Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....

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24.05.2013 15:11
avatar  ZAZO
#201 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Theop im Beitrag #200
ne auf waldmeister ein frosch lol


Der Frosch ist überall drauf...., und das bleibt auch so...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 16:14
#202 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

kein Wunder, dass die Kaugummis und Pflaster kein Erfolg haben. Woher wollen die Ärzte wissen wie hoch die Nik. Dosis sein muss die man kauen oder kleben muss ;)

24.05.2013 16:41
avatar  Isegrim
#203 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #174
Das ist schon bedenklich, zwei von den großen Deutschen Liquide Händlern wissen nicht wie sich das von ihnen vertriebene Nic. im Verhältnis zur Pyro darstellt.



Chrom hat das in seinem ersten Video schön gesagt:

Die Sucht ist die gleiche, das Mittel zur Befriedigung jedoch ein ganz anderes. Beide Wege zur Suchtbefriedigung sind nicht mit einander zu vergleichen!!!

Warum sollte dann also ein E-Zigarettenhändler sich genau mit der Pyrozusammensetzung auskennen müssen??? Frag doch einfacvh mal im Tabakladen deines Vertrauens nach, ob der Verkäufer dort ganz genau weiss, was in dem Rauch und in den Pyros ganz genau drin ist... und bitte vergiss nicht, Fotos von den blöden Gesichtern zu posten, wenn du deine Frage gestellt hast.

Wir haben bei der Feuerwehr mal spasseshalber versucht, den Blausäuregehalt von ausgeatmetem (!) Zigarettenqualm zu bestimmen. Das war uns mit den begrenzeten Mitteln nicht möglich. Was wir jedoch danach sagen konnten, war, das der Blausäuregehalt um ein 1000faches höher gelegen hat als der MAK-Wert.

Und dabei ging es nur um EIN Atemgift... von den 3999 anderen gar nicht zu reden.


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24.05.2013 19:47
avatar  Theop
#204 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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das müssten doch pöla und co sagen können. denn zur pyro muss es doch bestimmt langzeittests geben. und da müsste es doch bestimmt auch ergebnisse geben.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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24.05.2013 20:30
avatar  ZAZO
#205 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Theop im Beitrag #204
das müssten doch pöla und co sagen können. denn zur pyro muss es doch bestimmt langzeittests geben. und da müsste es doch bestimmt auch ergebnisse geben.


Als wenn die wirkliche Ergebnisse interessieren würde..., also höchstens die Ergebnisse, die sie für sich ausbauen und nutzen kann...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 22:21
avatar  oggular
#206 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Hallo in die Runde,
ich habe jetzt schon einige Zeit die Berichte in den Tageszeitungen verfolgt und wundere mich bis heute warum man immer nur eine Richtung der der Tatsachen übers Dampfen finden kann.
Es müsste doch mittlerweile auch den Medien und Reporten nicht entgangen sein, das an der Geschichte Dampfen mehr ist, wie immer nur vom der deutschen Krebsforschungslügenzentrale verbreitet werden.
Mir geht so langsam die Äußerungen von Nachbarn und Kollegen auf den Sack, dampfen ist ja doch viel schädlicher wie rauchen.....
Ich habe es satt, immer wieder zu erklären, das diese Berichterstattung alleine auf eine Person zurück fallen und von dort in regelmässigen Abständen in den Zeitungen verbreitet werden.
Gibt es den nicht die Möglichkeit, mal die Wahrheit bzw. Fakte übers dampfen in der Presse zu veröffentlichen, so das die ewigen Nörgler endlich mal die Fresse halten.
Wenn man die Berichte verfolgt, merkt man schnell, das es immer der gleiche Mist nur ein bisschen umgeschrieben ist.
Z.Z. macht ja wieder ein Bericht die Runde, der nun mal aufs nicht richtige Dosieren von Nikotin in Liquiden hinweist.
Es gibt doch nun auch Berichte von Ärzten und Experten die das Gegenteil Beweisen... Aber warum wissen es nur die Dampfen, raus damit in die Öffentlichkeit.

