Dampfen am Arbeitsplatz - Hilfe brauch

21.12.2012 14:23
#1
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Hallo liebe Mitdampfer,

bei meinem Arbeitgeber soll nun ab Januar das Rauchem im Gebäude komplett verboten werden. Bisher habe ich mich, um keinen weiter Stress zu verursachen, zu den Raucherräumen begeben. Nun sollen diese halt geschlossen werden und alle müssen raus.

Ich möchte nun beim Betriebsrat nachhören ob es für mich weiterhin möglich wäre im Gebäude zu Dampfen. Dazu bräuchte ich Hilfe, da ich ja nicht Betriebsrat nicht ganz unvorbereitet auf die große Welt der Medien loslassen möchte. Wir wissen ja, was für Unwahr- und Halbwahrheiten dort verbreiet werden.
Wer hätte für mich einige positive oder neutrage Gutachten zum Thema Dampfen und kann mir bei der Formulierung helfen.

eure
HHDrache

PS. fall dieser Eintrag in dem Bereich falsch ist, möchte ich einen Mod bitten ihn in den richtigen Bereich zu verschieben


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21.12.2012 14:25 (zuletzt bearbeitet: 21.12.2012 14:33)
avatar  Feride
#2
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wird bestimmt wie bei den Krankenhäusern gehandhabt ,
es wird drausen ein Standaschenbecher für Raucher und Dampfer hingestellt werden müßen
obwohl ein Dampfer keinen Aschenbecher braucht , muß du mit raus


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21.12.2012 14:38
avatar  Hanisch
#3
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Nimm mal diese Literaturstudie
die könnte helfen...


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21.12.2012 18:09
#4
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Nun ja, da ja bereits beschlossen wurde das Raucher vor die Tür müssen mußt du als Damperin auch raus. Hausrecht des Arbeitgeber.
Auch wenn die E-Zigarette nicht explizit erwähnt wurde würde ich im Interesse der Wahrung des Betriebsfriedens auch raus gehen und nicht den Betriebsrat noch auf dumme Ideen bringen.

Meine Meinung und wie ich mich verhalte.

I like Originals ... no bullshit.

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21.12.2012 18:16
#5
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wg Verstoß der Netiquette

GENAU! Das Einzigste was Du erreichen wirst ist das Dapfen auch explicit Verboten wird bei Euch im Haus. So wie bei uns!


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21.12.2012 18:20
avatar  zwinkl
#6
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Kommt jetzt drauf an, um was für einen arbeitsplatz es sich bei dir handelt.
Büro, lager, werkstatt, indoor, outdoor ?
Also alleine kannst du das knicken,denke ich. Es sei denn, ihr seid mehrere dampfer in der firma und könntet euch zusammentun.

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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21.12.2012 18:48
avatar  lellek
#7
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bei uns in der werkstatt ist seit jahren schon rauchverbot, aber nur wegen dem NRSCHG
(das lkws mit laufenden motoren in der werkstatt stehen is egal - stört kein)
dh immer nach draußen gehen zum rauchen
dann bin ich mit dem dampfen angefangen - und trotzdem mit den rauchern nach draußen gegangen

ab und an habe ich angefangen in der werkstatt zu dampfen - kein prob da ich der einzige dampfer bei uns bin
dann hat sich EIN arbeitskollege mal beschwert er fühlt sich belästigt durch den "rauch"

jetzt habe ich mal den betriebsrat eingeschaltet um zu hören wie die das sehen
habe aber keine infos wie hausrecht oder so gegeben - mal sehen was die jetzt so sagen

wenn die sagen nee ich darf in der werkstatt nicht dampfen - auch gut
geh ja eh mit den rauchern nach draußen*g*

ich hab das nur mal gemacht um mal zu sehen wie die firma darauf reagiert*lol*

Gruß
Pit Lellek...



Ich komme noch früh genug zu spät...


