04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG

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14.11.2014 12:08
avatar  Sabine
#176 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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In Bayern hat das auf eine Anfrage Dr. Markus Söder (bay. Finanzminister) entschieden.

Er hat genau getrennt zwischen Zigaretten, sog. e-Zigaretten mit Verbrennung von Feststoffen und unseren E-Zigaretten.
dabei kam er zu dem Ergebnis, dass unsere dampfen nicht unter das NRSG fallen, da keine Verbrennung stattfindet.

(War bei Abgeordneten watch)


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14.11.2014 12:10
#177 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von Ben im Beitrag #175
Wäre mal interessant zu erfahren, wie die Wirte reagieren, wenn sie den Flyer in die Hand bekommen......... aber das wäre sicher ein Thema für einen neuen Tread....


Könnte man gegebenenfalls hierhin schreiben?
Initiative: Dampfen Erlaubt

14.11.2014 12:11
#178 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von Sabine im Beitrag #176
In Bayern hat das auf eine Anfrage Dr. Markus Söder (bay. Finanzminister) entschieden.

Er hat genau getrennt zwischen Zigaretten, sog. e-Zigaretten mit Verbrennung von Feststoffen und unseren E-Zigaretten.
dabei kam er zu dem Ergebnis, dass unsere dampfen nicht unter das NRSG fallen, da keine Verbrennung stattfindet.

(War bei Abgeordneten watch)


Aber das weiss wohl sonst keiner?...oder gibt es da irgendwo einen offiziellen Bescheid oder Urteil ? Denn @Achim meinte es gäbe auch in Bayern einen Gerichtsentscheid darüber, aber ich hab nichts gefunden.

14.11.2014 12:32
avatar  Sabine
#179 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Ich kenne nur Urteile zu Sishas.

Mir hat hier noch nie ein Wirt von einem Dampfverbot per Gesetz erzählt.
Persönlich durfte ich immer überall dampfen (o.k. ich mach keine große Dampfschwaden).


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14.11.2014 12:37
#180 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Das wird erst interessant wenn das BVG entschieden hat ob Liquide in die Apo gehören. Dann ist das schon wieder egal das Dampfen in Gaststätten erlaubt ist, denn dann werden die Düsseldorfer das wieder verbieten zumindest mit Nikotinhaltigen Liquids, da Medikament. Wer da beweisen muss was er dampft würde dann wahrscheinlich wieder entschieden werden müssen.

Zitat
Das Gesundheitsamt der beklagten Stadt untersagte der Klägerin den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids mit der Begründung, es handele sich dabei um nicht zugelassene Arzneimittel.

- Diese Rechtsstand möchte das Gesundheitsamt widerherstellen. Da wüden die Urteile gegeneinander greifen. Dann dürfte man auch nur sagen "Dampfen in Gaststätten ist nur ohne nikotinhaltige Liquide erlaubt".

Erst wenn das entchieden ist kann NRW nach meiner Meinung Aufdampfen ( Neudeutsch für Aufatmen...). Da greift ein Gesetz ins andere. Denn nicht zugelassene Arzneimittel darfst nicht benutzen. Träfe zwar "wahrscheinlich" nur nik-haltige Liquids aber Bewei das mal gegebüber den Ordnungshütern. Von daher warte ich ab was das Urteil vom BVG entscheidet bevor ich sage das Dampfen in Gaststätten erlaubt ist. Könnte damit ein kurzfristiges Vergnügen sein obwohl ich eher optimistisch bin das diie Städte auch da verlieren, der Teufel steckt aber im Detail.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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14.11.2014 16:38
avatar  Achim
#181 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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"In Bayern ist seit dem 1. August 2010 das Tabakrauchen in Innenräumen von Gaststätten aller Art, Diskotheken sowie Festzelten nicht mehr gestattet. Erlaubt sind nur der Konsum von tabakfreien Kräuterzigaretten sowie tabakfreie Wasserpfeifen mit aus Mineralien bestehenden Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten und elektrische Zigaretten, wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet. Dagegen fallen elektronische Zigaretten, die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, unter den Verbotskatalog des Gesundheitsschutzgesetzes [24][25]"
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutz

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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14.11.2014 16:39
avatar  Achim
#182 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Edith weiß nicht, wie der smily dahin kommt

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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14.11.2014 16:59
#183 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von Achim im Beitrag #181
"In Bayern ist seit dem 1. August 2010 das Tabakrauchen in Innenräumen von Gaststätten aller Art, Diskotheken sowie Festzelten nicht mehr gestattet. Erlaubt sind nur der Konsum von tabakfreien Kräuterzigaretten sowie tabakfreie Wasserpfeifen mit aus Mineralien bestehenden Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten und elektrische Zigaretten, wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet. Dagegen fallen elektronische Zigaretten, die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, unter den Verbotskatalog des Gesundheitsschutzgesetzes [24][25]"
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutz


Oh, danke @Achim das war mir entgangen, ich suchte natürlich nach Gerichtsurteilen und nicht nach Wiki-Eintrag....

