17.01.14 - Spielhallenbetreiber: Pilotprozess um die e-Zigi betr. NRSG

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18.01.2014 08:31 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 16:15)
#1
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Moderatorin

http://www.mt-online.de/lokales/regional...Zigaretten.html

Ein Spielhallenbetreiber klagt vor dem VG, weil er in seinen Betrieben das Dampfen erlaubt, aber die Stadt es aufgrund des neuen NRSG verbieten will

18.01.2014 09:48
avatar  zwinkl
#2
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Ich drücke den klägern die daumen und wünsche uns allen, daß steffens eine auf den deckel bekommt...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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18.01.2014 10:35
#3
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Wenn die Richter sich (rechtspositiv) an die Gesetze halten, dann können sie das Dampfen nicht unter das NRSG fallen lassen. Selbst wenn das Passivdampfen entgegen aller bisherigen Erkenntnisse schädlich wäre - es ist kein Rauch, Dampfen ist kein Rauchen. Ein Verbot kann daher nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür existiert oder geschaffen wird.

Ich hoffe mal, dass der Kläger entsprechende Unterstützung durch die einschlägigen Vereine und Lobbygruppen erhält. Insbesondere, was die verschiedenen Studien und deren Relevanz angeht. Das sollte helfen.

Ich dampfe ungeregelt! Und merke: weniger Widerstand = mehr Leistung gilt für die Dampfe, nicht für die Politik.

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18.01.2014 11:23 (zuletzt bearbeitet: 18.01.2014 11:27)
avatar  mobi72
#4
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Wäre das genial wenns klappt!

Steffens bekäme endlich mal einen auf die Mütze und stellt Euch mal einerseits den Pressehype für uns vor und andererseits wie viele Raucher danach, zumindest teilweise fürs Ausgehen abends, umsteigen würden. Und wer es einmal kennengelernt hat mit dem Dampfen ist ein weiterer potentieller Dauerdampfer! ;-)

@heimchen

Habt ihr schon einmal Kontakt zu dem aufgenommen?


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18.01.2014 11:58
#5
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Moderatorin

Zitat von mobi72 im Beitrag #4


@heimchen

Habt ihr schon einmal Kontakt zu dem aufgenommen?


ich weiss jetzt nicht genau wen Du meinst, aber ich dachte der VdeH hat schon letztes Jahr einiges ins Rollen gebracht diesbezüglich
Zur Erinnerung:
VdeH: Klage gegen Auslegung NRSG in NRW (4)
d.h. für mich, dass die da wohl mittlerweile doch auch mehr wissen sollten. Leider gibt es trotz Nachfragen nichts Neues

18.01.2014 12:18
avatar  zwinkl
#6
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Denke mal, daß sich die wohl bewußt bedeckt halten und ihre karten erst beim prozeß ausspielen...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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18.01.2014 12:32
#7
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In der Sache mit der Feststellungsklage pro Dampfen des Gastwirts in Köln gibt es auch noch keine Neuigkeiten.

Klick

Die Ordnungsämter hier in Köln und in Bonn halten still. Bei unseren Stammtischen darf ja auch gedampft werden.


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18.01.2014 12:41
#8
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Moderatorin

Zitat von Beate123 im Beitrag #7
In der Sache mit der Feststellungsklage pro Dampfen des Gastwirts in Köln gibt es auch noch keine Neuigkeiten.

Klick

Die Ordnungsämter hier in Köln und in Bonn halten still. Bei unseren Stammtischen darf ja auch gedampft werden.

Ja genau um diesselbe Klage ging es ja hier
Zitat von heimchen im Beitrag #5
Zitat von mobi72 im Beitrag #4


@heimchen

Habt ihr schon einmal Kontakt zu dem aufgenommen?


ich weiss jetzt nicht genau wen Du meinst, aber ich dachte der VdeH hat schon letztes Jahr einiges ins Rollen gebracht diesbezüglich
Zur Erinnerung:
VdeH: Klage gegen Auslegung NRSG in NRW (4)
d.h. für mich, dass die da wohl mittlerweile doch auch mehr wissen sollten. Leider gibt es trotz Nachfragen nichts Neues


Es gibt bisher nur 1 Klage gegen das NRSchG und Dampfen

18.01.2014 12:52 (zuletzt bearbeitet: 18.01.2014 13:00)
avatar  mobi72
#9
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@heimchen
Mein Gedanke war einfach, dass es ja nicht schaden kann wenn die Dampferorganisationen den Automatenaufsteller Beratung anbieten. Die Gebrüder Gauselmann aus Oelde haben nämlich richtig viel Schotter. Da kann man davon ausgehen, dass die sich nen wirklich guten Anwalt gesucht haben. Und wie in dem Artikel schon steht:

