ist es mittlerweile so selbstverständlich ?

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30.12.2012 02:10
avatar  ajax
#26
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Zitat von Jack Steam im Beitrag #24
So, und jetzt noch mal im Ernst.
Wer bitte kauft sich im Internet ein Gerät, um nachher in Erfahrung zu bringen, was das erworbene Teil kann und wie es zu bedienen ist?




Es soll ganze Regierungen geben, die sich von qualifizierten Gehilfen das Internet ausdrucken lassen ...;-)


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30.12.2012 02:51
#27
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Sicher,
es ist Pficht, ein in Deutschland verkauftes Gerät muß eine deutsche Bedienungsanleitung in schriftlicher Form beiliegen!

Aber ich bin eigentl. froh, daß dies bei meinen Dampfsachen meist nicht der Fall ist, da diese nur in die Tonne wandern würden.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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30.12.2012 06:37
avatar  Baba
#28
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ne anleitung für technisches gerät das das verständniss eines 5 jährigen nicht übersteigt finde ich absolut unnötig, ergo brauch ich auch zu nem akkuträger kein bedienungshandbuch. aber da für so manchen die reise an seinen geistigen horizont doch arg kurz ist.....

MfG
Baba


Gefahrenhinweis : Der Beitrag kann nicht gekennzeichneten Sarkasmus beinhalten!
Sicherheitshinweis : Lesen & Verstehen gefährdet AKUT die Dummheit!
vor dem selbstmischen LESEN und VERSTEHEN: [/center]


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30.12.2012 07:18
avatar  Hanisch
#29
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Zitat von mark-aus-51 im Beitrag #25
Hallo

on:

Ihr könnt die Shopbetreiber ja gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes über Euren Anwalt abmahnen lassen und Euch vom verdienten Geld direkt ein paar ProVaris holen!

off.

Ja.. damit könnte man die ganze Dampferei und den Handel mit diesen Höllenmaschienen ganz fix beenden.
Bei all der Panik vor dem Gesetzgeber mit neuen Gesetzen die Dampferei betreffend wird das recht schnell vergessen, dass sich der Markt ziemlich schnell z.B. über das Produktsicherheitsgesetz und ein wenig Reach zerstören ließe.

Ja - es ist richtig, dass eine korrekte umfassende deutschsprachige Anleitung dem Produkt beiliegen muss.
Ich für meinen Teil finde die Praxis, kurzanleitungen beizulegen, und für den rest eine CD beizulegen oder einfach nen Link anzugeben durchaus sinnvoll.
Grundlegend wär es auch richtig - gerade bei einem deutschen Händler, diesem ein kurzes Feedback zu geben, dass eine Bedienungsanleitung beiliegen müsste - damit eben diese Lücke geschlossen werden kann.
Das bedeutet aber eben auch, dass jemand dann für jedes Produkt eine Bedienungsanleitung geschrieben haben muss, diese dann ausdrucken, und dem Produkt beilegen...
Das ist Arbeit und kostet eben Geld-dessen sollte man sich auch bewusst sein.


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30.12.2012 07:49
#30
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Zitat von Jack Steam im Beitrag #23
on
AFS = After-Feiertags-Syndrom
Definition:
Nach längerer Abstinenz vom sozialen Geschehen (typisch wären mehrere aufeinanderfolgende Feiertage), wird bei (auch unbewußt) kontaktschwächeren Menschen das Bedürfnis ausgelöst, durch das Lostreten von mehrseitigen, eigentlich sinnlosen Diskusionen in Foren, die innere Leere zu überbrücken.

Weiterführende Informationen dürften von unserem allseits geschätzten, ehrenamtlichen Forenpsychologen Dr. Zwinkl (von Insidern, sowie auch insgeheimen Neidern liebevoll "Psycho Dad" genannt) erhältlich sein.
off

Gut Dampf


Genau deshalb bin ich im Netz- ernst und konzentriert kann ich auf der Arbeit sein

Schließt natürlich nicht aus dass man auch über grundsätzliche, seriöse Themen diskutiert


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30.12.2012 08:03
avatar  spiegel
#31
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Zitat von mark-aus-51 im Beitrag #25
Ihr könnt die Shopbetreiber ja gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes über Euren Anwalt abmahnen lassen und Euch vom verdienten Geld direkt ein paar ProVaris holen!



