Die Stadt Köln verbietet E-Zigaretten in Kneipen

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17.09.2011 11:51 (zuletzt bearbeitet: 17.09.2011 11:52)
#1 E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Hi zusammen,

gestern saß ich in einem Lokal und dampfte feuchtfröhlich vor mir her. (Und das tat ich schon öfters dort)
Nun wurde ich gestern angesprochen, dass ich dies bitte unterlassen sollte.
Es könnte sich jmd anders gestört fühlen blabla....

Jetzt hatte mich ein Kollege angesprochen, dass es jetzt eine Rechtssprechung gab bzgl. E-Zigaretten.
Es habe Shisha-Lokale gegen das Rauchverbot geklagt.
Nun wurde ein Urteil gefällt, dass Shisha sowie E-Zigarette ein "inhalieren" sei und somit unter rauchen zählt und damit verboten wäre!

Wisst ihr etwas davon?

Und wann werden Sie Asthma-Kranke das Inhalierspray verbieten im Lokal? Es müsste ja eigentl. dann auch unter rauchen zählen.
Ich weiss doofes beispiel ^^

wäre nett, wenn jmd was dazu sagen könnte......

grüßerle aus franken


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17.09.2011 12:01
avatar  just_me
#2 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Verboten ist alles was nicht erlaubt ist ;)

E-Zigaretten sind nicht verboten, aber: es gibt immer noch das Hausrecht.

Wenn der Ladenbesitzer sagt du sollst es sein lassen, dann musst du es auch tun.


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17.09.2011 12:04
#3 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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also dazu muss ich sagen
der chef des hauses hatte es erlaubt vor 2 monaten....... ;-)


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17.09.2011 12:06
avatar  Navy_Lifeguard ( gelöscht )
#4 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Navy_Lifeguard ( gelöscht )

Das ist richtig, nur hat er die falsche Begründung angegeben. Laut dem Entwurf des Paragraph 1 Abs. 1 Satz 1 GSG von 2007 wird das Rauchen als das Verbrennen von Tabakprodukten defeiniert und somit ist das Verdampfen einer auf Wasser basierenden Flüssigkeit nicht verboten. In dem Fall kann der Betreiber nur auf das Hausrecht zurück greifen und auf keine andere Rechtsgrundlage!


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17.09.2011 12:08
avatar  Pumpkin
#5 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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atmen ist dann wohl bald lt. rechtssprechung auch nicht mehr erlaubt. schließlich inhaliere ich sauerstoff!!
wo soll das noch hinführen hier?

vielleicht haben sich ja ein paar raucher beschwert. denke mal die sind ganz schön neidisch, die müssen raus zum qualmen und du kannst schön sitzenbleiben.
und deswegen erlaubt es der wirt nicht mehr.

liebe grüße und allzeit gut dampf aus dem schönen frankenland
sandra

-----------------
EGOist seit 14.07.11
Coil-en-schwinger seit Sept. 2011


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17.09.2011 12:12
avatar  Navy_Lifeguard ( gelöscht )
#6 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Navy_Lifeguard ( gelöscht )

Bei mir auf Arbeit sind es auch nur die Raucher, die sich beschweren - aber einige konnte ichschon bekehren - die dampfen jetzt auch ;)


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17.09.2011 12:13
#7 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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ja ich dampfe in der arbeit und und es haben sich schon 4 leute angeschlossen mitm dampfen ;)


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17.09.2011 12:14
#8 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Gibt euch einfach damit ab, Vorboten ist Verboten.


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17.09.2011 12:31
#9 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Moin,
Ich sollte noch eine Map basteln in welche nur die dampferunfreundlichen Lokale eingetragen werden. Dann geht man von vornerein gar nicht dahin.

Fangt schon mal an solche zu nennen.

Name
Strasse
Hausnummer
PLZ
Ort

und sonstiges

Früher war ich unentschlossen,
heute bin ich mir da nicht mehr so sicher


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17.09.2011 12:37
#10 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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nuja da könnten wir fast das lokal als dampferunfreundlich nennen wo wir ltzt. dampfertreff hatten in nürnberg ;)


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17.09.2011 12:38
avatar  Pumpkin
#11 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Zitat von Reinhold
Moin,
Ich sollte noch eine Map basteln in welche nur die dampferunfreundlichen Lokale eingetragen werden. Dann geht man von vornerein gar nicht dahin.



keine schlechte idee.

oder man geht halt raus, meine güte. so schlimm is das ja auch wieder nicht. *find*
in meiner stammkneipe darf ich auch nicht dampfen, das stört mich nicht im geringsten. dann häng ich wenigstens dort nicht dauernd am nuckel.
ausserdem wenn die ganzen raucher, gehen immer zusammen, rausgehen würd ich ja alleine drin sitzen. auch blöd.

