Deutsche Übersetzung der Tabakproduktrichtlinie und Tagesordnung für Mittwoch

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21.02.2014 09:10 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 09:13)
#1
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Tabakproduktrichtlinie: http://www.europarl.europa.eu/sides/getD...+PDF+V0%2F%2FDE
Tagesordnung: http://www.europarl.europa.eu/sed/doc/ne...ry%20(2)_en.pdf

Offensichtlich soll die TPD mit 17 anderen Beschlüssen in nur einer halben Stunde durchgewunken werden.


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21.02.2014 09:14
avatar  XBabsX
#2
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Ich habe nichts anderes erwartet...........


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21.02.2014 09:25
avatar  Roady
#3
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Ich bin auch der Meinung, dass das schon alles klar ist. Das, was da noch veranstaltet wird, ist nur noch Entertainment für das blöde Volk.
Wir werden rasiert, damit die Steuern wieder fliessen... mit mir aber nicht, 100% nicht.

USA have: Donald Trump, Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash
We have: Angie Merkel, No Hope, No Wonder, No Cash

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21.02.2014 09:25
avatar  mobi72
#4
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Dann wars das wohl erstmal mit dem Split-Vote


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21.02.2014 09:31
#5
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Schließe mich @XBabsX und @Roady an: Das war nicht ernsthaft anders zu erwarten.
Die prügeln das durch ohne Rücksicht auf Verluste.
Ist das Abstimmungsverhalten der einzelnen Volksverräter ääähhhh -Vertreter eigentlich öffentlich und damit nachvollziehbar?

Viele Grüße
Dirk


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21.02.2014 09:32
#6
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Zitat von mobi72 im Beitrag #4
Dann wars das wohl erstmal mit dem Split-Vote

Nicht zwingend. Ob sie versuchen 18 oder 19 Abstimmungen in eine halbe Stunde zu quetschen, sollte keinen so großen Unterschied machen. Ich gebe meine letzten Reste von Optimismus noch nicht auf. Schreiben, schreiben, schreiben!


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21.02.2014 09:46
avatar  narux
#7
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immer cool bleiben


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21.02.2014 09:48
avatar  77501
#8
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Grüße Alex


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21.02.2014 09:55 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 09:56)
#9
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118 Seiten zur Tabakpriduktrichtlinie sind wirklich viele Seiten.
Was die Linda da für ein Text zusammengeschustert hat, scheint ihr echt Freude zu machen.
Ich hab aber keine lust die 118 Seiten zu lesen, und warscheinlich auch andere genausowenig.

Würde lieber einen Zusammengefassten Bericht lesen, der die Punkte für das Dampfen beinhaltet, denn was da alles geschrieben steht (ich hab den Text überfogen)
ist wirklich Erbsenzählen, dort wird ja jeder Furz bis ins kleinste Detail aufgelistet, was eigentlich keinen Normalbürger intetressiert.

Was genau wird auf uns zukommen, wenn die Holzköpfe eine halbe Stunde Zeit haben um über 118 Seiten Text abzustimmen?

Das beste wäre doch, sie lassen alles so wie es ist und gut.
Ohne Diskussion, ohne wenn und aber.

Das Leben könnte doch so einfach sein...

SMOKING IS DEAD - VAPING IS THE FUTURE

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21.02.2014 10:17 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 10:17)
avatar  zwinkl
#10
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Zitat von Smokesteam im Beitrag #9
118 Seiten zur Tabakpriduktrichtlinie sind wirklich viele Seiten.
Was die Linda da für ein Text zusammengeschustert hat, scheint ihr echt Freude zu machen.
Ich hab aber keine lust die 118 Seiten zu lesen, und wahrscheinlich auch andere genausowenig.


und ich denke, daß das eben ihr kalkül ist...118 seten, eben damit das niemand genau durchliest.
Manchmal habe ich echt visionen von 1000en von dampfern mit mistgabeln fuchtelnd, die das EU-gebäude stürmen und die bande da rausholen...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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21.02.2014 10:31
#11
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Moderatorin

Das was uns betrifft (inkl. Maulkorberlass) fängt bei Seite 89 an!!!
Lest einfach mal das durch…..

21.02.2014 10:58
#12
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Zitat von Smokesteam im Beitrag #9
Würde lieber einen Zusammengefassten Bericht lesen, der die Punkte für das Dampfen beinhaltet, denn was da alles geschrieben steht (ich hab den Text überfogen)
ist wirklich Erbsenzählen, dort wird ja jeder Furz bis ins kleinste Detail aufgelistet, was eigentlich keinen Normalbürger intetressiert.


@Smokesteam, das hat Rursus im Januar schon mal anhand der englischen Version zusammengefasst: http://blog.rursus.de/2014/01/endzeitsti...-aus-dem-frust/


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21.02.2014 10:59
avatar  zwinkl
#13
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Ich mags garnicht mehr durchlesen...einmal reicht mir schon. Habe alles mir mögliche bereits geleistet, sammel weiter petitionsunterschriften und warte erstmal ab,
bis was schriftliches vorliegt. Dannach gehts eben weiter....mit klagen hoch bis zum EuGH rechne ich jetzt mittlerweile sicher !

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
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21.02.2014 11:00
#14
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Schon der 1. Punkt geht nicht:

Zitat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie dieser Richtlinie und allen anderen einschlägigen Rechtsvorschriften
der Union genügen



Die sind scho lang in Verkehr.

Zitat
Bei elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die am ...*bereits in Verkehr sind, muss die Meldung innerhalb von sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Bei jeder wesentlichen Änderung des
Erzeugnisses muss eine neue Meldung erfolg



Was für ein Schwachfug! Da müssen die China Selbstimporteure und die Modder bald was tun:

Zitat
.
den Namen und die Kontaktangaben des Herstellers, einer verantwortlichen juristischen oder natürlichen Person in der Union und gegebenenfalls des Importeurs, der das Erzeugnis in die Union einführt



Zitat
toxikologische Daten bezüglich der Inhaltsstoffe und Emissionen des Erzeugnisses, einschließlich bei Erhitzen, insbesondere unter Bezugnahme auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher bei Inhalieren und unter Berücksichtigung u.a. aller etwaigen suchterzeugenden Wirkungen


Schön, jeder Hersteller muss also sein Produkt in Studie geben?

Zitat
Die Mitgliedstaaten können bei den Herstellern und Importeuren von Tabakerzeugnissen für die Entgegennahme, Speicherung, Handhabung und Analyse der Informationen, die ihnen vorgelegt werden, angemessene Gebühren erhebe


Bah. Die Kosten für das ganze Prozedere werden einige Hersteller nicht tragen fürchte ich.

Zitat
einen der folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweise tragen:"Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht


Lügen wird auch noch verlangt.

Der Maulkorberlaß betrifft nur das kommerzielle und keine Forenbeiträge/ähnliches solange keine Werbung betrieben wird wenn ich das richtig sehe? 10ml Nachfüllflaschen ist nat. ein Witz wie auch die meisten "Bestimmungen" nach meiner Ansicht reichlich überzogen sind. Pfui EU, Pfui Herr Gr.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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21.02.2014 11:01
avatar  Roady
#15
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Die freie Meinungsäusserung kann die Mäc wohl nicht verbieten. Wer will mir vorschreiben, mit wem ich über was spreche.

Gott wusste schon, warum er die Engländer auf eine Insel verbannte... wenn nur nicht einer Boote erfunden hätte.

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21.02.2014 11:31
avatar  channi
#16
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Admini

Thema wird in den öffentlichen Bereich verschoben


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





Facebook:
Aktionen auf Facebook und Dampfertreff bewerten
Termine, Stammtische und Messen
Channi auf Facebook



Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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21.02.2014 11:53
avatar  mericon
#17
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Ich bin entsetzt. Das liest sich schlimmer wie der entwurf auf englisch. Hier mal ein paar punkte die mir beim überfliegen aufgefallen sind (nur die schlimmsten):

