Bewertung von Nikotingemischen nach Chemikalien-Recht

02.08.2013 13:34
avatar  flaliqu
#1
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Hallo Ihr Lieben,

wir haben auch mal eine Bewertung unserer Liquids und Nikotinbasen nach Chemikalienrecht in Auftrag gegeben, um beim Handel damit (und Berechnungsfehler auszuschließen - wir sind ja keine Mathematiker oder Chemiker) auf der sicheren Seite zu sein.

Die Ergebnisse (eine Kurzzusammenfassung durch uns und PDF mit den Schriftstücken vom einstufenden Unternehmen) könnt Ihr hier nachlesen:
http://www.flavour-liquids.de/Bewertung-von-Nikotingemischen


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02.08.2013 13:57
#2
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Vielen Dank!

Schön sowas mal fachmännisch auseinandergesetzt zu kriegen.

Verstehe ich das richtig, dass das bedeutet, dass 166mg/ml rechtlich 36mg/ml Basen gleichgestellt sind?


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02.08.2013 14:26
avatar  flaliqu
#3
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Leider schon, jedoch halte ich das für viel zu hoch.
1. sind die Werte von Tierversuchen und man weiß nicht wirklich, wie es beim Menschen ausschaut und
2. heißt LD50 auch nicht, dass vorher keiner stirbt und erst beim LD50-Wert schwups die Hälfte der Versuchstiere umfällt.
Es gibt immernoch Tolleranzschwellen, welche auch ohne vorherigen Nikotingenuss äußerst unterschiedlich sein können.


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