Fasttech Fanclub2!

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25.05.2015 22:59
#13501 RE: Fasttech Fanclub2!
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Moderator a.D.

Hatte von der Überwachungsbegörde auch schon Post. Nach längerer Recherche im Netz habe ich der Vernichtung zugestimmt. Für das Inverkehrbringen ist es unerheblich ob du es zum persönlichen Gebrauch oder als Händler einführst.

Einfuhr nur mit Komformitätsbescheinigung, Bedienugnsanleitung in deutscher Sprache und Herstellerkennzeichnung.

Zurückschicken bedeutet Wiederausfuhr unter Aufsicht der Behörde: "Dann bringen Sie mal Verpackungsmaterial mit"

Da der Wert der Sendung bei etwa 25 € lag, wäre die Rücksendung wohl teurer geworden.


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25.05.2015 23:15
#13502 RE: Fasttech Fanclub2!
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Was versucht werden könnte ist eine Verifizierung durch den "Inverkehrbringer".
Wird ich versuchen falls die mal einen meiner Mech. Clone einkassieren wollen. Die muss ich ja sowieso meist noch mit entsprechenden Entgasungslöchern "updaten."
Eine entsprechende Bedienungsanleitung CE konform kann ich denen auch noch schreiben (Arbeite als techn. Redakteur).

Gruß Grandpa Hemah


Entwickle dich weiter, aber gib dir auch Zeit dafür.
Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

Und ich dampfe immer noch zwischen 15und 20Watt


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25.05.2015 23:21
#13503 RE: Fasttech Fanclub2!
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Als Besteller in der EU von ausserhalb (z.B. China) ist man selbst der Inverkehrbringer. Soweit ich weis. Denn durch den Besteller wird das Produkt in die EU eingeführt.
Unerheblich, ob privat oder geschäftlich wird das Produkt in der EU benützt. Eine Eigenverantwortlichkeit sieht der Staat (bzw. EU) nicht vor.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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25.05.2015 23:34
#13504 RE: Fasttech Fanclub2!
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Genau und da ich mit den entsprechenden Richtlinien vertraut bin, kann ich auch das Produkt mit einer CE Kennzeichnung versehen. Zumal es erst mal durch meine Werkstatt mit den entsprechenden Sichertheitfeatchers versehen wird. Nach dem Update der "Produktionsrohlinge" welche ja erst für den Asiatischen Markt produziert worden sind und dann bei mir für den Europäischen Markt ausgerüstet worden sind, kann ich gerne eine entsprechende Risikoanalyse erstellen und eine entsprechende Bedienungsanleitung. Im Zuge dessen weise ich dem Produkt "das CE" zu.
Da bin ich recht gespannt was die dazu sagen. Ich mache das täglich für elektrische Maschinen, die entsprechenden Normen etc. sind bekannt und können dem entsprechend benannt werden. Und selbst wenn die Muster die ich bestellt habe an einem Punkt nicht durch die Prüfung kommen, werde ich das Projekt des Imports von x Stück halt fallen lassen und die Muster als durchgefallen (mit Protokoll) in meinem Musterlager (Dampferständer) verwahren. .

Gruß Grandpa Hemah


Entwickle dich weiter, aber gib dir auch Zeit dafür.
Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

Und ich dampfe immer noch zwischen 15und 20Watt


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25.05.2015 23:37
#13505 RE: Fasttech Fanclub2!
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In dem Musterlager werden Sie dann einer 10 Jahresprüfung auf Dauergebrauchsfähigkeit unterzogen.

Gruß Grandpa Hemah


Entwickle dich weiter, aber gib dir auch Zeit dafür.
Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

Und ich dampfe immer noch zwischen 15und 20Watt


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25.05.2015 23:43
#13506 RE: Fasttech Fanclub2!
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Moderator a.D.

