Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....

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24.05.2013 09:18
#151 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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jap, sorry, das kam während ich schrieb.

dennoch - bitte ich den rest meines beitrages zu beachten. es geht garnicht um die tatsächliche gefahr sondern um die pflicht zur deklaration. das sind zwei verschiedene paar schuhe ^^

dennoch finde ich den vergleich mit kaffee z.b. auch verharmlosend. denn koffeein kannst du nicht in derart konzentrierter form kaufen wie nikotin in liquid. es sei denn du gehst in die apotheke. aber da wollen wir mit dem liquid ja eher nicht hin ^^ zumal koffeein nicht toxisch ist.


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24.05.2013 09:38 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 09:39)
avatar  ZAZO
#152 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Kruemelkeks im Beitrag #151
jap, sorry, das kam während ich schrieb.

dennoch - bitte ich den rest meines beitrages zu beachten. es geht garnicht um die tatsächliche gefahr sondern um die pflicht zur deklaration. das sind zwei verschiedene paar schuhe ^^


Genau darum geht es und dabei müssen wir uns an bestehende Gesetze halten und ein Produkt zu verkaufen was die Kennzeichnung des Totenkopfes trägt, damit machen wir uns strafbar. Diese Deklaration gibt es nicht zum Spaß, die wurde gemacht um vor wirklich derart gefährlichen Stoffen und Gemischen zu schützen und dem entspricht unser Liquid in keinster Weise, das ist Fakt und da gibt es nun noch mit dem Schreiben des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Behörden für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut und Gefahrstoffen keinerlei rütteln mehr. Oder möchtest du die Kompetenz des Sachverständigen der Behörden auch noch in Frage stellen?

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 09:47 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 09:48)
#153 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Ein Gutes hätte es ja, Dampfer, die nur aufgrund des Totenkopfs im Gepäck am Flughafen beim Check angehalten werden, und deshalb die Liquids entsorgen müssen, dürften aufatmen.

Die Frage stellt sich mir nur, muss jetzt jeder Händler einen eigenen Sachverständigen beauftragen für sein Liquid?

24.05.2013 09:50
avatar  ZAZO
#154 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von heimchen im Beitrag #153
Ein Gutes hätte es ja, Dampfer, die nur aufgrund des Totenkopfs im Gepäck am Flughafen beim Check angehalten werden, und deshalb die Liquids entsorgen müssen, dürften aufatmen.

Die Frage stellt sich mir nur, muss jetzt jeder Händler einen eigenen Sachverständigen beauftragen für sein Liquid?


Solange der Totenkopf unnötig drauf ist nicht, denn die Deklaration machts und keiner wird hingehen und das mal kurz nachrechnen können ob sie falsch ist...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 09:56
avatar  ChrisS
#155 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Die MSDS (Material Safety Data Sheets) von Zazo gelten zwar wahrscheinlich nur für Zazo - aber das Gutachten kann ja jeder Händler, spätestens nach Nachfrage bei Zazo, als Vorlage benutzen. Ich bin sicher, Zazo würde das erlauben. Die Liquids unterscheiden sich ja nicht maßgeblich im Bezug auf die Zusammensetzung oder Toxizität.

@Zazo
Wenn die MSDS online sind werde ich ein paar Leute in UK darauf aufmerksam machen, die das selbe Problem haben, wenn du nichts dagegen hast?


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24.05.2013 09:56
avatar  ZAZO
#156 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von heimchen im Beitrag #153
Die Frage stellt sich mir nur, muss jetzt jeder Händler einen eigenen Sachverständigen beauftragen für sein Liquid?


Wir können nun mit unserem Schriftstück belegen, dass mindestens bis 18 mg bei weitem kein Totenkopf ansteht und wenn ein anderer Händler wegen der Deklaration Probleme bekommen sollte, kann er sich gerne an uns wenden, wir stehen gerne mit dem Beleg dafür zur Seite, denn unser Schriftstück ist auf den Nic Gehalt eines Gemisches ausgelegt und nicht speziell auf das Liquid vom Frosch...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 09:56
#157 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Zitat von ZAZO im Beitrag #154
Zitat von heimchen im Beitrag #153
Ein Gutes hätte es ja, Dampfer, die nur aufgrund des Totenkopfs im Gepäck am Flughafen beim Check angehalten werden, und deshalb die Liquids entsorgen müssen, dürften aufatmen.

