung auch die "verwechslungsgefahr" einer E-Zigarette mit der Pyro aufgeführt,
bzw werden bei "E-Zigarette" immer wieder Definitionen gebracht, die eben Minis beschreiben.
Ne Vamo mit sagen wir ner ViVi drauf als "Zigarette" zu bezeichnen... ist echt gewagt...
OK - Problematisch, da die IG-ED ja die Begrifflichkeit E-Zigarette in der Liquid-Deklaration gefestigt hat...


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11.01.2013 13:44
avatar  Theop
#55
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hallo hansklein,

den Bericht vom WDR habe ich gelesen. seitens des Gesundheitsministeriums wird nur gesagt, dass die ezig auch unter das nrsg fällt.

Genauso wird gesagt, dass sonst bei den Ordnungsbehörden eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte, wenn Kontrollen stattfinden.
Ich habe aber weder im nrsg noch im Bundesgesetz dazu einen Passus gesehen, der sich auf die ezig beruft.
Es steht einzig und allein im Gesetz, dass das RAUCHEN verboten ist.
Wenn eine Frau Steffens das Gesetz nach ihrem Gusto interpretiert, dann kann sie mich mal. Denn auch die Definition des Rauchens laut Wikipedia und laut der Definition auf der Seite des Gesundheitsministeriums ist nicht vergleichbar mit dem Dampfen.
Frau Steffens meint ja auch noch, dass die ezig wie eine normale Zigarette aussieht. Und deshalb könnte sie bei Kontrollen durch das Ordnungsamt ja mit einer Zigarette verwechselt werden. Lachhaft.
Ich werde es ab Mai darauf ankommen lassen. Im nrsg steht die Passage, wo zwischen Zigarette,ezig, shisha usw. unterschieden wird, nicht mehr drin.
Ich habe eine Vollrechtschutzversicherung.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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11.01.2013 13:56 (zuletzt bearbeitet: 12.01.2013 01:02)
#56
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Moderatorin

Zitat von Hanisch im Beitrag #54
Also mit ner passenden Rechtsschutz würd ich`s drauf ankommen lassen, mit dem Dampfen...
Netterweise wurde - soweit ich weiß - in der Gesetzesbegründung auch die "verwechslungsgefahr" einer E-Zigarette mit der Pyro aufgeführt,
bzw werden bei "E-Zigarette" immer wieder Definitionen gebracht, die eben Minis beschreiben.
Ne Vamo mit sagen wir ner ViVi drauf als "Zigarette" zu bezeichnen... ist echt gewagt...
OK - Problematisch, da die IG-ED ja die Begrifflichkeit E-Zigarette in der Liquid-Deklaration gefestigt hat...




Nehmen wir mal an, die Händler (sie haben ja diese "Begrifflichkeit" in ihren Shops, oder?) hätten vor Jahren in ihrer Oberkathegorie auf der Shopseite anstelle "E-Zigaretten" "Vernebler oder Verdampfer" oder sonst was geschrieben. Meint Ihr _wirklich_, dann hätten Steffens&Co. das nicht in die Begründung mit rein genommen???
Dann hätte es einfach geheissen: auch das Dampfen von Verneblern wird unter das NRSchG mit einbezogen, da der Nebel (Dampf) mit Rauch verwechselt werden könnte und auch das Aussehen dieser Verdampfer/Vernebler/Dampfdingens sehen einer Zigarette zum Verwechseln ähnlich (was ja auch stimmt bei den Orange-weissen Einwegdingern).

Dass das lächerlich ist, wissen wir ja selbst egal wie die Dinger heissen, denn sonst hätte die Steffens das Rechtsgutachten der Juristen nicht in ihrer Schublade versteckt.......

Also jetzt im Nachhinein darüber zu diskutieren, wer die Verantwortung dafür trägt an den heutigen "Begrifflichkeiten" ist müssig mMn.....

11.01.2013 14:18
#57
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Das Dampfen ( und Rauchen) selber ist Deutschlandweit auch nicht verboten ( auch nicht in AC oder Cologne / NRW ) und wirds wohl auch nie, das ist kaum möglich, ich dampf auch "draußen" aber halt mich an die normalen Regeln die man "Nettiquette" nennt. Dazu zähle ich pers. in einer Gemeinschaft von Menschen Offline das ich selbverständlich nicht in Geschäften Dampfe, nicht in Hallen Schwimmbädern, Kinos usw. und Frage ob ich das darf wenn ich wo bin und meine ich möchte dampfen- denn es gibt auch ein Hausrecht - da mache ich pers. z.b. Gebrauch davon sobald es in einer Diskussion laut wird, ich glaub das nennt man "Streit" (was superselten vorkam) und das kann jeder ausüben bei dem du zu Gast bist, ich kann ja woanders hingehen wenn mir was nicht passt, deshalb kennt mich die Fritteria und div. Lokalitäten hier nicht mehr - zuhause das Hausrecht ausüben tun die meisten eigentlich nur in anderen Bereichen- prima Erziehungsmaßnahme und wirkt...