Die dann so gliefert werden:

Zitat von Freddy Goldbein im Beitrag #15
Komisch Meine PROvari Kam auch OHNE Anleitung!


Was die nächst Abmahnung nach sich zieht.

Goil: Reich durch dampfen ohne Lesen.
Toll.


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30.12.2012 08:10
#32
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Zitat von Hoschman im Beitrag #18
ihr kauft doch bestimmt auch noch cd´s, obwohl mp3´s einfacher sind oder?
eben damit man was in der hand oder im regal hat.



Ja! Aber ich bin auch bereit, den Preis zu zahlen.

Zitat

also sorry leute, ich kann nicht verstehen, wie man einen offenkundigen
mangel am gerät (fehlende anleitung) schönreden kann.
für mich ist dies ein klarer mangel, und wenn mir das gerät
aufgrund eines bedienfehlers fetzt, ist der händler aber mal sowas von dran.




Das ist nunnmal die Folge des "Geiz ist Geil" -Wahns.


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30.12.2012 08:12
#33
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Zitat von Hoschman im Beitrag #21
und ich finde das muß man auch nicht, nur weil der händler zu faul war, mal
nen zettel mit reinzuschmeissen.


Oh - jetzt wird's polemisch.....Du schreibst dich ja regelrecht in Rage.


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30.12.2012 08:14
#34
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Zitat von mark-aus-51 im Beitrag #25
Hallo

on:

Ihr könnt die Shopbetreiber ja gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes über Euren Anwalt abmahnen lassen und Euch vom verdienten Geld direkt ein paar ProVaris holen!

off.


Ein Verbraucher kann nicht abmahnen, sondern nur auf Nachbesserung oder Vertragsrückabwicklung bestehen. War nix mit dem verdienten Geld...


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30.12.2012 08:16
#35
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Fraglich, ob bei jedem Produkt eine Bedienungsanleitung bei sein muss - auch bei einer Batterie?


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30.12.2012 08:44
avatar  spiegel
#36
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Zitat von koschibaer im Beitrag #33
Du schreibst dich ja regelrecht in Rage.


4 Posts in Folge....das nenn ich Rage.


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30.12.2012 08:47
#37
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Nö... nicht Rage. Aber ich lese jedes Post und antworte, wenn ich möchte. Wäre ich in Rage, müßte der Mod hinter mir aufräumen.


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30.12.2012 09:29 (zuletzt bearbeitet: 30.12.2012 09:30)
avatar  Yuna
#38
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Das ganze Ärgernis fing ja schon vor vielen Jahren an, als es in Mode kam, Betriebsanleitungen den Produkten nicht mehr in Buchform, sondern auf CD beizufügen. Besonders bei Software finde ich das ausgesprochen lästig. Ein "echtes" Handbuch ist schneller durchgeblättert als ein PC hochgefahren, die CD eingeworfen, eingelesen und nach der entsprechenden Rubrik durchsucht ist. Oder bei einer neuen Digi-Cam. Soll ich da, wenn ich mit dem Teil unterwegs bin, auch noch einen Laptop mit der Bedienungsanleitung mitschleppen?

LG
Yuna
-----


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30.12.2012 09:38
avatar  Parker
#39
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Gut finde ich auch, wenn die Bedienungsanleitung z.B. eines Smartphones als PDF auf dem Gerät selbst hinterlegt ist und man sich aber erstmal einen pdf reader runterladen muss :)

Für mich kein Problem, aber es soll auch Menschen geben, die nicht so Technik Affin sind und die trotzdem telefonieren möchten.Ich finde der Aufwand, einer Vamo eine einseitige Anleitung beizulegen, sollte nicht zu hoch sein.


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30.12.2012 09:44
avatar  spiegel
#40
avatar

Zitat von Yuna im Beitrag #38
Ein "echtes" Handbuch ist schneller durchgeblättert als ein PC hochgefahren, die CD eingeworfen, eingelesen und nach der entsprechenden Rubrik durchsucht ist.


Grdstzl. geb ich dir ja recht, aber das kann auch ins Gegenteil umschlagen:




Mehr als 1400 Seiten für ein Produkt, das keine 40 Euro kostet.