Dampfende Grüßen aus dem kalten Hessen....


Axel

Eine gebrauchte Klobürste ist nach 30 Minuten im Geschirrspüler wieder wie neu!
Noch Kuchen ???

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24.05.2013 22:30 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 22:31)
#207 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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sieh es mal so bekannte Massendrogen werden eher verziehen..denk mal an Harald Junke zb ! Die öffentlichkeit ist für das neue eher zu beinflussen...leider..mir isses egal..ich hab sowas von vorgesorgt..da müsste ich noch über 100 Jahre leben :-)...ist halt nur schade für die Chanche die sich willigen rauchern auftuen würde !!!

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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25.05.2013 12:56
#208 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von ZAZO im Beitrag #205
Zitat von Theop im Beitrag #204
das müssten doch pöla und co sagen können. denn zur pyro muss es doch bestimmt langzeittests geben. und da müsste es doch bestimmt auch ergebnisse geben.


Als wenn die wirkliche Ergebnisse interessieren würde..., also höchstens die Ergebnisse, die sie für sich ausbauen und nutzen kann...

Gruß
Frank

wer weiß
vielleicht haben die die gleichen ergebnisse schon längst selbst eingeholt.
und lassen die nur in der schublade.


wenn es eigentlich so "einfach" ist das zu berechnen - warum sind denn die gegner da noch nicht früher drauf gekommen zu schreien "aber liquid gehört in die "T+" ecke mit totenkopf, die darf man garnicht an den verbraucher verkaufen".
wäre doch für die gegner ein einfaches gewesen dem dann einen riegel vorzuschieben.

da sich das ja "einfach" wiederlegen lässt....


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25.05.2013 13:02
avatar  mijust
#209 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Weil die Gegner sich erst auf eine Tour festlegen und versuchen es dann durchzuziehen.
Klappt es nicht wird das nächste gemacht.
Deswegen kommen die erst jetzt auf den Trichter mit der Chemikalienverordnung.

Gruß Michael


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25.05.2013 13:25
avatar  ZAZO
#210 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Kruemelkeks im Beitrag #208

wenn es eigentlich so "einfach" ist das zu berechnen - warum sind denn die gegner da noch nicht früher drauf gekommen zu schreien "aber liquid gehört in die "T+" ecke mit totenkopf, die darf man garnicht an den verbraucher verkaufen".
wäre doch für die gegner ein einfaches gewesen dem dann einen riegel vorzuschieben.

da sich das ja "einfach" wiederlegen lässt....


Die können nicht gleichzeitig durch das Gesundheitsministerium einen Beschluss erlassen und somit versuchen das Liquid unter das Arzneimittelgesetz zu bringen und auf der anderen Seite dann sagen das Arzneimittelgesetz kommt nicht zum tragen und damit fällt die Chemikalien Verbotsverordnung an.
Eins nach dem anderen, zuerst haben sie das eine versucht und da sie es nicht geschafft haben, gelten nun auch für die Ministerien die normalen Gesetze und somit können sie die Chemikalien Verbotsverordnung anwenden. Aber auch das nützt ihnen nichts, wie man an der Berechnung des öffentlich vereidigten Sachverständigen, auf den auch die selber zurück greifen und greifen müssen, sehen kann. Lediglich wegen der falschen Deklaration des Totenkopfs können sie einem im Moment Schwierigkeiten machen und nicht mehr wegen dem strafbaren Verkauf von Gift an Endverbrauch, aber das leider dafür noch zu Recht.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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25.05.2013 13:28
#211 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Eine fehlerhafte Deklaration wird aber doch keine unsummen an Strafgeldern bedeuten, da durch diese kein Schaden entstanden sein kann?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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25.05.2013 13:32 (zuletzt bearbeitet: 25.05.2013 13:36)
avatar  ZAZO
#212 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von hansklein im Beitrag #211
Eine fehlerhafte Deklaration wird aber doch keine unsummen an Strafgeldern bedeuten, da durch diese kein Schaden entstanden sein kann?