Zitat

AM\1020436DE.doc 90/118 PE515.932v0100
DE
In Vielfalt geeint
DE
(
2)
Die Hersteller und Importeure von elektronischen Zi
garetten und
Nachfüllbehältern melden den zuständigen Behörden d
er Mitgliedstaaten jegliche
derartige Erzeugnisse, die sie in Verkehr zu bringe
n beabsichtigen. Die Meldung
muss in elektronischer Form sechs Monate vor dem be
absichtigten
Inverkehrbringen erfolgen. Bei elektronischen Zigar
etten und Nachfüllbehältern,
die am ...
*
bereits in Verkehr sind, muss die Meldung innerhal
b von sechs
Monaten ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Bei jeder wes
entlichen Änderung des
Erzeugnisses muss eine neue Meldung erfolgen.
Je nachdem, ob es sich bei dem Erzeugnis um eine el
ektronische Zigarette oder
einen Nachfüllbehälter handelt, muss die Meldung di
e folgenden Angaben
enthalten:
a.
den Namen und die Kontaktangaben des Herstellers, e
iner verantwortlichen
juristischen oder natürlichen Person in der Union u
nd gegebenenfalls des
Importeurs, der das Erzeugnis in die Union einführt
;
b.
eine Liste aller Inhaltsstoffe, die in dem Erzeugni
s enthalten sind, und aller
Emissionen, die durch den Gebrauch des Erzeugnisses
verursacht werden,
nach Markennamen und Art, einschließlich der jeweil
igen Mengen;


Sehr schön... der Markt wird m "still gelegt" .

Zitat


f)
die elektronischen Zigaretten Nikotindosen auf eine
m gleichmäßigen Niveau
unter normalen Gebrauchsbedingungen abgeben;



Theoretisch möglich ist es ja aber Praktisch hat es keinerlei nutzen da es keinerlei "Dosierung" benötigt als genussmittel.

Zitat

g)
die elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter
kinder- und
manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher
sind und über einen
Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfü
gen.



Sind Pyros bruchsicher? Sind Feuerzeuge Bruchsicher? Nein diese dinge sind aus Papier und Plastik und darüber hinaus weit gefährlicher.

Zitat

(4)
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass
a)
die Packungen mit elektronischen Zigaretten und Nac
hfüllbehältern einen
Beipackzettel mit Informationen zu Folgendem enthal
ten:
i) Gebrauchs- und Aufbewahrungsanweisungen für das
Produkt,
einschließlich eines Hinweises, dass das Erzeugnis
nicht für den
Gebrauch durch Jugendliche und Nichtraucher empfohl
en wird;
ii) Gegenanzeigen;
iii) Warnungen für spezielle Risikogruppen;
iv) mögliche schädliche Auswirkungen;
v) Suchtpotenzial und Toxizität; und
vi) Kontaktangaben des Herstellers oder Importeurs
und einer juristischen
oder natürlichen Kontaktperson in der Union



Ja bitte bitte setzt das um aber da es in der TPR2 stehen soll, sollte die auch für Pyros gelten.

Und hier direkt der nächste:

Zitat

AM\1020436DE.doc 94/118 PE515.932v0100
DE
In Vielfalt geeint
DE
b)
die Packungen und Außenverpackung von elektronische
n Zigaretten und
Nachfüllbehältern
i.
eine Liste sämtlicher Inhaltsstoffe des Erzeugnisse
s in absteigender
Rangfolge ihres Gewichts enthalten wie auch die Ang
abe des
Nikotingehalts des Erzeugnisses und dear -abgabe pro
Dosis, die
Nummer der Herstellungscharge und die Empfehlung, d
ass das
Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern gelangen d
arf;



Vollkommen okay aber da die ecig in der TPR2 Reguliert werden soll bin ich dafür das auch dies für pyros gelten solle (Dann verliert man wenigstens die Packungen nicht mehr wenn die so groß wie ein DIN A4 blatt werden.)


So und das sind nur auszüge die ich überflogen habe danach musste ich ganz dringend das Dokument schließen sonst hätte ch morgen einen Krankenschein.
Das ist echt die höhe was die hier mit unserem leben machen. Eine bessere Alternative wird uns hier genommen und die Pyro darf (fast) so leben wie bisher. Welchen Raucher jucken die bilder auf den Packungen? Welchen raucher juckt es wenn ihm ein paar aromen aus den pyros genommen werden?
Mich hätte das damals nicht gestört, aber die Ecig lebt von ihrer vielfalt.

Ich werde mich heute nochmal hinsetzten und gezielt diese bürokraten anschreiben und würde mich freuen wenn andere denen das auch wichtig ist das auch tuen.

gruß

mericon


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21.02.2014 12:04 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 12:05)
#18
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Moderatorin

Ob da Innokin, Kanger, Joyetech, Dekang etc. mitmachen?

21.02.2014 12:16 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 12:16)
avatar  ( gelöscht )
#19
avatar
( gelöscht )

Zitat
(4)
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass
a)
die Packungen mit elektronischen Zigaretten und Nac
hfüllbehältern einen
Beipackzettel mit Informationen zu Folgendem enthal
ten:
i) Gebrauchs- und Aufbewahrungsanweisungen für das
Produkt,
einschließlich eines Hinweises, dass das Erzeugnis
nicht für den
Gebrauch durch Jugendliche und Nichtraucher empfohl
en wird;
ii) Gegenanzeigen;
iii) Warnungen für spezielle Risikogruppen;
iv) mögliche schädliche Auswirkungen;
v) Suchtpotenzial und Toxizität; und
vi) Kontaktangaben des Herstellers oder Importeurs
und einer juristischen
oder natürlichen Kontaktperson in der Union



Ja bitte bitte setzt das um aber da es in der TPR2 stehen soll, sollte die auch für Pyros gelten.

Und hier direkt der nächste:

Zitat
AM\1020436DE.doc 94/118 PE515.932v0100
DE
In Vielfalt geeint
DE
b)
die Packungen und Außenverpackung von elektronische
n Zigaretten und
Nachfüllbehältern
i.
eine Liste sämtlicher Inhaltsstoffe des Erzeugnisse
s in absteigender
Rangfolge ihres Gewichts enthalten wie auch die Ang
abe des
Nikotingehalts des Erzeugnisses und dear -abgabe pro
Dosis, die
Nummer der Herstellungscharge und die Empfehlung, d
ass das
Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern gelangen d
arf;


Das ist einfach zum k...... . Für mich liest sich das exact so wie die Bestimmungen für ein verschreibungspflichtiges MEDIKAMENT - sieht aus wie abgeschrieben davon. Die Hersteller von MEDIKAMENTEN nehmen übrigens genau dieses umfangreiche Prozedere in ihre Argumentation mit auf, wenn sie befragt werden zu den hohen Preisen ihrer Produkte.
Eine Packung Zigaretten aus dem Automaten würde einen "Beipackzettel" in Tefefonbuchstärke einer dt. Großstadt erforderlich machen......... . Ich fordere - auch wenn es blödsinnig klingt ( und auch ist ), dass die Zigarette identisch reguliert wird !

LG


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21.02.2014 12:44 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 12:45)
#20
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So idiotisch klingt und ist deine Meinung nicht Dreitagebart. Du kannst nicht das ältere, gefährlichere Produkt Besserstellen wie ein neues Folgeprodukt. Das verstößt nach meiner Ansicht auch gegen Regeln des Wettbewerbs auf dem freien Markt!

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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21.02.2014 13:03
#21
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Bulliveteran

...zum Glück rauche ich keine e-zigaretten mit Tabakprodukten...



...Alter die haben ja gar keine Ahnung von dem was die tun, die würden morgen auch als Herzchirurg anfangen, wenn die Kohle stimmt...

Gruss Ralf

Der mit den Hühnern zu Bett geht...
.


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21.02.2014 13:07 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 13:08)
#22
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Zitat von badboyjoey im Beitrag #21

...Alter die haben ja gar keine Ahnung von dem was die tun,


Die wissen ganz genau, was sie tun (das steht mittlerweilen fest)

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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21.02.2014 13:13
#23
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Bulliveteran

....dann machen die nur so.....

Gruss Ralf

Der mit den Hühnern zu Bett geht...
.


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21.02.2014 13:16
#24
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Bulliveteran

...ich wollte dieses Kartell schon vor 12 Jahren nicht und heute erst recht nicht.

Gruss Ralf

Der mit den Hühnern zu Bett geht...
.


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21.02.2014 14:34
avatar  channi
#25
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Admini

Bitte mal hier lesen ein weiterer Weg für uns


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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