20.11.14 - Bundesverwaltungsgerichtsentscheid: E-Zigarette ist kein Arzneimittel!!

  • Seite 22 von 24
22.11.2014 13:57
#526 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von chanel im Beitrag #514
Damit kommen sie nicht durch.
So geballt zusammen klagen, macht auch unsymphatisch-für mich persönlich jedenfalls.
Ich finde, wenn dann, jeder Händler einzeln, je mehr desto besser, umso mehr Arbeit, und man kann sich das individueller, persönlicher anschauen und beurteilen.
Und die Chancen stehen meiner Meinung nach viel besser.



Meines Wissens ist das in Deutschland auch gar nicht möglich, da es keine Sammelklage gibt. Es gibt zwar die Verbandsklage, aber ich denke nicht, dass sowas in diesem Fall möglich wäre, da kein Interesse oder einen Schutzanspruch der Allgemeinheit gegeben ist.

Dampfen ist: gleichzeitig "Rauchen" und Bonbons lutschen bei 0 Kalorien.

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22.11.2014 13:57
avatar  channi
#527 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Admini

Zitat von Dreitagebart im Beitrag #523
Was sieht massiver aus : Eine einzelne Schlagzeile wie

[b]" Verband klagt für seine Mitglieder um 90 millionen Euro Schadensersatz
oder


das ist für mich Bildzeitung, man nimmt sich wichtig und will Macht demonstrieren, die nicht da ist.
Das meinte ich mit unsymphatisch. Sowas wie oben, alleine dieser Auftritt (sicher gut gemeint-für was auch immer), da wehrt sich in meinem Bauch ALLES.



Zitat von Dreitagebart im Beitrag #523
[b]" Mehr als 100 im Bundesland Nordrhein-Westfalen ansässige Firmen haben schon Schadensersatzklagen gegen das Land eingereicht

.


Klar, viel intressanter. Man hört hin, beim 2. 3. 4. Mal.


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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22.11.2014 13:58
#528 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von AndyS1957 im Beitrag #522
Naja, was "Mutti" sagt, hat auch nicht immer Bestand. Ich denke da nur an die PKW-Maut....


Da sind aber nicht unsere "Freunde" aus Übersee involviert.

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22.11.2014 14:00 (zuletzt bearbeitet: 22.11.2014 14:01)
avatar  killer queen ( gelöscht )
#529 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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killer queen ( gelöscht )

Heute eine Umsatzschadensklage in Deutschland und gegen staatliche Behörten. Leute wo lebt ihr......


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22.11.2014 14:05
avatar  channi
#530 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Admini

Zitat von canis queen im Beitrag #529
Heute eine Umsatzschadensklage in Deutschland und gegen staatliche Behörten. Leute wo lebt ihr......

das solltest du nicht uns fragen :D

Das muss jeder Händler selber machen, denn dadurch werden auch viele andere Wege eröffnet. Dem einen hat dies geschadet, dem anderen das, mehr , weniger, der eine hat privat gehaftet, der andre ist geschützt...und und und..
Und als Paket dann LETZTENDLICH (nicht vorher) kann man besser urteilen, besonders wenn es viele und unterschiedliche sind.
Auch Richter sind Menschen und haben Emotionen, auch wenn sie sagen sie haben keine. Man kann auch psychologisch vorgehen, gescheite Schritte gehen, und nicht mit nem Hammer kommen.
Na ja ist aber meine private persönliche Meinung. Das Ding wird so großkotzig wie es da steht, in die Hose gehen. Nur ein dummes Gefühl. Und ihr wisst, ich bin IMMER optimistisch


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22.11.2014 14:13 (zuletzt bearbeitet: 22.11.2014 14:17)
#531 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von chanel im Beitrag #530
Zitat von canis queen im Beitrag #529
Heute eine Umsatzschadensklage in Deutschland und gegen staatliche Behörten. Leute wo lebt ihr......

das solltest du nicht uns fragen :D

Das muss jeder Händler selber machen, denn dadurch werden auch viele andere Wege eröffnet. Dem einen hat dies geschadet, dem anderen das, mehr , weniger, der eine hat privat gehaftet, der andre ist geschützt...und und und..
Und als Paket dann LETZTENDLICH (nicht vorher) kann man besser urteilen, besonders wenn es viele und unterschiedliche sind.
Auch Richter sind Menschen und haben Emotionen, auch wenn sie sagen sie haben keine. Man kann auch psychologisch vorgehen, gescheite Schritte gehen, und nicht mit nem Hammer kommen.
Na ja ist aber meine private persönliche Meinung. Das Ding wird so großkotzig wie es da steht, in die Hose gehen Nur ein dummes Gefühl. Und ihr wisst, ich bin IMMER optimistisch










Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



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22.11.2014 14:17
avatar  killer queen ( gelöscht )
#532 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von chanel im Beitrag #530
Zitat von canis queen im Beitrag #529
Heute eine Umsatzschadensklage in Deutschland und gegen staatliche Behörten. Leute wo lebt ihr......

das solltest du nicht uns fragen :D

Das muss jeder Händler selber machen, denn dadurch werden auch viele andere Wege eröffnet. Dem einen hat dies geschadet, dem anderen das, mehr , weniger, der eine hat privat gehaftet, der andre ist geschützt...und und und..
Und als Paket dann LETZTENDLICH (nicht vorher) kann man besser urteilen, besonders wenn es viele und unterschiedliche sind.
Auch Richter sind Menschen und haben Emotionen, auch wenn sie sagen sie haben keine. Man kann auch psychologisch vorgehen, gescheite Schritte gehen, und nicht mit nem Hammer kommen.
Na ja ist aber meine private persönliche Meinung. Das Ding wird so großkotzig wie es da steht, in die Hose gehen. Nur ein dummes Gefühl. Und ihr wisst, ich bin IMMER optimistisch



Ich habe in meinem Leben genug gegen Behörten uä. geklagt. Außer Spesen nicht gewesen.


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22.11.2014 14:44
avatar  channi
#533 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Admini

Ist es euch lieber, wenn ich manchmal meine Meinung nicht schreibe?
Ich hab immer das Gefühl, dass nach mir das Thema leer läuft...


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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22.11.2014 14:44
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#534 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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( gelöscht )

Zitat von AndyS1957 im Beitrag #524
Eine Sammelklage wäre in meinen Augen gar nicht durchführbar. Es geht doch hier um individuelle Schadensersatzansprüche, die somit auch vor Gericht individuell festgestellt und beurteilt werden müssen. Geht sowas in einer Sammelklage?


Ich glaube nicht; Eine "Sammelklage" ist dann sinnvoll, wenn eine Gruppe von Begehrenden exact Dasselbe vom Beklagten verlangt; beispielsweise Mieter eines Vermieters schliessen sich zusammen, beauftragen als Zusammenschluss dann einen Anwalt und Begehren dann beispielsweise, dass der Vermieter die alten vergammelten Fenster durch energieeffiziente Thermofenster ersetzt indem sie vorrechnen, was das an finanzieller Belastung für sie einspart. Sowas macht Sinn. Da kann dann argumentiert werden, dass die alten kaputten Fenster 23% mehr Energie verbrauchen und diese 23% gelten für jeden Einzelnen.
Bei den Händlern die Schaden erlitten haben, lässt sich das aber so nichtverallgemeinern. Einige Händler mussten ganz schliessen, einige Händler konnten ihr Geschäft gar nicht erst eröffnen, andere wieder mussten einige Angestellte entlassen usw. usw. Die Schäden sind viel zu individuell, wie Du sagtest. Aber genau diese Individualität der Schäden würde ich so richtig ausschlachten.

Umsatzeinbussen : Senkung des persönlichen Lebenstandard
Umsatzeinbusse ->Entlassungen->Entlassener braucht Arbeitslosengeld, Entlassener muss Senkung des persönlichen Lebensstandards hinnehmen usw.