Das nicht, aber man kann ja erst mal dadurch ermitteln mit dem Vorwurf Gift an Endkunden zu verkaufen und dann ist der Händler in der Pflicht zu beweisen das er nur falsch deklariert hat, was dann aber ganz sicher im Endeffekt immer noch eine Ordnungswidrigkeit ist. Ich denke das Schlimmste daran ist einfach der Ärger und das die einem daraufhin auch erst mal den Laden wegen des Verdachts dicht machen können, letztenendes die Konsequenzen sehe ich auch dabei als das geringste Problem. Aber noch gehen die das ja anscheinend nicht mit Nachdruck an, uns zumindest wurde bis dato nur ein Fall zugetragen wo das Umweltministerium Schleswig Holstein diesen Weg wählt. Vielleicht wollen die an diesem Fall ja selber mal schauen in wie weit dieses Vorgehen Ihnen überhaupt was bringt.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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25.05.2013 13:38
#213 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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aka User AndreasKC

Es wurde bei einem Händler eine Unterlassungsverfügung erlassen. Zumindest sind mir nicht mehr Faälle bekannt. Den Laden mußte er - wenn mich nicht alles täuscht - zwei Tage zu machen. Danach war das Ding anwaltlich gegessen. Ich gehe davon aus, dass es bei einem Einzelfall bleibt. Es kam nämlich bei sonst keinem Händler zu diesem Problem. Von daher braucht da kaum einer Panik zu haben.


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25.05.2013 13:42
avatar  ZAZO
#214 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von smuxxStore im Beitrag #213
Es wurde bei einem Händler eine Unterlassungsverfügung erlassen. Zumindest sind mir nicht mehr Faälle bekannt. Den Laden mußte er - wenn mich nicht alles täuscht - zwei Tage zu machen. Danach war das Ding anwaltlich gegessen. Ich gehe davon aus, dass es bei einem Einzelfall bleibt. Es kam nämlich bei sonst keinem Händler zu diesem Problem. Von daher braucht da kaum einer Panik zu haben.


Ich denke das die selber auch schon länger ganz genau wissen, dass wir nicht wirklich ein Gift der höchsten Einstufung verkaufen, sonst würde das Umweltministerium ganz andere Register ziehen und auch ziehen müssen, wenn jemand nachweislich hoch giftige Stoffe (T & T+) in den freien Handel bringt. Von daher würde ich da auch nicht zur Panik raten, aber die falsche Deklaration sollte möglichst über kurz oder lang dennoch verschwinden, die lässt unser Produkt nicht in gutem Licht dastehen und ist dabei auch noch einfach nicht richtig.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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25.05.2013 13:47
#215 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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aka User AndreasKC

Zitat von ZAZO im Beitrag #214


Ich denke das die selber auch schon länger ganz genau wissen, dass wir nicht wirklich ein Gift der höchsten Einstufung verkaufen, sonst würde das Umweltministerium ganz andere Register ziehen und auch ziehen müssen, wenn jemand nachweislich hoch giftige Stoffe (T & T+) in den freien Handel bringt. Von daher würde ich da auch nicht zur Panik raten, aber die falsche Deklaration sollte möglichst über kurz oder lang dennoch verschwinden, die lässt unser Produkt nicht in gutem Licht dastehen und ist dabei auch noch einfach nicht richtig.

Gruß
Frank


Gar keine Frage. Was nicht drauf gehört, sollte auch nicht drauf kommen. Aber nicht, dass ein Händler auf die Idee kommt, 16.000 Flaschen wegen dem Totenkopf zu vernichten.