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21.12.2012 19:16
avatar  Simon82
#8
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Naja bei mir in der Firma bin ich der mit Chef und kann somit den drinnen dämpfen Antrag selbst abstempeln ;-)


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21.12.2012 19:27 (zuletzt bearbeitet: 21.12.2012 19:35)
#9
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http://www.aerztezeitung.de/medizin/kran...-aufs-herz.html

Successful smoking cessation:
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3276453/

Raumluftbelastung durchs Dampfen:
Artikel: http://www.vd-eh.de/de/Presse-02-2-12.html
Prüfbericht: http://www.vd-eh.de/CAL12-09556-4.pdf

Ferner: Es gibt keinen "Rauch" (= feste Partikel wie Ruß, die in der Luft schweben), sondern allerhöchstens "Nebel" (Flüssigkeitströpchen in Luft), und zwar zum größten Teil das harmlose PG und VG, nebst dem bisschen Aroma (vermutlich weniger, als wenn jemand in der Küche steht, und zB FlavorArt hat da Gutachten bzgl Zelltoxizität) sowie Nikotin (dazu aber siehe "Raumluftbelastung"-Prüfbericht).

Zu PG:
http://www.e-zigarette-test.de/index.php...ol-harmlos.html
http://rodutobaccotruth.blogspot.de/2011...fects-from.html

Interessant auch (geht um Nebelmaschinen):
www.3d-meier.de/tut15/Seite304.html

Die festgelegte MAK (maximale Arbeitsplatz-Konzentration):

1,2-PG:
"Propylenglycol gilt als gesundheitlich unbedenklich, es wurde bisher kein MAK Wert (Maximale Arbeitsplatz Konzentration) festgelegt."

Glycerin (also VG beim Liquid):
"Glycerin git als gesundheitlich unbedenklich, der MAK Wert ist aber mit 50 mg/m3 relativ niedrig. Es darf auch als Zusatzstoff in Lebensmitteln eingesetzt werden (E 422).
Beim Erhitzen unter Sauerstoffmangel zersetzt es sich unter Wasserabspaltung zu dem giftigen Acrolein."

Diese Erhitzung wirst Du aber beim Dampfen nicht erleben, und auch nicht an den Glühlampen etc im Büro ;)
Die 50mg/m^3 könnten allerdings problematisch werden...

LG, hoffe geholfen zu haben,
Lutz


PS: Lustiger Thread in einem Geschwisterforum: http://www.e-rauchen-forum.de/thread-53662.html
:D (Hoffe, der Link geht in Ordnung!)
Aus dem Bericht, auf das der Thread sich bezieht:
"The exhaled air from vapers was also tested for these compounds. The only compounds detected were small amounts of nicotine and flavorings, moderate levels of glycerin, and high levels of propylene glycol."
Und die Studie:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.11...12.00792.x/full (leider kostenpflichtig)


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21.12.2012 19:35
avatar  Rursus
#10
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Du kannst nur versuchen den Betriebsrat zu überzeugen. Die hier schon genannte Faktenbasierte Ausarbeitung [ 1 ] könnte dabei helfen. Aber auch der betreffende Wikipediaartikel hilft dabei [ 2 ].

Wichtig ist: Dampfen ist nicht rauchen. Nach momentanen Stand der Wissenschaft, schädigst Du mit dem Dampfen niemanden (und stinken tut es auch nicht)!

Es könnte auch dazu kommen, dass man dir sagt "Aber das kann doch niemand unterscheiden, ob das eine E-Zigarette oder eine Tabakzigarette ist!"

Dann solltest Du einfach ein Gerät aus der Hosentasche ziehen, was halt nicht wie eine Tabakzigarette aussieht (Ego-C, Bulli, Kayfun - Egal, Hauptsache nicht so ein Zigarettenimmitat! )

Also: Vorarbeit leisten und den Betriebsrat aufklären.

Bei mir hat das leider nicht geholfen, weil der Betriebsrat von anderer Seite mit Falschinformationen gefüttert wurde - Na ja... Vor zwei Monaten habe ich Klage dagegen eingereicht, mal schauen was daraus wird

[ 1 ] http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf
[ 2 ] http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische...undheitsrisiken

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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21.12.2012 19:40
#11
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Versuch, alle rauchenden Betriebsratsmitglieder zu Dampfern zu konvertieren ;)
Und allen ex-rauchenden zu erklären, wie gut Dich das Dampfen vom Rauchen weggebracht hat.
Ex-Raucher haben da fast immer ein offenes Ohr!
Und zu guter Letzt: Mach klar, wie toll es für die Produktivität ist, wenn jeder Raucher, statt 5 oder 10min nach draußen zu gehen, eine eZigarette neben sich liegen hat und einfach 2, 3mal zieht, wenn er Nikotinentzug hat.

