Die Stadt Köln verbietet E-Zigaretten in Kneipen

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21.09.2011 23:27
avatar  Caddy
#126
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Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich habe mal etwas nachgeschlagen. Folgendes gefunden:
"Aus dem Bestimmtheitsgebot und dem Erfordernis geschriebenen Rechts folgt ein Analogieverbot zu Ungunsten des Betroffenen (BVerfG 25, 269, 285; 73, 206, 235f). Eine Begründung oder Verschärfung von Ahndungsmitteln mit dem Argument, das jeweilige Verhalten stehe einem bestimmten, im Gesetz beschriebenen Fehlverhalten gleich, ist daher unzulässig. Durch die Rechtsanwendung darf weder der Bestand der Ordnungswidrigkeiten erweitert noch der Rahmen für Bußgelder ausgedehnt werden. Das Analogieverbot gilt demnach für die Voraussetzungen der Ahndung ebenso wie für deren Art, Rahmen und Höhe."
Gefunden in "Recht der Ordnungswidrigkeiten" von Peter Schwacke.

Das bedeutet dann doch im Klartext, dass eine Ausweitung des Nichtraucherschutzgesetzes, bzw. die bußgeldliche Ahndung des Dampfens, unzulässig/rechtswidrig ist. Oder seh ich das falsch?


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21.09.2011 23:39
avatar  kucky
#127
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Das lese ich auch so daraus!

Das ist doch mal was!

Remember Remember the Fifth of November

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22.09.2011 01:26
#128
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Diese Pressemitteilung ist lediglich das Zitat einer Aussage des Stadtdirektors, kein Gesetz! Das ist ja wieder mal Säbelrasseln eines
Lokalpolitikers vom feinsten. Die Typen vom Ordungsamt sollen ruhig mal ein Bußgeld verhängen, wenn sie mich beim Dampfen erwischen.
Mein Anwalt freut sich schon :-)
Meiner rechtstaatlichen Auffassung nach, müsste wenn überhaupt die Landesregierung in Düsseldorf ein Gesetz erlassen (auch wenn ich
noch lange nicht sehe, dass sowas auf Bundesebene bestand hätte) was die Frage der Einstufung von Dampf-Inhalationsgeräten eindeutig
regelt. Das wird eh nicht so schnell kommen denke ich.

Dieses Statement des Stadtdirektors zeugt von Nichtwissen und Popularismus... Ich bin enttäuscht.


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22.09.2011 03:05
#129
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Hallo!
Caddy, klingt gut.
Besonders mies finde ich, dass die Stadt Köln diese Pressemitteilung an die Gastwirte richtet.
Die kennen ggf. die Thematik auch kaum und denen drohen die höheren Bußgelder. Denen kann man es nicht einmal übel nehmen, dass sie um Ärger zu vermeiden der "Empfehlung" folgen. Das diese rechtswidrig ist, können die nicht wissen. Die Wirte werden aber zu den Schlüsselfiguren, da sie das Hausrecht haben.
Sinnvoll wäre ggf. so eine Art "Unterlassungsklage" gegen die Stadt - und man sollte die mal auf deren Rechtsbeugung und Einschränkungen von freiheitlichen Grundrechten hinweisen.
Deren "Antwort" fiel ja irgendwie erwartungsgemäß aus, bietet aber neue Ansatzmöglichkeiten.
(Wenn sich mehrere Unwissende zusammentun - bleibt der Erkenntnisstand bei null.)

Derzeit besteht auch noch die Möglichkeit, über die Begrifflichkeiten zu argumentieren, da die eine "elektrische Zigarette" nicht definieren und von "Rauchen" / "Rauchgeräten" reden.
Könnte ja sein, die meinen diese Vaporisatoren (Erhitzen von Pflanzenteilen durch Temperatur von außen) ?
Von Dampfen, Inhalieren, Nebelmaschinen reden die ja gar nicht - also können wir normal unsere Einmann-Nebelmaschinen weiterhin betreiben wie bisher!
Viele Grüße
Haschi


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22.09.2011 09:10
#130
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Ich sehe es so:
Die Stadt Köln, bzw. der Stadtdirektor hat nix falsch gemacht, lediglich "Säbelrasseln" betrieben. Es wurde kein Gesetz, kein Erlass oder sowas veröffentlicht... Recht clever gemacht...

Die Gastwirte sind diejenigen welche das Bußgeld zu zahlen haben. Und wenn ich mir ansehe mit wie viel drum herum und 5 Seiten voll Diskussion es bei uns gedauert hat bis einer auf die Idee kam sich schlau zu machen (danke dafür), behaupte ich wird es kein Gastwirt der nicht hier im Forum angemeldet ist je erfahren.

Wer will denn diese Ganze Situation in der Betriebshektik einer vollen Kneipe bei lauter Musik Klären wollen???

Ich hab es bislang so gehandhabt das ich in Nichtraucherbereichen, wenn überhaupt, nur so unauffällig gedampft hab das es niemand mitbekommen hat.
Daher:
Dampf nach unten pusten, wenn es so dunkel ist das die LED am akkuknop auffallen könnte mim Daumen ausgelöst, abseits hinstellen...

Da man nix riecht und ich eh nach jedem Zug bequem ne Minute bis zum nächsten warte auch selten was sieht (man starrt ja niemanden minutenlang an...) bekommen es meistens noch nicht mal die Leute in meiner direkten Umgebung sofort mit.

Wer so dampft sollte eh kein streß haben.


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22.09.2011 12:50
avatar  tutnet
#131
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22.09.2011 12:51
avatar  tutnet
#132
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vor allem

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in seinem Bescheid vom 21.11.2008, Aktenzeichen 150-3570-04-279053, eindeutig festgestellt, dass eine elektronische Zigarette nicht unter die Anwendung tabakrechtlicher Vorschriften fällt, weil ein solches Produkt keinen Tabak enthält.


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22.09.2011 14:06
avatar  Dave
#133
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Interview mit Prof. Dr. Dr. med. Jürgen Ruhlmann zum Thema:
http://www.channelrent.de/download/inter...of-ruhlmann.mp4

"Snoken."

Anyway, endlich Ärzte die positiv über die E-Cig sprechen. Dass er zu dieser Snoke-Company gehört(?): Belanglos! Die E-Cig Gegner haben auch "ihre Arzte."

Wie ich geschrieben habe, diejenigen die mit der E-Cig Geld verdienen wollen, müssen aktiv werden. Sollen wir uns auf irgendeinen Verein verlassen, der nach dem jährlichen Mopstreffen die E-Zigarette abfeiert?!

Wenn die Geschäftsleute nichts tun und einfach auf das Beste hoffen..., dann wird diese Geldquelle versiegen.

Als User kann ich ganz schnell auf DIY umsteigen. So eine Art "Spassprojekt" von mir ist es, aus einer Taschenlampe einen Akkuträger zu bauen. Irgendwann, wenn die Tage kürzer werden. - Gestern habe ich bei YouTube ein Video gesehen: Da hat sich wirklich jemand aus einer $0.99 Mini-Plastik-Taschenlampe einen Akkuträger (für 510) gebaut. Darauf bin ich nie gekommen: "Wer sagt dass ein Akkuträger aus Metall sein muss"? Man könnte auch die Fernbedienung von einem Fernseher nehmen (10440 Batterien 3.7V). - Als Verdampfer würde ich in diesem Szenario den A2 nachbauen. Nebenbei: Wenn sowieso alles DIY ist, dann kann man sich auch das 510er Gewinde sparen. Der DIY Akkuträger hätte dann eine Cinch-Buchse, und der A2 Nachbau einen Cinch-Stecker. - Aromen/PG/VG, kann man nicht verbieten oder kontrollieren. Und Basis Liquid mit Nic würde ich mir aus dunklen Kanälen beschaffen.

Da! Alle die mit der E-Zigarette Geld verdienen wollen, würden dann in die Röhre gucken! Also sollen die gefälligst ihre Anwälte und Ärzte in Bewegung bringen. Noch ist Zeit. Es geht auch darum Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Die Presse zu kontaktieren, oder Anzeigen mit Information (keine Produkte) zu schalten. Und solche Informationen für die Öffentlichkeit, die muss ein Publizist schreiben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Publizist
Das macht man nicht bei Omma in der Küche.