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25.05.2013 14:16
#216 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Ok, jetzt mal weg vom Handel und zurück zu uns Privatdampfern ;)

Nur in wieweit hilft das jetzt dem Kunden, der (sorry dass ich immer wieder darauf rumreite) dort am Flughafen steht unwissend und überzeugt nichts Giftiges mitzuführen, auf seine 5 ml Liquidfläschchen angehalten wird.....
Auch ohne Etikette und Totenkopf können Beamte nachfragen was drin ist. Wenn eben dieser Dampfer nun sagt, Nachfüllflüssigkeit für meine Dampfe und auf die Frage mit oder ohne Nikotin wahrheitsgemäss Auskunft gibt, dann ist Schluss mit lustig.
Wie beweist jetzt der unbescholtene Dampfer, dass gemäss vereidigten Sachverständigen einer Behörde (also nicht die Behörde selbst) laut Berechnungen für alle Liquids bis 18% keine Toxizität besteht und nicht als giftiges Gefahrengut deklariert werden muss demnach auch ohne Probs mitgeführt werden kann.

Ich weiss ich nerve jetzt, aber ist das jetzt wirklich so weit hergeholt?

25.05.2013 14:26 (zuletzt bearbeitet: 25.05.2013 14:34)
avatar  Achim
#217 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Kruemelkeks im Beitrag #151
jap, sorry, das kam während ich schrieb.

dennoch - bitte ich den rest meines beitrages zu beachten. es geht garnicht um die tatsächliche gefahr sondern um die pflicht zur deklaration. das sind zwei verschiedene paar schuhe ^^

dennoch finde ich den vergleich mit kaffee z.b. auch verharmlosend. denn koffeein kannst du nicht in derart konzentrierter form kaufen wie nikotin in liquid. es sei denn du gehst in die apotheke. aber da wollen wir mit dem liquid ja eher nicht hin ^^ zumal koffeein nicht toxisch ist.




da hätte ich folgendes anzubieten: http://koffein-produkte.com/popular-prod...fein-pulver-1kg


Upps, fast vergessen : Bei Menschen liegt die letale Dosis bei ungefähr 10 Gramm Coffein

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25.05.2013 14:55
avatar  Achim
#218 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Isegrim im Beitrag #203
[quote=grauer Dampfer|p1739796]

Wir haben bei der Feuerwehr mal spasseshalber versucht, den Blausäuregehalt von ausgeatmetem (!) Zigarettenqualm zu bestimmen. Das war uns mit den begrenzeten Mitteln nicht möglich. Was wir jedoch danach sagen konnten, war, das der Blausäuregehalt um ein 1000faches höher gelegen hat als der MAK-Wert.

Und dabei ging es nur um EIN Atemgift... von den 3999 anderen gar nicht zu reden.




bin ja auch froh, das ich von den pyros weg bin, aber so etwas würde ich hier nicht veröffentlichen, vielleicht solltet ihr mal nachschulen .
http://www.feuerwehr.de/faq/blausaeure.php

wenn eure ermittelten Werte stimmen würden, hätte es aber ein Massenbegräbnis gegeben.

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25.05.2013 15:01
avatar  schatti
#219 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Leicht Abwesend

da bin ich ja dafür das die raucher alle so nen sticker bekommen:


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25.05.2013 15:35
avatar  ZAZO
#220 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von smuxxStore im Beitrag #215

Gar keine Frage. Was nicht drauf gehört, sollte auch nicht drauf kommen. Aber nicht, dass ein Händler auf die Idee kommt, 16.000 Flaschen wegen dem Totenkopf zu vernichten.



Wenn man nicht selber Hersteller ist würde ich mir einfach ein paar Tausend kleine Aufkleber drucken lassen und nach und nach den Totenkopf überkleben. Hersteller sollten natürlich in Zukunft die Etiketten dann entsprechend ändern, müssen alle eh, denn schon jetzt können die neuen Gefahrensymbole verwendet werden und ab 2015 gelten die eh nur noch.

Was jetzt aber stattdessen überhaupt drauf muss, wenn überhaupt was drauf muss, das erfahren wir dann ganz stichhaltig mit unseren Sicherheitsdatenblättern von genau dem Sachverständigen.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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25.05.2013 15:40
avatar  ZAZO
#221 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von heimchen im Beitrag #216
Ich weiss ich nerve jetzt, aber ist das jetzt wirklich so weit hergeholt?