Medial würde ich das Ganze dann noch mit Einzelschicksalen " würzen ", die dann auch wunderbar ins BILDungsfernsehen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr passen und vielleicht auch noch auf die Tränendrüsen drücken :
Diana E, 34 jahre alt, aus Duisburg, berichtet :
" Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und Hartz IV habe ich Anfang 2010 endlich wieder einen Job gefunden - Verkäuferin in einem E-Zigarettenladen ! Meine Arbeit als Fabrikhelferin konnte ich wegen meinem kaputten Rücken nicht mehr ausführen. Die Ezigarette war für mich gleich eine doppelte Rettung; sie hat mich von dem Tabakrauchen weggebracht und sie hat mir dann sogar eine Arbeit gegeben, die ich machen konnte - ich habe mich so gefreut, endlich brauchte ich keine staatliche Unterstützung mehr. Meine kleine Tochter Danielle ( 12 ) fand es auch ganz toll, dass die Wohnung endlich nichtmehr nach Rauch stinkt und sie liess auch wieder einen gute-Nacht-kuss von mir geben. Sie freute sich auch wahnsinnig, dass sie nach zwei für sie ausgefallenen Jahren 2010 wieder an einer Klassenfahrt teilnehmen konnte.
Dann kam das Jahr 2011. Die Umsätze im Laden sanken massiv und der Geschäftsführer teilte mir nach einigen Monaten mit, dass er meinen Arbeitsvertrag leider zum Jahresende aufkündigen müsse.
Ab Januar 2012 war ich dann wieder arbeitslos. Ich habe mich bemüht, aber leider keine Arbeit gefunden, die meine Gesundheit zulässt. Nach einem halben Jahr erfolgloser Suche bin ich dann wieder in Hartz-IV gefallen. Gleichzeitig gab es dann auch eine Mieterhöhung, die mich schwer getroffen hat. Meine 2-Zimmer Mietwohnung war plötzlich über dem für mich zulässigen Satz und das JobCenter verlangte von mir den Umzug in eine kleinere , billigere Wohnung binnen 6 Monaten. Ich hatte knapp 1000 Euro gespart, die ich nun aber in den Umzug und in die Renovierung der neuen Wohnung stecken musste - die klassenfahrt 2012 viel für meine kleine Danielle damit wieder ins Wasser und auch der Weihnachtsmann machte 2012 einen großen Bogen um uns. Danke, Frau Steffens, dass sie es uns ermöglicht haben, wieder voll ins staatliche Hilfesystem integriert zu sein ! "


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22.11.2014 14:50
avatar  Rudi66
#535 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Wer nichts wagt der nichts gewinnt!
Da die letzten Urteile durchaus dampferfreundlich waren denke ich mal das Klagen durchaus Chancen haben.
Dies sicherlich solange es keine eindeutigen Studien gibt die belegen das das Dampfen so schädlich ist das es Maßnahmen rechtfertigt die die Freiheit der Bürger und Unternehmer dermaßen einschränken...

vaporo ergo sum

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22.11.2014 14:56
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#536 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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( gelöscht )

Zitat von canis queen im Beitrag #515
Naja, gegen TTIP und CETA wird ja was unternommen. Das Fracking ist zZ. eine zwiespältige Sache. Unabhängige Experten sind da gefragt. In der Presse wir zu Facking auch viel Schrott geschrieben.


Naja - das fracking habe ich nur als EIN Beispiel herausgezogen - es gibt viele weitere. Aber um darauf zu antworten : Ja - es wird viel Schrott darüber geschrieben, da stimme ich Dir zu. Darum geht es mir aber auch gar nicht !
Es geht zum Beispiel darum, dass das TTIP es nem US-Hersteller mit großer Wahrscheinlichkeit trotz EU-Verbots durch die Hintertür möglichen machen könnte, seine Dampfgeräte und Liquide in EU zu verkaufen. Naja - ich mag zwar beispielsweise " Five Pawns " durchaus, will aber trotzdem das 123liquids bleibt


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22.11.2014 14:57
avatar  killer queen ( gelöscht )
#537 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von chanel im Beitrag #533
Ist es euch lieber, wenn ich manchmal meine Meinung nicht schreibe?
Ich hab immer das Gefühl, dass nach mir das Thema leer läuft...


