Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden

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02.07.2014 16:14 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2014 16:23)
avatar  channi
#1 Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Admini

E-Zigarette darf nicht mit "gesundheitlich unbedenklich" beworben werden, aber als "zumindest gesundheitlich unbedenklicher als die "richtige Zigarette", denn dies ist in der wissenschaftlichen Welt zumindest geklärt:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fa...nzulaessig-sein


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"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


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02.07.2014 17:04
#2 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Hüter des HwV

Im Grunde ist das auch kein wirklicher Gewinn für uns. Das ist offensichtlich, dass sie unbedenklicher ist, ist aber als Formulierung noch viel zu wenig anschaulich, um wieviel sie unbedenklicher ist.

Hey .. Tür zu, es zieht!

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02.07.2014 17:07
avatar  channi
#3 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Admini

Na ja, eigentlich hätte die Überschrift lauten müssen:
"E-Zigarette darf nicht mit "gesundheitlich unbedenklich" beworben werden"

ich habe es eben umgedereht und daraus ein:
"E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden"

macht doch gleich ein positiveres Gefühl odda


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Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



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02.07.2014 17:28
#4 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Moderatorin

Jetzt wird das auch wieder aufgewärmt (Urteil vom letzten Februar), meine Güte. Mittlerweile wissen es die Händler doch. Gab ja auch dieses Urteil damals
06.02.14: OLG Nürnberg: E-Zigaretten-Werbung stellt keine Irreführung dar

Warum kommen die ausgerechnet jetzt damit wieder um die Ecke...... ich glaube kaum, dass zur Zeit irgend ein Dampfshop mit "gesundheitlich unbedenklich" wirbt.

02.07.2014 17:30
avatar  killer queen ( gelöscht )
#5 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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killer queen ( gelöscht )

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02.07.2014 17:34
#6 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Ach Quark!

Spamwerbung für ein Anwaltportal und alle klicken fleißig drauf weil gesünder unschädlicher und Blah da steht.

I like Originals ... no bullshit.

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02.07.2014 19:02
#7 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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EU ballert nun aber los wie es aussieht wenn man runter scrollt sieht man schon was die so testen
http://ec.europa.eu/consumers/safety/rap...electedTabIdx=1


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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02.07.2014 19:13
avatar  killer queen ( gelöscht )
#8 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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killer queen ( gelöscht )

Ich finde, bei den Liquiden sind die Hersteller selber Schuld. Was drauf steht sollte auch drin sein.


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02.07.2014 19:33
#9 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Zitat von canis queen im Beitrag #5
Es wird nun durch Big-T alles besser http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterne...t-a-977670.html


Vermute ich auch, ähnliche Artikel habe ich vor kurzem auch gelesen. Wenn die "großen Riesen" erst einmal wieder Plus in der Kasse haben, wird vielleicht der Trubel endlich nachlassen.;)

http://www.welt.de/wirtschaft/article122...e-Marlboro.html


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02.07.2014 19:34
#10 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Zitat von canis queen im Beitrag #8
Ich finde, bei den Liquiden sind die Hersteller selber Schuld. Was drauf steht sollte auch drin sein.



War auch mein erster Gedanke . ;)


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02.07.2014 19:39 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2014 19:42)
#11 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Zitat von canis queen im Beitrag #8
Ich finde, bei den Liquiden sind die Hersteller selber Schuld. Was drauf steht sollte auch drin sein.


Joup, wer unsauber arbeitet darf sich nicht wundern wenn er an den Pranger kommt.

Ohne wenn und aber!

Bierpanscher wurden im Mittelalter hingerichtet!

I like Originals ... no bullshit.

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02.07.2014 19:52
avatar  killer queen ( gelöscht )
#12 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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killer queen ( gelöscht )

Ich finde, so etwas ist wieder ein Aufhänger für Pöla und Konsorten. In der jetzigen Zeit wo die Regulierung ansteht, darf so etwas nicht vorkommen.