Lediglich eingeschränkt ist das Dampfen, in öffentlichen Gebäuden z.b. und per Hausrecht. "Noch" wird keiner verhaftet und abgeführt der ne Zigarette, Dampfe oder ne Fläsch Bier in der Hand hällt.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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11.01.2013 14:41 (zuletzt bearbeitet: 12.01.2013 01:04)
avatar  Hanisch
#58
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Zitat von heimchen im Beitrag #56

Nehmen wir mal an, die Händler (sie haben ja diese "Begrifflichkeit" in ihren Shops, oder?) hätten vor Jahren in ihrer Oberkathegorie auf der Shopseite anstelle "E-Zigaretten" "Vernebler oder Verdampfer" oder sonst was geschrieben. Meint Ihr _wirklich_, dann hätten Steffens&Co. das nicht in die Begründung mit rein genommen???
Dann hätte es einfach geheissen: auch das Dampfen von Verneblern wird unter das NRSchG mit einbezogen, da der Nebel (Dampf) mit Rauch verwechselt werden könnte und auch das Aussehen dieser Verdampfer/Vernebler/Dampfdingens sehen einer Zigarette zum Verwechseln ähnlich (was ja auch stimmt bei den Orange-weissen Einwegdingern).

Dass das lächerlich ist, wissen wir ja selbst egal wie die Dinger heissen, denn sonst hätte die Steffens das Rechtsgutachten der Juristen nicht in ihrer Schublade versteckt.......

Also jetzt im Nachhinein darüber zu diskutieren, wer die Verantwortung dafür trägt an den heutigen "Begrifflichkeiten" ist müssig mMn.....



geht nicht um die Begriffsbildung - sondern um die Möglichkeit der "Umformung"...

historisch gesehen ist ja die Entwicklung von etwas Mini-Ähnlichem zu irgendwelchen High-Tech Verdampfungsgeräten...
allerdings nennt die eigentlich auch keiner mehr Zigarette...


@ Theop: KLASSE !
vorzugsweise öffentliche Gebäude - um keinen Wirt zu schädigen.

Zitat von hansklein im Beitrag #57
halt mich an die normalen Regeln die man "Nettiquette" nennt.

Offline-Netiquette - iss mal ein geiles Wort!


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11.01.2013 14:54
avatar  Magro
#59
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In dem NRSG ist das Rauchen klar definiert als das "Verbrennen" von "Tabak". Somit ist Dampfen auch laut Definition kein Rauchen, das ist in dem Gesetz klar definiert. Die E-Zigarette fällt nicht unter das NRSG, auch wenn die Presse das immer wieder falsch berichtet - die beruft sich wohl immer noch auf den Gesetzesvorschlag der Grünen.


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11.01.2013 17:11
avatar  Theop
#60
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genauso, wie margo schrieb, sehe ich das auch.
Ich werde in Zukunft zwar die Netikette einhalten, aber das Dampfen kann mir keiner mit dem Hinweis auf das nrsg verbieten.
wenn es dann mal die ersten 600 bis 1000 Verfahren vor Gericht gibt, dann fällt vielleicht mal ein Urteil zu unseren Gunsten.
Warten wir ab.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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13.01.2013 19:59
#61
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Hat eigentlich jemand von Euch Infos oder sogar Erfahrungen speziell aus Köln?
Meine Kenntnisstand nach stellt sich das Ordnungsamt auf stur, allerdings ist das Stand 2011:
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservic...gen/2011/06190/

Rechtlich halte ich das auch für bedenklich, der Punkt ist ja nur, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht ich würde in den Kneipen zahlen, sondern der Wirt! Welcher Wirt legt sich freiwillig mit dem Ordnungsamt an und ich möchte in meinen Lieblings-Lokalen dem Besitzer ja keine Probleme machen! Dann stelle ich mich lieber zu den Rauchern raus... auch wenn es mir dämlich vorkommt... schließlich stinke ich ja nicht.

Gruß,
Sandy

von gut 30 Stinke-Kippen auf NULL seit 18. Oktober 2012... und ich liebe es!


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13.01.2013 20:02
avatar  Gotrek ( gelöscht )
#62
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Gotrek ( gelöscht )

In ganz NRW gilt Rauchverbot = Dampfverbot.
Ich enthalte mich zu einem Kommentar.


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13.01.2013 23:15
avatar  Theop
#63
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@gotrek
wenn Du schon sowas behauptest, dann solltest Du auch die Quelle nennen, wo es steht.
Das dampfen und rauchen zwei verschiedene Schuhe sind, wissen wir.
das das mgepa meint, dass dampfen und rauchen dasselbe ist, wissen wir auch. Aber im nrsg steht nicht, dass das Inhalieren von Lebensnittelzusätzen und Aromen verboten ist. Sollte es doch da drin stehen, möchte ich Dich bitten, mir die Passage zu nennen, denn ich habe weder im Nichtraucherschutzgesetz noch im Bundesgesetz dazu was gefunden.
Und deshalb bin ich auch der Meinung, wenn mich jemand für das dampfen zur Kasse bitten möchte, ich vor Gericht gute Karten habe. Zur Not war gar kein Nikotin im Liquid.
Wenn natürlich andere (z. B. ein Kneipenwirt) an meiner Stelle ein Bussgld bekäme, dann würde ich nicht in seiner Kneipe dampfen.

Gruss

Theo



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