Liquids aus den USA

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08.08.2011 19:41
avatar  Toxo
#51
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Mir bitte auch schicken.

Soweit ich weiß, liegt es im Ermessen der Beamten. Obwohl es legal ist!
Anzeigeverfahren, Gerichtsverfahren, etc.. Zoll würde wohl verlieren. Es gibt meines Wissens aber noch keine Urteile...

Grüße Toxo

chown lobbyist ./web
Permission denied.
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08.08.2011 19:42
avatar  just_me
#52
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Nope ;)

Schade dass die Händler hier net posten dürfen.. Den hat's ja geholfen


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08.08.2011 19:46
avatar  Sera
#53
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es gibt aber auch genug die es auch trotz des schreibens nich rein bekommen haben.

Bereits "angesteckte" Leute: 4 (wovon 1 leider wieder aufgehört hat mit Dampfen und wieder raucht)
Break-Even-Point wooo bist duu???


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08.08.2011 19:47
avatar  just_me
#54
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Die haben zu früh aufgegeben und nicht lange genug für ihr Recht gekämpft. Nicht mehr und nicht weniger.


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08.08.2011 19:51
avatar  Sera
#55
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dennoch bekommst es nicht. das wird dennoch zu nem teuren gerichtsverfahren kommen. ein zöllner (da war die gleiche frage) hat mal folgendes in einem andren forum geschrieben:

Zitat
Zolltarifrecht und Arzneimittelrecht sind zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsgebiete.
Als Zöllner ist mir das relativ wurscht.
Für die Einstufung gibt's die Leute vom Gesundheitsamt beziehungsweise von den zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden. Es ist nicht Aufgabe des Zollbeamten vor Ort zu entscheiden ob ein Präparat vom AMG erfaßt wird oder nicht.

Wenn die Fachleute sagen das ein bestimmter Stoff oder ein bestimmtes Erzeugnis von den Arzneimittelvorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes erfaßt ist, handele ich dem entsprechend.
Und das heißt, wenn Arzneimittel bejaht wird, ist die Ware für Privatpersonen nicht einfuhrfähig.
Alles andere kann der Beteiligte im Rechtsbehelfverfahren klären.

Bereits "angesteckte" Leute: 4 (wovon 1 leider wieder aufgehört hat mit Dampfen und wieder raucht)
Break-Even-Point wooo bist duu???


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08.08.2011 19:53
avatar  just_me
#56
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Da du ja selbst im erf aktiv bist, empfehle ich dir Muck seine Beiträge zu lesen ;)


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08.08.2011 19:53 (zuletzt bearbeitet: 08.08.2011 19:54)
avatar  Toxo
#57
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Zitat von Sera
dennoch bekommst es nicht. das wird dennoch zu nem teuren gerichtsverfahren kommen. ein zöllner (da war die gleiche frage) hat mal folgendes in einem andren forum geschrieben:

Zitat
Zolltarifrecht und Arzneimittelrecht sind zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsgebiete.
Als Zöllner ist mir das relativ wurscht.
Für die Einstufung gibt's die Leute vom Gesundheitsamt beziehungsweise von den zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden. Es ist nicht Aufgabe des Zollbeamten vor Ort zu entscheiden ob ein Präparat vom AMG erfaßt wird oder nicht.

Wenn die Fachleute sagen das ein bestimmter Stoff oder ein bestimmtes Erzeugnis von den Arzneimittelvorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes erfaßt ist, handele ich dem entsprechend.
Und das heißt, wenn Arzneimittel bejaht wird, ist die Ware für Privatpersonen nicht einfuhrfähig.
Alles andere kann der Beteiligte im Rechtsbehelfverfahren klären.




So ist das...
Meist übersteigen die Gerichts/Anwaltskosten den Warenwert bei weitem.
Daher muss in diesem Bereich noch "gekämpft" werden.

Grüße Toxo

chown lobbyist ./web
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08.08.2011 19:55
avatar  saphir
#58
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Zitat von Sera
Nikotin ist und bleibt unterm Giftparagrafen und darf deshalb in flüssiger Form NICHT eingeführt werden...



Nikotin fällt definitiv nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Es fällt unter das AMG. Allerdings ist es weder apotheken- noch rezeptpflichtig.
Die Verschreibungspflicht wird diskutiert. Hier der Link zum BfArM. Es ist der vorletzte Absatz. http://www.bfarm.de/DE/Pharmakovigilanz/...D4865B.1_cid103

Aus beruflichen Gründen kenne ich mich mit AMG, BfArm etc. aus. Ich habe mich zusätzlich in die spezielle Thematik eingelesen.

LG saphir


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08.08.2011 19:55
avatar  just_me
#59
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1. Anzeige (kostet nichts)
2. ER muss beweisen dass es illegal ist
3. ER kann's nicht beweisen, weil's legal ist


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08.08.2011 19:56
avatar  Sera
#60
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just_ me du kannst aber haben was du willst, sagt der zöllner nein, ist es nein. Da lohnt sich kein Verfahren. Ich hab auch schon wegen was andrem rumdiskutiert und alles. dennoch keine chance. die befolgen auch nur ihre vorschriften und nur weils im bundesland xy andre entscheidungen gab, heißt es lange nicht dass im bundesland ab genauso entschieden wird.

Bereits "angesteckte" Leute: 4 (wovon 1 leider wieder aufgehört hat mit Dampfen und wieder raucht)
Break-Even-Point wooo bist duu???