Was Caddy geschrieben hat...
E-Zigarette ebenfalls im Lokal lt. Rechtssprechung verboten? (6)
...ist die Art und Weise wie man in dieser Angelegenheit argumentieren muss. Die Argumentation muss verbindlich sein, es gibt keinen Raum für emotionales Gefasel. Das bringt die Gegenseite in Zugzwang, ihre Reaktion dem Recht entsprechend untermauern zu müssen.

Mein Blog, mein WTF, mein letzter Rant
Dave's E-Zigaretten, Tech, und überhaupt Alles (5)

q.e.d. FTW

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22.09.2011 17:37
#134
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#126 von Caddy + #133 von Dave... Daumen hoch!


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22.09.2011 18:30
#135
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Moderatorin
22.09.2011 18:53
avatar  Kap
#136
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Kap
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Ich auch nicht, vorallem hat er ja nicht die erste und einzige E- Zigarette " Made in Germany"

Andererseits, finde ich es schon gut, dass auch Händler Stellung beziehen.


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22.09.2011 19:01
avatar  just_me
#137
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Shop ist Mist und teuer. Aber da der "Besitzer" ein Kölner ist (s. Impressum), liegt's ja in seinem Interesse etwas dagegen zu unternehmen.


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22.09.2011 22:24
avatar  Carto66
#138
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Zitat von just_me
Shop ist Mist und teuer. Aber da der "Besitzer" ein Kölner ist (s. Impressum), liegt's ja in seinem Interesse etwas dagegen zu unternehmen.



Stimme Dir vollkommen zu; ein Shop der eigentlich ...
Aber der reagiert wenigstens. Ist ja auch billige Werbung; die Zeitung hat offensichtlich sogar sein "Werbefoto" mit abgedruckt.

PS: Ich habe noch keine Antwort bekommen, dabei habe ich die Rückantwort schon fertig geschrieben und abgespeichert.

Grüße Carto66
Ich bin für die Freiheit der Bilder; sperrt Sie nicht in Signaturen ein.
Ich dampfe seit dem 14.06.11; Kostenneutralität geplant bis zum 31.12.2022
Neugierige Menschen sollen deutlich länger leben, also weitermachen.
Lesen gefährdet sehr stark die Dummheit

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23.09.2011 01:05 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2011 01:08)
avatar  Bernie
#139
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Nach allem, was hier zu lesen ist, bin ich mal gespannt, was das Lokal PAPRIKA sagen wird, wenn wir Kölner uns am 9. 10. dort wieder treffen werden.

Ansonsten sehe ich nur 2 Wege, die hier schon genannt wurden: Im Sinne - für die Rechte aller Dampfer einzutreten - müssen zum einen die Händler reagieren und (ob aus unseren Reihen oder nicht) Ärzte und Juristen der Stadt Argumente liefern, dass diese Kontrollen zu unterlassen sind oder anders herum gesagt: - dass zum Wohle der sog. "Volksgesundheit" diese Gleichbehandlung mit den Rauchern falsch und unnötig ist. Auch wenn ich mich hier wiederhole, alle Anträge müssen sozusagen ANWALTSTAUGLICH sein und von der Kompetenz her stimmig sein. Reine Anfragen von Kölner Bürgern haben meistens nicht den nötigen Druck, werden (bei den wenigen Mails) nur als lästige Anfragen abgetan und nicht als ernste Klage akzeptiert, wie man ja auch an den stereotypisdchen Antworten der Stadt sehen kann. (Leider kenne ich dieses Kompetenzgebaren auf meiner schulischen Ebene zu genüge. Erst das Machtwort einer oberen Aufsichtsbehörde wirkt sofort und wird leider erst ab dieser Hierarchie ernst genommen.)
So kann man nur hoffen, dass dies bald geschieht - ansonsten unauffällig weiterdampfen....


