02.-04.04.13 - Blog Rursus: Was die E-Zigarette nicht ist...

06.04.2013 10:51
#1
avatar

Teil 1: Zigarette KLICK 1

Teil 2: Präsentationsarzneimittel KLICK 2

Teil 3: Funktionsarzneimittel KLICK 3


Das Leben hat keinen Reset-Button.

 Antworten

 Beitrag melden
06.04.2013 11:02
#2
avatar

zu teil 1:
wenn ein schlauer steuergesetzgeber die rechtsvorschrift/definition erweiterte, bezöge sich das allerdings nur auf die liquids (z.b. ...aus pflanzlichen stoffen ODER flüssigkeiten...)
analog z.b. zur pfeife, würde die dampfmaschine an sich (akkuträger + verdampfer) nicht unter das tabaksteuergesetz fallen...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


 Antworten

 Beitrag melden
06.04.2013 11:16
avatar  Rursus
#3
avatar

Wie Du so schön sagst: Dazu müsste das Tabaksteuergesetz erweitert bzw. geändert werden.

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


 Antworten

 Beitrag melden
06.04.2013 11:32
#4
avatar

wenn s um eine geldvermehrung zugunsten unseres geliebten vaterlandes geht, sollte das kein problem sein...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


 Antworten

 Beitrag melden
06.04.2013 11:34
avatar  Rursus
#5
avatar

In diesem Fall: Doch ^^ Weil die Pharmaindustrie etwas dagegen hätte, wenn die Tabaksteuer auch für "Flüssigkeiten mit Nikotin" gelten würde ;)

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


 Antworten

 Beitrag melden
06.04.2013 11:42
#6
avatar

...versteh ich jetzt nicht...
man könnte die nic-haltigen flüssigkeiten doch eingrenzen auf dampfzeugs...im selben sinne wie die kräuterkippen:

“Rauchen ist definiert als bewusstes Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile bis in die Mundhöhle oder bis in die tieferen Atemwege und Lunge.” [3]

...kräuter an sich sind ja auch nicht besteuert, nur wenn sie zum rauchgenuss geformt sind...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht