"Die Nikotin Konzentration ist bis eine handelsübliche Stärke bis max. 38mg/ml im DTF erlaubt"

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03.03.2015 01:28
avatar  Reni
#51
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Liebe Grüße Reni


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03.03.2015 02:23
#52
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72mg juhuu wollte es nur mal schreiben ohne das es editiert wird :)

Hexenverbrennung, Kreuzzüge, Inquisition - Wir wissen wie man feiert, Ihre Kirche

Gruß Marc


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03.03.2015 07:56
avatar  LeMa
#53
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Juhuu, doppelt konzentriertes Tomatenmark wird nicht mehr zensiert

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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03.03.2015 09:18 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2015 09:34)
#54
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Lord Voldemort ist da.

Bild entfernt

Bitte das Copyright beachten! Haltet Euch an die Forenregeln.

Base ⅔VG / 6er-N / ca 1,0Ω SC / 10W
Bin ein Dampfer und kein Liquidvernichter


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03.03.2015 09:32
avatar  ( gelöscht )
#55
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( gelöscht )

Da dieses Forum ja eh nur für Erwachsene gedacht ist und man denen auch ein gewisses Maß Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber zugestehen sollte, sehe ich keinen Grund für eine freiwillige Selbstbeschränkung über den gesetzlichen Grenzwert hinaus.
Wenn jemand hier mit dem Selbstmischen anfängt, wird derjenige/diejenige wohl nicht mit neuen Wurf- und Spritztechniken beginnen, sondern doch eher sehr sorgfältig und vorsichtig versuchen die relevanten Flüssigkeiten zu vereinen.
Sicher ist der DAU auch beim Mischen extrem gefährdet, aber das ist er auch beim Gang zum Bäcker und beim Zähneputzen erst recht.
Also Leute, ich gestehe, ich besitze 2 Liter 72-er Base (!) und die stehen im Kühlschrank. Frei zugänglich, aber kindersicher, denn hier gibbet´s keine Kinder und meine Frau und ich können lesen. Es besteht also kein Grund zu der Annahme, das wir ausversehen Zweiundsiebziger statt Tomatenketschup über die Pommes kippen.


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03.03.2015 09:33 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2015 09:35)
#56
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Ich halte die Begrenzung auch in gewissem Maße für sinnvoll. Aktuell wird eine Lösung (recht egal, welches Lösungsmittel) mit einem Anteil über 7,5% Nikotin als Gefahrgutklasse 3 (T+) eingestuft. Also darf ein (deutscher) Händler eine solche Lösung nur an Firmen, Institute, usw. abgeben bzw. in der "rechtlichen Grauzone" an Endverbraucher gegen eine Endverbleibserklärung sowie einem Sachkundenachweis (der übrigens natürlich auch von dem Händler erbracht werden muss).

Eine Lösung von <7,5% darf also frei gehandelt werden. Gewisse R- und S-Sätze (mindergiftig, gewässergefährdend, usw.) müssen berücksichtigt werden. Das schließt z.B. die Abgabe an Personen unter 18 aus, aber daran halten wir uns hier doch eh.

Also: Eine gute Entscheidung, auch wenn ich die Preisproblematik ebenso sehe. Meine empfohlene Konzentration liegt auch bei 36/38 mg/ml zur Bevorratung. Damit kann man brauchbar mischen und soviel Platz braucht das auch nicht. Wenn der Gefrierschrank platzt, dann last es im Karton, dunkel und kühl im Keller in den Originalflaschen... und alles wird gut.

Gruß, Thomas

Pyromantiker aus Leidenschaft...

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03.03.2015 09:44
avatar  killer queen ( gelöscht )
#57
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killer queen ( gelöscht )

Alles was normal zukaufen gibt würde ich hier nicht ausschließen.auch das 72 Nick. nicht. Die neuen Erkenntnisse von Beli über das Nikotin sollten auch mit einfließen.
Eine richtige Schutzbekleidung bei mischen mit hohen Nikotinanteilen müsste auch angezeigt werden.
Dieses Thema hat sich eh bald erledigt.


