[CH] 02.06.15 - regiolive.ch - Jetzt wird scharf gedampft!

02.06.2015 15:30
#1
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Moderatorin
02.06.2015 15:40
#2
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Die Bildunterschrift ist ja zu geil:

Zitat
Das ist kein atomarer Sprengsatz, sondern der «Buddy», eine neue E-Zigaretten-Generation mit Subohm- Technologie.



Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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02.06.2015 16:28
avatar  zwinkl
#3
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Klasse !
So muß das gemacht werden...weiter so, schweizer dampferkollegInnen !

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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02.06.2015 16:48
avatar  Sockeye
#4
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Ihr Schweizer drückt euch aber auch zu lustig aus..

Zitat
...das die aktuelle Situation massgeblich verändern wird. Das Gutachten offenbart nämlich, dass nur die Geräte als Lebensmittel eingestuft werden können, nicht aber die verdampften Flüssigkeiten...



Also so ein Provari, würde ich ungern essen. Ist doch ein bisserl zäh oder?

Du darfst nicht alles glauben was du denkst

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02.06.2015 18:16
#5
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Moderatorin

Zitat von Sockeye im Beitrag #4
Ihr Schweizer drückt euch aber auch zu lustig aus..

Zitat
...das die aktuelle Situation massgeblich verändern wird. Das Gutachten offenbart nämlich, dass nur die Geräte als Lebensmittel eingestuft werden können, nicht aber die verdampften Flüssigkeiten...


Also so ein Provari, würde ich ungern essen. Ist doch ein bisserl zäh oder?



Ja, das ist deswegen so zusammengefasst worden, weil im CH-Lebensmittelgesetz Artikel 5, die e-Dampfgeräte wie folgt interpretiert werden: Das LMG definiert die "Gebrauchsgegenstände" als "Gegenstände", die nicht als Heilmittel angepriesen werden und unter einer der folgenden Produktekategorie fallen:
a....
b... "Körperpflegemittel und Kosmetika sowie Gegenstände, die nach ihrer Bestimmung mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung kommen;
c...

Somit kommt das Rechtsgutachten zum Schluss, dass nur die e-Dampfgeräte mit Akku-Tank und Mundstück diesem Artikel des LMG untersteht, weil es eben eine feste Sache, d.h. ein Gegenstand im Sinne von Art. 5 LMG ist. Im gängigen Gebraucht führt ja der Benutzer das Gerät zum Mund und bringt es somit mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung.

Das Liquid ist aber eine flüssige Lösung mit mehreren Inhaltsstoffen, die im schweizerischen Recht speziellen Regelungen unterworfen sind. Somit handelt es sich beim Liquid um ein eigenes Mittel, das, ausser bei der Verwendung, keine Verbindung zum Dampfgerät aufweist.

Jo, isse kompliziert

02.06.2015 22:28
#6
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Moderatorin

Und hier ein aktueller Artikel aus 20min., der leider, kaum online, wieder rausgenommen wurde. Keine Ahnung warum. Aber dank eines lieben Dampfers, der den Artikel noch in seinem cache hatte, kann ich ihn doch noch zeigen

Händler setzen sich über Nikotin-Verbot hinweg
http://webcache.googleusercontent.com/se...e&ct=clnk&gl=ch

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