"Dem Mindener Gericht dürfte das vermutlich nicht reichen. Vielleicht sind medizinische Gutachten nötig, um zu prüfen, ob der bei E-Zigaretten wieder ausgeatmete Dampf für Dritte ein Gesundheitsrisiko darstellt. Auch andere fundamentale Fragen sind offen. Nach Meinung von Rechtsexperten kann "Rauch" im Sinne des Gesetzes nur beim Verbrennen von Tabakerzeugnissen entstehen. In den E-Zigaretten ist aber gar kein Tabak. Hier werden nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampft und inhaliert."

Frage ist aber wer den besseren Kontakt zu wirklich guten Experten hat. Sollte das Gericht wirklich die Frage der Schädlichkeit klären, dann könnten Experten wie Farsalinos (Belgien ist nicht so weit weg) oder andere ja nicht schaden. Und zu dem etwa haben doch die Dampfervertretungen bestimmt einen guten Draht! ;-)

Vielleicht ist die Kombination aus dem KnowHow und den Konnektions das die Dampferverbände haben und bieten können mit der Kohle von Gauselmann und der Rechtvertretung, die die sich leisten können, nicht das Schlechteste was uns passieren kann.

Und wenn erstmal ein Gericht klargestellt hat, dass es nicht schädlich ist, egal in welchem Zusammenhang könnte das Signalwirkung haben. Muss ja keine offene Zusammenarbeit mit einem Automatenaufsteller sein. Kann ja auch still und heimlich hinter den Kulissen.....


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18.01.2014 13:47
avatar  Dirch
#10
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Ich sehe das so, es handelt sich mehr oder weniger um eine Feststellungsklage ob das NRSG auf die E-Zigarette angewendet werden kann. Nach meinem Rechtsverständnis kann das nicht von irgendwelchen Faktoren wie Schädlichkeit etc. abhängig gemacht werden. Dampfen ist nicht rauchen, und dampfen ist in dem Gesetz nicht explizit erwähnt - basta. Wollen die das Dampfen dem rauchen gleichstellen, müssen die schon ein eigenes Gesetz dafür machen oder es in das bestehende Gesetz unmissverständlich einfließen lassen - so siehts nämlich aus.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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18.01.2014 14:06
avatar  mobi72
#11
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Dennoch begründen sowohl die Stadt Rheda-Wiedenbrück als auch BS ja in der Quelle das ganze mit Emissionen. Also könnte die Frage ja doch abgehandelt werden.


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18.01.2014 14:32
avatar  Dirch
#12
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So kann und darf das Recht aber nicht funktionieren. Gibt es ein eindeutiges Gesetz, muss man sich daran halten. Gibt es das nicht, kann jeder meinen oder begründen was er will, er darf es aber nicht einfach einem Gesetz zuordnen wie es ihm gefällt. Für mich ist das was BS und Konsorten da machen reine Rechtsbeugung nach eigener Interessenlage. BS hat es doch bereits mit der Arzneimittelschiene versucht und ist kläglich gescheitert. Wo kommen wir dahin wenn sich jetzt jeder die Gesetze so dreht wie er/sie es gerne hätte ?

Für mich kann deshalb nur ein Urteil nach Sachlage in Frage kommen, die ist eindeutig und wissenschaftlich unzweifelhaft - dampfen ist kein rauchen. In einem Urteil kann deshalb auch nur der Satz stehen "Über eine eventuelle Schädlichkeit hat das Gericht nicht zu befinden...".

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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18.01.2014 14:58 (zuletzt bearbeitet: 18.01.2014 14:59)
avatar  mobi72
#13
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Aber ich denke genau das werden sie versuchen. Und dann kanns schon sein, dass das Gericht darauf eingeht. Ist doch kein Drama, eher im Gegenteil, der Schuss geht nach hinten los! Hast Du den neuesten Eintrag bei rursus gelesen? Da kann man das Gericht glaube ich mit erschlagen was man dann an hochrangigen Wissenschaftlern ankarren kann um die Ungefährlichkeit des Dampfens zu klären. Umso lachhafter wird dann die Gegenseite. Selbst wenn als ausschlaggebend im Urteil steht: "Kippt weil Dampf eben kein Rauch ist!" Dann wird da bestimmt auch was zu drin stehen was die Gutachter zur Argumentation von BS und Konsorten gesagt haben. Und das kann nur gut für uns sein!! Weil dann kann man die Presse darauf jagen, dass sie ungefährlich ist unsere Dampfe. Und die Presse wird sich eh mit dem Prozess beschäftigen.


