04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG

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04.11.2014 14:29
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#26
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #22
Warum machen mich solche Meldungen immer nur noch misstrauischer?
Bin ich einfach nur ein unverbesserlicher Pessimist, oder habe ich aus zu vielen negativen Erfahrungen gelernt, dass kaum ein Politiker jemals irgendwas macht, was für den Normalverbraucher gut wäre?

Ich weiss nicht ...... wenn im Urteil praktisch schon drinsteht, dass der Gesetzgeber einfach nur ein passendes neues Gesetz machen muss um das Dampfen in Gaststätten zu verbieten, dann kann ich an dem Urteil nicht wirklich viel Gutes finden.
Leicht umformuliert lese ich aus diesem Urteil sinngemäss:
Im Moment gibt es kein Gesetz gegen das Dampfen in Gaststätten, aber sobald die EU-Regulierung in D umgesetzt wird ist dieser kurze Moment schon wieder vorbei.


Um ein Gesetz hingehend des Dampfverbots zu ändern, muss erst erst einmal die Schädlichkeit BEWIESEN werden oder sehe ich das falsch? Bisher kam von den Spacken dahingehend ja nur heiße Luft

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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04.11.2014 14:30
#27
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Zitat von LeMa im Beitrag #24
Zitat von heimchen im Beitrag #17
Revision nicht, aber Weiterzug bis vors Bundesgericht ;)

Berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber das NRSG ist doch Ländersache und damit ist das Bundesverwaltungsgericht doch überhaupt nicht zuständig.
Könnte sein, daß da die Rechtsmittel schon ausgeschöpft sind.


Das Gesetz mag Ländersache sein....die Interpretation aber eventuell nicht(?)


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04.11.2014 14:32
#28
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@MarkPhil Es steht aber auch in dem Urteil
"Die Gefährlichkeit einer E-Zigarette für "Passivdampfer" sei bislang nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen. Der Gesetzgeber selbst gehe davon aus, dass Gesundheitsgefahren lediglich nicht auszuschließen sind. Falls er im Jahr 2012 die Absicht gehabt habe, die E-Zigarette aus Gründen der Gefahrenvorsorge in das Rauchverbot einzubeziehen, habe er diese Unterschiede jedenfalls nicht ausreichend erwogen."
Somit kann nicht einfach ein neues Gesetz gemacht werden das Tabak und Dampfe gleichstellt. Falls die "Mindergefährdung" der Dampfe nicht berücksichtigt wird ist es gleich anfechtbar. Somit haben die Richter entschieden, das Dampfe ungleich Tabak ist und nicht genauso streng behandelt werden darf.

Gruß Grandpa Hemah


Entwickle dich weiter, aber gib dir auch Zeit dafür.
Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

Und ich dampfe immer noch zwischen 15und 20Watt


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04.11.2014 14:34 (zuletzt bearbeitet: 04.11.2014 14:37)
#29
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Moderatorin

Zitat von MarkPhil im Beitrag #22
Warum machen mich solche Meldungen immer nur noch misstrauischer?
Bin ich einfach nur ein unverbesserlicher Pessimist, oder habe ich aus zu vielen negativen Erfahrungen gelernt, dass kaum ein Politiker jemals irgendwas macht, was für den Normalverbraucher gut wäre?

Ich weiss nicht ...... wenn im Urteil praktisch schon drinsteht, dass der Gesetzgeber einfach nur ein passendes neues Gesetz machen muss um das Dampfen in Gaststätten zu verbieten, dann kann ich an dem Urteil nicht wirklich viel Gutes finden.
Leicht umformuliert lese ich aus diesem Urteil sinngemäss:
Im Moment gibt es kein Gesetz gegen das Dampfen in Gaststätten, aber sobald die EU-Regulierung in D umgesetzt wird ist dieser kurze Moment schon wieder vorbei.

Ich suche noch auf einer Juristen-Seite wo die ganze Urteilsbegründung mit allem Drum und Dran (inkl. Studien etc.) steht, ich hatte die gestern aufm Schirm und habe festgestellt, dass die Richter sich nicht einfach auf das momentane NRSchG beriefen, sondern auch die Studien vorgelegt bekamen.

Rauch ist nun mal Rauch und Dampf ist nun mal nicht Rauch. Und dann müssten die "Schützler" das ganze NRSchG löschen und sogar dem Baby einen ganz neuen Namen geben, wie soll das denn gehen?

edit: habs gefunden http://openjur.de/u/681308.html

04.11.2014 14:42 (zuletzt bearbeitet: 04.11.2014 14:46)
avatar  oreg2
#30
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Zitat von Grandpa Hemah im Beitrag #28
@MarkPhil Es steht aber auch in dem Urteil
"Die Gefährlichkeit einer E-Zigarette für "Passivdampfer" sei bislang nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen. Der Gesetzgeber selbst gehe davon aus, dass Gesundheitsgefahren lediglich nicht auszuschließen sind. Falls er im Jahr 2012 die Absicht gehabt habe, die E-Zigarette aus Gründen der Gefahrenvorsorge in das Rauchverbot einzubeziehen, habe er diese Unterschiede jedenfalls nicht ausreichend erwogen."
Somit kann nicht einfach ein neues Gesetz gemacht werden das Tabak und Dampfe gleichstellt. Falls die "Mindergefährdung" der Dampfe nicht berücksichtigt wird ist es gleich anfechtbar. Somit haben die Richter entschieden, das Dampfe ungleich Tabak ist und nicht genauso streng behandelt werden darf.


Irioniemodus an:
Das beruhigt mich ja schonmal etwas.
Dann kann ich ja theoretisch auch draussen in der kalten Jahreszeit,ohne mit dem Gesetz in Konflik zu geraten,athmen (beim Ausathmen erzeuge ich ja schliesslich auch Dampf).
Oder animiere ich damit dann auch wieder die Pyrofraktion zum zigarettenrauchen?
Gibt es zum "Winterdampfen" nicht auch schon Lanzeitstudien?
Was macht die Pöla draussen in der kalten Jahreszeit,das Athmen einstellen?
Ist das die neue Epidemie von der Pola berichtet und gibt es dann deswegen in der kalten Jahreszeit einen Anstieg grippaler Infekte?
Fragen über Fragen.


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04.11.2014 14:48
avatar  killer queen ( gelöscht )
#31
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killer queen ( gelöscht )

Solche Jungs brauchen wir, da läufts

http://www.stt-hh.de/kanzlei/


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04.11.2014 14:48
avatar  channi
#32
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Admini

Zitat von koschibaer im Beitrag #25
Zitat von MarkPhil im Beitrag #22
Warum machen mich solche Meldungen immer nur noch misstrauischer?
Bin ich einfach nur ein unverbesserlicher Pessimist, ...


Zitat von chanel im Beitrag #23

Ich weiss, manche hassen meinen Optimismus



Ihr ergänzt Euch gut. So bleibt die Balance erhalten!


hab ich so noch nie gesehen


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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04.11.2014 14:55
#33
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Moderatorin

Zitat von canis queen im Beitrag #31
Solche Jungs brauchen wir, da läufts

http://www.stt-hh.de/kanzlei/



Das ist der Anwalt der Dampfhändler sozusagen, hat schon Gutachten für das VdeH erstellt und ist schon mit den Händlern vor div. Gerichten gestanden.


Aber was Anderes:

Wie steht es denn jetzt mit dem NRSchG NRW und all die anderen Indoor Institutionen? Also nicht nur Gastwirtschaften sondern Hotels, Büros, etc.??? (ausser dem Hausrecht natürlich) gesetlich?

04.11.2014 14:59
#34
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Wenn die Dampfe nicht unter das NRSchG fällt, dann gibt es auch kein Dampfverbot in Hotels, Büros, etc., jedenfalls nicht gesetzlich.
Bleibt nur das Hausrecht... und garantiert wird jeder Laden, der auch nur entfernt mit der Regierung (oder der Pharma) zu tun hat, dieses Recht nutzen um das Dampfen zu verbieten.

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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04.11.2014 15:00
#35
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Dampfen fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz - Punkt ;-)))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))).

Das Dampfen wird natürlich weiterhin in Behörden etc verboten sein. Da gilt das Hausrecht der öffentlichen Hand.
Aber jeder Kinobesitze etc kann das dampfen verbieten oder erlauben.

Gruß Grandpa Hemah


Entwickle dich weiter, aber gib dir auch Zeit dafür.
Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

Und ich dampfe immer noch zwischen 15und 20Watt


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04.11.2014 15:07
avatar  killer queen ( gelöscht )
#36
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killer queen ( gelöscht )

Hausrecht hin oder her. Das Recht des Stärkeren zählt.


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04.11.2014 15:07
avatar  MRath
#37
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In der Mittagspause vorhin einen Cafebesitzer gefragt, ob er jetzt mit dem Urteil das Dampfen erlaubt! Anwort: NEIN Das war mein letzter Kaffee zur Mittagspause dort!

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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04.11.2014 15:08
avatar  Fizz
#38
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Zitat von heimchen im Beitrag #29


edit: habs gefunden http://openjur.de/u/681308.html


Am besten find ich Absatz 19:

Aus der Bewertung des Deutschen Krebsforschungszentrums in der Publikation "Elektrische Zigaretten" von 2013 sei zu entnehmen, dass eine dem Passivrauchen mit nachgewiesenen Gefahren für Leib und Leben vergleichbare Gesundheitsgefahr bei nikotinhaltigen E-Zigaretten nicht bestehe.

