14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis

  • Seite 8 von 10
19.04.2016 13:27
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#176 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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... und der FeV wird von der Seite befuellt, oder?


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19.04.2016 13:36 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 13:42)
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#177 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Um den FEV zu befüllen, mußt du diesen senkrecht zur Erdachse halten, um Ober- und Unterteil trennen
Dabei tritt innerhalb von 60 sek. NULL liquid-tropfen aus
Während des Befüllvorganges ist dieser jedoch manipulativ, da Liquid eingefüllt werden kann.
Bei unsachgemäßem Gebrauch könnte die einzufüllenden Menge direkt oral eingenommen werden.
Übrigens, Linkes Pedal ist Bremse, rechts ist Beschleunigen
Obwohl, ganz linkes Pedal ist Kupplung. Da hängt sich dann der Motor aus
Und das noch ganz linkeres Pedal, das ganz kleine... ist Handbremse


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19.04.2016 13:44 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 13:46)
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#178 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von SiYing im Beitrag #177
Um den FEV zu befüllen, mußt du diesen senkrecht zur Erdachse halten, um Ober- und Unterteil trennen
Dabei tritt innerhalb von 60 sek. NULL liquid-tropfen aus
Während des Befüllvorganges ist dieser jedoch manipulativ, da Liquid eingefüllt werden kann.
Bei unsachgemäßem Gebrauch könnte die einzufüllenden Menge direkt oral eingenommen werden.
Übrigens, Linkes Pedal ist Bremse, rechts ist Beschleunigen
Obwohl, linkes Pedal ist Kupplung. Da hängt sich dann der Motor aus



Wenn du das ins Franzoesische uebersetzt, tritt spaetestens bei Ober- und Unterteil ein Uebersetzungsfehler auf

Aber schon klar, mein Nachfuellbehaelter ist sowieso ein Messbecher-/eimerchen, hat aber einen Henkel

Jetzt uebersetze mal ·"der Nachfuellmechanismus meiner Dampfe hat einen Henkel" ist der auch TPD2 conform?


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19.04.2016 13:47
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#179 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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The afterfill of my Vape has a pot handle


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19.04.2016 13:51 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 13:52)
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#180 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von SiYing im Beitrag #179
The afterfill of my Vape has a pot handle




... and the pot handle is durable :)


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19.04.2016 13:56 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 14:01)
avatar  SiYing
#181 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Was denn ?
Ich kann doch auch Pot=Hemp dampfen.
Allerdings nicht an diesem Ort. Könnten wir mal bitte wieder das Thema auf Schiene bringen ?


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19.04.2016 14:13 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 14:21)
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#182 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Uebersetzung:
"my vape pot is a hemp with handle und hat an O-Ring as a condom has, too. Accordingly, nothing should spill over, but there is no guarantee given, ever!

If, in the rare Zufall, a bisserl mehr was spills drueber, there is still the possibiltity to get schwanger with mehr Verdampfer (HWV), because Siffing ist not what we want, weil the Konsequenz is to buy another Dampferhandle and guter Hoffnung

jaja @SiYing, bleib beim Thema, macht ja soviel Spass


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19.04.2016 14:56
#183 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Um was geht es dem Kindergarten bei der Befüllung genau? das nichts daneben laufen kann, oder möglichst wenig?
oder dass der offene Tank des Gt fürs Kleinkinde nicht zum Schnäppschen mutiert?
Also dass Kinder kein Liquid trinken?
Wie war das noch mit dem armen Vater von Dornröschen? hat den ganzen Hofstatt räumen lassen um festzustellen, dass doch irgendwo ein böser pieksiger VD übrig bleibt
und die Moral der Geschichte ist dass man eh nicht verhindern kann was passieren soll?

Das nähert sich jetzt wieder dem EU-Format der Salatgurken....was soll man da außer sich drüber lustig machen.
Erklär mir doch bitte einer mal was hier geht? Was soll das? Wozu ist es gut?


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19.04.2016 15:05
#184 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Wofür das alles "gut" ist wissen wir leider ja zu gut. Technische normungen werden hier doch nur durchgezogen um irgendwelche standardisierungen durchzusetzen.
So vielfältig wie unser hobby nunmal ist wäre es sonst sehr schwer bis unmöglich die interessen der konzerne bzw. politik durchzusetzen und deshalb eben diese ganzen schmierigen winkelzüge.

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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19.04.2016 15:28
#185 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von heimchen im Beitrag #140
Zitat von Dampflok shagy im Beitrag #138
Gibt es eigentlich Fälle bei denen ein "missbrauchlicher Genuß" von Liquiden erfolgt ist?
Ich meine wurde da schon einmal eine Statistik geführt oder irgendwo Dokumentiert ?

Lg Shagy

Ja wurde es z.B. bei Rursus und bei Bernd Mayer....



Mal eben OT, weil ich das schon lange mal fragen wollte und es sich hier anzubieten scheint: Weiß wer, warum man von Rursus so gar keinen Ton mehr hört und liest?????


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19.04.2016 15:28 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 15:30)
#186 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von Chandra im Beitrag #150

...und den evods der ersten Generation wirds demnächst wohl ähnlich gehen. Single Coil ist in "Lungenverdampferzeiten" halt sowas von out. Diesbezüglich hoffe ich, dass mit der Verteuerung der Liquids durch die kommende Steuer (die ich trotzdem nicht gutheiße), ein Revival der sparsamen Single-Coil-Verdampfer stattfindet, so daß ich später wieder eine einigermaßen gute Auswahl habe.




Ach nööö...büdde nicht ! Ich will doch garnix anderes als meine evod weiterdampfen. Bei allen dickeren teilen muß ich einfach nur husten.
Sparsam hin oder her...mit etwas vorausschauender vorratsplanung kann man das ja noch abfedern. Allerdings haben die meisten in meinem umfeld
den komplettausstieg nur geschafft ( bissi neidisch guck ) , weil sie eben leistungsstärkeres zeugs mit dualcoils usw. am laufen haben.

Ich glaube eher, daß durch all diese tricksereien später eben keine gute auswahl mehr auf dem markt sein wird, weil das dann alles wohl sicher so sauteuer wird,
daß die meisten gleich ohne dampfen antesten beim tabak rauchen bleiben werden. Und wenn generell weniger nachgefragt wird sinkt bestimmt auch die angebotspalette...

Edit: was soll rursus aktuell auch noch viel sagen...trotz seiner tollen zusammenfassungen, trotz petition und positiven aussagen der wissenschaft haben die verantwortlichen doch erst recht alles in ihrem sinne durchgedrückt. Ändern wird sich erst wieder was, wenn geklagt und hoffentlich auch gewonnen wird...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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19.04.2016 15:33 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 15:35)
avatar  ZAZO
#187 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #183
Um was geht es dem Kindergarten bei der Befüllung genau?


Wenn man einen Standard festlegen will, muss man ja auch irgendwas als Standard definieren und das man hier nicht auf total niedrigem Niveau ansetzt finde ich nicht grundsätzlich falsch.

Ich finde diesbezüglich wurde sehr vernünftig und Marktgerecht agiert, denn es kommt auch uns Dampfern zu Gute wenn die Verdampfer der Zukunft sich leicht und ohne großartige Matcherei befüllen lassen und mehr ist hier im Grunde nicht als Standard festgelegt worden. Die Spitze der Nachfüllflasche soll der Öffnung des Tanks entsprechen, was ich ehrlich gesagt auch für sinnvoll halte. Den wirklichen Nachteil, außer das manch ein Hersteller von Verdampfern in seinen zukünftigen Entwicklungen nun seinen Standard erhöhen muss, kann ich ansonsten nicht erkennen.

Wenn der Durchführungsbeschluss bezüglich Kindersicherung und Manipulationssicherheit ähnlich marktgerecht und gemessen an dem heutigen gesund hohen Standard ausfällt, steht weiterhin wirklich tollen (Selbstwickel)Verdampfern nichts im Wege.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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19.04.2016 15:35
#188 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #183
Um was geht es dem Kindergarten bei der Befüllung genau? das nichts daneben laufen kann, oder möglichst wenig?


Kein Tröpfchen daneben, weil du sonst tot umfällst und spätestens im Falle einer Besteuerung, Dampfer auch das Tröpfchen achten sollten.

Kein DAU, der die Ausgießerspitze versehentlich dahin stecken kann, wo sie vielleicht wunderbar passen könnte: ins Luftröhrchen; weil der Dampfanfänger sich die Suppe so auf Hand und Hose kippt, sofort tot umfällt und sich sogar noch die Leichenträger...

Während du beim Nachfüllen bei weit geöffnetem Deckel verträumt die Tröpfchen ("Tröpfchen für Tröpfchen Qualität") beobachtest, schläft dir die Hand, die den Verdampfer bzw. Tank hält, ein. Der Tank kippt und ergießt sich munter runter. Du bist natürlich sofort tot, ...