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02.07.2014 19:56
#13 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Die sollten mal den Inhalt von den Liquids von uns Selbstmischern mit dem Inhalt der Fertig-Liquids (oder noch besser dem Inhalt der Einweg-Kartuschen) vergleichen, da wäre ich ja auf das Analyse-Ergebnis gespannt.
Vor allem wüsste ich dann gerne, wieso die Sticks erlaubt bleiben sollen.


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02.07.2014 20:21
#14 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #13
Die sollten mal den Inhalt von den Liquids von uns Selbstmischern mit dem Inhalt der Fertig-Liquids (oder noch besser dem Inhalt der Einweg-Kartuschen) vergleichen, da wäre ich ja auf das Analyse-Ergebnis gespannt.
Vor allem wüsste ich dann gerne, wieso die Sticks erlaubt bleiben sollen.


Oh böse Welt! Da würden einige Kartuschen-Abfüller die TPR verfluchen.

I like Originals ... no bullshit.

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07.11.2014 20:38
#15 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Das ist doch prima, wenn die großen Tabakproduzenten nun die Elo Ziggies herstellen und vermarkten wird es so gut wie unmöglich die zu verbieten!!!

Gruß Ralf

Geht nicht........gibt es nicht!
Es ist nur eventuell noch nicht die Zeit reif dafür.........!!!
Dumm dampft gut....der Blödelthread!

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07.11.2014 20:53
#16 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Hmm.... Dem Artikel zufolge ist es somit also mal legal, einfach so öffentlich die Wahrheit zu sagen. Deutschland, du machst Fortschritte!


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07.11.2014 21:55
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#17 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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( gelöscht )

Zitat
Gesundheitlich unbedenklicher als die "richtige Zigarette"?



Ich kann mir nicht helfen, aber für mich hört sich das so an:
"Die richtige Zigarette ist gesundheitlich unbedenklich, aber die eZigarette ist gesundheitlich unbedenklicher."


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07.11.2014 22:32
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#18 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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( gelöscht )

Zitat von MarkPhil im Beitrag #13
Die sollten mal den Inhalt von den Liquids von uns Selbstmischern mit dem Inhalt der Fertig-Liquids (oder noch besser dem Inhalt der Einweg-Kartuschen) vergleichen, da wäre ich ja auf das Analyse-Ergebnis gespannt.
Vor allem wüsste ich dann gerne, wieso die Sticks erlaubt bleiben sollen.


Ganz einfach : Wenn die Verlust-Gedulds-Grenze bei den großen globalen BigT-Playern überschritten ist, dann werden die mit ihrer Finanzmacht den Empfängern von Bestech...äh Aufwandsentschädigungen bei der WHO-EU-Verbrecherbande
soviel DAMPF in den Hintern blasen, dass die grün im Gesicht werden und es ihnen zu den Ohren wieder rauskommt.

Ich hab vor längerer Zeit schonmal philosophiert hier -und mir bestimmt keine Freunde gemacht damit - dass wir Dampfer uns unseren " Feind " BigT vielleicht nicht zum Freund, aber evtl. zu einem "Verbündeten in der Not " machen sollten. Geld ist MACHT UND EINFLUSS und wenn BigT eines hat, dann ist das ganz sicher GELD.

" Hey BigT - baut uns anständige Verdampfer und Akkus zu vernünftigen Preisen, die mindestens soviel Dampf raushauen wie ne fette kippe Rauch ".


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07.11.2014 23:50 (zuletzt bearbeitet: 07.11.2014 23:53)
#19 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Warten wir darauf, dann mal sehen ob wir Fortschritte oder Rückschritte erleben. Bundesverwaltungsgericht - 3 Revisionsverfahren gegen E-Zigaretten stehen am 20.11. an..