Hat da die Frau Pö-La der Frau Steffens in Bein geschossen? Friendly-Fire?

Nein, ich reg mich nicht mehr über diese bescheuerten,korrupten, Sauerstoff stehlenden unnötigen Fresser in Brüssel/Berlin/Heidelberg auf! Gesundheits- und Steuerterroristenpack, elendes.

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04.11.2014 15:09
#39
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Moderatorin

Zitat von Grandpa Hemah im Beitrag #35
Dampfen fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz - Punkt ;-)))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))).

Das Dampfen wird natürlich weiterhin in Behörden etc verboten sein. Da gilt das Hausrecht der öffentlichen Hand.
Aber jeder Kinobesitze etc kann das dampfen verbieten oder erlauben.


Das ist mir schon klar....

Nur hat das bisher weder ein Kinobesitzer noch sonst wer damit begründet... Es hiess immer, "laut NRSchG" und quasi fein raus.

Jetzt müssen sie quasi überlegen, was sie sagen, können sich nicht auf das strenge Gesetz rausreden. Mal übetriebenes Beispiel:

Hotel an der Reception in NRW: Bitte unterlassen Sie das (dampfen) ist verboten, NRSchG und so... Ich: Nö, ist nicht im NRSchG... *aufUrteilverweis*
Sie: ähm, hä? *schnellchefanruft* - ah ja, das Urteil gilt nur für Kneipen - ähm ähhh

Naja ich könnte jetzt so weitermachen, Ihr wisst schon was ich meine....

Bis dieser Chef damit rausrückt, dass er das halt nicht möchte, weil er ja befürchten muss mich als Gast zu verlieren.....


Zitat von MRath im Beitrag #37
In der Mittagspause vorhin einen Cafebesitzer gefragt, ob er jetzt mit dem Urteil das Dampfen erlaubt! Anwort: NEIN Das war mein letzter Kaffee zur Mittagspause dort!


mit welcher Begründung?

04.11.2014 15:11
avatar  MRath
#40
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Zitat von heimchen im Beitrag #39



Zitat von MRath im Beitrag #37
In der Mittagspause vorhin einen Cafebesitzer gefragt, ob er jetzt mit dem Urteil das Dampfen erlaubt! Anwort: NEIN Das war mein letzter Kaffee zur Mittagspause dort!


mit welcher Begründung?


Der Typ hat keine Begründung nötig

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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04.11.2014 15:16
avatar  killer queen ( gelöscht )
#41
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killer queen ( gelöscht )

Ich war letztens beim Stuttgarter Dampferstammtisch und da hatte sich von den ganzen Gästen die auch in der Räumlichkeit waren keiner über das Dampfen beschwert oder
belästigt gefühlt. Der Laden war brechend voll. Wir als Dampfer waren da eine kleine Minderheit.


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04.11.2014 15:24 (zuletzt bearbeitet: 04.11.2014 15:25)
#42
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Zitat von LeMa im Beitrag #24
Zitat von heimchen im Beitrag #17
Revision nicht, aber Weiterzug bis vors Bundesgericht ;)

Berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber das NRSG ist doch Ländersache und damit ist das Bundesverwaltungsgericht doch überhaupt nicht zuständig.
Könnte sein, daß da die Rechtsmittel schon ausgeschöpft sind.


Nein, die Sache unterliegt der Verwaltungsgerichtsordnung und damit ist eine Nichtzulassungsbeschwerde hier zulässig!

Verwaltungsgerichtsordnung 13. Abschnitt Revision (§§ 132 - 145)

Man beachte Absatz (4) Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.

Und Bundesverwaltungsgericht ... das kann richtig dauern! In der Zwischenzeit ist erst mal der alte Rechtsstand maßgeblich ....


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04.11.2014 15:29
avatar  LeMa
#43
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Der geht runter wie Öl:

Zitat
Der Gesetzgeber habe jedoch die Gefahren des Passivrauchens bei E-Zigaretten gar nicht untersucht. Im Übrigen hätte bei einer Berücksichtigung von Gesundheitsgefahren eine differenzierte Regelung in Abhängigkeit von den Inhaltsstoffen von E-Zigaretten getroffen werden müssen. Eine Vereinfachung des Gesetzesvollzugs könne Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer und Gastwirte nicht rechtfertigen.

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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04.11.2014 15:30
#44
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Moderatorin

Zitat von MRath im Beitrag #40
Zitat von heimchen im Beitrag #39



Zitat von MRath im Beitrag #37
In der Mittagspause vorhin einen Cafebesitzer gefragt, ob er jetzt mit dem Urteil das Dampfen erlaubt! Anwort: NEIN Das war mein letzter Kaffee zur Mittagspause dort!


mit welcher Begründung?