Jeder sollte seine Meinung kund tun, wer leben ja schließlich in einem unfreien Land, oä.


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22.11.2014 15:05
avatar  ( gelöscht )
#538 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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( gelöscht )

Zitat von chanel im Beitrag #533
Ist es euch lieber, wenn ich manchmal meine Meinung nicht schreibe?
Ich hab immer das Gefühl, dass nach mir das Thema leer läuft...



Nein -in einem Forum mit beispielsweise hunderttausend Mitgliedern darf ich auch eine Meinung äußern und werde ich auch, wenn diese Meinung von anderen Neuntausendneunhundertachtundneunzig Membern nicht geteilt wird; in dem Moment, wo man mir nahelegen würde, meine Meinung nicht mehr zu sagen, bin ich weg.


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22.11.2014 15:09
avatar  killer queen ( gelöscht )
#539 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von Dreitagebart im Beitrag #538
Zitat von chanel im Beitrag #533
Ist es euch lieber, wenn ich manchmal meine Meinung nicht schreibe?
Ich hab immer das Gefühl, dass nach mir das Thema leer läuft...



Nein -in einem Forum mit beispielsweise hunderttausend Mitgliedern darf ich auch eine Meinung äußern und werde ich auch, wenn diese Meinung von anderen Neuntausendneunhundertachtundneunzig Membern nicht geteilt wird; in dem Moment, wo man mir nahelegen würde, meine Meinung nicht mehr zu sagen, bin ich weg.


Mein Hobby ist, nicht Recht zu haben.


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22.11.2014 15:18
#540 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #534
Eine "Sammelklage" ist dann sinnvoll, wenn eine Gruppe von Begehrenden exact Dasselbe vom Beklagten verlangt; beispielsweise Mieter eines Vermieters schliessen sich zusammen, beauftragen als Zusammenschluss dann einen Anwalt und Begehren dann beispielsweise, dass der Vermieter die alten vergammelten Fenster durch energieeffiziente Thermofenster ersetzt indem sie vorrechnen, was das an finanzieller Belastung für sie einspart.


Das deutsche Recht kennt keine Sammelklage.

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22.11.2014 17:59 (zuletzt bearbeitet: 22.11.2014 18:00)
#541 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Stimmt, wir sind in Deutschland. Da gibts keine Sammelklage, hier nur eine Proßesverbindung. Deutsches Recht - Schweres Recht. Das die Summen individuell unterschiedlich sind die geltend gemacht werden können ist schon klar.

Mehr Eindruck macht sowieso wenn alle einzeln Klage, das stimmt schon. Da würd mich echt interessieren was da für Streitwerte zusammenkommen... Der Verband kann doch nicht klagen, er selbst ist doch nicht als Verband betroffen oder seh ich das falsch?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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22.11.2014 18:12
avatar  channi
#542 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Admini

Zitat von Dreitagebart im Beitrag #538
Zitat von chanel im Beitrag #533
Ist es euch lieber, wenn ich manchmal meine Meinung nicht schreibe?
Ich hab immer das Gefühl, dass nach mir das Thema leer läuft...



Nein -in einem Forum mit beispielsweise hunderttausend Mitgliedern darf ich auch eine Meinung äußern und werde ich auch, wenn diese Meinung von anderen Neuntausendneunhundertachtundneunzig Membern nicht geteilt wird; in dem Moment, wo man mir nahelegen würde, meine Meinung nicht mehr zu sagen, bin ich weg.


Ich kann ja nicht gehen also frage ich höflich an...


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Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


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Wir sind was wir denken.


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22.11.2014 18:17
avatar  killer queen ( gelöscht )
#543 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von chanel im Beitrag #542
Zitat von Dreitagebart im Beitrag #538
Zitat von chanel im Beitrag #533
Ist es euch lieber, wenn ich manchmal meine Meinung nicht schreibe?
Ich hab immer das Gefühl, dass nach mir das Thema leer läuft...



