14.1.13 - juravendis.de - Die E-Zigarette und die neue Tabakrichtlinie: Ausgedampft?

14.01.2013 13:09 (zuletzt bearbeitet: 14.01.2013 16:14)
#1
14.01.2013 14:41 (zuletzt bearbeitet: 14.01.2013 16:15)
#2
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Moderatorin

Zitat
Auch rechtlich begegnet der Vorschlag allerdings erheblichen Bedenken. Dies schon deshalb, da es einen Fremdkörper im aktuellen EU-Arzneimittelrecht darstellt, eine Produktkategorie per expliziter Festsetzung bestimmter Grenzwerte dem Arzneimittelregime zu unterwerfen.



Wäre ja schön....

14.01.2013 15:28 (zuletzt bearbeitet: 14.01.2013 16:15)
#3
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Was mich an der ganzen Sache aufregt ist, dass diese 4mg/ml-Grenze keinen anderen Sinn hat, als die Dampfe unbrauchbar zu machen.
Auf mich wirkt das so: "Wir verschärfen jetzt die Tabakrichtlinien. Und ganz klein, praktisch im Nebensatz, also sozusagen als Nachtisch versauen wir die elektrische Variante"

Das Ganze stinkt so dermaßen nach Bestechung und/oder Lobbyarbeit, dass ich kotzen könnte.

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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17.01.2013 01:23
#4
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Nun, in der Richtlinie steht einfach nur dass sich an bestehende Konzentrationen in anderen Nikotinersatzpräparate angelehnt wurde. Wäre schön wenn man die Wirkung, Aufnahme usw. nun per Gutachten wiederlegen, bzw. die betroffenen Politiker besser informieren könnte. Es dürfte nicht ausreichen: Pflaster reicht für x Stunden, 1 ml. bei Dampfe A hält 1/2 - 1 Tag, bei Dampfe B 2 Stunden usw. Hier bräuchten wir fundierte Aussagen.


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17.01.2013 01:28
avatar  zwinkl
#5
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Zitat
Um dies zu verhindern, sind Konsumenten und Vertreiber elektrischer Zigaretten nunmehr in mehrfacher Hinsicht aufgefordert, Dampf zu machen.
Noch ist der Vorschlag nicht Gesetz.


Sic !!!

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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17.01.2013 01:30
avatar  Baba
#6
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Zitat von blackhide im Beitrag #4
Nun, in der Richtlinie steht einfach nur dass sich an bestehende Konzentrationen in anderen Nikotinersatzpräparate angelehnt wurde. Wäre schön wenn man die Wirkung, Aufnahme usw. nun per Gutachten wiederlegen, bzw. die betroffenen Politiker besser informieren könnte. Es dürfte nicht ausreichen: Pflaster reicht für x Stunden, 1 ml. bei Dampfe A hält 1/2 - 1 Tag, bei Dampfe B 2 Stunden usw. Hier bräuchten wir fundierte Aussagen.


da gehts um politiker die lassen sich nicht durch fakten verwirren, da sind die lernresistent!

MfG
Baba


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17.01.2013 02:06
#7
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Zitat von Baba im Beitrag #6
Zitat von blackhide im Beitrag #4
Nun, in der Richtlinie steht einfach nur dass sich an bestehende Konzentrationen in anderen Nikotinersatzpräparate angelehnt wurde. Wäre schön wenn man die Wirkung, Aufnahme usw. nun per Gutachten wiederlegen, bzw. die betroffenen Politiker besser informieren könnte. Es dürfte nicht ausreichen: Pflaster reicht für x Stunden, 1 ml. bei Dampfe A hält 1/2 - 1 Tag, bei Dampfe B 2 Stunden usw. Hier bräuchten wir fundierte Aussagen.


da gehts um politiker die lassen sich nicht durch fakten verwirren, da sind die lernresistent!



Nö, dem stimme ich nicht zu. Natürlich stimmen einem Politiker nicht immer und zu jedem zu. Sollen sie auch gar nicht. Genau so wie es Leute auf der Straße gibt die eine schlechte Meinung über e-Zigaretten haben und sich davon nicht abbringen gibt es ebenfalls Politiker. Man kann es nicht jedem recht machen - das funktioniert nicht. Aber wenn wirkliche Fakten auf den Tisch kommen lenken Politiker - oder zumindest das Verfassungsgericht oder andere Stellen durchaus ein. Da reicht aber nicht ein Satz alá: "Mir gehts besser mit meiner Dampfe.". Klar können die Initiatoren des Richtlinienentwurfs im Bezug zur e-Zigarette nicht unbedingt umgestimmt werden. Aber alle anderen die am 25.2. im Parlament zur Anhörung erscheinen können Fragen an den Ausschuß, an die geladenen Experten, stellen. Und wenn dort so ein paar fundierte Fragen gestellt werden, wenn man einige wenige Politiker richtig informiert, dann kann dies einiges bewirken.


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