Gastwirt in Köln klagt auf Feststellung, dass in seiner Kneipe gedampft werden darf.

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30.07.2013 14:12
#1
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Gerade auf der Seite vom VdeH gefunden.

Wichtiger Prozess für die eZigarette: Ein Kölner Gastwirt will in seiner Kneipe elektrisch dampfen lassen. Die Stadt Köln ist dagegen. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht in Köln. Der Verband des eZigarettenhandels unterstützt den Gastwirt bei seinem Plan. Denn Dampfen ist nicht Rauchen.

Dieser Prozess könnte richtungsweisend sein. Der Kläger sieht den Konsum von eZigaretten durch das neue Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) von Nordrhein-Westfalen nicht erfasst. Deshalb klagt er auf Feststellung, dass in seiner Kneipe gedampft werden darf.

Hier klicken


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30.07.2013 14:14
#2
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Cool, ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht.

30.07.2013 14:19
avatar  MRath
#3
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Ich drücke beide Daumen!

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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30.07.2013 14:19
#4
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Moderatorin

Zitat von Akidampft im Beitrag #1

Dieser Prozess könnte richtungsweisend sein. Der Kläger sieht den Konsum von eZigaretten durch das neue Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) von Nordrhein-Westfalen nicht erfasst. Deshalb klagt er auf Feststellung, dass in seiner Kneipe gedampft werden darf.

Hier klicken


Das sind aber 2 verschiedene Sachen oder?
VdeH: Klage gegen Auslegung NRSG in NRW

Die Frage richtet sich jetzt natürlich an einen Händler/Mitglied des Verbandes hier evtl. @smuxxStore

30.07.2013 14:21
#5
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Und ich noch die Großen Zehen dazu..
Das es Richtungsweisend werden kann, sehe ich Genauso.

Ich habe keine E- Zigarretten.......... aber Dampfgeräte!

Selberwickelmischer und Selbermischwickler....


Wer nie einen Fehler macht, der macht Überhaupt nix.

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30.07.2013 14:23
#6
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aka User AndreasKC

Ich wollte genau das gleiche gerade posten. Doch es handelt sich um die gleiche Angelegenheit. Es musste eben eine Möglichkeit gefunden werden, eine Klage einzureichen und wir haben einen Gastwirt gefunden, der dies mit uns durchziehen möchte. Die Kosten trägt der Verband, sowie auch der Verbandanwalt die Sache durchfechten wird.


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30.07.2013 14:29
#7
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Auf diese Klage habe ich schon gewartet
Das sollte eigendlich nicht zu schwer werden...
Es gibt eine eindeutige Definition des Begriffs 'rauchen' (Verbrennung, Pflanzenteile, sowas in der Art).
In dem neuen Nichtraucherschutzgesetz ist die e Zigarette nicht wörtlich erwähnt...
Und es gibt die Studie des Frauenhofer-Institutes, die ziemlich eindeutig beweist, dass 'Passivdampf' nicht wirklich bemerkbar ist.

Trozdem auch von mir: Viel Glück.

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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30.07.2013 14:30
#8
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Der ursprüngliche Thread zum Thema ist HIER.

(Ich melde mal das Doppel, dann hängt das evtl. ein Mod aneinander.)


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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30.07.2013 14:42
#9
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aka User AndreasKC

Zitat von Gartenjoe im Beitrag #7
Auf diese Klage habe ich schon gewartet
Das sollte eigendlich nicht zu schwer werden...
Es gibt eine eindeutige Definition des Begriffs 'rauchen' (Verbrennung, Pflanzenteile, sowas in der Art).
In dem neuen Nichtraucherschutzgesetz ist die e Zigarette nicht wörtlich erwähnt...
Und es gibt die Studie des Frauenhofer-Institutes, die ziemlich eindeutig beweist, dass 'Passivdampf' nicht wirklich bemerkbar ist.

Trozdem auch von mir: Viel Glück.


Nach unserem Verständnis ist es auch leicht. Da aber immer weniger mit der Definition "Rauchen" in Zusammenhang mit dem NRSG und mehr mit der möglichen Schädigung Dritter argumentiert wird, mussten hier erstmal alle möglichen Fakten zusammengetragen werden, um auch dieses Argument zu widerlegen. Keiner von uns weiß schließlich, wie der Richter drauf ist... Einen Gastwirt zu finden, der das mit uns durchzieht, war eine andere Sache.


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30.07.2013 14:46 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2013 14:47)
#10
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Wenn der Gastwirt gewinnt müssen wir bei zukünftigen Stammtischen genug Sachen zum probieren dabei haben.

Die Raucher werden sich auf uns stürzen und probieren wollen.