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23.02.2014 23:35
avatar  MRath
#14
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Dienstag, 25.02.2014 geht's los

Gerichtsvorschau

Das wird eine ekelhaft spannende Woche

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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24.02.2014 22:08
#15
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Visier runter und durch!

Danach dürfte etwas mehr Rechtssicherheit bestehen. So oder so.

I like Originals ... no bullshit.

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25.02.2014 10:48 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 10:48)
avatar  mobi72
#16
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Zitat von Nighthawk im Beitrag #15
Visier runter und durch!

Danach dürfte etwas mehr Rechtssicherheit bestehen. So oder so.



Ich glaub auch, dass das Ganze für uns nur gut sein kann. Ich meine schlimmer kann es kaum werden - mehr als verbieten können sie das Dampfen in Gastwirtschaften können sie ja eh nicht. Würde also nix ändern.

Aber es kann eine geniale Chance für positive Öffentlichkeit sein. Nicht nur wenn der Gastwirt gewinnt. Sondern auch wenn es einfach nur in die Zeitungen käme, dass praktisch keine Belastung durch Passivdampf besteht. Und darum wird es wohl auch gehen müssen in einer Gerichtsverhandlung. Und dafür haben wir einfach die besseren Studien.

Mal schaun was wird!


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25.02.2014 11:15 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 11:16)
#17
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Ich persönlich verzichte auf das Recht, in Nichtraucherschutz-Zonen dampfen zu dürfen (zur Not kann ich unauffällig trotzdem dampfen).
Warum....sieht man an der EU-TRL:
Die verlangen von den Herstellern "Emissionswerte"...und die müssen natürlich immer gleich sein...konstant....
Der Staat hat die Pflicht, Dritte zu schützen...und das werden die mit aller Macht durchsetzen.
Das beschert uns die tollen "Standard-Modelle" der Tabakindustrie für immer und ewig...und sonstige strengste Anforderungen:
----> Standardverdampfer und Standard-Liquids

Die haben sogar schon bei den Tabakzigaretten gelogen, was die Schädigungen Dritter angeht (und sie kamen damit durch!).
Hier haben wir keine Chance.
Sie können uns per Gesetz verbieten, WO wir "rauchen" (und "rauchen" muss man hier mit "inhalativem Nikotinkonsum" gleichsetzen...NICHT mit dem fehlenden Verbrennungsrauch).
Aber sie können uns nicht verbieten, WAS wir "rauchen" ("inhalativer Nikotinkonsum"...und es geht die nix an, mit was wir unser Nikotin konsumieren: Mit Rauch oder mit Dampf! Es geht die auch nix an, ob wir ohne Nikotin dampfen).

Die ganze NRS-Sache beim Thema "E-Zigarette" ist eine Falle...auch ich bin drauf reingefallen.
Pöla hat das "Passivrauchen" recht früh in die Hetzkampagne mit einbezogen (ihr "heroischer" Selbstversuch mit zwei E-Rauchern im Raum und ihre "Atemwegsreizung").
Nicht alles, was Recht und Gesetz ist heutzutage, ist hilfreich für uns, wenn man sich darauf stützt.
Im Gegenteil.....es wird uns die Vielfalt kosten....

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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25.02.2014 11:23 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 11:24)
avatar  mobi72
#18
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Das mit der möglichen Falle NRS und Standard-Modelle wegen Emissionswerten hatte ich so noch gar nicht zu Ende gedacht. Mist - da könntest Du recht mit haben, dass es genau deswegen ein Eigentor werden könnte.


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25.02.2014 11:25
avatar  MRath
#19
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Ich hoffe der Anwalt wird denen die Studien um die Ohren hauen

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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25.02.2014 11:27
avatar  mobi72
#20
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Zitat von MRath im Beitrag #19
Ich hoffe der Anwalt wird denen die Studien um die Ohren hauen



Aber irgendwie hat Meg schon recht: Das könnte ein Problem werden wegen der Emission. Die muss dann ja einem Standard entsprechen = Standardverdampfer, etc.