liebe grüße und allzeit gut dampf aus dem schönen frankenland
sandra

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Coil-en-schwinger seit Sept. 2011


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17.09.2011 15:41
avatar  ( gelöscht )
#12 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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( gelöscht )

Ich sehs schon kommen bald gibts 3 Bereiche:

Nichtraucher, Raucher und Dampfer (Dampferschutzgesetz ;), man kann uns ja nicht mit den Giftschleudern zusammen stecken :-) )


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17.09.2011 16:10
avatar  Navy_Lifeguard ( gelöscht )
#13 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Navy_Lifeguard ( gelöscht )

Zitat von Toreadors
Ich sehs schon kommen bald gibts 3 Bereiche:

Nichtraucher, Raucher und Dampfer (Dampferschutzgesetz ;), man kann uns ja nicht mit den Giftschleudern zusammen stecken :-) )




Da stimme ich dir voll und ganz zu! Warum sollten wir denn mit den Luftverpestern zusammen draußen in der Kälte stehen? Da beukotiere ich lieber solche Lokale und setz mich in welche, die das zulassen!


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17.09.2011 16:18
avatar  olddj
#14 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Ich bin schon als ich noch Raucher war in keine Kneipe gegangen wo ich nicht rauchen durfte, da ist das jetzt beim dampfen erst recht nicht anders.
Eine Kneipe wo ich nicht dampfen darf kann mir gestohlen bleiben!

Viele liebe Grüße aus Thüringen von Mike


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17.09.2011 16:20
avatar  AlexTM
#15 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Bei sowas sollte man immer nach der Quelle und am besten nach den Akzenzeichen fragen … weil wenn es so ein Urteil gäbe, hätten wir denke ich davon gehört. (Wobei selbst ein Amtsgerichtsurteil wenig besagen würde, aber das ist ein anderes Thema.)


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18.09.2011 11:29
avatar  TomCat
#16 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Siehe fliegen und Dampfen: Lufhansa NO-Go, Ryanair verkauft angeblich sogar Dampfgeräte.

Gerade frisch aus einem dänischen Lokal, ich hatte gefragt: Es ist kein Tabak, also darfst Du es auch verwenden. Naja, Dänen sind nicht so michelig und furchtbar preußisch wie wir.

Gruß
TomCat

Man must explore. - And this is exploration at its greatest.
(David R. Scott, Commander of the Apollo 15 moon landing mission at EVA-1 begin, 31-Jul-1971)

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18.09.2011 11:40
#17 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Wenn du in einer Nichtraucher- Kneipe dampfst, da haste sehr oft 2 Gruppen gegen dich:

einmal die Nichtraucher, die es stört das du dampfst und die Raucher, die sich beschweren, das sie rausgehen müssen und du nicht.

Da viele Gastgeber aber nicht gleich mit dem Hausrecht kommen wollen, erzählen die dir was von irgendwelchen Gesetzen.

Die Gaststätten bei "mir" sind Raucherkneipen, deshaslb hab ich da kein Problem mit.

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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18.09.2011 17:40 (zuletzt bearbeitet: 18.09.2011 17:41)
avatar  TomCat
#18 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Nun ja, die Lösung wäre ja einfach: Die Raucher sollen so lange auch dampfen, das Recht haben sie ja. Dass ich wegen Neid anderer auf etwas verzichten muss, ist ja wohl die Höhe, es ist eine bodenlose Unverschämtheit, um es gelinde auszudrücken. Mit so etwas würde sich ein Wirt bei mir auf die Blackliste setzen. Und mit irgendwelchen Lügenmärchen abgespeist werden mag ich auch nicht sonderlich.

Solange es keine Dampfergesetz gibt, darf ich halt und die Raucher nicht. So ist das Leben. Einige dürfen LKW fahren, ich nicht. Wollen wir das LKW fahren nicht lieber verbieten, damit ich nicht neidisch gucken muss? Es zum Problem der LKW Fahrer machen, dass ich nie einen entsprechenden Führerschein machte? Wenn wir das machen, dann sehe ich auch den Neid der Raucher ein, auf dass wir nach guter deutscher Manier so langsam alles zum Erliegen bringen, bis ich dann doch mal weg bin aus diesem Land.

"Ich möchte nicht, dass Sie hier dampfen." ist eine legitime Inanspruchnahme des Hausrechts. Bei so etwas überlege ich mir, ob ich noch mal hingehe, erzeugt keinen Blacklisteneintrag.