Zitat
1. Einstufung als Arzneimittel richtig oder nicht. BVerwG 3 C 25.13
2. BVerwG 3 C 26.13 Sie klagen gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Feststellung, dass ihre Produkte keine Arzneimittel oder Medizinprodukte seien.
3. BVerwG 3 C 27.13 In dem Verfahren BVerwG 3 C 27.13 wendet sich die Klägerin - eine Herstellerin von E-Zigaretten und Filterkartuschen mit Liquids - gegen eine Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen aus Dezember 2011. Darin wurde u.a. vor dem Verkauf nikotinhaltiger Liquids gewarnt, weil es sich um Arzneimittel handele, deren Vertrieb ohne arzneimittelrechtliche Zulassung strafbar sei.



Dann wissen wir auch wo wir unsere Liquids und Basen beziehen dürfen und was möglich ist und was nicht, wird ja alles Grundsätzlich entschieden wenn ich das richtig verstehe. Wenn die den Düsseldorfern folgen dann gibts für uns keine Chance mehr. Das Bundesverwaltungsgericht dürfte wohl die maßgebene Instanz Deutschlandweit sein. Sollten sie dem - nach meiner Meinung - gesundem Menschenverstand und den bisherigen Studien folgen und pro E-Zigarette entscheiden- seh ich für die Zukunft erst wieder optimistischer. Wenn nicht - braucht BigT auch keine E-Ziggis mit Nik. für Deutschland produzieren.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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08.11.2014 03:50
#20 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #18
[quote=MarkPhil|p2278497]" Hey BigT - baut uns anständige Verdampfer und Akkus zu vernünftigen Preisen, die mindestens soviel Dampf raushauen wie ne fette kippe Rauch ".


Darauf wirst du vergeblich warten.
BigT hat nur Interesse die überteuerten Einweg-Minis zu verkaufen, denn nur wenn jeder Dampfer 3x pro Tag 6€ oder so für diesen Einweg-Schrott bezahlt, bleiben BigT die Umsätze erhalten und dann wäre es ihnen auch egal, ob sie die Umsätze in Pyros oder in Dampfen machen.
Wenn du denen aber kommst mit aufladbaren Akkus die 1500 Ladezyklen halten sollen, nachfüllbaren Tanks die so stabil sind, dass man sie jahrelang nutzen kann und Liquids die 20 Cent pro 10ml kosten sollen, dann sehen die rot.
Genau DARUM will doch die Regulierung alles verbieten was grösser ist.


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08.11.2014 08:02
avatar  Tormk
#21 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Ich werde meine Vorräte noch mal auffrischen. Sicher ist sicher............

Gut Dampf


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08.11.2014 09:37 (zuletzt bearbeitet: 08.11.2014 09:38)
#22 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Ach was bunkern.

Bis überhaupt irgendetwas rechtsverbindliches durch ist ist die Bunkerware längst gammelig geworden.

Also in Ruhe abwarten was passiert, den einen oder anderen "Entscheidungsträger" mit Info- und Aufklärungsmails bedenken und schauen. ...

I like Originals ... no bullshit.

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08.11.2014 10:16
avatar  Rudi66
#23 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Das Münsteraner Urteil hat gezeigt das wenn mehr als eine Handvoll Hirnzellen die Fakten über das Dampfen studieren auch vernünftige Urteile rauskommen.....
Da dies aber Zeit und Geld kostet wird es wohl noch etwas dauern bis wir frei und ohne blödsinnige Regulierung dampfen können.....

vaporo ergo sum

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08.11.2014 10:16 (zuletzt bearbeitet: 08.11.2014 10:18)
avatar  LeMa
#24 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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@Nighthawk Träume weiter - ich mach Dir dann einen speziellen DAU-Preis, wenn es soweit ist

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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08.11.2014 10:22
avatar  Rudi66
#25 RE: Anwalt24.de / E-Zigarette darf als gesundheitlich unbedenklichER als die "richtige Zigarette" beworben werden
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Zitat von LeMa im Beitrag #24
@Nighthawk Träume weiter - ich mach Dir dann einen speziellen DAU-Preis, wenn es soweit ist


Ich bin wach.....
Und ich kriege auch in Zukunft alles zum Dampfen.....

vaporo ergo sum

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