Der am 26.2.14 angenommene TPD Text

01.03.2014 09:47
#1 Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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Moderatorin

Von hier
http://www.europarl.europa.eu/sides/getD...+DOC+XML+V0//DE

Dokument Text Teil 3 beinhaltet die TPD



Ab Seite 207 alles über die Richtlinien für die Dampfe (mit SuFu erstmal)

01.03.2014 12:16
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#2 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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wobiwilli ( gelöscht )

(37) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten , dass elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den wesentlichen Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen.

Hier stellt sich schon mal die Frage, ob ein Akkuträger für sich schon eine elektronische Zigarette ist. Nicht alles mit einem 510er Anschluss muss eine elektronische Zigarette sein.


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04.03.2014 10:26
avatar  Arnroc
#3 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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Ich fordere hier vehement ein Verbot von Wasserkochern! Diese sind geeingnet nikotinhaltige Flüssigkeiten zu verdampfen und haben einen Tankinhalt von deutlich über 2 ml!


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06.03.2014 21:27
#4 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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irgendwie finde ich dort den Passus das Geräte die zum Verdampfen von Nikotinhaltigen Flüssigkeiten geeignet sind nicht ?

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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06.03.2014 21:32
#5 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
...
21a.
"elektronische Zigarette" ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen
Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil
dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes
ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte
oder mittels eines Nachfüllbehälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit
Einwegkartuschen nachgeladen werden;


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06.03.2014 21:33
#6 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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aha also alles was kein Mündstück hat zB Nasenadapter..fällt nicht darunter

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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06.03.2014 21:48
#7 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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also unter 21 finde ich nur Pflanzliche Erzeugnisse ?

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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06.03.2014 23:56
avatar  Arnroc
#8 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #5
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
...
21a.
"elektronische Zigarette" ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen
Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil
dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes
ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte
oder mittels eines Nachfüllbehälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit
Einwegkartuschen nachgeladen werden;



Jape .. trifft auf Wasserkocher und Kochtöpfe zu .. ein Mundstück kann ich da sicher irgendwo anklemmen. Also: verbieten! Teufelszeug!


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07.03.2014 00:58
avatar  Baba
#9 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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eheim pumpe, tauchsieder, blecheimer,deckel und ein paar meter schlauch... fertig ist die großdampfe... alles verbieten!

MfG
Baba


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07.03.2014 06:33
#10 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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Zitat von segler66 im Beitrag #7
also unter 21 finde ich nur Pflanzliche Erzeugnisse ?


Das ist Artikel 21.

Ich hatte allerdings versehentlich aus der Abstimmungsversion der TPD zitiert. Hier die Version aus der nach der Abstimmung veröffentlichten Version:

Zitat
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
...
16. "elektronische Zigarette" ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüllbehälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden;



Das ist Artikel 2, Absatz 16 auf Seite 240.


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08.05.2015 12:41
avatar  Polytox
#11 RE: Der am 26.2.14 angenommene TPD Text
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Zitat
Die Mitgliedstaaten überwachen die Entwicklung des Markts für elektronische Zigaretten und für Nachfüllbehälter, einschließlich etwaiger Hinweise, dass ihre Verwendung unter Jugendlichen oder Nichtrauchern als Einstieg in die Nikotinabhängigkeit und letztlich in den herkömmlichen Tabakkonsum dient.



Ich habe dermaßen die Nase voll von diesem EU-Mist.
Alleine diese Formulierung zeigt wieder, dass keiner, der das abgesegnet hat, nur ansatzweiße eine Ahnung hat.

2ml Tank Höchstgrenze..gute Nacht..da kann ich eigentlich direkt bei meinen Tröpflern bleiben..die fassen vollgesogen nämlich gerne auch 3ml.
Schön zu sehen sein wird, dass Deutschland sicherlich nicht die Mindeststandards setzen wird, sondern wieder herrausragen muss !
Aber mitverdienen möchten sie dann schon gerne :).

Es ist zum Brechen wie sich unsere Regierung aus der EU alles zusammenpickt, was sie möchte.

Regierung:"VDS muss sein..EU-Recht. Tut uns leid."
EUGh:"VDS böse..VDS nichts rechtskonform"
Regierung:"Hmm..We don't care..wollen es trotzdem"


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