DAZ - Beschwerde beim Presserat

09.03.2012 18:13 (zuletzt bearbeitet: 09.03.2012 18:14)
avatar  AlexTM
#1
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Auch wenn ich einige Leute kenne (zum Glück eher kannte) die diese Seite wohl permanent aufhatten und öfters mal benutzten, ist dies meine erste Beschwerde beim Presserat. Habe ich gerade - samt Artikel, den haben sie also - rausgeschickt.
http://www.presserat.info/inhalt/beschwe...deformular.html

Falls sich wer für eine eigene inspirieren lassen will, oder die Ziffern nicht rausklamüsern will, hier ist was ich abgeschicht habe.

Eins noch: Hängt euch, wenn ihr eine schreibt, nicht zu sehr in Ziffer 1 rein. Das ist die Lieblingsziffer aller leicht Irrer, die so pro Woche da drei bis dreizehn Mal Beschwerde einreichen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß seitenweise Ergüsse zu dieser Ziffer einen gewissen inneren Widerstand beim Leser da auslösen …
Und ach so, wer bei dieser Gelegenheit das FDA-Papier sucht: http://www.fda.gov/downloads/Drugs/Scien...h/UCM173250.pdf

==================================================

In obengenanntem Beitrag sehe ich diverse Verstöße gegen diverse Ziffern des Pressekodex. Die oft sachlich gelinde gesagt äußerst angreifbaren Inhalte - wie etwa die interessante Behauptung, es gäbe überhaupt nur die FDA-"Stude" - sind dabei nur insoweit notwendig für diese Beschwerde berücksichtigt.

Ziffer 1: Die Darstellung von Dampfern als Sektenanhängern, Kinderverführern und Drogenabhängigen dürfte wohl ein selten deutlicher Fall von Verstoß gegen die Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde sein.

Ziffer 2: Sorgfalt hat der Autor nicht wirklich walten lassen. So fand die FDA-Untersuchung keineswegs "unter anderem 1% Ethylenglykol in den Liquids". Sie fand in genau einem getesteten Liquid von achtzehn Ethylenglycol. Kleiner Unterschied. Nicht für den Autor, der gleich auf "Massenvergiftungen und Tausende Tote" im Zusammenhang damit verweist. Auch der genannte Benzylalkohol ist durchaus keine Standard-Zutat in Liquids, anders als suggeriert.
Und seit wann sind Nitrosamine die "Urväter der Kanzerogenität"? Sicherlich alles andere als gesunde Stoffe, aber das ist doch leicht sensationsheischend. Und wenn diese so gefährlich sind, wo ist dann der Hinweis, daß diese - und zwar in gleicher Größenordnung - in den in Apotheken vertriebenen Nikotinkaugummis und -pflastern genauso enthalten sind? Und in mehreren Größenordnungen mehr in jeder Zigarette?
Dies ist nur das, was bereits im ersten Abschnitt auffällt, Seite 1 und einem kleinen Teil von Seite 2. Besser wird es nicht.

Ziffer 6, Trennung von Tätigkeiten: Apotheken wollen, das ist ihr gutes Recht, Geld verdienen. Sie verdienen nicht schlecht an erwiesenermaßen nahezu wirkungslosen Nikotinersatzpräparaten. Sie verdienen nichts an Liquids und elektronischen Zigaretten. Ein gewisser Interessenkonflikt ist da wohl gegeben.

Ziffer 8, Persönlichkeitsrechte und 9, Schutz der Ehre: Die Persönlichkeitsrechte aller Dampfer werden durch die Unterstellung, sie seien in sektenähnlichen Strukturen organisiert, würden grundsätzlich Kinder bewußt dazu animieren, zu Dampfen, und würden sicherlich auch bald illegale Drogen konsumieren, verletzt.
Speziell die Persönlichkeitsrechte von Philgood, dessen einziges "Verbrechen" darin besteht, einen Youtube-Kanal zu unterhalten, wie es tausende gibt, werden darüber hinaus massiv angegriffen.

Ziffer 12: Wenn Soziale Netzwerke als Gefahr für die Volksgesundheit dargestellt werden, dann ist jedes Mitglied eines solchen Netzwerks eine solche. Es wird also auf Grundlage der Zugehörigkeit einer Gruppe diskriminiert. (Der Autor führt leider nicht aus, ob die Facebook-Seite der DAZ ebenfalls bedeutet, daß diese eine Gefahr für die Volksgesundheit ist.)

Ziffer 14, Medizin-Berichterstattung: Man sollte in einem Artikel eines Prof. Dr. in einer Fachzeitschrift für Apotheken eine etwas sachlichere Berichterstattung erwarten.


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09.03.2012 18:27
#2
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AlexTM, ich danke Dir für diese Beschwerde.


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09.03.2012 18:36
avatar  roxel
#3
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Erreicht man über den Presserat denn auch, das z.B. die DAZ eine Richtigstellung ihres Artikels drucken muss?
Ich finde das bei der Beschwerdeordnung nicht aufgeführt.


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09.03.2012 18:37
#4
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AlexTM Vielen Dank. Ich muss zugeben, vor lauter Verfehlungen in diesen "Pressebericht" hatte ich übersehen, wie unsere Rechte in den Dreck gezogen werden. Danke.

Wer etwas bewegen will, muss sich bewegen.