Gruß
TomCat

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18.09.2011 17:57
#19 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Gestaltwandler

hausrecht ok....aber was von gesetzen zu erzählen ist feige und hinterlistig von dem Betreiber...so einer panscht auch mit dem essen oder den getränken rum. Weil diese aussage zeigt das er nicht ehrlich ist.

LG Dampfinator
Dampfe seit 6.6.2011


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19.09.2011 18:38
#20 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Moderatorin

Ich weiss jetzt nicht ob das etwas damit zu tun hat, denn ich hab das gerade gefunden:

http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/653464/news/koeln

19.09.2011 18:50 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2011 18:52)
avatar  MD3560
#21 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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hier ist was von Stadt Köln

http://www.stadt-koeln.de/1/presseservic...gen/2011/06190/

ohje was wird jetzt aus unserem Kölner Stammtisch?

A2+A2-T+A2TM auf Bulli Elite


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19.09.2011 18:54
avatar  Minerva
#22 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Verstehen tue ich das nun aber nicht!
Wie kann denn die Stadt Köln ohne Gesetzesgrundlage solche Vorschriften machen?
Ist doch bloß eine unhaltbare Gesetzesinterpretation! Die Diskussionen übers E-Dampfen und etwaiger Gesetze gingen wohl ein wenig an denen vorbei?!
Denke mal, dass man den Wirten das so ans Herz legt, aber wenn da einer nicht mitspielt oder gar klagt, würde das ganze Prozedere dauern so wie es eben eh schon dauert!


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19.09.2011 19:02
avatar  Robby
#23 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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was das nichtrauchergesetzt für ziele hat, ist erstmal unwichtig... sie müssen es dann auch hieb- und stichfest im gesetzt aufführen... gibts denn hier keinen anwalt unter uns dampfern, der das mal auseinanderplücken könnte?

dampfe via A2-T auf LT und Bully-Elite


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19.09.2011 19:02
#24 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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radio köln: info der stadt köln
Nach jetzigem Erkenntnisstand sein die Verwendung von E-Zigaretten gesundheitlich nicht unbedenklich und falle damit unter das Nichtraucherschutzgesetz.

Hihi - das soll die Stadt doch erstmal nachweisen - endlich hat sich ein Sponsor für die Studie gefunden.
Erkenntnisstand? Woher haben die den denn?
Ich schmeiß mal den Begriff "Rechtsbeugung" (...im Amt - insofern etwas Offizielles existiert) in die Runde. Kam bei einem ähnlichen Sachverhalt auch so raus, keine Ahnung ob ich damit richtig liege.
Die Nebenwirkungen von Astma-Spray-passiv wären auch mal interessant (gesundheitlich nicht unbedenklich?).
Viele Grüße
Haschi


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19.09.2011 21:53 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2011 22:03)
#25 RE: E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten?
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Gestaltwandler

wirkt wie OT aber es geht ja auch um handlungen ohne gesetzesgrundlage von "behörden"


ich hatte mal ärger weil mein sohn im sportunterricht immer seinen ohring rausmachen sollte. obwohl das loch so nicht verheilen konnte.
1. sportlererin sagt ..."das ist verboten wegen der versicherung" ...da wollte ich das schwarz auf weiss sehen. konnte sie nicht belegen.
2. sportlehrerin schickt uns zur direktorin , die sagt ..."ist im schulgesetz oder so vorgeschrieben" ich sage das will ich sehen. sie sagt "geht jetz auf die schnelle nicht...muss sie was recherchieren. neuer termin 2 tage später.
3. direktorin ...legt mir ne fotokopie aufn tisch...ein artikel aus einer Lehrerzeitung ....wo der schulsenator sagt ..."es ist zu empfehlen...das die ohringe rausgenommen werden ...weil es einen unfall gab" (dazu muss ich sagen ...rausnehmen sollten nur die jungs die ohringe...die mädchen konnten sie mit pflaster umkleben.)
4. ich sag...aber das ist doch kein gesetz ...das MUSS man doch nicht so machen ...kann man doch bis das loch verheil ist ..ne ausnahme machen.
5.Direktorin sagt ....wenn sie sich daran nicht halten wird der junge vom sport unterricht ausgeschlossen ..bekommt ne demzufolge eine 5 und die eltern bekommen Hausverbot.
...wir haben uns gebeugt. warum ? damit sohneman nicht die hölle heiss gemacht wird

so KANN das laufen in deutschland....grundschule in brandenburg

P.S der vorfall war nach der Wende ! nicht in der DDR

liebe pädagogen nicht persönlich nehmen war bestimmt ne ausnahme ....wenn skandal...dann würde ich auch heute 10 jahre später gerne den passenden gesetzes text sehen. (im ernstfall nen neuen treat)oder PN

LG Dampfinator
Dampfe seit 6.6.2011


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