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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19.04.2016 15:38
#189 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von heimchen im Beitrag #156
Lol, d.h. dann wären all die laut Hersteller "sogenannten" TPD2 konformen Geräte (mit kindersicheren Tankdeckelverschlüssen und 2 ml Kapazität etc. pp) schon raus, das bezweifle ich doch sehr stark.
Nehmen wir doch einfach mal die Joyetech Ego AIO: Ist zwar ein Topfiller, aber der kindersichere Tankdeckelverschluss ist komplett abschraubbar, und das Liquid lässt sich auch mit Flaschen ohne Spitz reinkippen. Und hinzu kommt: Wie soll man den Verdampferkopf auswechseln? Dazu MUSS der Tankdeckel abgeschraubt werden, da der Cubis-Kopf da drauf kommt.


Deshalb ist meine größte Befürchtung, dass - wie @Dampfphönix schreibt - der größte Knüppel noch gar nicht aus dem Sack ist und demnächst alles tot-"reguliert" wird, was SWVD, austauschbare Köpfe etc. betrifft.
Ich bin hin und her gerissen - diese lächerliche Regulierung mit "atmosphärischem Druck", Temperaturangaben und völlig irrwitziger / willkürlicher "Durchflussbegrenzung" lässt mich schon seit Tagen brüllend vor Lachen und schenkelklopfend durch die Gegend laufen, weil ich denke: Wenn die nix Besseres hinkriegen als diesen Schwachsinn, mach ich mir ums Dampfen keine Sorgen mehr. Und andererseits traue ich dem Braten so was von überhaupt nicht ...


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19.04.2016 15:40
#190 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Apropos Normen:
Eigentlich sollten auch hier, die Hersteller von Liquids sowie Geräte, und dementsprechend die Grosshändler längstens Bescheid wissen, da sie ja seit über einem Jahr mit der DIN zusammen und dann alle paar Monate irgendwo in Europa (meist DE und FR) treffen, und mit allen Vertretern der CEN (europäische Kommission für Normung) versuchen technische Normen für die Dampfgeräte zu finden ;)
Hier dazu was ausführlicher
http://liquid-news.com/e-zigaretten/din-...et-e-zigarette/
und der Händlerverband dazu:
http://liquid-news.com/e-zigaretten/inte...enhandels-vdeh/

19.04.2016 15:41
#191 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von ZAZO im Beitrag #157
Zitat von heimchen im Beitrag #156
Lol, d.h. dann wären all die laut Hersteller "sogenannten" TPD2 konformen Geräte (mit kindersicheren Tankdeckelverschlüssen und 2 ml Kapazität etc. pp) schon raus, das bezweifle ich doch sehr stark.
Nehmen wir doch einfach mal die Joyetech Ego AIO: Ist zwar ein Topfiller, aber der kindersichere Tankdeckelverschluss ist komplett abschraubbar, und das Liquid lässt sich auch mit Flaschen ohne Spitz reinkippen. Und hinzu kommt: Wie soll man den Verdampferkopf auswechseln? Dazu MUSS der Tankdeckel abgeschraubt werden, da der Cubis-Kopf da drauf kommt.


Der Nachfüllmechanismus hat ja nichts mit dem Wechsel des Verdampferkopfes zu tun. Natürlich kann man einen Verdampfer auch gänzlich auseinanderschrauben, aber zum befüllen darf nur eine in der Gebrauchsanleitung fest vorgegebene Öffnung vorhanden sein, womit mit kompatiblen Spitzen eine auslaufsichere Nachbefüllung sicherstellt werden kann, so wurde nun der Standard diesbezüglich festgelegt.

Da auch die Chinesen sich nicht schon an Durchführungsbeschlüsse halten können, die noch garnicht bekannt gegeben waren, laufen natürlich grade solche Geräte wie AIO und Co ebenso Gefahr die neuen Standards nicht schon vorab erfüllen zu können. Aber ich bin mir sicher, es ist für die Chinesen ein Kinderspiel (Oh Gott, vielleicht sollte ich die Kinder lieber aus dem Spiel lassen ) sich auch diesen Anforderungen dann kurzfristig anzupassen.