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03.03.2015 11:08
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#58
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( gelöscht )

Zitat von canis queen im Beitrag #57
Alles was normal zukaufen gibt würde ich hier nicht ausschließen.auch das 72 Nick. nicht. Die neuen Erkenntnisse von Beli über das Nikotin sollten auch mit einfließen.
Eine richtige Schutzbekleidung bei mischen mit hohen Nikotinanteilen müsste auch angezeigt werden.
Dieses Thema hat sich eh bald erledigt.


Richtig - es hat sich bald erledigt; aber bis dahin können wir nun neuen Selbstmischern auch ohne Wortverbiegungen und " ".......psssst, hier guggsdu PN, pssst...." erklären, was es aufsich hat, wie man damit umgeht usw.
Ausserdem wissen wir ja : Verboten = reizvoll, gelle ?

LG


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03.03.2015 11:23
#59
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Zitat von Discordian im Beitrag #14
Wenn man jetzt 7.2% als Grenze zulässt, kommt dann demnächst der erste Post mit x% - Ich finde, man könnte gleich auf 10% gehen, dass ist die höchste Konz, die ich im Handel gefunden habe.


Im (chinesischen) Handel findet man noch wesentlich höhere Konzentrationen bishin zum nahezu reinem Nikotin. ABER:

Egal, was man im Netz findet: in unserer Bananenreblublik ist es so, das fertige Mischungen (also kein reines oder höher dosierte BAsen/Liquids) bis 72mg erlaubt/legal sind zum Erwerb ohne den dafür nötigen 'Giftschein'.

Ich bin und war zwar immer der Meinung, das die foreninterne Grenze von 36/38mg irgendwie 'akzeptabel', weil gebräuchlich und auch durchaus dampfbar ist, der Markt aber mittlerweile ganz legale 72mg hergibt. Warum also auch hier nicht die Obergrenze entsprechend anpassen?

Ich bin zwar selber weniger im Mischbereich unterwegs und weiss von daher nicht genau, was und wie da abgeht, bin aber bei 72er Stoff felsenfest davon überzeugt, das dieser eh nur gekauft wird, um effektiver bunkern und runtermischen zu können.
Wie ich darauf komme? Ich bin selber teils ein '36er', der seine Aromen gleich ins 36er-Fläschchen reinschüttet. Aber ich mische den überwiegenden Teil meines Bedarfs auch auf 24er, 12er und 9er herunter. Welches ich dann letztendlich verdampfe ist so ziemlich relativ und kommt auf etliche FAktoren und Gelegenheiten an. Ist ja auch nicht so, das Stroh-Rum blind und dumm machen würden, und dennoch kenne ich niemanden, der das Zeugs pur trinkt.

Genauso ist das auch mit den 72er Basen: ich kann das doppelte, das viefache oder gar das vielfache daraus anmischen, aber als 72er Liquid ist's dann selbst mir zu stark. Ich würde fast behaupten ,das 72er undampfbar ist, auch wenn es nach deutschem Recht legal ist. Und zum bunkern ist es preiswerter, weil die passende Verdünnung wesentlich billiger ist zum runtermischen.

Ich bin für ein klares JA zur 72er Grenze, allerdings würde ich mich auch nicht scheuen, diesbezüglich schnell den Petze-Button zu drücken, wenn ich Beiträge sehe, in denen sich ein 72er als standhaft unbelehrbar darstellt.

In z.B. Autoforen ist ja auch Scheibenwischerkonzentrat im Faktor 5:1 nicht verboten - wer das so probieren würde, schadet damit zwar nicht seinem Auto, verballert aber unnütz Geld und wesentlich besser putzt unverdünnt nun auch nicht...


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03.03.2015 11:56 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2015 11:57)
#60
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Moderatorin

Zitat von Reni im Beitrag #51
Regeländerung Nikotingehalt



mal dazwischenschieb, das es ja schon geändert wurde, egal ob jemand dafür oder dagegen ist

03.03.2015 12:52
avatar  killer queen ( gelöscht )
#61
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killer queen ( gelöscht )

Ein Gebinde mit 72er Nik. hat nur etwas mit der Platzeinsparung zu tun. Wenn keine SB läuft, sind die Preise ja auch nicht Dumping.
Nach der Regelung wird sicher unkontrolliertes reines Nikotin auf den Schwarzmarkt in Deutschland geben und das wird die Gefahr
sein. VG bzw. PG wird es weiterhin in allen Gebindegrößen geben.