Nein -in einem Forum mit beispielsweise hunderttausend Mitgliedern darf ich auch eine Meinung äußern und werde ich auch, wenn diese Meinung von anderen Neuntausendneunhundertachtundneunzig Membern nicht geteilt wird; in dem Moment, wo man mir nahelegen würde, meine Meinung nicht mehr zu sagen, bin ich weg.


Ich kann ja nicht gehen also frage ich höflich an...


Gibt es in Baden-Baden kein Nachtleben, außer der Zockerbude.


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22.11.2014 20:06
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#544 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von Kuschelweich im Beitrag #540
Zitat von Dreitagebart im Beitrag #534
Eine "Sammelklage" ist dann sinnvoll, wenn eine Gruppe von Begehrenden exact Dasselbe vom Beklagten verlangt; beispielsweise Mieter eines Vermieters schliessen sich zusammen, beauftragen als Zusammenschluss dann einen Anwalt und Begehren dann beispielsweise, dass der Vermieter die alten vergammelten Fenster durch energieeffiziente Thermofenster ersetzt indem sie vorrechnen, was das an finanzieller Belastung für sie einspart.


Das deutsche Recht kennt keine Sammelklage.


Menno was für " Korinthenkacken ". Ich weiss dass es in D keine Sammelklage gibt, aus diesem Grund habe ich das Wort auch in "" gesetzt^^. " Unter dem Begriff " Sammelklage " können sich Nicht-Juristen aber immernoch am besten vorstellen, was eine Prozessverbindung ist. Wir müssen untereinander nicht Korinthenkacken - das reicht, wenn wir es GEGEN PöLü und Co tuhen.

LG


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22.11.2014 21:32 (zuletzt bearbeitet: 22.11.2014 21:33)
#545 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #534
Zitat von AndyS1957 im Beitrag #524
Eine Sammelklage wäre in meinen Augen gar nicht durchführbar. Es geht doch hier um individuelle Schadensersatzansprüche, die somit auch vor Gericht individuell festgestellt und beurteilt werden müssen. Geht sowas in einer Sammelklage?


Ich glaube nicht; Eine "Sammelklage" ist dann sinnvoll, wenn eine Gruppe von Begehrenden exact Dasselbe vom Beklagten verlangt; beispielsweise Mieter eines Vermieters schliessen sich zusammen, beauftragen als Zusammenschluss dann einen Anwalt und Begehren dann beispielsweise, dass der Vermieter die alten vergammelten Fenster durch energieeffiziente Thermofenster ersetzt indem sie vorrechnen, was das an finanzieller Belastung für sie einspart. Sowas macht Sinn. Da kann dann argumentiert werden, dass die alten kaputten Fenster 23% mehr Energie verbrauchen und diese 23% gelten für jeden Einzelnen.
Bei den Händlern die Schaden erlitten haben, lässt sich das aber so nichtverallgemeinern. Einige Händler mussten ganz schliessen, einige Händler konnten ihr Geschäft gar nicht erst eröffnen, andere wieder mussten einige Angestellte entlassen usw. usw. Die Schäden sind viel zu individuell, wie Du sagtest. Aber genau diese Individualität der Schäden würde ich so richtig ausschlachten.

Umsatzeinbussen : Senkung des persönlichen Lebenstandard
Umsatzeinbusse ->Entlassungen->Entlassener braucht Arbeitslosengeld, Entlassener muss Senkung des persönlichen Lebensstandards hinnehmen usw.