Vielleicht wirkt das - hätte ich Angestellte oder wäre eine Krankenkasse, ich würde jedem Raucher die eZigarette spendieren...

LG, Lutz


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21.12.2012 19:44
#12
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@ Rursus:

Prima, ich hoffe, Du hast damit (einen gewissen) Erfolg!
Es würde doch reichen, wenn die Raucher- in Dampferräume umgewandelt würden.

Außerdem: Wer schützt uns vor dem Rauch, den die Raucher in ihren Klamotten wieder in den Raum bringen???
Kein Witz, google "third hand smoke", zB
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensc...g-a-599431.html

LG, Lutz


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21.12.2012 19:49
#13
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Der Betriebsrat kann da machen was er will... Dein Chef (sofern er wirklich der Geschäftsführer ist und nicht nur ein Filialleiter), kann dir das dampfen am Arbeitsplatz immer verbieten, da er in diesem Falle das Hausrecht hat. Ich würde in diesem falle nicht auf den Betriebsrat, sondern direkt auf den höchsten mann in eurem Gebäude (Chef, Filialleiter etc) zugehen... dürfte mehr Erfolg haben

<--- Freut sich wenn es dampft!


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21.12.2012 20:00
avatar  Rursus
#14
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Zitat von D4T3N7OD im Beitrag #12
Außerdem: Wer schützt uns vor dem Rauch, den die Raucher in ihren Klamotten wieder in den Raum bringen???
Kein Witz, google "third hand smoke", zB
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensc...g-a-599431.html


Third-Hand-Smoke ist wissenschaftlicher Nonsens! Weißt Du wie diese Geschichte begründet wird? Ein Wissenschaftler hat ein paar Leute angerufen und gefragt "Glauben sie, dass nach dem Rauchen, Tabakpartikel an der Kleidung bleiben?" - Und daraus wurde dann "Third-Hand-Smoke"

Aber mal einen anderen Ansatz: Als Dampfer ist man Nichtraucher ( man raucht ja keinen Tabak mehr ) und somit zählt man auch zu den Menschen die vor Tabakpassivrauch geschützt werden müssen.

Will der Betriebsrat Dich wirklich diesem Rauch aussetzen?

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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21.12.2012 22:00
#15
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Hi Babs,
ich will dich ja nicht entmutigen aber höchstwahrscheinlich wird es bei euch wie bei VW ablaufen.
Dampfende Mitarbeiter versorgen, nach von der Betriebsleitung ausgesprochenem Rauchverbot den Betriebsrat mit Fakten über die Alternative Dampfen und die Geschäftsleitung setzt das dampfen kurzerhand mit dem rauchen gleich und untersagt es ebenfalls.
Eingaben an die Leitung werden zur Kenntnis genommen aber sonst nicht weiter beachtet...

So bleibt uns mur die Möglichkeit mit den Rauchern raus zu gehen oder heimlich auf dem Klo oder in stillen Ecken zu dampfen.


Daily use: Aromamizer Supreme RDTA auf Wismec RX200, HorizonTech Artic auf Wismec RX300, Velocity V2 auf Eleaf IStick TC200W
Im Zulauf: Fasttech Zeugs

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21.12.2012 22:30
#16
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vielen Dank an alle. Ich will gar nicht am Arbeitsplatz dampfen. Ich möchte nur evtl. die Möglichkeit haben evtl. in den "alten Raucherküchen" dampfen zu dürfen. Nur ab und zu. Außerdem will ich dem Betriebsrat mal was zu tun geben :-)
Ich habe jetzt erstmal einige Tage Urlaub und werde mir dann etwas ausarbeiten, was ich an den Betriebsrat gebe.


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22.12.2012 00:51
#17
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Vielleicht hälst du uns auf dem Laufenden?

Ich habe dieses Frühjahr erfolgreich vorgeführt das Dampfen trotz offiziellem Rauchverbot stillschweigend geduldet wurde.
Durch aufklärende, sachliche Gespräche. Und zwischendurch gefragt ob jemand Astmathiker ist (weil bei denen kann es wirklich zu Atemwegsreizungen kommen). Wenn kein Astmatiker anwesend war nur mal gelegentlich gefragt ob meine Dampfe stört und gut war.

I like Originals ... no bullshit.