Falls du noch Testpersonen brauchst - sag Bescheid


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26.05.2015 00:07
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#13507 RE: Fasttech Fanclub2!
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LG Shagy


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26.05.2015 00:16
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#13508 RE: Fasttech Fanclub2!
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Zum "Inverkehrbringen"

habe ich da was nicht mitbekommen oder hätte ich den ganzen Fred aus dem Nachbarforum lesen sollen? Laut Rechtsanwalt gibt es einen Unterschied zwischen orivater und gewerblicher Inverkehrbringung.

http://www.e-rauchen-forum.de/thread-28784.html


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26.05.2015 10:54
#13509 RE: Fasttech Fanclub2!
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Zitat von funkyruebe im Beitrag #13508
Zum "Inverkehrbringen"

habe ich da was nicht mitbekommen oder hätte ich den ganzen Fred aus dem Nachbarforum lesen sollen? Laut Rechtsanwalt gibt es einen Unterschied zwischen orivater und gewerblicher Inverkehrbringung.

http://www.e-rauchen-forum.de/thread-28784.html


Der Fred stammt von 2011-Mitte 2012 und hatte als Rechtsgrundlage das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz das jedoch zum 1.12.2011 außer Kraft getreten ist

RECHTSLAGE bis 1.12.2011 - Privatimport beim deutschen Zoll
Die Anwendung der EG 765/2008 Verordnung und auch des Geräte-und Produktsicherheitsgesetzes setzt nicht voraus, dass das betr. Produkt auch nach Import im Inland weiter veräußert und in Verkehr gebracht werden soll. Die "Vermarktung" besteht vielmehr schon darin, dass das Produkt im EU-Raum aus einem Drittland eingeführt wurde. In § 2 Abs. 1 * des Geräte-und Produktsicherheitsgesetzes ist bereits bestimmt, dass auch Verbraucherprodukte als Produkte im Sinne dieses Gesetzes anzusehen sind. In § 2 Abs. 12 ** ist "Einführer" derjenige, der ein Produkt aus einem Drittland in den EU-Raum einführt oder dies veranlasst - mehr nicht! Diese gesetzliche Regelung, die mehrere EU-Richtlinien umsetzt und sinngemäß auch mit der Verordnung 765/2008 übereinstimmt, ist daher in ihrem Anwendungsbereich nicht zu eng auszulegen.

* = § 2 Begriffsbestimmungen (1) Produkte sind 2. Verbraucherprodukte.

** = § 2 Begriffsbestimmungen (12) Einführer ist jede im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder dieses veranlasst.


Seit 01.11.2011 gilt das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

§ 2 Begriffsbestimmungen

8. ist Einführer jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche Person oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Staat, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, in den Verkehr bringt.

26. sind Verbraucherprodukte neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind; als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

'Schlupfloch Einzelteile? Nix da! Ist auch in der Verordnung erfasst!

27. sind Produkte verwendungsfertig, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden können, ohne dass weitere Teile eingefügt zu werden brauchen; verwendungsfertig sind Produkte auch, wenn

a) alle Teile, aus denen sie zusammengesetzt werden sollen, zusammen von einer Person in den Verkehr gebracht werden,

b) sie nur noch aufgestellt oder angeschlossen zu werden brauchen oder

c) sie ohne die Teile in den Verkehr gebracht werden, die üblicherweise gesondert beschafft und bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eingefügt werden.

Bastelteile Hobby Dampflok etc. ???

5. ist bestimmungsgemäße Verwendung

a) die Verwendung, für die ein Produkt nach den Angaben derjenigen Person, die es in den Verkehr bringt, vorgesehen ist
oder

b) die übliche Verwendung, die sich aus der Bauart und Ausführung des Produkts ergibt,

ABER (!)

28. ist vorhersehbare Verwendung die Verwendung eines Produkts in einer Weise, die von derjenigen Person, die es in den Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist.

Zum Thema VV/WV Mods ...


Was ist unter „in Verkehr bringen“ im Sinne des ElektroG zu verstehen?

Der Begriff „in Verkehr bringen“ im ElektroG (unter anderem in §§ 3, 5, 6, 23 ElektroG) meint die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte (Zwischenhändler oder Endnutzer) mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung (§ 3 Abs. 14 ElektroG).

Nicht in Verkehr gebracht ist ein Gerät dagegen, wenn es einem Dritten zur weiteren Verarbeitung überlassen wird (z.B. zur Montage, Verarbeitung, Verpackung), wenn es sich noch im Lager des Herstellers befindet oder wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert und ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In letzterem Fall ist der Dritte der Hersteller.

Importiert ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ein Gerät, so ist es dann in Verkehr gebracht, wenn der Importeur das Gerät seinem Kunden (Zwischenhändler oder Endnutzer) überlässt, nicht dagegen, solange das Gerät sich im Lager des Importeurs befindet.