Die Frage stellt sich mir nur, muss jetzt jeder Händler einen eigenen Sachverständigen beauftragen für sein Liquid?


Solange der Totenkopf unnötig drauf ist nicht, denn die Deklaration machts und keiner wird hingehen und das mal kurz nachrechnen können ob sie falsch ist...

Gruß
Frank


Ja gut, aber das wissen die "Eingefleischten", am Zoll arbeiten Beamte, die sogar wenn sie nur hören, dass da Liquid (mit Nikotin) drin ist, es sofort mit Gift = Gefahrengut verbinden und dann gemäss IHREN Vorschriften handeln.

Dann müsste man ja als Privatperson sozusagen so ein Sicherheitsdatenblatt mitschleppen um das Gegenteil zu beweisen, oder nicht? Oder diese "neue" Weisung für E-Liquids müsste national/international abrufbar sein.....

Ich denke jetzt einfach so vor mich hin...

24.05.2013 09:59
avatar  ChrisS
#158 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Das Sicherheitsdatenblatt mitzuschleppen ist keine schlechte Idee, insbesondere auf dem Flughafen.


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24.05.2013 10:02
avatar  Chandra
#159 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Also, die Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist ja wohl kein echtes Problem, umgefüllt die Liquids und fertig.


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24.05.2013 10:04
avatar  ZAZO
#160 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Chandra im Beitrag #159
Also, die Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist ja wohl kein echtes Problem, umgefüllt die Liquids und fertig.


Etikett abgemacht und fertig...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 10:07
avatar  ChrisS
#161 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Wenn korrekterweise kein Gefahrenzeichen auf der Flasche ist und man das MSDS dabei hat braucht man die Täuschung nicht und macht sich keines Vergehens schuldig. Das ist mir eindeutig lieber. Ich tue nichts Verbotenes und mag mich deshalb auch nicht verstecken.


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24.05.2013 10:14
#162 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Wer sagt denn das ich den Inhalt genau in dieser Flasche lassen muss und damit zum Flughafen renne.
Selbst Schuld.
Meines Wissens lassen sich die Aufkleber lösen :-)
_____________________________________________________________________________________
Davon abgesehen haben wir für die Küche, Reinigung und Bad inkl. WC genügend Mittel um uns in den Himmel zu Dampfen.
Macht das jemand ? Nein. Warum nicht ? :-)
_____________________________________________________________________________________
Koffein

Wie hoch ist die tödliche Dosis von Koffein?
Vergiftungserscheinungen (treten je nach Literatur) ab ca. 0,5 bis 1,0g Koffein auf. Sie sind gekennzeichnet durch

Schlaflosigkeit
Unruhe
Erregung bis zu Anfängen eines Delirs
Hörstörungen
Sehstörungen
Herzrasen (Herzfrequenz mit mehr als 100 Schlägen je Minute, Tachykardie)
Herzrhythmusstörungen (Extrasystolien)
Die tödliche Koffeindosis liegt für Erwachsene ca. bei 10g Koffein. Die Dosis bei Kindern liegt erheblich darunter.
______________________________________________________________________________________
Und passt mir auf das keiner eine Eibe in das Essen pflanzt.
http://www.vindy.de/Gift.htm

______________________________________________________________________________________

Dampfer seit dem 08.03.2013 (dank iSzéne Smalltalk)

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24.05.2013 10:23 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 10:24)
#163 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Zitat von ZAZO im Beitrag #160
Zitat von Chandra im Beitrag #159
Also, die Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist ja wohl kein echtes Problem, umgefüllt die Liquids und fertig.


Etikett abgemacht und fertig...

Gruß
Frank
Zitat von Chandra im Beitrag #159
Also, die Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist ja wohl kein echtes Problem, umgefüllt die Liquids und fertig.


