Urteil zur Einbindung von YouTube-Videos erwartet

18.04.2013 21:03 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 21:05)
#1
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wg Verstoß der Netiquette

Neben den Dampfer-Schwachsinns-Endscheidungen gibt es Ja auch noch andere Schwachsinns-Endscheidungen die uns u.a. bei den Dampfvideos betreffen werden können: http://www.derwesten.de/wirtschaft/digit...-id7852835.html
Wenn das durchkommt werden wohl Alle Fohren Weltweit erstmal aufräumen können.
Der Schwachsinn den uns Unsere Obrikeit beschert ist wohl langsam Unerträglich.
Kennt eigentlich Jemand die Geschäftsbedingungen von YT? Beim Fratzenbuch unterschreibt man Ja wohl das alles was man Da einstellt Fratzenbuch gehört. Ansonsten sollte YT da mahl Nachbessern.


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18.04.2013 23:52 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 23:53)
#2
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Ausländischen Hoster nehmen, das Forum da drauf und gut. ;-)
.to ist da sehr Human was das angeht.


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19.04.2013 00:04
avatar  channi
#3
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Admini

Wenn jemand bei YT ein Video hochläd, gibt er damit seine Einwilligung das es verbreitet werden darf, wenn er das nicht möchte, kann er das Einbetten abstellen.
Das nächste ist, das Einbetten wird wie eine Verlinkung gesehen, weil das Video ja auf YT liegt und auch von dort abgerufen wird.
Ich sehe da keine große Gefahr für die Dampfer ;)
Wenn doch, werden wir davon erfahren


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Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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19.04.2013 17:16
#4
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wg Verstoß der Netiquette

Prima Chani! Dann sollte uns Ja kein Ungemach vom BGH drohen. Ich mag es ganz gerne YT-Videos direkt im Thread zu sehen.


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19.04.2013 18:23
avatar  MofD
#5
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Zitat von chanel im Beitrag #3
Wenn jemand bei YT ein Video hochläd, gibt er damit seine Einwilligung das es verbreitet werden darf, wenn er das nicht möchte, kann er das Einbetten abstellen.

Aber nicht verhindern, das ein Anderer das Video runterläd, einstellt und das Einbetten erlaubt. Damit habe ich als Rechteinhaber die rote Pappnase auf.
Ich denke, der BGH wird das an den EU-Gerichtshof weitergeben.

LG
MofD

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19.04.2013 18:36
avatar  channi
#6
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Admini

Zitat von MofD im Beitrag #5
Zitat von chanel im Beitrag #3
Wenn jemand bei YT ein Video hochläd, gibt er damit seine Einwilligung das es verbreitet werden darf, wenn er das nicht möchte, kann er das Einbetten abstellen.

Aber nicht verhindern, das ein Anderer das Video runterläd, einstellt und das Einbetten erlaubt. Damit habe ich als Rechteinhaber die rote Pappnase auf.
Ich denke, der BGH wird das an den EU-Gerichtshof weitergeben.


genau das ist der Unterschied, lädst es runter und wieder hoch, so wird es sicher verboten werden.
Das Einbetten ist kein runterladen, sondern ein Verlinken, kannst ja drauf klicken, landest bei Youtube. Der Server dort wird belastet.

Selbst wenn, schalten wir das einbetten ab, geht auch über normale Links
UND welcher Dampfer wird das Einbetten verbieten? Daran glaube ich net sooo richtig, aber man weiss ja nie, warten wirs einfach ab


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


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19.04.2013 19:32
#7
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Hab mal die YT-Nutzungsbedingungen überflogen...
Ich poste hier mal nur den Link aber unter 10.1 steht genau das was der Ersteller meine, dass alle hochgeladenen Videos Youtube gehören.
https://www.youtube.com/t/terms

Aber nochwas zum Fall: Die Frage die sich mir nur jetzt stellt ist, in welchem Zusammenhang wurde das Video auf der Seite zur Verfügung gestellt? Bei einem negativem Zusammenhang würde ich die Klage verstehen

Ich denke mal dennoch dass das BGH die Klage abweist, da das Framing in meinen Augen auch nur ein verschobener YT-Player ist

mfg Stefan

Alle Angaben ohne Gewehr!!!!! ;-)


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