Medial würde ich das Ganze dann noch mit Einzelschicksalen " würzen ", die dann auch wunderbar ins BILDungsfernsehen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr passen und vielleicht auch noch auf die Tränendrüsen drücken :
Diana E, 34 jahre alt, aus Duisburg, berichtet :
" Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und Hartz IV habe ich Anfang 2010 endlich wieder einen Job gefunden - Verkäuferin in einem E-Zigarettenladen ! Meine Arbeit als Fabrikhelferin konnte ich wegen meinem kaputten Rücken nicht mehr ausführen. Die Ezigarette war für mich gleich eine doppelte Rettung; sie hat mich von dem Tabakrauchen weggebracht und sie hat mir dann sogar eine Arbeit gegeben, die ich machen konnte - ich habe mich so gefreut, endlich brauchte ich keine staatliche Unterstützung mehr. Meine kleine Tochter Danielle ( 12 ) fand es auch ganz toll, dass die Wohnung endlich nichtmehr nach Rauch stinkt und sie liess auch wieder einen gute-Nacht-kuss von mir geben. Sie freute sich auch wahnsinnig, dass sie nach zwei für sie ausgefallenen Jahren 2010 wieder an einer Klassenfahrt teilnehmen konnte.
Dann kam das Jahr 2011. Die Umsätze im Laden sanken massiv und der Geschäftsführer teilte mir nach einigen Monaten mit, dass er meinen Arbeitsvertrag leider zum Jahresende aufkündigen müsse.
Ab Januar 2012 war ich dann wieder arbeitslos. Ich habe mich bemüht, aber leider keine Arbeit gefunden, die meine Gesundheit zulässt. Nach einem halben Jahr erfolgloser Suche bin ich dann wieder in Hartz-IV gefallen. Gleichzeitig gab es dann auch eine Mieterhöhung, die mich schwer getroffen hat. Meine 2-Zimmer Mietwohnung war plötzlich über dem für mich zulässigen Satz und das JobCenter verlangte von mir den Umzug in eine kleinere , billigere Wohnung binnen 6 Monaten. Ich hatte knapp 1000 Euro gespart, die ich nun aber in den Umzug und in die Renovierung der neuen Wohnung stecken musste - die klassenfahrt 2012 viel für meine kleine Danielle damit wieder ins Wasser und auch der Weihnachtsmann machte 2012 einen großen Bogen um uns. Danke, Frau Steffens, dass sie es uns ermöglicht haben, wieder voll ins staatliche Hilfesystem integriert zu sein ! "




Könnten wir in Kontakt zu der Dame kommen ? Ich würde gerne was spenden damit die Tochter keine Klassen Fährt mehr verpasst.wenn nur 5 Prozent unserer Mitglieder einen Euro geben...denkt mal nach

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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22.11.2014 21:55
#546 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von segler66 im Beitrag #545

die klassenfahrt 2012 viel für meine kleine Danielle damit wieder ins Wasser und auch der Weihnachtsmann machte 2012 einen großen Bogen um uns. Danke, Frau Steffens, dass sie es uns ermöglicht haben, wieder voll ins staatliche Hilfesystem integriert zu sein ! "[/i][/blau3]



Zitat von segler66 im Beitrag #545
Könnten wir in Kontakt zu der Dame kommen ? Ich würde gerne was spenden damit die Tochter keine Klassen Fährt mehr verpasst.wenn nur 5 Prozent unserer Mitglieder einen Euro geben...denkt mal nach

Einen Euro (oder auch mehr) habe ich dafür immer über.


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22.11.2014 23:19
avatar  kucky
#547 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Au ja, jeder Händler klagt einzeln! Wir können laufend neue Beiträge generieren.
Steffens und ihr Ministerium haben heute wieder in 3-10 Prozessen verloren.
Mal 4000 mal 15000 €.
Dat wird lustig.

Remember Remember the Fifth of November

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23.11.2014 00:42
#548 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von segler66 im Beitrag #545
Zitat von Dreitagebart im Beitrag #534
Zitat von AndyS1957 im Beitrag #524
Eine Sammelklage wäre in meinen Augen gar nicht durchführbar. Es geht doch hier um individuelle Schadensersatzansprüche, die somit auch vor Gericht individuell festgestellt und beurteilt werden müssen. Geht sowas in einer Sammelklage?