Jahaaa, für uns in den Foren ist klar, das meine ich ja mit "Eingefleischten", aber wie doof stehen dann die da, die nicht in Foren zu Hause sind? Ich glaube davon gibts auch einige, oder?

24.05.2013 10:46
avatar  ZAZO
#164 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von heimchen im Beitrag #163
Jahaaa, für uns in den Foren ist klar, das meine ich ja mit "Eingefleischten", aber wie doof stehen dann die da, die nicht in Foren zu Hause sind? Ich glaube davon gibts auch einige, oder?


Die einfachste Lösung..., der Totenkopf muss über kurz oder lang runter, der hat auf unseren Liquids nichts verloren und das ist verdammt gut so für alle Beteiligten...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 11:00
#165 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Es wird ja auch eingeschränkt am Flughafen.
Man darf ja Flüssigkeiten bis max 100ml im Zipbeutel in Handgebäck haben.
Ich hatte 10ml in Handgebäck und die 400ml in Gebäck. Da interessiert das niemanden.
Selbst wenn ich dann die 10ml entsorgen muß, dann hatte ich Pech.

Bei meinem Flug war einer der Sicherheitskontrolle in Deutschland Dampfer. Also keine Probleme.
Der Akkuträger erregt da schon mehr Interesse. Sieht ja auch aus wie ein Zünder :-)
Das war auch das Problem im Ausland zur Kontrolle. Hier hab ich dann einfach mal kräftig vorgedampft.

Diese Aufkleber erregen derzeit bei den Dampfern Aufregung. Muss es aber nicht so unbedingt.
Selbst mein Atemkalk für das Tauchgerät, und da Atme ich durch, hat den Aufkleber, ätzend.

Dampfer seit dem 08.03.2013 (dank iSzéne Smalltalk)

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24.05.2013 11:08
avatar  ZAZO
#166 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von DampfGut im Beitrag #165
Diese Aufkleber erregen derzeit bei den Dampfern Aufregung. Muss es aber nicht so unbedingt.
Selbst mein Atemkalk für das Tauchgerät, und da Atme ich durch, hat den Aufkleber, ätzend.



Ätzend ist auch kein Problem, darf an Endkunden verkauft werden und diese Art Produkte wirst du im Haushalt genug von finden, aber ganz sicher kein einziges Produkt mit Totenkopf... (Liquid leider noch ausgenommen)...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 11:16
#167 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Zitat von ZAZO im Beitrag #166
[quote=DampfGut|p1739695]aber ganz sicher kein einziges Produkt mit Totenkopf... (Liquid leider noch ausgenommen)...

Gruß
Frank

Nö jetzt ja nicht mehr

Schade, dass sich sonst kein Händler hier dazu zu Wort meldet egal ob pro oder contra (ist ja im richtigen Bereich)

24.05.2013 11:18
avatar  Chandra
#168 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von heimchen im Beitrag #163
Zitat von ZAZO im Beitrag #160
Zitat von Chandra im Beitrag #159
Also, die Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist ja wohl kein echtes Problem, umgefüllt die Liquids und fertig.


Etikett abgemacht und fertig...

Gruß
Frank
Zitat von Chandra im Beitrag #159
Also, die Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist ja wohl kein echtes Problem, umgefüllt die Liquids und fertig.


Jahaaa, für uns in den Foren ist klar, das meine ich ja mit "Eingefleischten", aber wie doof stehen dann die da, die nicht in Foren zu Hause sind? Ich glaube davon gibts auch einige, oder?


Hast ja recht, aber bei dem, was hier gerade abgeht (Tabakrichtlinie, Totenkopf, "Rauchen ist tödlich"-Aufkleber auf Liquid aus Italien, Tabaksteuer auf Liquids in Italien (wie teuer wird dann eigentlich die FA-Nikotinbase?), Flavourart GmbH, finde ich die Flughäfen ein Randproblem. Nicht falsch verstehen, der Totenkopf muss runter, aber ich gerade:


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24.05.2013 11:26
#169 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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huhu
nach der beispielreichnung vom frosch in seinem thread hat sich auch mein knoten im kopf gelöst.

ich wollte nie irgendwelche kompetenzen anzweifeln - aber das schien mir irgendwie "zu einfach". aber - die menge macht das gift ^^ und offensichtlich nicht die konzentration o.O

nochmal - super, dass hier fakten geschaffen werden!