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30.12.2012 09:51
avatar  Tallah
#41
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Aus Gründen der Verkehrssicherheit gehört zu jedem elektrischem Gerät eine Bedienungsanleitung dazu. Schon alleine wegen der ganzen Warnhinweise. Ist im Endeffekt ja auch eine Absicherung für Händler und Hersteller. Stellt Euch mal vor, ich packe meinen 10440er LiIon Akku in nen Schnellader und kloppe da mal fix 5A rein, damit es schneller geht. Wenn der aus nem AT Set ist und keine Anleitung dabei war, wie ich die Akkus zu laden habe und das ich ausschließlich das mitgelieferte Ladegerät benutzen darf... Dann können Händler, Importeur und Hersteller sich auf ne saftige Schadenersatzklage gefasst machen, sollte mir das Teil um die Ohren fliegen. Und glaubt ja nicht, es gibt nicht so dämliche Menschen. Ich erinnere hier nur an die Oma aus Amiland, die ihre Katze in die Microwelle gepackt hat nachdem das Tier völlig durchgefroren von nem Winterspaziergang heimgekommen ist. Die hat den Hersteller erfolgreich verklagt und nun steht in jeder amerikanischen Bedienungsanleitung, das keine lebenden Wesen in das Teil gepackt werden dürfen. Klar hätte so eine Schadenersatzklage in Deutschland wenig Erfolg, da die Richter dem deutschen Volk durchaus etwas mehr Menschenverstand zutrauen... Allerdings, wenn ich mich wegen Fehlbedienung eines Gerätes aufgrund ner fehlenden Bedienungsanleitung verletze, verstehen auch deutsche Richter keinen Spaß.



Vaporo ergo sum..

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30.12.2012 09:58
#42
avatar

bin auch der Meinung wo technischer Verstand vorrausgesetzt wir bedarf es einer Anleitung, diese kann auch aus einen Infoblatt bestehen wo auf eine Anleitung verwiesen wird, wo ich mich ganz toll ärgere ist das Handys, Kamera,s, Mp3 Player, selbst Spielzeug(elektrische Kindernähmschine) keine brauchbaren Anleitung beiliegen, was jedoch immer beiliegt siond 100 Seiten Garantieerklärungen ect. den Rest meister das Internet, und es gibt leute die haben kein Internet !!! wie die 8 jährige die die elektrische Kinder-Nähmaschine seit Weihnachten nicht bedienen kann,

Gruß Azurlord
-----------------------------------------------------------------
" Alle sind Klug, der eine früher der andere später "


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30.12.2012 10:00
avatar  franks
#43
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Zitat von twerdi im Beitrag #1
Hi Dampfer,
habe soeben meine bestellte Vamo mit 4 Akkus bekommen. Mit nichts außer der Rechnung.
Habe mich im Vorfeld erkundigt was ich für ein gerät bestelle, dieses resecherche fiel allerdings oberflächig aus.

Ist es zuviel verlangt, dass man eine verständliche Anleitung zu seiner Lieferung bekommt. Muss man sich damit begnügen das man sich alles im internet zusammensucht.

Früher hat man zu seiner Bestellung immer ein anständiges Handbuch bekommen, heute muss man sich alles aus dem internet runterladen, und ist es günstiger geworden?

Mich regt es auf, jetzt muss ich im internet nachschauen wie meine Vamo bedient und eingestellt wird.


kein Handbuch, macht man doch um die wälder zu schonen(;

Gut Dampf
Frank
Ich kann mich nicht entscheiden, also weiter testen(;

http://www.dampfertreff.de/t61661f330-BT...ck-Fanclub.html
Jeden 2. Sonntag-im-Monat-Koelner-Stammtisch darf nicht als Link, weil es dann 3 sind


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30.12.2012 10:10
#44
avatar

Neu-Reonaut

Manche hängen den ganzen Tag hier im Forum und wollen oder können ihren PC nicht benutzen um sich ein Review anzuschauen oder eine Anleitung online zu suchen.
Und dann sind da noch die Leute die immer billigst einkaufen wollen und dann Qualität bzw. Anleitungen suchen. Lustig.