Ich glaube nicht; Eine "Sammelklage" ist dann sinnvoll, wenn eine Gruppe von Begehrenden exact Dasselbe vom Beklagten verlangt; beispielsweise Mieter eines Vermieters schliessen sich zusammen, beauftragen als Zusammenschluss dann einen Anwalt und Begehren dann beispielsweise, dass der Vermieter die alten vergammelten Fenster durch energieeffiziente Thermofenster ersetzt indem sie vorrechnen, was das an finanzieller Belastung für sie einspart. Sowas macht Sinn. Da kann dann argumentiert werden, dass die alten kaputten Fenster 23% mehr Energie verbrauchen und diese 23% gelten für jeden Einzelnen.
Bei den Händlern die Schaden erlitten haben, lässt sich das aber so nichtverallgemeinern. Einige Händler mussten ganz schliessen, einige Händler konnten ihr Geschäft gar nicht erst eröffnen, andere wieder mussten einige Angestellte entlassen usw. usw. Die Schäden sind viel zu individuell, wie Du sagtest. Aber genau diese Individualität der Schäden würde ich so richtig ausschlachten.

Umsatzeinbussen : Senkung des persönlichen Lebenstandard
Umsatzeinbusse ->Entlassungen->Entlassener braucht Arbeitslosengeld, Entlassener muss Senkung des persönlichen Lebensstandards hinnehmen usw.

Medial würde ich das Ganze dann noch mit Einzelschicksalen " würzen ", die dann auch wunderbar ins BILDungsfernsehen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr passen und vielleicht auch noch auf die Tränendrüsen drücken :
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" Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und Hartz IV habe ich Anfang 2010 endlich wieder einen Job gefunden - Verkäuferin in einem E-Zigarettenladen ! Meine Arbeit als Fabrikhelferin konnte ich wegen meinem kaputten Rücken nicht mehr ausführen. Die Ezigarette war für mich gleich eine doppelte Rettung; sie hat mich von dem Tabakrauchen weggebracht und sie hat mir dann sogar eine Arbeit gegeben, die ich machen konnte - ich habe mich so gefreut, endlich brauchte ich keine staatliche Unterstützung mehr. Meine kleine Tochter Danielle ( 12 ) fand es auch ganz toll, dass die Wohnung endlich nichtmehr nach Rauch stinkt und sie liess auch wieder einen gute-Nacht-kuss von mir geben. Sie freute sich auch wahnsinnig, dass sie nach zwei für sie ausgefallenen Jahren 2010 wieder an einer Klassenfahrt teilnehmen konnte.
Dann kam das Jahr 2011. Die Umsätze im Laden sanken massiv und der Geschäftsführer teilte mir nach einigen Monaten mit, dass er meinen Arbeitsvertrag leider zum Jahresende aufkündigen müsse.
Ab Januar 2012 war ich dann wieder arbeitslos. Ich habe mich bemüht, aber leider keine Arbeit gefunden, die meine Gesundheit zulässt. Nach einem halben Jahr erfolgloser Suche bin ich dann wieder in Hartz-IV gefallen. Gleichzeitig gab es dann auch eine Mieterhöhung, die mich schwer getroffen hat. Meine 2-Zimmer Mietwohnung war plötzlich über dem für mich zulässigen Satz und das JobCenter verlangte von mir den Umzug in eine kleinere , billigere Wohnung binnen 6 Monaten. Ich hatte knapp 1000 Euro gespart, die ich nun aber in den Umzug und in die Renovierung der neuen Wohnung stecken musste - die klassenfahrt 2012 viel für meine kleine Danielle damit wieder ins Wasser und auch der Weihnachtsmann machte 2012 einen großen Bogen um uns. Danke, Frau Steffens, dass sie es uns ermöglicht haben, wieder voll ins staatliche Hilfesystem integriert zu sein ! "




Könnten wir in Kontakt zu der Dame kommen ? Ich würde gerne was spenden damit die Tochter keine Klassen Fährt mehr verpasst.wenn nur 5 Prozent unserer Mitglieder einen Euro geben...denkt mal nach


Statt wieder mal irgendwelchen Einzelschicksalen (oder auch nicht Schicksalen) auf die Sprünge helfen zu wollen wären spenden hier sinnvoller angelegt:

Aktion Lichtblicke

I like Originals ... no bullshit.