Gruß
Frank




Kann ja sein, dass ich schlicht zu blöde bin, aber ich versteh's nicht: Was für einen Sinn hat eine "auslaufsichere Nachbefüllung", wenn ich dennoch so gar nicht "manipulationssicher" den kompletten Tank zerlegen, die Base abschrauben, den Kopf wechseln / selbstwickeln etc. pp. ad infintum ad nausem ... kann? Dann kann ich mir doch immer noch das pöööööhse Nikotiiiiiiin-Liquid über meine un-egalen Fingerchen kippen und nach Meinung dieser hochintelligenten "Experten" bei WHO, DKFZ, BMEL, BfR, EU und wie sie nicht alle heißen tot umfallen, weil sie die wissenschaftlichen Studien von z.B. Beli nicht verstehen bzw. nicht verstehen wollen, dass man über pöhses Nikotin auf der Haut keinen Selbstmord hinkriegt.


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19.04.2016 15:55
#192 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von ZAZO im Beitrag #187
Zitat von Dampfphönix im Beitrag #183
Um was geht es dem Kindergarten bei der Befüllung genau?


Wenn man einen Standard festlegen will, muss man ja auch irgendwas als Standard definieren und das man hier nicht auf total niedrigem Niveau ansetzt finde ich nicht grundsätzlich falsch.

Ich finde diesbezüglich wurde sehr vernünftig und Marktgerecht agiert, denn es kommt auch uns Dampfern zu Gute wenn die Verdampfer der Zukunft sich leicht und ohne großartige Matcherei befüllen lassen und mehr ist hier im Grunde nicht als Standard festgelegt worden. Die Spitze der Nachfüllflasche soll der Öffnung des Tanks entsprechen, was ich ehrlich gesagt auch für sinnvoll halte. Den wirklichen Nachteil, außer das manch ein Hersteller von Verdampfern in seinen zukünftigen Entwicklungen nun seinen Standard erhöhen muss, kann ich ansonsten nicht erkennen.

Wenn der Durchführungsbeschluss bezüglich Kindersicherung und Manipulationssicherheit ähnlich marktgerecht und gemessen an dem heutigen gesund hohen Standard ausfällt, steht weiterhin wirklich tollen (Selbstwickel)Verdampfern nichts im Wege.

Gruß
Frank





Dein Wort in Gottes Gehörgang @ZAZO
Ich glaube allerdings, dass die scheinbare "Vernunft" der aktuellen Regulierung nicht zuletzt auch einem verblüffenden Nichtwissen der Regulierer geschuldet sein könnte. Wenn die weiterhin so unwissend vor sich hin regulieren - prima. Aber das ist ja nicht gesagt. Ich freue mich wirklich, dass bislang nix Schlimmeres als dieser Ausbund an Lächerlichkeit gekommen ist (über den "normalen atmosphärischen Druck" komme ich gar nicht drüber ) - aber ich bleibe skeptisch, sorry.


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19.04.2016 15:56 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 15:57)
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#193 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Gibt es eigentlich auch schon eine SWVDW bzw. auslaufsichere Selbstwickelverdampferwindel - noe, so weit ist die Technik no ned, gelle


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19.04.2016 15:57
avatar  Tomte
#194 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Die können ich mit ihren Standards mal gerne haben!
Marktgerechte Regulierung geht's noch?
Weist du was die mit den Spitzen der Nadelflaschen machen können. Ja genau
Ehrlich gesagt ist das was die vor haben Schwachmatismus in Vollendung.
Ich will an Hardware das kaufen was die Comunity entwickelt und nicht was mir vorgeschrieben wird von irgendwelchen Sesselfurzern!
Man kann auch Sche..e schön reden.
Ich bin der Markt und ich will nicht reguliert werden.
Das ist die Botschaft!
Vielleicht lieber mal überlegen wie man sich gegen diesen Mist zur Wehr setzen kann anstatt zu lamentieren.
Wir stellen uns auf die geänderten Rahmenbedingungen ein , das ist Alternativlos.
Herzlichst Angie

Volker Pispers for President
Tullius Destructivus

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19.04.2016 15:58 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 16:05)
avatar  ZAZO
#195 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #191


Kann ja sein, dass ich schlicht zu blöde bin, aber ich versteh's nicht: Was für einen Sinn hat eine "auslaufsichere Nachbefüllung", wenn ich dennoch so gar nicht "manipulationssicher" den kompletten Tank zerlegen, die Base abschrauben, den Kopf wechseln / selbstwickeln etc. pp. ad infintum ad nausem ... kann? Dann kann ich mir doch immer noch das pöööööhse Nikotiiiiiiin-Liquid über meine un-egalen Fingerchen kippen und nach Meinung dieser hochintelligenten "Experten" bei WHO, DKFZ, BMEL, BfR, EU und wie sie nicht alle heißen tot umfallen, weil sie die wissenschaftlichen Studien von z.B. Beli nicht verstehen bzw. nicht verstehen wollen, dass man über pöhses Nikotin auf der Haut keinen Selbstmord hinkriegt.