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23.09.2011 02:03 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2011 02:07)
#140
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Ich denke mal das Paprika wird weiter dampfen lassen, ist ja nen guter Umsatz für das Lokal mit dem Stammtisch.
Und da soll sich mal einer vom Ordnungsamt hinverirren und steht 15 hardcore Dampfern Aug-in-Aug mit
Spritzen, Kanülen und Schraubendrehern *lol*

Der Stadirektor wäre gut Beraten sich aus der sich anbahnenden juristischen Plänkelei zurückzuziehen. Könnte peinlich
werden und Posten auf diesem Niveau werden halt gerne mal neu vergeben wenn es zu großes Aufsehen um einen unkalkulierbaren
Diskussionspunkt gibt. Die aktuelle Rechtslage kann dem Herrn mit seinen Aussagen schnell das sprichwörtliche Genick brechen.

Ich mach mir für Köln (als Kölner) aktuell keine größeren Sorgen als die Frage der Einstufung von Verdampf-Lifstyleprodukten
auf Bundesebene. Take it easy, but be aware ;-)

Greetz


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23.09.2011 09:58
avatar  Cyrl
#141
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Zitat von woodencross
Ich mach mir für Köln (als Kölner) aktuell keine größeren Sorgen als die Frage der Einstufung von Verdampf-Lifstyleprodukten
auf Bundesebene. Take it easy, but be aware ;-)

Greetz



Sehe ich auch so.
Ich bin selbst Kaffeehausbetreiber und habe heute mal auf dem Ordnungsamt (Aschaffenburg/BY) via Email angefragt, was es mit der Sache auf sich hat, da sich die Dampfer unter meinen Gästen schon große Sorgen machen. Bin auf die Antwort gespannt.
Letztendlich müssen wir abwarten. Die Kölner hingegen sollten sich wehren, da es im Rest der Republik noch funzt!!!!


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24.09.2011 14:11
avatar  Cyrl
#142
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Und schon habe ich eine Antwort zurückbekommen. Hier ein Auszug:

Zitat von Ordnungsamt der Stadt Aschaffenburg/BY
"Mit dem Gesundheitsschutzgesetz ist vom Rauchverbot neben dem Rauchen und Inhalieren von Tabakprodukten auch das Rauchen unter Verwenden anderer Hilfsmittel erfasst. Rauchen ist in diesem Sinne auch das Inhalieren jeglicher Art von Substanzen oder Stoffen, wenn die an die Umgebung gelangende Emission Gefahrstoffe erzeugt und daher für Dritte Gesundheit gefährdend ist. Verboten sind daher auch Shishas wenn Tabak verwendet wird, nicht aber wenn Steine "geraucht" werden. Dementsprechend werden vom "Rauch"-verbot solche elektrischen Zigaretten oder Zigarren erfasst, die die Gesundheit gefährdenden Rauch an die Umgebung abgeben. Dies ist bei den elektrischen Zigaretten oder Zigarren der Fall die Tabak oder Tabakerzeugnisse ähnliche Waren enthalten. Dagegen fällt ein Verdampfen von Lösungen zum Zweck des Inhalierens für solche elektrischen Zigaretten / Zigarren, die nur in Flüssigkeit gelöstes Nikotin enthalten, nicht unter das gesetzliche Rauchverbot.

Soweit der E-Smoker daher eine Zigarette oder Zigarre hat, die nur Lösungen verdampft, brauchen Sie daher keine Bedenken haben, das gegen das Rauchverbot verstoßen wird.

Ich empfehle Ihnen aber sich über elektrische Zigaretten umfassend zu informieren um sicherstellen zu können, dass eine vom Rauchverbot umfasste Zigarette / Zigarre oder Pfeife verwendet wird.

Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Kontrolle der Gäste im Hinblick auf unbedenkliche oder vom Rauchverbot erfasste elektrische Zigarette durch Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht möglich ist, empfehle ich Ihnen ein generelles Verbot der elektrischen Zigaretten, Zigarren oder Pfeifen, da Sie so sicher sein können, dass kein Verstoß gegen das Rauchverbot begangen wird."