Der Typ hat keine Begründung nötig



Doch, wenigstens diese, dass er das nicht will. Dann darf man auch fragen warum, ganz normal. Entweder er begründet es mit: Weil sich die Nichtraucher gestört fühlen könnten, oder weil er keinen Zoff haben will mit den neidischen Rauchern.... mit der Gesundheit seiner Angestellten, oder der Giftigkeit des Dampfens kann er ja nicht mehr kommen.... und eben sich auch nicht mehr auf das Gesetz stützen....

Und so geht es weiter mit allen Einrichtungen. Auch am Arbeitsplatz. Der Chef konnte bisher immer mit dem "Schaden", "Gift" etc. kommen oder halt eben dem NRSchG..... oder dann zuletzt dann vielleicht mit dem Zoff der neidischen Raucher, die raus müssen.....

Wie gesagt, die Argumente haben sich jetzt mit dem Urteil doch recht verflüchtigt......

04.11.2014 15:33
avatar  LeMa
#45
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Oder der hier:

Zitat
19 Aus der Bewertung des Deutschen Krebsforschungszentrums in der Publikation "Elektrische Zigaretten" von 2013 sei zu entnehmen, dass eine dem Passivrauchen mit nachgewiesenen Gefahren für Leib und Leben vergleichbare Gesundheitsgefahr bei nikotinhaltigen E-Zigaretten nicht bestehe.


Unsere liebste PöLa dürfte kochen

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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04.11.2014 15:40
avatar  Jokoala
#46
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FG
Joe

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04.11.2014 15:40
avatar  Devassa
#47
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Ich sehe das Urteil durchaus positiv. Es werden weitere folgen, da bin ich mir sicher. Und
DKFZ und WHO können nicht mit entsprechenden Studien aufwarten, die die Schädlichkeit
beweisen.

Zu den Wirten: Leute, habt Verständnis. Das ist eine neue Entwicklung, die für viele Wirte
(oder Kinobesitzer etc.) Verunsicherung mit sich bringt. Ich kann gut nachvollziehen, dass
der Wirt oder das Personal einfach keine Lust haben, sich mit Diskussionen zu befassen, wenn
die Raucher oder Nichtraucher darauf pochen, warum die einen vor die Tür müssen bzw. sich
die anderen belästigt fühlen oder Angst vor Passivschädigung haben.
Habt Geduld, die Zeit wird es richten.
Ich bin notorischer Optimist und bin überzeugt, dass das Dampfen nicht mehr zu
stoppen ist.
Ok, vllt. wird die Verbreitung etwas verlangsamt, wenn die Richtlinien in der EU
durchgesetzt werden, aber aufhalten kann man es nicht mehr.


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04.11.2014 15:43
#48
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Als ich im Mai und im September in D war, einmal im Münsterland und einmal in Berlin, da ergab sich das Verhalten der Hotels und Gaststätten aus einer ganz simplen Überlegung.
Keiner weiss, wie empfindlich Feuermelder auf Dampf reagieren, darum war nach meiner Erfahrung das Dampfen überall da verboten, wo es Feuermelder gab.

Das kann ich in dem Fall sogar nachvollziehen, nur eine simple Tatsache sollten auch die Hotels und Gaststätten nachvollziehen können.
Ich frage vor einer Reservierung im Hotel, ob das Dampfen dort erlaubt ist, wenn nein, suche ich mir ein anderes Hotel.

Da dürfte auf lange Sicht ganz schlicht der Markt sich selber regulieren, weil die Hotels und Gaststätten wo das Dampfen verboten ist pleite machen und aussterben werden.
Quasi eine Gaststätten-Evolution.


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04.11.2014 15:43
avatar  MRath
#49
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Zitat von MRath im Beitrag #40
Zitat von heimchen im Beitrag #39



Zitat von MRath im Beitrag #37
In der Mittagspause vorhin einen Cafebesitzer gefragt, ob er jetzt mit dem Urteil das Dampfen erlaubt! Anwort: NEIN Das war mein letzter Kaffee zur Mittagspause dort!


mit welcher Begründung?


Der Typ hat keine Begründung nötig



Das Problem hier in Olpe ist überhaupt, dass unsere Wirte keine Probleme wegen dem Nichtraucherschutzgesetz haben. Unsere Kneipen sind immer gut besucht. Wir haben eine Kneipe, da ist Dampfen erlaubt. Aber ich bleibe dran und frage die anderen Wirte noch

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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04.11.2014 15:45
avatar  LeMa
#50
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Ihr müsst Euch wirklich mal das gesamte Urteil durchlesen.
Ich könnte den Richter knuddeln!

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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