Für den Eigenbedarf hergestellte oder importierte Elektro- und Elektronikgeräte gelten im Allgemeinen (und was ist im engeren Sinne?) nicht als in den Verkehr gebracht, soweit die Geräte tatsächlich selbst genutzt (Wie bitte beweißt man dies?) und nicht gewerbsmäßig für den Vertrieb oder die Benutzung bereitgestellt werden sollen.

Ebenso werden gebrauchte Geräte, die repariert und optisch aufgearbeitet werden (=Zurückführung in den Ursprungszustand) nicht erstmalig zur Benutzung bereitgestellt und damit nicht in Verkehr gebracht. Dies gilt jedoch nicht für gebrauchte Geräte, die aus dem Ausland eingeführt werden oder dann, wenn durch die Aufarbeitung des gebrauchten Gerätes eine neues Gerät entsteht.

Wann ein Gerät in Verkehr gebracht .... ist, ist gesondert je Gerät zu beurteilen.

Mein FAZIT: Rabenschwarz!!! Zwischenzeitlich noch reine Glücksache! Nach Einführung der TPD2 ist Eigenimport solcher Produkte vermutlich auch bei uns strafbewehrt (siehe Beispiel Umsetzung der TPD2 in Dänemark bis zu 6000,- Euro Strafe)


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26.05.2015 13:31
#13510 RE: Fasttech Fanclub2!
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Schade, wird dann wohl nix mit meinen LED Lampen aus China. Wenn ich mich nicht innerhalb 2 Wochen melde, geht es Automatisch zurück. Kostet mich das dann was oder bekommt FT eine Rechnung?


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26.05.2015 13:42
avatar  ( gelöscht )
#13511 RE: Fasttech Fanclub2!
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( gelöscht )

Zitat von dARKSMOKY im Beitrag #13510
Schade, wird dann wohl nix mit meinen LED Lampen aus China. Wenn ich mich nicht innerhalb 2 Wochen melde, geht es Automatisch zurück. Kostet mich das dann was oder bekommt FT eine Rechnung?



Ich hatte sowas auch bei meiner letzten Bestellung.
Ich habe die Ware einfach wieder zurückschicken lassen, Fasttech hat mir dann das Geld - ca. 3$ für den Rückversand zurückerstattet.


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26.05.2015 17:15
avatar  monas
#13512 RE: Fasttech Fanclub2!
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Zitat von dARKSMOKY im Beitrag #13510
Schade, wird dann wohl nix mit meinen LED Lampen aus China. Wenn ich mich nicht innerhalb 2 Wochen melde, geht es Automatisch zurück. Kostet mich das dann was oder bekommt FT eine Rechnung?




Also ich hatte wegen Led´s noch nie Probleme beim Zoll und ich hab unseren kompletten Haushalt auf Led von FT umgestellt, war eine Sendung mit 30 Lampen.

"Das Schutzsystem der staatlichen Kriminalität ist perfekt" Dieter Hildbrandt Kabarettist (19.11.13 *RIP)

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27.05.2015 10:37
#13513 RE: Fasttech Fanclub2!
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Gestern ist der Osmium angekommen. SUPER! Da sind die Dimitri und der Cherry Bomber Mist dagegen!
https://www.fasttech.com/p/2309500

Mit lieben Grüssen, ein Sohn Mannheims!!
Oder wie wir sagen Monnem.

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27.05.2015 14:52
avatar  enno
#13514 RE: Fasttech Fanclub2!
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Zitat von Ludwig 551 im Beitrag #13513
Gestern ist der Osmium angekommen. SUPER! Da sind die Dimitri und der Cherry Bomber Mist dagegen!
https://www.fasttech.com/p/2309500


@Ludwig 551

Na Dein Lager möchte ich mal sehen


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27.05.2015 18:23 (zuletzt bearbeitet: 27.05.2015 18:29)
avatar  Hansel
#13515 RE: Fasttech Fanclub2!
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zu dem ganzen CE usw,

wie kann es sein das die ganzen Clone und Akkuträger aus China dann ganz normal in DE verkauft werden in Dampfershops oder Online.
Dadurch ist dann da auch keine DE Bedienungsanleitung dabei und kein CE Zeichen. z.B. meine Sigelei Mini, da ist weder CE Zeichen drauf, noch eine DE Anleitung -trotzdem kann man die überall hier kaufen. Bei meinen Evods ist auch kein CE drauf auf dem Akku oder Verdampfer, aber eine deutsche Anleitung.
Kann doch nicht sein das die ganzen 10000 Verkäufer sich strafbar machen oder nur auf gut (Zoll)Glück ihre Shops betreiben, oder?