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24.05.2013 11:38 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 11:43)
avatar  ZAZO
#170 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Chandra im Beitrag #168
Hast ja recht, aber bei dem, was hier gerade abgeht (Tabakrichtlinie, Totenkopf, "Rauchen ist tödlich"-Aufkleber auf Liquid aus Italien, Tabaksteuer auf Liquids in Italien (wie teuer wird dann eigentlich die FA-Nikotinbase?), Flavourart GmbH, finde ich die Flughäfen ein Randproblem. Nicht falsch verstehen, der Totenkopf muss runter, aber ich gerade:



Man sollte sich selber auch wirklich mal verdeutlichen wie gering doch die gesundheitlichen Auswirkungen des Dampfens gegen alles Mögliche andere tatsächlich ausfallen und das sollten wir auch nach draußen vertreten.

Mal wieder ein blödes Beispiel:
Vier Personen setzt man hin, der eine trinkt eine Tasse Kaffee nach der anderen, der andere trinkt einen Schnaps nach dem anderen, der dritte isst eine Tafel Schokolade nach der anderen und der Vierte dampft ohne Unterbrechung seine Dampfe mit Nikotin.
Wer meint ihr gibt von denen wohl am ehesten auf und wer ist wahrscheinlich eher noch lächelnd der Letzte?

Ich weiß nicht wie es euch geht, aber ich würde bei dem kleinen Test gerne der Dampfer sein und eigentlich sehr ungerne einer der Anderen..., denen es wahrscheinlich noch am nächsten Tag echt mies geht...

Natürlich ist Liquid mit Nikotin nicht völlig unbedenklich, aber ganz sicher auch nicht bedenklicher als vieles andere womit wir täglich konfrontiert werden und was uns eigentlich in Menge noch viel mehr schaden kann. Aber komischerweise war nur bei uns der Totenkopf drauf..., das ist doch irgendwie schon absurd...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 11:47 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 11:48)
#171 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Hallo!
Sehr guter Vergleich!Habe mal ne Frage ist vieleicht schon paar mal geschrieben,auf einer Packung Zigaretten steht 0,6mg Nikotin kann man das mit6mg Liquid überhaupt vergleichen oder sind da noch andere Faktoren?


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24.05.2013 11:49
#172 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Bei Ziggis ist es das was wohl nach dem inhalieren wieder rauskommt las ich mal (bzw., was in der Lunge bleibt, nicht was inhaliert wird . An der Ziggi selber ist der Wert wohl um ein vielfaches höher.Ev weiß einer ja hier genaueres


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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24.05.2013 11:50
avatar  ZAZO
#173 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von db2klaus im Beitrag #171
Hallo!
Sehr guter Vergleich!Habe mal ne Frage ist vieleicht schon paar mal geschrieben,auf einer Packung Zigaretten steht 6mg Nikotin kann man das mit6mg Liquid überhaupt vergleichen oder sind da noch andere Faktoren?


Da müssen andere ran die mehr darüber wissen, aber so wie ich gehört habe kann man es nicht miteinander vergleichen..., gebundenes und ungebundenes Nikotin, für welche Menge gilt nun 6mg, ja bestimmt nicht für 1 ml, usw..., keine Ahnung...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 12:00
#174 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Das ist schon bedenklich, zwei von den großen Deutschen Liquide Händlern wissen nicht wie sich das von ihnen vertriebene Nic. im Verhältnis zur Pyro darstellt.

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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24.05.2013 12:01 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 12:02)
avatar  ZAZO
#175 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #174
Das ist schon bedenklich, zwei von den großen Deutschen Liquide Händlern wissen nicht wie sich das von ihnen vertriebene Nic. im Verhältnis zur Pyro darstellt.


Was ist daran bedenklich? Wir verkaufen ein eigenständiges Genussmittel was gut schmecken soll und nicht ein Produkt was möglich nah an der Pyro sein soll...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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