Der Satz ist aber irgendwie komisch:

Zitat
und elektrische Zigaretten, wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet

warum der Nebensatz mit dem Nikotin? Den hätten se auch weglassen können, denn natürlich gilt das wohl auch bei "Lösungen" ohne Nikotin....

14.11.2014 17:10
#184 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Eigentlich hätte hier schon ein wenig Jubel ausbrechen müssen. Das OVG-Urteil aus Münster ist, wie schon geschriebn, nicht bundesweit bindend. Es ist aber das, was man ab sofort "geltende Rechtsprechung" nennt. Wenn irgendwo in Deutschland jetzt eine Verwaltung oder die Gerichtsbarkeit was gegenteiliges entscheidet, können die das machen, müssen sich im Streitfall aber mit der Urteilsbegründung aus Münster auseinandersetzen.

Gruß
Norbert

Es ist alles fertig. Es muss nur noch gemacht werden.

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14.11.2014 17:34
avatar  ( gelöscht )
#185 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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( gelöscht )

Zitat von heimchen im Beitrag #183
Zitat von Achim im Beitrag #181
"In Bayern ist seit dem 1. August 2010 das Tabakrauchen in Innenräumen von Gaststätten aller Art, Diskotheken sowie Festzelten nicht mehr gestattet. Erlaubt sind nur der Konsum von tabakfreien Kräuterzigaretten sowie tabakfreie Wasserpfeifen mit aus Mineralien bestehenden Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten und elektrische Zigaretten, wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet. Dagegen fallen elektronische Zigaretten, die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, unter den Verbotskatalog des Gesundheitsschutzgesetzes [24][25]"
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutz


Oh, danke @Achim das war mir entgangen, ich suchte natürlich nach Gerichtsurteilen und nicht nach Wiki-Eintrag....

Der Satz ist aber irgendwie komisch:

Zitat
und elektrische Zigaretten, wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet
warum der Nebensatz mit dem Nikotin? Den hätten se auch weglassen können, denn natürlich gilt das wohl auch bei "Lösungen" ohne Nikotin....




-> Ich denke, das Markierte hat damit etwas zu tun, wie das enthaltene Nikotin gewonnen wurde. Ich weiss es jetzt nicht mehr - Hangsen oder Dekang, einer von den Beiden, hat mal auf ihrer Webseite damit geworben, dass sie für ihre nikotinghaltigen Liquide EIGNE TABAKFELDER bewirtschaften. Hierbei würde mich mal interessieren, wo die Hersteller von Pflastern, Sprays & Co. eigentlich ihr Nikotin herbekommen.
Lol - könnte es eventuell GENAU DAS Nikotin sein, welches dem Tabak entzogen wird vor der Verarbeitung zu Zigaretten, damit " der Rauch einer Zigarette dieser Marke " nicht mehr als xMilligramm Nikotin enthält ? Damit hätten wir dann die Verbindung zwischen Tabakindustrie und Pharmaindustrie................................... .


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14.11.2014 17:45 (zuletzt bearbeitet: 14.11.2014 17:46)
#186 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Ist zwar OT:

Zitat von Dreitagebart im Beitrag #185

Der Satz ist aber irgendwie komisch:

Zitat
und elektrische Zigaretten, wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet
warum der Nebensatz mit dem Nikotin? Den hätten se auch weglassen können, denn natürlich gilt das wohl auch bei "Lösungen" ohne Nikotin....


-> Ich denke, das Markierte hat damit etwas zu tun, wie das enthaltene Nikotin gewonnen wurde. Ich weiss es jetzt nicht mehr - Hangsen oder Dekang, einer von den Beiden, hat mal auf ihrer Webseite damit geworben, dass sie für ihre nikotinghaltigen Liquide EIGNE TABAKFELDER bewirtschaften. Hierbei würde mich mal interessieren, wo die Hersteller von Pflastern, Sprays & Co. eigentlich ihr Nikotin herbekommen.
Lol - könnte es eventuell GENAU DAS Nikotin sein, welches dem Tabak entzogen wird vor der Verarbeitung zu Zigaretten, damit " der Rauch einer Zigarette dieser Marke " nicht mehr als xMilligramm Nikotin enthält ? Damit hätten wir dann die Verbindung zwischen Tabakindustrie und Pharmaindustrie................................... .