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22.12.2012 14:23
avatar  Hanisch
#18
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Zitat von D4T3N7OD im Beitrag #9
Glycerin (also VG beim Liquid):
"Glycerin git als gesundheitlich unbedenklich, der MAK Wert ist aber mit 50 mg/m3 relativ niedrig. Es darf auch als Zusatzstoff in Lebensmitteln eingesetzt werden (E 422).
Beim Erhitzen unter Sauerstoffmangel zersetzt es sich unter Wasserabspaltung zu dem giftigen Acrolein."

Diese Erhitzung wirst Du aber beim Dampfen nicht erleben, und auch nicht an den Glühlampen etc im Büro ;)
Die 50mg/m^3 könnten allerdings problematisch werden...



Dichte von Glycerin: 1,26 g/cm³

Um den MAK-Wert zu Überschreiten muss also 1 ml in einem Raum von kleiner gleich 25 m³ in der Luft sein.

Da dürfte die neuste Studie vom Fraunhofer recht Aufschlussreich sein, die auch was über die Entwicklung von Rauch und Dampf in der Luft beschreibt.

Ich würd das nicht als kritisch sehen - da brauchts wohl ne Menge Dampfer die gleichzeitig VG-Liquid dampfen, um die Konzentration hinzubekommen.


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22.12.2012 15:56 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2012 15:56)
avatar  Rursus
#19
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Man könnte in einem Raum von 25m³ über EINEN LITER VG-Lastiges Liquid verdampfen und der MAK-Wert wäre immer noch nicht überschritten!

Wenn man nun also 50ml in einem 1m³ grossen Raum verdampft ist der MAK-Wert immer noch nicht überschritten, da man dafür der zulässigen Konzentration eines
Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der (Atem-) Luft am Arbeitsplatz in der Regel 8 Stunden täglich, maximal 40 (42) Stunden in der Woche ausgesetzt sein muss.

Also ganz grob gerechnet: 1ml = 1mg. Wenn nun 50ml pro 1m³ "erlaubt" sind, dann sind in einem Raum von 25m³ damit 25 mal 50ml erlaubt und somit sind wir bei 1250ml oder auch 1,25 Liter.

Die Studie von Schripp et al. (WKI-Studie) habe ich hier vorliegen - Allerdings ist dort nichts über einen überschrittenen MAK-Wert zu finden.

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
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22.12.2012 17:48
avatar  Hanisch
#20
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Zitat von Rursus im Beitrag #19
Also ganz grob gerechnet: 1ml = 1mg.

hmmm das ist aber sehr grob gerechnet...
irgendwie so grob, dass es drei Größenordnungen daneben liegt...
Dichte von Glycerin ist 1,26 g/cm³ = 1,26 g/ml (cm³= ml)
mit 1ml = 1mg wär Glycerin im übrigen leichter als Luft, und würde demnach fliegen...
;-)
(wollt erster auch so rechnen... aber nach kurzem Überlegen dass 1 mg/ml eben 1 g/l bedeuten würde, hab ich dann doch nochmal nachgeschaut)

Zitat
Die Studie von Schripp et al. (WKI-Studie) habe ich hier vorliegen - Allerdings ist dort nichts über einen überschrittenen MAK-Wert zu finden.


Das komplette Paper ?
kannst Du mir das mal zuschicken ?

Nee - über MAK-Werte sagen die nix, aber sie hatten in Interviews was über die Zerfallsbetrachtung des Dampfes beschrieben... Also könnten was darüber aussagen, wie lange sich der Dampf denn in einem Raum hält.
(und demnach könnte man ggf bestimmen wieviel ml/h dort verdampft werden müssten, um MAK-Werte zu überschreiten.)


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22.12.2012 17:54
avatar  jogi
#21
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bei uns ist auch striktes dampf-rauchverbot in der firma,bei nichtachtung des verbotes gibts es eine abmahnung bei wiederholten verstoß wird mit sofortiger kündigung gedroht.alles abgesegnet vom betriebsrat.

Zitat von HHDrache im Beitrag #1
Hallo liebe Mitdampfer,

bei meinem Arbeitgeber soll nun ab Januar das Rauchem im Gebäude komplett verboten werden. Bisher habe ich mich, um keinen weiter Stress zu verursachen, zu den Raucherräumen begeben. Nun sollen diese halt geschlossen werden und alle müssen raus.