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09.03.2012 18:50
#5
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Zitat
§ 15 – Verpflichtung zur Rügenveröffentlichung
Rügen sind nach Ziffer 16 des Pressekodex in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien in angemessener Form zu veröffentlichen. Der Beschwerdeausschuss kann auf diese Verpflichtung verzichten, wenn es der Schutz eines Betroffenen erfordert.



http://www.presserat.info/inhalt/beschwe...entlichung.html

Zitat
Pressekodex in der Fassung vom 03.12.2008:

Ziffer 16 – Rügenveröffentlichung
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat ausgesprochenen Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien.


Richtlinie 16.1. – Inhalt der Rügenveröffentlichung:
Der Leser muss den Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung erfahren und informiert werden, welcher publizistische Grundsätze durch die Veröffentlichung verletzt wurde.


Richtlinie 16.2 – Art und Weise der Rügenveröffentlichtung
Rügen sind in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien in angemessener Form zu veröffentlichen. Die Rügen müssen in Telemedien mit dem gerügten Beitrag verknüpft werden.



http://www.presserat.info/inhalt/der-pre...erklaerung.html


Ich finde die Maßnahme gut, weiß allerdings nicht, ob der Presserat in diesem Fall auch zuständig ist ... hoffen wirs mal =)

Milchreis schmeckt ganz ausgezeichnet, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt


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09.03.2012 19:00
#6
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wieso sollte der presserat dafuer nicht der richtige ansprechpartner sein?

soweit ich mich erinnere hatte der presserat sogar eine parteizeitung (vorwaerts) wegen werbung fuer Zigaretten geruegt


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09.03.2012 19:01
avatar  Patmar
#7
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Super gemacht Alex. Halt uns auf den laufenden.

Liebe Grüße
Dani

Dieser Text drückt die persönliche Meinung des Verfassers aus und beruht auf dessen Erfahrungen und Gedanken. Er gilt nicht für die Allgemeinheit und sollte auch nicht als verbindlich oder bestimmend verstanden werden.


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09.03.2012 19:11 (zuletzt bearbeitet: 09.03.2012 19:12)
#8
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Klasse, Alex,
und Danke für die Vorarbeit.
Ich hoffe, die kriegen richtig einen auf den Sack.
Werde im laufe des Abends auch eine Beschwerde Formulieren,
der Artikel der DAZ ist wirklich unter aller Kanone.
Hoffe, es beschweren sich da noch mehr,
der Artikel lässt sich mit sachlichen Argumenten ja leicht "auseinandernehmen"
Sofort reagieren, und aus allen Rohren zurückschießen, das brauchen diese (gekauften?) Schreiberlinge.

MUT ZUR WUT

DER SPÄTE WURM ÜBERLEBT DEN VOGEL!!


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09.03.2012 19:52
#9
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Zitat von Binford63
wieso sollte der presserat dafuer nicht der richtige ansprechpartner sein?

soweit ich mich erinnere hatte der presserat sogar eine parteizeitung (vorwaerts) wegen werbung fuer Zigaretten geruegt



Dann ist es ja gut

Milchreis schmeckt ganz ausgezeichnet, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt


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09.03.2012 20:11
avatar  Supi77
#10
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Super Alex


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09.03.2012 20:26
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#11
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Canada123 ( gelöscht )

Großartig geschrieben Alex - VIELEN DANK


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11.03.2012 00:36
avatar  Hein
#12
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Der Presserat ist "nur" die "freiwillige Selbstkontrolle" der Medien, die damit einer Instituionellen Kontrolle zuvorkommen wollten.
Die machen erstmal gar nichts. Wenn jemand etwas machen will, soll er sich die (Landes)mediengesetze ansehen und klagen.
Außerdem ist der Beitrag in der DAZ ausdrücklich als Meinung gekennzeichnet und spiegelt nicht die Meinung des Verlages bzw. der Redaktion wieder.
Und eine Meinung darf jeder haben und veröffentlichen.
Soweit meine Meinung zu diesem Thema.
Grüßelich
Der Hein


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11.03.2012 00:52
avatar  AlexTM
#13
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Merkwürdig, daß da andere Leute schon andere Erfahrungen gemacht haben ... so eine Rüge durch den Presserat sieht immer ziemlich schlecht aus. Und der Artikel erweckt nicht gerade den Anschein, etwa nur ein Kommentar zu sein.


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11.03.2012 01:04
#14
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Zitat von AlexTM
Merkwürdig, daß da andere Leute schon andere Erfahrungen gemacht haben ... so eine Rüge durch den Presserat sieht immer ziemlich schlecht aus. Und der Artikel erweckt nicht gerade den Anschein, etwa nur ein Kommentar zu sein.




In dem Umfang ist es mit Sicherheit kein Kommentar........das kommt schon eher nem Manifest gleich.

Danke für den Einsatz Alex!!


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11.03.2012 08:19
#15
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Ich finde auch, das hat Alex super gemacht. Das ist viel Arbeit, die Ziffern den passenden Abschnitten zuzuordnen und zu erläutern
Danke Alex!

Hier gibt es noch einen aktuellen Flyer von der IGED, der an die Apotheken verteilt werden darf:


http://wordpress.ig-ed.org/willkommen/aktueller-flyer/

Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon.


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