Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....

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16.04.2013 22:20 (zuletzt bearbeitet: 03.02.2014 08:23)
#1 Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin
16.04.2013 22:28
#2 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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heimchen du warst schneller , habsch nur gut gemeint

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


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16.04.2013 22:28 (zuletzt bearbeitet: 16.04.2013 22:29)
avatar  Rursus
#3 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Hmmm Domestos, Kaffee und Zigaretten im Einzelhandel... haben die Händler alle einen Giftschein? :D

Zumindest beim kleinen Kiosk um die Ecke bezweifele ich das sehr! *g*

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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16.04.2013 22:30
#4 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Aber was heisst das dann?

Zitat
Bei den als Chemikalien gekennzeichneten E-Zigaretten-Liquids handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung nach derzeit geltender Rechtslage in der Regel weder um Tabakerzeugnisse oder diesen gleichgestellte Waren noch um Arzneimittel oder Medizinprodukte. Insbesondere liegen dann keine Arzneimittel vor, wenn keine Auslobung als Raucherentwöhnungsmittel erfolgt.

16.04.2013 22:34
avatar  Ben
#5 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Ben

Dampfpirat

na dann müssen wir eben Domestos dampfen...... Spass beiseite....
vieleicht sollte mann ja dem Heini im Gesundheitsministerium mal ein paar nette Mails zukommen lassen.....

Ich mixe selbst!!!


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16.04.2013 22:35
#6 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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aka User AndreasKC

Zitat von heimchen im Beitrag #4
Aber was heisst das dann?

Zitat
Bei den als Chemikalien gekennzeichneten E-Zigaretten-Liquids handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung nach derzeit geltender Rechtslage in der Regel weder um Tabakerzeugnisse oder diesen gleichgestellte Waren noch um Arzneimittel oder Medizinprodukte. Insbesondere liegen dann keine Arzneimittel vor, wenn keine Auslobung als Raucherentwöhnungsmittel erfolgt.




Die sollen sich endlich mal einig werden. Wobei ich diese Auffassung gerne teile, weil ich es auch so sehe. Das sollte man direkt an den Gesundheitskommissar der EU weiterleiten.


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16.04.2013 22:40
#7 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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...wo findet ihr nur immer diese pressemeldungen???....

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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16.04.2013 22:48
#8 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Wie verzweifelt müssen die doch sein. Wahrscheinlich haben die Tabakkonzerne gedroht ihre Gelder zu streichen wenn die E-Zigarette durchkommt.
So versuchen Sie es auf allen Ebenen und merken vermutlich nicht mal, wie sehr sie sich mit dieser Taktik selber ans Bein pinkeln.


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16.04.2013 22:48 (zuletzt bearbeitet: 16.04.2013 22:48)
avatar  HarryB
#9 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Weil wohl weiter nix mehr zu finden ist, wird sich jetzt am Giftzeichen festgekrallt!
"Ein jedes Ding ist Gift, nichts ist ohne Gift! Nur die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist!"
Ich möchte nur mal wissen, wovon die Verantwortlichen für dieses Pamphlet nachts träumen.
Um ganz sicher zu gehen, müsste ja jetzt eine Großrazzia in allen Läden/Supermärkten erfolgen, um jedwede Artikel mit Gefahrenzeichen (nicht nur unsere Liquids!) zu sichern oder sicherzustellen.
Dann käme noch die Abstrafung der Ladeninhaber und/oder Verkäufer dazu und weil dann alle in den Kahn müssen, werden die Läden dichtgemacht!
Ich glaube, ich sollte mir gleich morgen einige Konserven bunkern, bevor unsere Supermärkte wegen Giftnotstand geschlossen werden.
OmG, und ich bin letztens noch ohne Schutzkleidung an den Giftregalen entlanggeschlendert!
Ganz Deutschland ist ein Irrenhaus und dort ist die Zentrale!

________________________________________________

Ohne Dampf keine Leistung

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16.04.2013 22:58
avatar  Rursus
#10 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Liest sich irgendwie wie "Ist ein Totenkopf drauf, also behandeln wir es auch so!"

Damit kommen sie nicht durch... Wie immer gilt: Auf die Dosis kommt es an und ob der "durchschnittlich aufgeklärte Verbraucher" damit "umgehen" kann.