Ich möchte nun beim Betriebsrat nachhören ob es für mich weiterhin möglich wäre im Gebäude zu Dampfen. Dazu bräuchte ich Hilfe, da ich ja nicht Betriebsrat nicht ganz unvorbereitet auf die große Welt der Medien loslassen möchte. Wir wissen ja, was für Unwahr- und Halbwahrheiten dort verbreiet werden.
Wer hätte für mich einige positive oder neutrage Gutachten zum Thema Dampfen und kann mir bei der Formulierung helfen.

eure
HHDrache

PS. fall dieser Eintrag in dem Bereich falsch ist, möchte ich einen Mod bitten ihn in den richtigen Bereich zu verschieben

cu datt
jogi
yamaha xv1600 wild-star

Rechtschreibfehler dürft ihr behalten

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22.12.2012 18:11 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2012 18:21)
avatar  Rursus
#22
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@Hanisch
Der MAK-Wert besagt aber 50mg pro m3. Also müsste ich 51mg Glycerin verdampfen um bei einem m3 Raum diesen Grenzwert zu überschreiten. Dementsprechend über 1000mg (oder auch 1g Glycerin) bei einem Raum von 25m3. Logisch, oder? Selbst Hardcoredampfer verdampfen ja maximal 5 bis 10 mg in die Luft. Die spezifische Dichte hat damit nichts zu tun.

Schau mal... Glycerin ist UNGFÄHRLICH!!! Die orale Tödliche Dosis (LD50) für eine Maus liegt bei 4090mg pro kg Körpergewicht - Man müsste also eine 25g schwere Maus darin ersäufen, damit sie stirbt.

Die Studie kann ich dir leider nicht zusenden, weil sie Copyright-Geschützt ist.

EDIT: Ich komme gerade (wieder einmal) in grübeln wegen g, mg, ml und den umrechnungen... *koppiaua bekommt* Irgendetwas passt da nicht bei meinem Beispiel...

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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22.12.2012 19:21 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2012 19:23)
avatar  Hanisch
#23
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Zitat
EDIT: Ich komme gerade (wieder einmal) in grübeln wegen g, mg, ml und den umrechnungen... *koppiaua bekommt* Irgendetwas passt da nicht bei meinem Beispiel...


google einfach mal nach ml und cm³
damit ist eben die Dichte 1,26 g/ml
- die ist durchaus von Bedeutung, um zu wissen, wieviel mg man so verdampft...
ich hab in meinem Clearo z.b. keine Waage eingebaut, aber ml-Teilstriche.
dementsprechend - wenn ich also 1ml Glycerin in einem 25 m³ Raum in Dampfzustand vorliegen habe, habe ich eine Konzentration v0n 1260 mg / 25 m³ sprich irgendwas im bereich 60 mg / m³

Jetzt ist es eben die Frage, wie lange sich Glycerin in der Luft hält, wenn es verdampft wurde.
dann könnte man zumindest grob berechnen, welche Verdampfungleistung man bräuchte um nen MAK-Wert zu überschreiten.
einbeziehen einer Arbeitsplatzgerechten Luftaustauschzahl wäre hier auch noch nötig...
Also ich verdampf schon mehr als ein ml am Tag bei mir im Büro - und nicht nur ein paar mg,
mein Chef hat da nix dagegen - und ich bin auch davon überzeugt, keine MAK-werte zu überschreiten.

Also der LD50 den Du beschreibst - mit 4090 mg/kg besagt dass man mit 4,090 g 1kg Mäuse gekillt werden können,
bei 25g/Maus würden also man also mit einem Gramm 10 Mäuse umlegen (also eigentlich 5 von 10 durchschnittlich), demnach könnte man mit einem ml der eben 1,26 g wiegt, 6 Mäuse vergiften (also 3 von 6 durchschnittlich)...
Irgendwie erscheint mir Glycerin also nicht wirklich ungefährlich für Mäuse zu sein.
allerdings nicht für den Menschen:
TDL (human) - Route: Oral; Dose: 1428 mg/kg
also für den Menschen Tödlich , wenn er so etwa 1ml/kg Körpergewicht schluckt.
(dementsprechend sollt man wohl besser nicht die VG-Flasche exen ;-) )

Auch interessant:
Acute toxicity of the mist (LC50): >570 mg/m3 1 hours [Rat]

Sicherheitsdatenblatt


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