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25.02.2014 11:27
avatar  MRath
#21
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Standartemissionswerte gibt's doch beim Auto auch. Werden mechanisch getestet, aber in im Verkehr sind sie nie konstant. Kann ja auch nicht oder seh ich das falsch? Anders wird's mit der Dampfe auch nicht funzen. Jeder hat ein anderes Dampfverhalten, wie jeder ein anderes Fahrverhalten hat

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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25.02.2014 11:29
avatar  mobi72
#22
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Das ist uns klar - die werden aber genau deshalb möglicherweise wieder ein Argument draus machen, dass wir nur noch Schrottverdampfer bekommen. Je länger ich drüber nachdenke umso mehr sehe ich genau die Gefahr die Meg anspricht.


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25.02.2014 11:44
#23
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Moderatorin

Also mir ist das im Prinzip auch wurscht, ob der Wirt gewinnt oder nicht. Wie Meg schon sagt, wir sind in der glücklichen Lage trotzdem überall dampfen zu können, wenn wir es unbedingt wollen.

Mein Mann z.B. dampft überhaupt nur aus dem Grund, weil er sich nicht vom NRSchG bevormunden lassen will. Da er aber nicht ständig jedes Lokal meiden kann aus Wut und Trotz, greift er halt zur Dampfe und dampft verhalten, genau so wie ich. Mit der Kippe wäre das nicht durchführbar (Nebenstromrauch und eindeutiger Gestank).

Ich habe das Gefühl, dass genau aus diesen Gründen der Wirt wohl auch verlieren wird.

25.02.2014 12:02 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 12:06)
#24
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Hier mal das BMELV:
"Das BMELV begrüßt grundsätzlich die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Tabakproduktrichtlinie zu überarbeiten. Es ist der Ansicht, dass es eine zentrale Aufgabe des Verbraucherschutzes bei Tabakerzeugnissen sein muss, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, die durch Tabakkonsum verursacht werden können.
Ziel muss dabei sein,
-den Einstieg in das Rauchen zu verhindern,
-den Ausstieg aus dem Rauchen zu fördern
-und Nichtraucher vor Passivrauchen zu bewahren.
Ein besonderes Augenmerk muss daher auf der Prävention, und hier insbesondere bei Jugendlichen liegen. http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standarda...richtlinie.html

Die wahren Ziele haben es in sich:
"Einstieg in das Rauchen verhindern"...ja nü....wenn die glauben, Jugendliche werden durch mich animiert zum "rauchen", wenn sie mich in der Kneipe sehen...geh ich eben vor die Türe.
Vor der Kneipentüre is man eh auffälliger..und Kinder und Jugendliche guggen noch mehr "Mama? Warum stehn die alle da draussen? Oh...die machen was Böses?"..das aber nur nebenbei. )
"Ausstieg" aus dem Rauchen...ich denke nicht daran, mein "Rauchverhalten mit Dampf" aufzuhören..is mein Bier, mit was ich mein Nikotin inhaliere.
"Nichtraucher vor Passivrauchen schützen":
Und wer nicht zufällig ein paar Millionen Euro in der Tasche hat (zum Testen von jedem einzelnen Stoff, den man verdampfen kann...und das sind tausende) und zusätzlich eine Zeitmaschine, mit der man 30/40/50 Jahre in die Zukunft reisen kann, um zu sehen, ob die "Langzeitstudien" zu jedem einzelnen Stoff auch wirklich wirklich wirklich eine Unbedenklichkeit vorliegt für Dritte (und eine Schädigung kann auch schon ein Hüsterchen sein...alles Auslegungssache)....sollte auch nicht mehr auf sein Recht pochen, in NRS-Zonen dampfen zu dürfen (hauptsache, wir kriegen überhaupt noch was Anständiges).

Auf den weiteren Seiten vom BMELV kann man sich anguggen, was sich jemand reinziehen DARF...wenn er weiter "rauchen" möchte (wenn er WILL):
http://service.ble.de/tabakerzeugnisse/i...53&site_key=153

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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25.02.2014 14:31
#25
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Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #17
Der Staat hat die Pflicht, Dritte zu schützen...und das werden die mit aller Macht durchsetzen.
...
Die haben sogar schon bei den Tabakzigaretten gelogen, was die Schädigungen Dritter angeht (und sie kamen damit durch!).

@Qualmwichtel
Nun haben wir aber einen richterlichen Entscheid, dass Dampfen Dritte nicht schädigt.
Besser hätte es doch kaum ausgehen können.


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