Mit einfachen Worten ausgedrückt:
Der E-Smoker darf eigentlich in Gaststätten dampfen, in denen ein generelles Rauchverbot besteht, wie es hier bei uns in Bayern geregelt ist. Der Wirt kann jedoch selbst entscheiden, ob er es zulässt oder nicht.
Ich denke, dass in Köln das letzte Wort noch nicht gesprochen ist!
Grüße aus Aschaffenburg,
Cyrl


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25.09.2011 02:17
#143
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Das ist mal ein geiler Textauszug, danke Cyrl. Eine ähnliche rechtliche Regelung auf Bundesebene würd ich mir doch wünschen...
Ich bin gespannt wie es weitergeht. Aber langsam bekommt die Republik Wind vom dampfen, lässt sich eh nicht mehr aufhalten.
Mal sehen was die Medien draus machen ;-)


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29.09.2011 21:57
avatar  kucky
#144
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Hat denn hier jemand noch was gehört - oder lässt Köln das jetzt so im Sand verlaufen?

Remember Remember the Fifth of November

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17.10.2011 09:11
#145
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Einfach Dampfen. Jedoch wie schon vorher gesagt,gilt in Gaststätten etc. das Hausrecht.

Aber das Ordnungsamt wird einem nichts können,da es keine Gesetzliche Grundlage gibt.


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17.10.2011 11:15
avatar  ( gelöscht )
#146
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( gelöscht )

Zitat
Ich empfehle Ihnen aber sich über elektrische Zigaretten umfassend zu informieren um sicherstellen zu können, dass eine vom Rauchverbot umfasste Zigarette / Zigarre oder Pfeife verwendet wird.



Bin ich blöd und verstehe den Satz nicht richtig?
Wenn eine "vom Rauchverbot umfasste Zigarette/Zigarre oder Pfeife verwendet wird", dann dürfen doch gerade diese "Geräte" nicht verwendet werden wegen dem Rauchverbot. Und sowas wird dann empfohlen, dass die Verwendung genau dieser "Geräte" sicher gestellt ist?

Das Beste ist man dampft unauffällig.


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17.10.2011 20:03 (zuletzt bearbeitet: 17.10.2011 20:04)
avatar  Bernie
#147
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Zitat von ashna

Zitat
Ich empfehle Ihnen aber sich über elektrische Zigaretten umfassend zu informieren um sicherstellen zu können, dass eine vom Rauchverbot umfasste Zigarette / Zigarre oder Pfeife verwendet wird.



Bin ich blöd und verstehe den Satz nicht richtig?
Wenn eine "vom Rauchverbot umfasste Zigarette/Zigarre oder Pfeife verwendet wird", dann dürfen doch gerade diese "Geräte" nicht verwendet werden wegen dem Rauchverbot. Und sowas wird dann empfohlen, dass die Verwendung genau dieser "Geräte" sicher gestellt ist?

Das Beste ist man dampft unauffällig.



Fürwahr - eine herrliche Posse!
Ich habe zum Glück bisher in Kölner Kneipen auch keine Probleme gehabt, da ich hier meistens so versteckt dampfe, dass es zum einen nicht auffällt und zum anderen durch speziell hohen Nikotinanteil auch nicht soviel dampfen muss. Denn manche Gäste scheinen wohl schon manchmal von dem Dampf irritiert zu sein und vermuten, da raucht man im Lokal und verlassen - ganz zum Ärger des Gastwirtes - diese Lokalität.... und schon wieder haben wir den "Schwarzen Peter"!


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17.10.2011 20:12
#148
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Ich hatte vor einigen Tagen das zweifelhafte "Glück" solche "angenehmen" Zeitgenossen im Restaurant begegnen zu müssen, da sich diese von dem Dampf belästigt fühlten. Ich meinte nur, dass es für mich wiederum eine Belästigung darstellt, mit dummen Menschen unter einem Dach zu sitzen und deren Reden anzuhören. Nun, da war die Freude groß. Zum Glück kannte ich die Bedienung und konnte mein "schröckliches" Unwesen weitertreiben.

Lass Dich nicht vergaucken!


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