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03.03.2015 12:56
#62
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Zitat von canis queen im Beitrag #61
Ein Gebinde mit 72er Nik. hat nur etwas mit der Platzeinsparung zu tun. Wenn keine SB läuft, sind die Preise ja auch nicht Dumping.
Nach der Regelung wird sicher unkontrolliertes reines Nikotin auf den Schwarzmarkt in Deutschland geben und das wird die Gefahr
sein. VG bzw. PG wird es weiterhin in allen Gebindegrößen geben.


PG und VG ja. Aber eben nur ohne Nikotin. Oder als 10ml VPE. Deshalb laufebn die SB ja derzeit so gut. Ob das in alle Ewigkeit so bleiben wird sehe ich auch noch nicht wirklich. Aber erstmal wird es den "Stoff" nicht mehr so günstig geben.


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03.03.2015 13:10
avatar  killer queen ( gelöscht )
#63
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killer queen ( gelöscht )

Es hilft nur am Tag X gegen diese TPD2 Regelung zu klagen. Mal schauen was Totally Wicked mit ihrer Klage erreicht. Der Verkauf dieser 10ml Gebinde ist doch Nonsens.


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03.03.2015 13:12
#64
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #58
Zitat von canis queen im Beitrag #57
Alles was normal zukaufen gibt würde ich hier nicht ausschließen.auch das 72 Nick. nicht. -...-


Richtig - es hat sich bald erledigt . -...-

LG


Dann darf man nur noch bis 20mg/ml posten?


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03.03.2015 16:39
#65
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Zitat von Blaudampfer im Beitrag #64
[
Dann darf man nur noch bis 20mg/ml posten?



Kann man so nicht sagen. Das Limit richtet sich in Zukunft nach der Plasmakonzentration vom Nikotin. Maximal 4 ng/ml sind erlaubt. Alles was drüber ist, übersteigt die Konzentration, die mit Pflastern erreicht wird, und könnte daher möglicherweise vielleicht gefährlich sein. Krebs und so ist jedenfalls nicht auszuschließen.


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03.03.2015 16:44
avatar  77501
#66
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Dann ändern wir doch gleich mal die Thread-Überschrift
... sollte ja auch mal angepasst werden

Grüße Alex


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03.03.2015 18:26
#67
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Sehr gute und vernünftige Entscheidung des Forenteams!

Es gab für mich keinen nachvollziehbaren Grund, Konzentrationen oberhalb von 3,8% zu zensieren. Es gäbe nachvollziehbare Gründe, Konzentrationen oberhalb von 7,5% zu zensieren, aber Herrje, auf die 0,3% kommt es mir da jetzt auch nicht an. ;-)

Dampfst Du schon oder rauchst Du noch?

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03.03.2015 18:39 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2015 18:40)
avatar  zwinkl
#68
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Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #65
Zitat von Blaudampfer im Beitrag #64
[
Dann darf man nur noch bis 20mg/ml posten?



Kann man so nicht sagen. Das Limit richtet sich in Zukunft nach der Plasmakonzentration vom Nikotin. Maximal 4 ng/ml sind erlaubt. Alles was drüber ist, übersteigt die Konzentration, die mit Pflastern erreicht wird, und könnte daher möglicherweise vielleicht gefährlich sein. Krebs und so ist jedenfalls nicht auszuschließen.

@Kuscheldampfer :
Das kapier ich jetzt grad nicht...ein nanogramm ist doch ein millionstel miligramm, oder ? Das wäre dann doch quasi nuller oder wie rechnet sich das ? *doof guck*

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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03.03.2015 18:41
avatar  killer queen ( gelöscht )
#69
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killer queen ( gelöscht )

So viele Shops bieten ja keine 72er Basis an. Was soll die ganze Aufregung.


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03.03.2015 19:24
#70
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Zitat von DTSierra im Beitrag #56
Aktuell wird eine Lösung (recht egal, welches Lösungsmittel) mit einem Anteil über 7,5% Nikotin als Gefahrgutklasse 3 (T+) eingestuft.

@DTSierra
Wo kann man das nachlesen, bzw. wo wurde das festgelegt?