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30.12.2012 10:50
avatar  deadly
#45
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ob eine anleitung zu einem AT beigelegt werden MUSS bin ich mir nichtmal sicher. gerätschafften die selbsterklärend sind brauchen die selbst im elektronikbereich nicht. hab noch nie ne taschenlampe gesehen wo mir erklärt wird wie ich den akku einlege oder den schalter bediene...
es kommt auch darauf an was im shop schon dabei steht ob eine anleitung noch notwendig ist, viele schreiben da schon alle funktionen drauf, sowie die tauglichen akkuformen und größen.
was mir allerdings noch nie untergekommen ist, wie rum gehört der akku rein. das wird weder auf dem träger noch im netz gesagt (wenn man nicht youtube oder google fragt). ok die meisten ATs haben einen mechanischen oder elektronischen verpolungsschutz, da kann nix passieren, aber grad bei stackingfähigen trägern würd mich eine anleitung (seis auch nur auf der page, mehr papier braucht ja kein schwein) schon interessieren.

am genialsten find ich immer modems und netzwerkkarten, bei denen eine url als handbuch gereicht wird... da sollte schon papier dabei sein :)


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30.12.2012 10:57
avatar  joddel
#46
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Moin,
Ich finde es sehr amüsant, wie sich ein (für mich) Feiertagsunterfordertlangweiligthread durch das Forum quält 😊

Greets Jens

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30.12.2012 11:10 (zuletzt bearbeitet: 30.12.2012 11:11)
#47
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Zitat von Baba im Beitrag #28
ne anleitung für technisches gerät das das verständniss eines 5 jährigen nicht übersteigt finde ich absolut unnötig, ergo brauch ich auch zu nem akkuträger kein bedienungshandbuch. aber da für so manchen die reise an seinen geistigen horizont doch arg kurz ist.....

Ziemlich arrogant formuliert wie ich finde,
gib mal einen Newbie einen Vamo in die Hand ohne Anleitung und Tipps aus dem Internet und lass ihn den RMS Modus suchen!
Nein nicht jedes Gerät ist selbsterklärend und jeder Händler,der in der Lage ist ne Anleitung auf seine Homepage zu knallen sollte auch in der Lage sein diese auszudrucken und dem Gerät bei zu legen.


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30.12.2012 11:25
avatar  Theop
#48
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vielleicht sollte es auch so gemacht werden. im pc bereich sieht man es ja schon. wenn ich einen artikel im internet kaufe, dann sollte man im downloadbereich die entsprechende anleitung auswählen und ansehen können. pdf machts schon vor.
ich sehe mir das pdf zum vamo o. ä. an und wenn es in einer verständlichen sprache ist, dann drucke ich es mir aus oder wähle es für die bestellung aus und der Händler legt sie dabei.
das kann doch eigentlich nicht so schwer sein. denn mittlerweile gibt es bedienungsanleitungen in zig fremdsprachen und da wird es doch nicht schwer sei, in meiner sprache eine zu wählen und diese beizulegen.
was brauch ich z. b. einen blurayrecorder, dem 120 seiten anleitung in deutsch, englisch, franz., polnisch, russisch und 5 anderen sprachen beiliegen.
handbücher zu handys sind mitlerweile kacke, da steht drin, wie man akku und sim eilegt und die grundfunktionen ausführt. alles andere mus man sich selber beibringen.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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30.12.2012 11:27 (zuletzt bearbeitet: 30.12.2012 11:27)
avatar  mkbo22
#49
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Es geht auch nicht darum ob man eine Anleitung braucht oder nicht. ( ach ja die muss auch auf Deutsch sein )

Es geht darum, das eine Anleitung dabei sein muss. Leider oder zum Glück, fehlt mir jegliche kriminelle Ader. Wenn ich Arsch wäre, hätte ich mir in der Dampfwelt schon eine goldene Nase verdient.

Was ich schon an Geld durch Abmahnungen jeglicher Art hätte erwirtschaften können, geht ja auf keine Kuhhaut. Gerade hier bei den Dampfshops wir das Internetrecht mit allem was dazu gehört, regelrecht mit Füssen getreten.

Ich könnte Seitenweise Verstöße aufzählen, wo man jedes mal einige hundert Euro "verdienen" könnte. Das fängt mit einer fehlenden Anleitung an und hört mit katastrophalen Fehlern auf den Shop Seiten auf.


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30.12.2012 13:48
#50
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Zitat von mkbo22 im Beitrag #49
E
Ich könnte Seitenweise Verstöße aufzählen, wo man jedes mal einige hundert Euro "verdienen" könnte. Das fängt mit einer fehlenden Anleitung an und hört mit katastrophalen Fehlern auf den Shop Seiten auf.




...dann eröffne einen Onlineshop mit Dampfartikeln und schon zählst Du nach § 8 UWG zu den Anspruchsberechtigten, die kostenpflichtig abmahnen dürfen

Gruß
Mark


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