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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16.04.2013 23:04
#11 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Rursus im Beitrag #10
Liest sich irgendwie wie "Ist ein Totenkopf drauf, also behandeln wir es auch so!"


Also gibt's Putzmittel, Benzin usw. bald nimmer frei zum kaufen ?

Verdampfer: KayFun v3.0, KayFun Lite, KayFun Mini v2.0/v1.0, The Russian, Kanger ProTank V1/V2 Mini V1/V2, Ithaka-Clone
Akkus/Träger: Semovar v3, Provari v2.0, Intaste SVD, Anyvape CVI v1, GGTS-Clone
Mods: Orion V2


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16.04.2013 23:09
avatar  gm301
#12 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Die spinnen ja jetzt wohl total, viellecht sollte man de Pyros erstmal mit einem Totenkopf versehehen? Achja Steuergelder!!!

Gruß Gabi


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16.04.2013 23:24 (zuletzt bearbeitet: 16.04.2013 23:24)
#13 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Die versuchen mit aller Macht Nik.haltige Liquids vom Deutschen Markt zu fegen. Denke das "Gift" Argument könnte zum Problem werden auch wenn Tabakprodukte ebefalls Nikotin enthalten. Diese unterliegen aber einer Sonderregelung soweit ich es im Kopf habe worunter die Liquide nicht fallen.

Ich fürchte da bekommen die Anwälte wieder was zu tun. Es scheint hierum zu gehen: Giftverordung 2000

Dann entkräftet das mal Fleissig. Selbst der Rohrreiniger ist nicht als Giftig deklariert ;-) Der hat nur ein Ätzend Symbol.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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16.04.2013 23:28 (zuletzt bearbeitet: 16.04.2013 23:29)
avatar  ( gelöscht )
#14 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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( gelöscht )

Lol, die Totenköpfe und Hinweise auf Giftigkeit sind doch nicht gezwungenermaßen da drauf. Das wurde von keiner Behörde angeordnet. War das nicht sogar die Dampfer-Community, die das damals gefordert hatte die Liquids entsprechend für Erwachsene zu kennzeichnen (genauso die kindersicheren Verschlüsse)?

Aber diese neue Schiene lässt auch den letzten Zweifler laut auflachen.
- über 4mg in die Apotheke, weil medizinisches Produkt?
- unter 4mg frei verkäuflich, weil weniger medizinisches Produkt, nur leider für Umsteiger untauglich?
- mit Totenkopf total giftig, also doch lieber komplett verbieten?

Die machen sich gerade sowas von lächerlich.


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16.04.2013 23:30
avatar  zwinkl
#15 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Die gegner werden immer hecktischer, kommt mir so vor...
" Verdammt, uns gehen die argumente aus...da muß doch was zu finden sein.
Und am ende kommt das bei der EU unreglementiert durch und es werden immer mehr anfangen zu dampfen..."

Ich denke, daß das alles panikartige (trotz)reaktionen sind...ich pflichte da aber rursus bei:
Damit kommen sie nicht durch...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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16.04.2013 23:32 (zuletzt bearbeitet: 16.04.2013 23:33)
avatar  ( gelöscht )
#16 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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( gelöscht )

Jeder Hinterweltler muss doch langsam merken, dass hier nach jedem Strohhalm gegriffen wird, die Dampfe vom Markt zu drängen.


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16.04.2013 23:33
avatar  Theop
#17 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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ich habe mal als "blöder" user frau kabel angemailt und gefragt, ob die pyros demnächst auch so behandelt werden. auch wenn sie eigentlich ausgenommen sind.
aber dasmuss ich ja nicht wissen, sowas weiss otto normalo nicht.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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16.04.2013 23:34
avatar  Feride
#18 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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nach diesem Beschluß wird unser Liquid mit Rattengift gleichgestellt
es wird Buch geführt , wer wann und wieviel " Rattengift" dampft


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16.04.2013 23:39
#19 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Zitat von ViPER im Beitrag #14
Lol, die Totenköpfe und Hinweise auf Giftigkeit sind doch nicht gezwungenermaßen da drauf. Das wurde von keiner Behörde angeordnet. War das nicht sogar die Dampfer-Community, die das damals gefordert hatte die Liquids entsprechend für Erwachsene zu kennzeichnen (genauso die kindersicheren Verschlüsse)?