Gruß, Max
Disclaimer: All stunts are performed by professionals in controlled environments, such as closed circuits. Do NOT try this at home - visit a friend instead.

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03.03.2015 20:26 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2015 20:27)
#71
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Zitat von zwinkl im Beitrag #68
Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #65
Zitat von Blaudampfer im Beitrag #64
[
Dann darf man nur noch bis 20mg/ml posten?



Kann man so nicht sagen. Das Limit richtet sich in Zukunft nach der Plasmakonzentration vom Nikotin. Maximal 4 ng/ml sind erlaubt. Alles was drüber ist, übersteigt die Konzentration, die mit Pflastern erreicht wird, und könnte daher möglicherweise vielleicht gefährlich sein. Krebs und so ist jedenfalls nicht auszuschließen.

@Kuscheldampfer :
Das kapier ich jetzt grad nicht...ein nanogramm ist doch ein millionstel miligramm, oder ? Das wäre dann doch quasi nuller oder wie rechnet sich das ? *doof guck*


Tschuldige, dass war ein (offenbar verunglückter) Scherz. Dachte das mit dem "möglicherweise Krebs und so" hätte das klar gemacht.
Habe mich auf das seinerzeit mal im Raum stehende Limit für die Nikotinkonzentration im Plasma bezogen. Da hatten ein paar Idioten bei der EU vorgeschlagen, nur Liquids zu erlauben, bei deren Inhalation die Plasmakonzentration 4 ng/ml nicht übersteigt (ein Wert, der mit NRTs in etwa erreicht wird). Was uns neben den sattsam bekannten Alkoholkontrollen auch noch Nikotinkontrollen beim Amtsarzt beschert hätte. Da habens dann wohl selbst eingesehen, dass das doch ein wenig überreguliert wäre.


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03.03.2015 20:59
avatar  LeMa
#72
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Ach, Du meintest Blutplasma - und ich fragte mich die ganze Zeit, was für Verdampfer Du benutzt, die Dein Liquid in Plasma verwandeln :-D

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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03.03.2015 21:03
#73
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Ganz kurz, finde die Entscheidung prima!!


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03.03.2015 21:05 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2015 21:06)
#74
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Zitat
Das Limit richtet sich in Zukunft nach der Plasmakonzentration vom Nikotin. Maximal 4 ng/ml sind erlaubt. Alles was drüber ist, übersteigt die Konzentration, die mit Pflastern erreicht wird, und könnte daher möglicherweise vielleicht gefährlich sein. Krebs und so ist jedenfalls nicht auszuschließen.



@Kuscheldampfer - Jetze bin ich aber wirklich verwirrt, und komme ohne fachliche Entwirrung nicht weiter.

- Plasmakonzentration von Nikotin
- 4ng/ml


Das irgendwo die Obergrenze von 20ml/ml kommt gemäss TPD 12,5, ist ja bekannt, aber darum geht's vorerst ja nicht im Thema. Erstmal bunkern. Ich hab weiter oben was von 'platzsparend' geschrieben - beim genaueren Überlegen ist das zugegeben etwas schräg. Wer irgendwo 20 Liter einlagern kann, schafft das genausogut auch mit 40 Litern. Muss ja nicht wirklich in der Gefriertruhe/Kühlschrank sein. Preislich gesehen sind 72er-Basen meisst genau doppelt so teuer wie die gewohnten 36er. Ich bin bischen durcheinander.

Was kommt denn nun, wenn es wirklich kommt? 4ng, 20mg/mg in maximal 10ml-Fläschen?
Und wie verhält sich das mit den Nikotinpflastern im Verhältnis zu dem Nikotingehalt der Basen? Sind die starksten Pflaster nicht weit oberhalb von 20mg/ml? Wie ist das mit dem Plasmagehalt von Nikotin? HAt das was mit der Wirkfähigheit des Nikotins zu tun? So in etwa vergleichlich, das angeblich heute aktuelle Kannabis-Plantagen-Pflanzen einen wesentliche höheren (wirksameren) Gehalt an Tee-Ha-Cee haben sollen?


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03.03.2015 21:13
avatar  killer queen ( gelöscht )
#75
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von Obiwan77 im Beitrag #73
Ganz kurz, finde die Entscheidung prima!!



In einpaar Tagen wird das ein Nostalgiethread.


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