Verstehst Du unter "Manipulationssicher" das man eine Gerätschaft nicht zu seinem Einsatzzweck nutzen kann?
Eine Gerätschaft ist für mich Manipulationssicher wenn man es so gut als geht eben NUR für seinen Einsatzzweck nutzen kann.

Auch gibt es nie das ABSOLUTE wovon man hier desöfteren liest, sondern nur immer einen gesunden Weg zur normalen Handhabung wofür ein Gerät gebaut ist. Es gibt schlicht kein ABSOLUT Manipulationssicher, Kindersicher, Auslaufsicher, Bruchsicher, ect., sondern immer nur ein gesundes Maß um möglichst diesen negativen Eigenschaften Marktegerecht entgegen zu wirken und dafür wird ein Standard definiert. Aber diese Standards bedeuten dann noch lange nicht, dass hier ohne Rücksicht auf Material und Kosten alles daran gesetzt werden muss dem auch gerecht werden zu können. Als Beispiel, eine Plastikflasche gilt als bruchsicher genug, da muss es kein Panzerglas sein, auch wenn man eine Plastikflasche dennoch natürlich zum brechen bringen könnte, außerhalb einer normalen Handhabung versteht sich.

Aber warten wir es doch einfach ab, auch dieser Durchführungsbeschluss bezüglich Manipulatinssicher wird voraussichtlich eh nicht mehr lange auf sich warten lassen und dann wissen wir genau ob auch diesbezüglich die EU eher marktgerecht agiert, oder ob eine Überregulierung angestrebt wird.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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19.04.2016 16:01
#196 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von ZAZO im Beitrag #195
Zitat von vaping falconer im Beitrag #191
[quote=ZAZO|p2838551]

Kann ja sein, dass ich schlicht zu blöde bin, aber ich versteh's nicht: Was für einen Sinn hat eine "auslaufsichere Nachbefüllung", wenn ich dennoch so gar nicht "manipulationssicher" den kompletten Tank zerlegen, die Base abschrauben, den Kopf wechseln / selbstwickeln etc. pp. ad infintum ad nausem ... kann? Dann kann ich mir doch immer noch das pöööööhse Nikotiiiiiiin-Liquid über meine un-egalen Fingerchen kippen und nach Meinung dieser hochintelligenten "Experten" bei WHO, DKFZ, BMEL, BfR, EU und wie sie nicht alle heißen tot umfallen, weil sie die wissenschaftlichen Studien von z.B. Beli nicht verstehen bzw. nicht verstehen wollen, dass man über pöhses Nikotin auf der Haut keinen Selbstmord hinkriegt.


Verstehst Du unter "Manipulationssicher" das man eine Gerätschaft nicht zu seinem Einsatzzweck nutzen kann?
Ein ein Gerät ist für mich Manipulationssicher wenn man es so gut als geht eben NUR für seinen Einsatzzweck nutzen kann.

Auch gibt es nie das ABSOLUTE wovon man hier desöfteren liest, sondern nur immer einen gesunden Weg zur normalen Handhabung wofür ein Gerät gebaut ist. Es gibt schlicht kein ABSOLUT Manipulationssicher, Kindersicher, Auslaufsicher, Bruchsicher, ect., sondern immer nur ein gesundes Maß um möglichst diesen negativen Eigenschaften Marktegerecht entgegen zu wirken und dafür wird ein Standard definiert. Aber diese Standards bedeuten dann noch lange nicht, dass hier ohne Rücksicht auf Material und Kosten alles daran gesetzt werden muss dem auch gerecht werden zu können. Als Beispiel, eine Plastikflasche gilt als bruchsicher genug, da muss es kein Panzerglas sein, auch wenn man eine Plastikflasche dennoch natürlich zum brechen bringen könnte, außerhalb einer normalen Handhabung versteht sich.