Unser Nikotin für die Liquids wie auch für all die Kaugummis, Pflaster und Inhalatoren werden aus Tabakpflanzen gewonnen. Der einzige Unterschied ist, dass das eine Produkt in der Apo verkauft wird (das gute Nikotin, weil reguliert) und das frei verkäufliche e-Liquid eben nicht = pöses Nikotin...

14.11.2014 17:49
#187 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von DerNorbert im Beitrag #184
Eigentlich hätte hier schon ein wenig Jubel ausbrechen müssen. Das OVG-Urteil aus Münster ist, wie schon geschriebn, nicht bundesweit bindend. Es ist aber das, was man ab sofort "geltende Rechtsprechung" nennt. Wenn irgendwo in Deutschland jetzt eine Verwaltung oder die Gerichtsbarkeit was gegenteiliges entscheidet, können die das machen, müssen sich im Streitfall aber mit der Urteilsbegründung aus Münster auseinandersetzen.

Gruß
Norbert


Jubel gab es ja.... und gibts immer noch, aber es bleibt immer noch das Hausrecht.... Und das hat nix mit Gesetz-Gerichtsentscheid etc. zu tun, sondern mit der Einstellung des Gastwirtes oder Cafébesitzers etc. Will der Zoff, Chaos oder doofen Fragen seitens seiner NR Gäste bzw. Rauchern, die raus müssen vermeiden, wird er jedem Dampfer, der fragt, ein NEIN antworten... und da nützt kein Gesetz der Welt.
Er würde vielleicht einen Dampfer als Gast verlieren, aber nicht die anderen Nichtraucher oder Raucher die wohl in der Überzahl sind...

14.11.2014 17:58
avatar  Achim
#188 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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@heimchen, es geht konkret darum, die tabakerhitzenden E-Zigaretten im NRSG zu verbieten

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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14.11.2014 18:03
avatar  Achim
#189 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Die Richter in Bayern waren nämlich noch viel konsequenter als in NRW, sie haben ausdrücklich nur die Verbrennungsrückstände von Tabak unters NRSG gestellt, Kräuterzigaretten produzieren scheinbar keine Schadstoffe :)

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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14.11.2014 18:13
#190 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Eigentlich bissi wirr... naja aber doch gut.
Nun würde ich gerne Mäuschen sein in einer gutbesetzten bayrischen Kneipe, kommen 10 Dampfer und 10 Kräuterzigiraucher rein.... was würde wohl passieren?

14.11.2014 19:02
#191 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Die Antwort darauf vom so einem Medizinblatt
http://medizinauskunft.de/artikel/wohlfu...te-13-11-14.php
Da werden zunächst alle Studien aufgezählt, mit Atemreizung, Öko-Test, "Emissionen", "feinen Partikeln", Propylenglykol, etc.etc. und dann:

Zitat
Deshalb ist es erstaunlich, dass die Richter des Oberverwaltungsgerichtes die Empfehlungen des BfR nicht wahrgenommen haben, die darauf beruhen, dass die verschiedenen Substanzen "in Form von Emissionen über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben" werden und Gefahren für Dritte nicht ausgeschlossen werden können. "Das BfR empfiehlt daher, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln."

14.11.2014 19:29
#192 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Das mit dem Hausrecht in den Kneipen und Gaststätten hier im Kölner Raum stimmt schon, doch behandeln die Wirte und Besitzer hier das recht einfach.
Erlaubt ist wass die Mehrheit möchte, sind also viele Dampfer Stammkunden dann ist das Dampfen erlaubt, ist dagegen die Mehrzahl der Stammkunden Nichtdampfer dann wird der Wirt das in den Räumlichkeiten verbieten, das ist meine Erfahrung.
Schliesslich will der Wirt unser Geld und von einer Mehrheit gibt es mehr Geld als von einer Minderheit.
Das ist auch der Grund warum der eine Wirt/Besitzer geklagt hatte, er hat sehr viele dampfende Kunden!

Gruß Ralf

Geht nicht........gibt es nicht!
Es ist nur eventuell noch nicht die Zeit reif dafür.........!!!
Dumm dampft gut....der Blödelthread!

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14.11.2014 20:09 (zuletzt bearbeitet: 14.11.2014 20:09)
#193 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Stammkunden oder Gäste? Das ist schon ein Unterschied. Dampferstammtisch oder nur ein Paar, das was trinken möchte...

Ich dachte, es ginge darum, dass es jetzt sämtliche Gasthöfe, Kneipen, Cafés, Bars mitkriegen, dass das ganze gesetztlich geregelt wurde. Denn meine Erfahrung bisher (in DE) war, dass man sich zu 100% auf das NRSchG berief, so quasi: Sorry Leute, kann nix dafür, steht so im Gesetz, etc. pp... Ich könnte Ärger bekommen vom Ordnungsamt ....