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30.07.2013 14:47
avatar  Achim
#11
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Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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30.07.2013 14:48
#12
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Zitat von Akidampft im Beitrag #10
Wenn der Gastwirt gewinnt müssen wir bei zukünftigen Stammtischen genug Sachen zum probieren dabei haben.

Die Raucher werden sich auf uns stürzen und probieren wollen.


Außerdem werden wir ihm ein neues Namensschild spendieren; er darf fortan als einziger den Titel "1. Haus des Dampfes" tragen

30.07.2013 14:49
avatar  zwinkl
#13
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Cool ! Und ich pack dann alle meine ladenhüter und alten egos ein und mach urlaub in kölner kneipen...

Denke auch, daß das gut ausgeht für den wirt...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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30.07.2013 14:50
#14
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Wenn das so durch geht wie wir es uns alle wünschen is aber Kacke am dampfen ( ) bei Steffens & Co.

Fanclubresistent
Dampfen ist geil.....

Mein Avatar ist von dem Member Prof. Pinocchio & wurde von ihm für meinen privaten Gebrauch genehmigt!


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30.07.2013 14:57
avatar  zwinkl
#15
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Zitat von Supa_Strela im Beitrag #14
Wenn das so durch geht wie wir es uns alle wünschen is aber Kacke am dampfen ( ) bei Steffens &amp; Co.
Meine rede...gehört ihr auch nicht anders, " dieser gutachtenimschreibtischvergesserin "...

Wie meinte sie erst kürzlich ? " Ist ja kein drama... "
Hoffentlich sieht sie das dann auch so...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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30.07.2013 14:59
avatar  Ulrich
#16
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Find ich klasse und drücke die Daumen...

Gruß Uli

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30.07.2013 15:09
#17
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Wenn er das durchkriegt *daumendrück*, hoffe ich, daß seine Kneipentür mit mindestens drei goldenen Schildchen geschmückt wird:

DTF-Club-Lokal
ERF-Club-Lokal
DF-Club-Lokal
...

Für die Schildchen wäre ich zu einer Spende bereit.

Außerdem gönne ich dem Gastwirt, daß er sich vor Umsatz kaum mehr retten kann.

Das könnte Zeichen setzen.


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30.07.2013 15:11
#18
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super, endlich mal wieder eine gute Nachricht

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


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30.07.2013 15:42
avatar  ChrisS
#19
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Zitat von Achim im Beitrag #11
es geht schon los
http://www.derwesten.de/region/e-zigaret...-id8254406.html

Wenn jemand dort einen Account hat, sollte er oder sie auf Herrn misterjones antworten, ich habe leider keinen:

Zitat

von misterjones
"Nach aktuellem Kenntnisstand geben diese Dinger keine Schadstoffe an die Raumluft ab."

Das liest sich in der aktuellen Publikation des Deutschen Krebsforschungszentrums aber ganz anders: " Insbesondere, wenn in einem Raum mehrere Personen elektrische Zigaretten verwenden, ist davon auszugehen, dass es infolge einer Akkumulation zu einer deutlichen Belastung der Raumluft kommt."

Haben Sie seriösere Quellen?



Ich glaube, wir haben seriösere Quellen als ausgerechnet das DKFZ...


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30.07.2013 16:04
avatar  MRath
#20
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Ich hab einen Link von Rursus gepostet

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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30.07.2013 16:05
avatar  zwinkl
#21
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Zitat von MRath im Beitrag #20
Ich hab einen Link von Rursus gepostet

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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30.07.2013 16:14 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2013 16:15)
#22
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Moderatorin

Mal eine Frage (bin nicht firm in solchen juristischen Sachen)

Falls der Wirt verlieren sollte auf diesem ersten Klageweg, kann man da noch weiter gehen? Und wenn ja, würde der VdeH das auch weiterziehen in 2. Instanz sozusagen? (sorry wollte nicht schwarzmalen, aber wir hatten das ja schon mal)

30.07.2013 16:24
#23
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Drücke dem Gastwirt alle Daumen.

Gruss
Peter


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30.07.2013 17:00
#24
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aka User AndreasKC

Hierbei handelt es sich um die untere Instanz der Verwaltungsgerichte. Man kann also bei höheren Instanzen in Berufung gehen. Ob dies im Falle einer Niederlage in diese gegangen wird, hängt natürlich von der Urteilsbegründung ab. Zu dem Punkt kann also an dieser Stelle noch nichts geschrieben werden.


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30.07.2013 17:13 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2013 17:17)
#25
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Viel Erfolg Jungs und Danke
Wo geht zur den Laden?

LGPP

Edit:
Bin echt gespannt wie das endet
Hoffe Positiv.

Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



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