14.04.2013 - Blog: Begründung der IMCO ist keine Begründung

14.04.2013 20:12
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#1 14.04.2013 - Blog: Begründung der IMCO ist keine Begründung
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Die Begründung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist keine Begründung!

Der “Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz – IMCO” vom 27.03.2013 liegt mittlerweile auch auf Deutsch vor und damit ist es an der Zeit sich diesen etwas genauer anzuschauen. Hier wird Vorgeschlagen, die Liquide für EZigaretten pauschal als Arzneimittel einzustufen – egal welcher Nikotingehalt in diesen vorliegt.

Auf Seite 30 kann man die Begründung für den Änderungsantrag 44 für den Artikel 18 (Nikotinhaltige Erzeugnisse) nachlesen:

Zitat
Begründung
Studien haben ergeben, dass elektrische Zigaretten Chemikalien und Bestandteile enthalten, die die Verbraucher gefährden. Aus diesem Grund sollten alle nikotinhaltigen Erzeugnisse Kontrollen unterliegen. Sonst könnten Erzeugnisse mit einem knapp unter dem vorgeschlagenen Schwellenwert liegenden Nikotingehalt ohne Genehmigung auf den Markt gelangen. Dabei geht es nicht nur um den Nikotingehalt, sondern auch um das Gemisch aller Stoffe. Da nach Verbraucherangaben elektrische Zigaretten als medizinisches Erzeugnis angesehen werden, das hauptsächlich dazu dient, mitdem Rauchen aufzuhören, sollten elektrische Zigaretten gemäß der Richtlinie 2001/83/EG genehmigt werden.



Die Begründung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vom 27.03.2013, dass sämtliche Liquide unter das Arzneimittelrecht gestellt werden müssten, da die Verbraucher vor dem “Gemisch aller Stoffe” beschützt werden müssen macht keinen Sinn und ist unwahr!

Sollte es wirklich so sein, wie die Begründung aussagt, dann müssten die Menschen:

1. Vor der normalen Ausatemluft von Menschen geschützt werden!
2. Vor zugelassenen Arzneimitteln aus der Apotheke geschützt werden!

Im Blog wird beleuchtet, warum diese Aussage schlicht und einfach BULLSHIT ist!

Die Begründung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist keine Begründung!

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
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14.04.2013 20:15 (zuletzt bearbeitet: 14.04.2013 20:19)
#2 RE: 14.04.2013 - Blog: Begründung der IMCO ist keine Begründung
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Natürlich ist das " Bullshit " - doch die Verantwortlichen, sind nicht Verantwortlich zu Beweisen, dass diese nicht Schädlich bzw. Weniger Schädlich ist. Und genau deswegen kommt auch immer solch ein Quatsch.
Wir als Nutzer stehen in der Verantwortung zu Beweisen, dass diese nicht Schädlich bzw. weniger ist, nicht die.

Ist hier Jemand, der entsprechend " Spenden " kann und will, damit dies Bewiesen werden kann?
Wird nicht billig. Im Grunde muss die Industrie der E-Kippen dies bezahlen. Doch hinter den E-Kippen steht eher ein Netzwerk, statt eines Unternehmens hinter.
Dieses Netzwerk muss zusammen Arbeiten, tut es aber irgendwie nicht, weil keiner Bereit ist, dafür Geld auszugeben. Verdienen ja.....


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14.04.2013 20:58 (zuletzt bearbeitet: 14.04.2013 21:00)
#3 RE: 14.04.2013 - Blog: Begründung der IMCO ist keine Begründung
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Ich persönlich kann eigentlich beruhigt sein, ich komme mit dem PöLa Nikotin jetzt aus. Gäbe es keine freie Stärkenwahl, hätte ich den Umstieg jedoch nie geschafft.
An das Aufhören habe ich selbst auch nie gedacht.
Ich fand das allgemeine Ersparnis und die Verbesserung des gesundheitlichen Wohlbefindens attraktiv.

Nun, warum jetzt ein Komplettverbot... Man will wohl mögliche "Risiken" von zukünftigen Ereignissen aus dem Weg gehen. Warum reduzieren, wenn es auch gleich ganz ohne geht. Da spart man sich doch die nächste Kampagne.
Asthmaspray ist auch schädlich, genau wie Kopfschmerztabletten es sind.