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23.11.2014 02:32 (zuletzt bearbeitet: 23.11.2014 02:37)
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#549 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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( gelöscht )

Ich wundere mich gerade etwas, das Einige offensichtlich das :

Medial würde ich das Ganze dann noch mit Einzelschicksalen " würzen ", die dann auch wunderbar ins BILDungsfernsehen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr passen und vielleicht auch noch auf die Tränendrüsen drücken :
Diana E, 34 jahre alt, aus Duisburg, berichtet :
" Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und Hartz IV habe ich Anfang 2010 endlich wieder einen Job gefunden - Verkäuferin in einem E-Zigarettenladen ! Meine Arbeit als Fabrikhelferin konnte ich wegen meinem kaputten Rücken nicht mehr ausführen. Die Ezigarette war für mich gleich eine doppelte Rettung; sie hat mich von dem Tabakrauchen weggebracht und sie hat mir dann sogar eine Arbeit gegeben, die ich machen konnte - ich habe mich so gefreut, endlich brauchte ich keine staatliche Unterstützung mehr. Meine kleine Tochter Danielle ( 12 ) fand es auch ganz toll, dass die Wohnung endlich nichtmehr nach Rauch stinkt und sie liess auch wieder einen gute-Nacht-kuss von mir geben. Sie freute sich auch wahnsinnig, dass sie nach zwei für sie ausgefallenen Jahren 2010 wieder an einer Klassenfahrt teilnehmen konnte.
Dann kam das Jahr 2011. Die Umsätze im Laden sanken massiv und der Geschäftsführer teilte mir nach einigen Monaten mit, dass er meinen Arbeitsvertrag leider zum Jahresende aufkündigen müsse.
Ab Januar 2012 war ich dann wieder arbeitslos. Ich habe mich bemüht, aber leider keine Arbeit gefunden, die meine Gesundheit zulässt. Nach einem halben Jahr erfolgloser Suche bin ich dann wieder in Hartz-IV gefallen. Gleichzeitig gab es dann auch eine Mieterhöhung, die mich schwer getroffen hat. Meine 2-Zimmer Mietwohnung war plötzlich über dem für mich zulässigen Satz und das JobCenter verlangte von mir den Umzug in eine kleinere , billigere Wohnung binnen 6 Monaten. Ich hatte knapp 1000 Euro gespart, die ich nun aber in den Umzug und in die Renovierung der neuen Wohnung stecken musste - die klassenfahrt 2012 viel für meine kleine Danielle damit wieder ins Wasser und auch der Weihnachtsmann machte 2012 einen großen Bogen um uns. Danke, Frau Steffens, dass sie es uns ermöglicht haben, wieder voll ins staatliche Hilfesystem integriert zu sein ! "


nicht als das verstanden haben, was es ist - eine eben von mir ausgedachte Geschichte, wie es wohl wirken täte auf Leute, die NUR RTL und SAT1 zwischen 09:00 und 20:00 Uhr gucken. Hmm, wenn es so wirkungsvoll war, um für voll genommen zu werden, trotz des einleitenden Satzes " Medial würde ich das Ganze dann noch mit Einzelschicksalen " würzen ", die dann auch wunderbar ins BILDungsfernsehen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr passen und vielleicht auch noch auf die Tränendrüsen drücken : "
dann steht mir vielleicht doch noch eine Karriere als Politiker oder BILDungsjournalist offen ?

LG


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23.11.2014 04:17 (zuletzt bearbeitet: 23.11.2014 04:20)
avatar  Hermel
#550 RE: Bundesverwaltungsgerichtsentscheid-E-Zigarette-ist-kein-Arzneimittel
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #549
(...) dann steht mir vielleicht doch noch eine Karriere als Politiker oder BILDungsjournalist offen?


Dir nicht, lieber Dreitagebart - Du besitzt ein Rückgrat.

LG

Die gelebten Jahre soll man nicht zählen, sondern wiegen!

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