04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG

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15.11.2014 12:11
#201 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Die Wirte die Dampfen erlauben sollten auch ein wenig Werbung machen, Getreu dem Motto: "Bei uns sind Sie auf dem richtigen Dampfer! Dampfer Welcome...". Wie sonst sollen das viele sehen? Hat die "Bl.." schon geschrieben? Weil ohne Massenwerbung gehen die Infos verloren und viele wissen nix von Änderungen im Gesetz. Ist ja nicht jeder Raucher/Wirt im Netz und liest was darüber.
Desto mehr Info kommt die auch bei den Zielgruppen ankommt - umso besser.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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15.11.2014 12:52
#202 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von Nighthawk im Beitrag #200

Der Winter steht vor der Tür. Kalt, ungemütlich zum draußen rauchen . Es geht gemütlicher: Dampfen.
Das zieht, glaubt mir.


Genau so sieht es aus. Während die Raucher sich bei -10Grad draussen den Allerwertesten abfrieren sitzen die Dampfer am Tresen.


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15.11.2014 13:07
#203 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Habe meiner Stammkneipe (naja so 3-4mal/Monat ist man da ...), in der man schon seit des
Inkrafttreten des NRSchG Dampfen darf, endlich mal ein Schild in Bierdeckelgrösse ausgedruckt:



Beim nächsten Besuch mal gucken, ob er es beim (viel grösseren) Rauchen-verboten-Schild angebracht hat.
Gegen ein paar mehr neue Stammgäste hat der Wirt bestimmt nix.


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15.11.2014 13:09
#204 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von Akidampft im Beitrag #202
Zitat von Nighthawk im Beitrag #200

Der Winter steht vor der Tür. Kalt, ungemütlich zum draußen rauchen . Es geht gemütlicher: Dampfen.
Das zieht, glaubt mir.


Genau so sieht es aus. Während die Raucher sich bei -10Grad draussen den Allerwertesten abfrieren sitzen die Dampfer am Tresen.

Immer vorausgesetzt, der Wirt ist damit einverstanden

Das wird noch eine langwierige und harte Arbeit sein, Wirte, von alle dem zu überzeugen. Denn solche Sticker wie "rauchen verboten" "dampfen erlaubt" kann auch ins Auge gehen....

15.11.2014 13:30
avatar  oreg2
#205 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Es gibt auch Wirte,die keine Überzeugungsarbeit brauchen:
Letztens hat mich ein Wirt draussen vor der Tür dampfen gesehen,drinnen hat er mich angesprochen und meinte,ich könne gerne drinnen dampfen.


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15.11.2014 13:30
#206 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von heimchen im Beitrag #204
Denn solche Sticker wie "rauchen verboten" "dampfen erlaubt" kann auch ins Auge gehen....


Warum denn ?
Insbesondere in der klassischen Eckkneipe nach 21:00 ohne Matetee-schlürfende Hipster oder asthmakranken Schwangeren mit Kleinkind auf dem Bauch
dürfte sich keiner gestört fühlen. Ist ja auch kaum einer Drinnen ... stehen alle draussen beim rauchen.


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15.11.2014 17:06
#207 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von Pillepalle im Beitrag #203
Habe meiner Stammkneipe (naja so 3-4mal/Monat ist man da ...), in der man schon seit des
Inkrafttreten des NRSchG Dampfen darf, endlich mal ein Schild in Bierdeckelgrösse ausgedruckt:



Beim nächsten Besuch mal gucken, ob er es beim (viel grösseren) Rauchen-verboten-Schild angebracht hat.
Gegen ein paar mehr neue Stammgäste hat der Wirt bestimmt nix.


Du hast nur einen Schönheitsfehler drin ....... wenn eine Dampfe unten am Akku dampft, dann ist der Akku grad am Ausgasen.
Eine Dampfe sondert eh nichts ab, solange man nicht dran zieht, also besser ohne.


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