Und jetzt? Jetzt dürfen die Wirte selbst bestimmen, können sich nicht hinter irgendein Gesetz verstecken, werden sich um die Antwort winden und rumdrucksen, "wie sags ichs dem dampfenden Gast möglichst schonend".... Werden von nun an ganz alleine die Entscheidung treffen müssen. Ich glaube das wird den meisten Wirten sehr sehr schwer fallen.... ;)

14.11.2014 20:13
#194 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Doch so ist es, wenn du 50 Gäste hast die nicht dampfen und es kommen 3-4 die dampfen wollen kann jeder Wirt oder Besitzer das entscheiden wie er möchte, er hat Hausrecht und bestimmt was man darf und was nicht.
Da kannst du zehn mal das Gerichtsurteil erwähnen doch das wird ihn dann kaum interessieren.

Gruß Ralf

Geht nicht........gibt es nicht!
Es ist nur eventuell noch nicht die Zeit reif dafür.........!!!
Dumm dampft gut....der Blödelthread!

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15.11.2014 01:13
#195 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Mein Wirt hat mir ab heute das Dampfen in seiner Gaststätte erlaubt.
Er und seine Frau lassen sich die Tage von mir genauer über das Dampfen beraten, wollen von der Kippe weg. :)

I like Originals ... no bullshit.

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15.11.2014 06:36 (zuletzt bearbeitet: 15.11.2014 06:38)
#196 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von Ralf dampft im Beitrag #194
Doch so ist es, wenn du 50 Gäste hast die nicht dampfen und es kommen 3-4 die dampfen wollen kann jeder Wirt oder Besitzer das entscheiden wie er möchte, er hat Hausrecht und bestimmt was man darf und was nicht.
Da kannst du zehn mal das Gerichtsurteil erwähnen doch das wird ihn dann kaum interessieren.


Das meinte ich ja auch im Prinzip.

Worauf ich hinaus wollte ist, dass der Wirt bisher, auch wenn eine Überzahl an Dampfern in seine Kneipe kam und fragte, ob man evtl. dampfen darf, er sich nicht auf sein Hausrecht beziehen musste/konnte/wollte, sondern schlicht und ergreifend NEIN sagen konnte, mit der Begründung sich auf das "angebliche" Gesetz zu berufen, im Glauben, dass die e-Zigarette da mit drin war.

15.11.2014 08:32
avatar  Rosa1
#197 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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ich sehe das Hauptproblem darin, dass wir Dampfer uns schon lange mit dem Thema beschäftigen, sprich Inhaltsstoffe, Passivdampfer, Gesetzgebung etc. Für viele andere gilt immernoch, ohhhh diese E-Zigarette soll doch noch viel schädlicher sein, als eine normale Pyro. Und kaum möchte man mit seiner Aufklärung beginnen, da winken die Leute ab und sagen, ne dann rauche ich lieber eine naturbelassene Zigarette, das ist nur Tabak und völlig natürlich.
Viele wollen sich damit halt einfach nicht auseinandersetzen und das wird auch in vielen Gaststätten so sein. Schade


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15.11.2014 11:54
#198 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von Rosa1 im Beitrag #197
Viele wollen sich damit halt einfach nicht auseinandersetzen und das wird auch in vielen Gaststätten so sein. Schade


Ich denke mal, das wird der Markt von alleine regeln, wie auch schon beim Rauchverbot.
Die rechtliche Grundlage das Dampfen zu erlauben haben die Gastwirte jetzt, was sie mit Hilfe des Hausrechts draus machen bleibt jedem selber überlassen.
Wenn ein Wirt meint er muss es verbieten, während der Wirt 2 Strassen weiter es erlaubt, dann haben die halt verschiedene Kundschaft, weil die Dampfer sich logischerweise die Lokale suchen, wo es erlaubt ist.
Am Ende dürften viele Wirte (wie auch schon beim Rauchverbot) vor dem Problem stehen, Verbot = keine Kundschaft.


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15.11.2014 11:58
#199 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Man müsste irgendwei diese "Situation" den Rauchern "schmackhaft" machen können, damit sie erkennen, dass ein Umstieg jetzt noch einen Vorteil mehr hat.... mehr Dampfer (weniger Raucher), damit die Wirte darin auch einen Vorteil erkennen....

15.11.2014 12:06
#200 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von heimchen im Beitrag #199
Man müsste irgendwei diese "Situation" den Rauchern "schmackhaft" machen können, damit sie erkennen, dass ein Umstieg jetzt noch einen Vorteil mehr hat.... mehr Dampfer (weniger Raucher), damit die Wirte darin auch einen Vorteil erkennen....


Der Winter steht vor der Tür. Kalt, ungemütlich zum draußen rauchen . Es geht gemütlicher: Dampfen.

Das zieht, glaubt mir.

I like Originals ... no bullshit.

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