Das mit den Totenköpfen kam von der englischen Seite (UK/USA), die vor paar Jahren ihre Liquidflaschen auf einmal diese Köpfe auf den Etiketten hatten.
Kurze Zeit darauf fing ein Grosshändler in DE auch damit an und weitere folgten seinem Beispiel. Das war aber keine Forderung der Foren, sondern wurde vom Händler klar definiert.
Warum sonst haben mittlerweile schon viele Liquidflaschen diese Gefahrensymbole drauf?

16.04.2013 23:45
avatar  ( gelöscht )
#20 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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( gelöscht )

Zitat von heimchen im Beitrag #19
Zitat von ViPER im Beitrag #14
Lol, die Totenköpfe und Hinweise auf Giftigkeit sind doch nicht gezwungenermaßen da drauf. Das wurde von keiner Behörde angeordnet. War das nicht sogar die Dampfer-Community, die das damals gefordert hatte die Liquids entsprechend für Erwachsene zu kennzeichnen (genauso die kindersicheren Verschlüsse)?


Das mit den Totenköpfen kam von der englischen Seite (UK/USA), die vor paar Jahren ihre Liquidflaschen auf einmal diese Köpfe auf den Etiketten hatten.
Kurze Zeit darauf fing ein Grosshändler in DE auch damit an und weitere folgten seinem Beispiel. Das war aber keine Forderung der Foren, sondern wurde vom Händler klar definiert.
Warum sonst haben mittlerweile schon viele Liquidflaschen diese Gefahrensymbole drauf?


Ich kann mich noch vage an eine Diskussion Ende 2011 erinnern, da ging es genau darum, dass die kleinen Händler ihre Liquids auch entsprechend kennzeichnen sollen. Damals konnte man froh sein, wenn überhaupt drauf stand, was im Liquid drin ist. Jetzt haben wir das nachgemacht und von uns aus Totenköpfe zur Warnung für Kinder da raufgepappt. Ich wüsste nicht, dass dies von irgendeiner Behörde so angeordnet wurde. Also weil wir das nachgemacht haben, wird nun daraus ein Strick geknüpft?


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16.04.2013 23:46
avatar  Achim
#21 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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der Artikel kommt nur 15 Tage zu spät, war ein Versehen

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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16.04.2013 23:48
avatar  Rursus
#22 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Im ERF gibt es dazu einen Thread, wie das ganze sich seinerzeit entwickelt hat:

http://www.e-rauchen-forum.de/thread-237....html#pid429245

Grundlage ist wohl dieses (ital.) Dokument:

http://www.normativasanitaria.it/normsan...000/32268_1.pdf

Angeführt sind dort einige EU-Normen/Richtlinien:

T+: Konzentration ≥ 7% = R25-R27
T: Konzentration ≤ 3% - < 7% = R22 -R24
T: Konzentration ≤ 1% - < 3% = R24
Xn: Konzentration ≤ 0,1% - < 1% = R21

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
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16.04.2013 23:58
#23 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Wer weiß Was die unterschiedlichen Einstufungen der T: `s für eine Bedeutung im Handel haben?

Gibts von dem Dokument auch ne Deutsche Übersetzung? Mein Italienisch ist "etwas" bescheiden... Scusi...

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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16.04.2013 23:58
avatar  Feride
#24 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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dann müßte der Gemüsehändler für seinen Kohl und den Kartoffeln auch einen Totenkopf Logo machen , weil die enthalten auch das giftige Nikotin , zwar in geringen Mengen , aber abstreiten können die es auch nicht

auch grüne Bohnen sind giftig , genauso viele Gewürze , die man , wenn man will Kiloweise bekommen kann


wichtig ist die Menge


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16.04.2013 23:58
avatar  ( gelöscht )
#25 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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( gelöscht )

Danke Rursus, sehr aufschlussreich. Da diese Kennzeichnungs-Regelung EU-weit gilt, dürfte dann nicht nur Deutschland betroffen sein. Liquid mit Nikotin dürften dann ja auch EU-weit nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörden verkauft werden.


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