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27.05.2015 18:37
#13516 RE: Fasttech Fanclub2!
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gehört zwar nicht hier rein,aber an die Sparfüchse hier Sigelei 150W mit expessversand in 4 tagen hier...

Gruss Sigges


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27.05.2015 18:52
#13517 RE: Fasttech Fanclub2!
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Ich alte Petze,wenn ihr da Montags bestellt ist es Donnerstag da ...

Gruss Sigges


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27.05.2015 19:15
avatar  joe-59
#13518 RE: Fasttech Fanclub2!
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Zitat von Ludwig 551 im Beitrag #13513
Gestern ist der Osmium angekommen. SUPER! Da sind die Dimitri und der Cherry Bomber Mist dagegen!
https://www.fasttech.com/p/2309500



Dem kann ich zustimmen

Gruss Joe

"Wer die Wahrheit nicht kennt, hat nichts zu befürchten." ( JvN )

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27.05.2015 19:17
#13519 RE: Fasttech Fanclub2!
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Zitat von dschlawiner im Beitrag #13517
gehört zwar nicht hier rein,aber an die Sparfüchse hier Sigelei 150W mit expessversand in 4 tagen hier...
Ich alte Petze,wenn ihr da Montags bestellt ist es Donnerstag da ...


@dschlawiner

Sorry, ich habe zwar nur italienische Grundkenntnisse, aber was heißt eigentlich: Disponibilità: Non disponibile ...


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27.05.2015 19:19
#13520 RE: Fasttech Fanclub2!
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Zitat von BraveStar im Beitrag #13519
Zitat von dschlawiner im Beitrag #13517
gehört zwar nicht hier rein,aber an die Sparfüchse hier Sigelei 150W mit expessversand in 4 tagen hier...
Ich alte Petze,wenn ihr da Montags bestellt ist es Donnerstag da ...


@dschlawiner

Sorry, ich habe zwar nur italienische Grundkenntnisse, aber was heißt eigentlich: Disponibilità: Non disponibile ...

weis ich doch nicht such in google nach translator...

Gruss Sigges


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27.05.2015 19:24
#13521 RE: Fasttech Fanclub2!
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@dschlawiner - Danke für den 'tollen' Shopping-Tip! Das Teil ist ausverkauft!

Disponibilità: Non disponibile
Verfügbarkeit: Nicht verfügbar


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27.05.2015 19:26
#13522 RE: Fasttech Fanclub2!
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Zitat von dschlawiner im Beitrag #13520
Zitat von BraveStar im Beitrag #13519
Zitat von dschlawiner im Beitrag #13517
gehört zwar nicht hier rein,aber an die Sparfüchse hier Sigelei 150W mit expessversand in 4 tagen hier...
Ich alte Petze,wenn ihr da Montags bestellt ist es Donnerstag da ...


@dschlawiner

Sorry, ich habe zwar nur italienische Grundkenntnisse, aber was heißt eigentlich: Disponibilità: Non disponibile ...

weis ich doch nicht such in google nach translator...

Oder stell oben links auf englisch...


Zitat: „Wir sind für jede Alternative zur Tabakzigarette dankbar. Die E-Zigarette ist um ein Vielfaches harmloser und sollte daher auf keinen Fall verteufelt werden.“
Tobias Rüther von der Tabakambulanz der Uni-Klinik in München.

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27.05.2015 19:26
#13523 RE: Fasttech Fanclub2!
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jo shit so heist,gut das ich noch eine gekriegt habe,vielleicht bekommen die noch welche...

Gruss Sigges


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27.05.2015 19:29
#13524 RE: Fasttech Fanclub2!
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Oh fu.. tut mir leid das ich so ein shitstrom angefacht habe,könnte schwörn vorm posten wars noch verfügbar ...

Gruss Sigges


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27.05.2015 19:34
#13525 RE: Fasttech Fanclub2!
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Warn wohl welche mitleser schneller ...

Gruss Sigges


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