Egal, koch ich eben paar Kartoffeln oder Auberginen... Ahh stimmt ja, da ist auch Nikotin drin. Was futter ich jetzt?

Ich würde eher gerne ein paar Politiker verbieten^^


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14.04.2013 23:41
avatar  Rursus
#4 RE: 14.04.2013 - Blog: Begründung der IMCO ist keine Begründung
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Eins sollte jedem auffallen, der diese Begründungen liest: Für die Einstufung der EZigarette als Arzneimittel, wird hier nicht die Menge an Nikotin in den Liquids genommen, sondern "Gesundheitliche Bedenken" bezüglich der anderen Inhaltsstoffe.

Anscheinend hat jemand im Ausschuss IMCO begriffen, dass die Nikotinsosierungen der Liquids für sich, gar nicht so gefährlich für einen gesunden Erwachsenen sind - jedenfalls nicht in den Dosierungen, wie sie in den Handelsüblichen Liquids ( bis zu 36mg pro 1ml also 3,6% Nikotingehalt) vorkommen.

Es könnte auch sein, dass im Ausschuss jemand erkannt hat, dass die EZigarette kein Arzneimittel ist - man kann nun einmal mit einer EZigarette nichts heilen (und das ist, so seltsam das klingt, wichtig für eine Einstufung als Arzneimittel!!) und versucht nun, diese mit einer (nicht vorhandenen) "Gesundheitsgefahr durch andere Bestandteile" unter die Richtlinie 2001/83/EG /(Arzneimittelrichtlinie) zu stellen.

Meine Frage: Seit wann ist eine mögliche Gesundheitsgefahr, eine Begründung um ein Produkt unter die Arzneimittelrichtlinie zu stellen? Das ist mit keinem Gesetz vereinbar!

Diese Begründung ist nicht nur Widersinnig sondern auch gegen geltendes EU-Recht!

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
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15.04.2013 00:24
avatar  AFG0815
#5 RE: 14.04.2013 - Blog: Begründung der IMCO ist keine Begründung
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"Da nach Verbraucherangaben elektrische Zigaretten als medizinisches Erzeugnis angesehen werden...."
Welcher Verbraucher behauptet das denn?
Mit dem Rauchen aufgeben, schön und gut. Aber war es nicht schon geklärt das es KEIN Mittel zur Entwöhnung (der"Nikotinsucht") ist?!


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15.04.2013 06:43
#6 RE: 14.04.2013 - Blog: Begründung der IMCO ist keine Begründung
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Moderatorin

Zitat von AFG0815 im Beitrag #5
"Da nach Verbraucherangaben elektrische Zigaretten als medizinisches Erzeugnis angesehen werden...."
Welcher Verbraucher behauptet das denn?
Mit dem Rauchen aufgeben, schön und gut. Aber war es nicht schon geklärt das es KEIN Mittel zur Entwöhnung (der"Nikotinsucht") ist?!

Das haben sie aus den Umfragen und Foren herausgelesen und daraus ihre Eigeninterpretation gebastelt. Es gibt für sie nur schwarz und weiss, also wenn so viele Verbraucher mit dem Rauchen aufhören und sogar das Nikotin nach und nach reduzieren konnten, ist das für die ein Raucherentwöhnungsmittel wie die anderen Dinger aus der Apo.

Die Argumentationen pro Genussmittel und weil keine (Nikotin)Entwöhnung stattfindet, werden ignoriert.

15.04.2013 20:36
avatar  Rursus
#7 RE: 14.04.2013 - Blog: Begründung der IMCO ist keine Begründung
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Das Dumme daran: Es ist völlig unerheblich wie der Nutzer ein Produkt sieht. Es ist wichtig ob es

1. Etwas heilen kann und
2. Ob der Hersteller es als Heilmittel verkauft.

Weder kann man mit der EZigarette etwas heilen (das müsste wenn dann durch Studien bewiesen werden - Eine Einstufung auf "Verdacht" ist gem EuGH verboten!) noch preist ein Händler in der EU die EZigarette als Heilmittel an.

Diese Begründung ist wie der Rest des Textes: Bullshit! :D

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