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08.08.2011 19:57
avatar  derOlli
#61
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Also ohne jetz klugscheissen zu wollen, ist Nikotin ja nun mal kein Tabak, weder ein homogenisierter noch ein rekonstituierter. Hier geht es ausschliesslich um Tabak der Tabakpflanze und chemich oder physikalisch veränderten Tabak.
Nikotin ist aber nun mal nur ein Bestandteil der Tabakpflanze (aber auch anderer Pflanzen).
Somit passt weder die Begründung des Zolls, noch die Erklärung des Schreibens...
Mich würde halt interessieren, ob NIKOTIN nun ein Arzneimittel ist, oder nicht.
Wenn nicht, dann unterliegt es halt auch nicht dem Arzneimittelgesetz.
Trotzdem möglich, dass ein giftiger Stoff (Arzneimittel oder nicht) nicht eingeführt/ an Privatpersonen ausgehändigt werden darf.
Wie ist es denn in der Apotheke?
Bekäme man das dort?
(Hab ich noch nicht probiert)


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08.08.2011 19:58
avatar  derOlli
#62
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okay, war zu langsam...


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08.08.2011 19:59
avatar  Sera
#63
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richtig! auch wenns nicht unters BtMG fällt, heißt es schlicht ergreifend: du kannst mit nikotin jemanden vergiften und brauchst zum erhalt eine verbleibserklärung bzw nen giftschein. was glaubste wieso du diese "erlaubnis-schreiben" brauchst um nikotin in deutschland zu kaufen? es wird als chem. kampfmittel eingestuft.

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08.08.2011 19:59
avatar  just_me
#64
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Wenn er nein sagt, gibt's halt "Krieg". Wo ist das Problem?


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08.08.2011 20:00
avatar  Sera
#65
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dass sich dieser krieg nicht lohnt, da in dem moment das liquid/nikotin/what ever dennoch erstmal zurückgeschickt oder vernichtet wird

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08.08.2011 20:00
avatar  saphir
#66
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Zitat von Sera

Wenn die Fachleute sagen das ein bestimmter Stoff oder ein bestimmtes Erzeugnis von den Arzneimittelvorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes erfaßt ist, handele ich dem entsprechend.
Und das heißt, wenn Arzneimittel bejaht wird, ist die Ware für Privatpersonen nicht einfuhrfähig.
Alles andere kann der Beteiligte im Rechtsbehelfverfahren klären.

[/quote]

Auch das stimmt so nicht. Ich kann problemlos Medikamente aus anderen Ländern einführen, auch aus den U.S.A. Das hat noch nie ein Zöllner bemängelt. Und ich bringe aus aller Herren Länder preisgünstige Medikamente mit, die hier sogar verschreibungspflichtig sind.

LG saphir


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08.08.2011 20:01
avatar  just_me
#67
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Zitat von Sera
dennoch erstmal zurückgeschickt oder vernichtet wird



Dann wird er mir mein Geld erstatten müssen.


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08.08.2011 20:02
avatar  derOlli
#68
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...just me:
machste ne Sammelbestellung`?
Ich schicke dir heute noch das Geld!


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08.08.2011 20:02
avatar  Sera
#69
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saphir auch das ist nur begrenzt erlaubt! oder wieso darf ein privatmensch keine reductil zB einführen? weil das ARZEIMittel hier nicht zugelassen ist. also wenn schon so vergleichen, dann bitte richtig

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08.08.2011 20:02
avatar  derOlli
#70
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2 Liter sollten vorerst genügen!


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08.08.2011 20:02
avatar  Sera
#71
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Zitat von just_me

Zitat von Sera
dennoch erstmal zurückgeschickt oder vernichtet wird



Dann wird er mir mein Geld erstatten müssen.




das will ich sehen! er muss nämlich gar nichts, da er im interesse des landes gehandelt hat und du ja sagen musst was von beidem geschiet

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08.08.2011 20:07
avatar  mamamia
#72
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Bilder Upload

Zitat von derOlli
Wie ist es denn in der Apotheke?
Bekäme man das dort?
(Hab ich noch nicht probiert)



Nee, kriegste nicht, hab ich schon mit der Apo meines Vertrauens besprochen und probiert. Die haben nicht mal ne Nummer dafür in ihrem Computer, und über Namenseingabe-Suche kommen sie auch nicht ran.

Obwohl sie wussten, dass Merck das herstellt (hab'sch denen gesagt) - sie kämen nicht da ran, selbst wenn sie wollten, weil sie sich an sehr genau vorgegebene Versandwege-Strukturen halten müssen.

Liebe Grüße, Hazel


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08.08.2011 20:09
avatar  just_me
#73
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Im Interesse des Landes.. mkay

Dann muss er mir erstmal beweisen, dass er auch Recht hat und legal gehandelt hat.. Und hier wird die Luft knapp.


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08.08.2011 20:12
avatar  Sera
#74
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merck zB verkauft nur an personen mit giftschein. wieso sollte es dann eine privatperson einfach und legal bekommen? du kannst mit flüssigem nikotin leute töten und allein damit ist er im recht!

Bereits "angesteckte" Leute: 4 (wovon 1 leider wieder aufgehört hat mit Dampfen und wieder raucht)
Break-Even-Point wooo bist duu???


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08.08.2011 20:16
avatar  Rainer
#75
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Ich kann mit meinem Auto auch Leute töten und darf trotzdem fahren. Oder auch mit dem Fahrrad.


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