Das war doch bis dato kein Problem und wenn der Totenkopf nicht drauf ist, dann könnte sowas eh nur noch aus reiner Schikane geschehen und vor reiner Schikane kann man sich leider auch nicht wirklich schützen, darin ist grade der Zoll sehr gut...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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25.05.2013 19:00
avatar  Isegrim
#222 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Achim im Beitrag #218
Zitat von Isegrim im Beitrag #203
[quote=grauer Dampfer|p1739796]

Wir haben bei der Feuerwehr mal spasseshalber versucht, den Blausäuregehalt von ausgeatmetem (!) Zigarettenqualm zu bestimmen. Das war uns mit den begrenzeten Mitteln nicht möglich. Was wir jedoch danach sagen konnten, war, das der Blausäuregehalt um ein 1000faches höher gelegen hat als der MAK-Wert.

Und dabei ging es nur um EIN Atemgift... von den 3999 anderen gar nicht zu reden.




bin ja auch froh, das ich von den pyros weg bin, aber so etwas würde ich hier nicht veröffentlichen, vielleicht solltet ihr mal nachschulen .
http://www.feuerwehr.de/faq/blausaeure.php

wenn eure ermittelten Werte stimmen würden, hätte es aber ein Massenbegräbnis gegeben.


Zum einen ist das Jahre her, zum anderen hatten wir kein Messergebniss. Lediglich vollen Ausschlag. Und der MAK Wert von Blausäure ist ziemlich niedrig, MAK= Maximale Arbeitsplatz Konzentration. Also der wert den ein Mensch pro Tag 8 Stunden ausgesetzt sein darf, ohne das es gesundheitliche Schäden gibt.


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26.05.2013 12:13
avatar  Achim
#223 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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aha, und Vollausschlag ist mit 1000fach höher als MAK-Wert gleichzusetzen und hier von offizieller Stelle (Feuerwehr) zu veröffentlichen. Genau so machen das Pöla und Konsorten. Der MAK-Wert bezieht sich auf die Konzentration pro Luftvolumen, bei 1000fachem MAK-Wert wäret ihr alle sofort tot umgefallen.

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26.05.2013 13:20
#224 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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aka User AndreasKC

Zitat von ZAZO im Beitrag #221
Zitat von heimchen im Beitrag #216
Ich weiss ich nerve jetzt, aber ist das jetzt wirklich so weit hergeholt?


Das war doch bis dato kein Problem und wenn der Totenkopf nicht drauf ist, dann könnte sowas eh nur noch aus reiner Schikane geschehen und vor reiner Schikane kann man sich leider auch nicht wirklich schützen, darin ist grade der Zoll sehr gut...

Gruß
Frank


Das ist leider so. Und dafür gibt es leider kein Rezept. Nimmt sich einer der Kontrolleure für zu wichtig mit menschenverachtenden Zügen - und da gibt es einige - hat man keine Chance. Allerdings ist es dann egal, was man mit sich führt.

Man darf ein Zipbag im Volumen von einem Liter gefüllt mit Liquids aller Art im Handgepäck mit sich führen, sofern die die Einzelposten nicht mehr als 100 ml haben. Der Kontrolleur darf dir z.B. auch aus diesem Beutel alle Flüssigkeiten entfernen, die auf der Flasche nicht stehen haben, wieviel Liquid dort enthalten ist bzw. in Originalabfüllung enthalten WAR. Denn es könnten ja theoretisch mehr als 100 ml sein, auch wenn sofort erkennbar ist, dass es nur 10 ml sind. Macht eigentlich keiner, ist aber schon vorgekommen.

Es kommt immer auf den Menschen an....


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03.02.2014 08:23 (zuletzt bearbeitet: 03.02.2014 17:01)
#225 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Und hier die aktuelle Verordnung für Niedersachsen Stand Januar 2014:

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=...D-VVND000034119

Zusammengefasst:

Bei Nik.Liquids über 10ml/mg brauchen Händler einen Sachkundennachweis und sind zur Kennzeichnung auf der Flasche verpflichtet

Könnte mal ein Händler hierzu was sagen?

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