Aber warten wir es doch einfach ab, auch dieser Durchführungsbeschluss bezüglich Manipulatinssicher wird voraussichtlich eh nicht mehr lange auf sich warten lassen und dann wissen wir genau ob auch diesbezüglich die EU eher marktgerecht agiert, oder ob eine Überregulierung angestrebt wird.

Gruß
Frank



Ich glaube, Du und ich verstehen unter "manipulationssicher" so ziemlich das Gleiche - nur wir schreiben nicht die Regulierungen. Und wir wissen nicht, wie "absolut" die werten Regulierer was verstehen (wollen).
Aber hast natürlich recht - wir können uns die Köppe zerbrechen wie wir wollen, bringt nix, wir müssen abwarten, was kommt.


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19.04.2016 16:10
#197 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Zitat von vaping falconer im Beitrag #196
nur wir schreiben nicht die Regulierungen. Und wir wissen nicht, wie "absolut" die werten Regulierer was verstehen (wollen).
Aber hast natürlich recht - wir können uns die Köppe zerbrechen wie wir wollen, bringt nix, wir müssen abwarten, was kommt.


Genau so sinnlos und lächerlich wie dieser Regulierungstext

Zitat

"bei der Herstellung der zu verdampfenden Flüssig-
keit außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet wer-
den, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein
Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen"



19.04.2016 16:12 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2016 16:13)
avatar  ZAZO
#198 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #196


Ich glaube, Du und ich verstehen unter "manipulationssicher" so ziemlich das Gleiche - nur wir schreiben nicht die Regulierungen. Und wir wissen nicht, wie "absolut" die werten Regulierer was verstehen (wollen).
Aber hast natürlich recht - wir können uns die Köppe zerbrechen wie wir wollen, bringt nix, wir müssen abwarten, was kommt.



Ich glaube, die Verdampfer werden nächstes Jahr vom Standard her höher angesiedelt und besser und nicht schlechter durch die Regulierung für uns Dampfer.
Noch zumindest sehe ich keinen Durchführungsbeschluss der unsere Verdampfer schlechter werden lässt, ganz im Gegenteil. Beispielsweise das System vom Melo 2 Verdampfer, mit oben dran drehen und es öffnet sich ein Loch, Flasche ansetzen und füllen, zurück drehen und fertig ist eine super saubere und einfache Sache, die ich mir bei manch High End Verdampfer wünschen würde, wo ich noch vom Akku runterschrauben, rumdrehen, abschrauben, zusammenschrauben machen und tun muss.

Ich bin wirklich gespannt ob auch die folgenden Durchführungsbeschlüsse ähnlich den Standard und die Nutzung erleichtern, oder ob es doch noch zu manch eher sinnbefreiten Forderung kommt. Momentan zumindest haben die Verdampfer noch nichts an Niveau zum Dampfen eingebüßt, eher im Gegenteil wenn sie dann mal alle den Standard der einfachen und möglichst auslaufgeschützten Befüllung erfüllen können, was ja nun wirklich auf diesem Standard überhaupt keine große Herausforderung sein darf.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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19.04.2016 16:16
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#199 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von ZAZO im Beitrag #175
Zitat von heimchen im Beitrag #162


Und zu "Bottomfiller", ich verstehe nicht, warum die nicht "konform" sein sollen?


Ich hatte das Topfill mal als Beispiel aufgeführt, weil viele Verdampfer im Markt somit mit z.b. Topfill und einer Einfüllmöglichkeit die einer handelsüblichen Spitze entsprechen schon konform sind und genau in die vorgesehenen Befülllöscher passen. Aber wo man diese Befüllmöglichkeit am Verdampfer schafft ist nirgendwo geregelt.

Gruß
Frank






Dann sehe ich ja Hoffnung für Bottomfeeder, mit Befüllloch in der Schraube
& bruchsicher durch Plastikflasche


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19.04.2016 17:43
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#200 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von heimchen im Beitrag #140
Zitat von Dampflok shagy im Beitrag #138
Gibt es eigentlich Fälle bei denen ein "missbrauchlicher Genuß" von Liquiden erfolgt ist?
Ich meine wurde da schon einmal eine Statistik geführt oder irgendwo Dokumentiert ?

Lg Shagy

Ja wurde es z.B. bei Rursus und bei Bernd Mayer....


... sehr Aufschlussreich diese Studien....
Und wie viele Menschen sind an den Folgen des Dieselrußfilters schon an Krebs erkrankt? Nano Partikel dürfen ohne jede Kindersicherung frei in die Umwelt entweichen...
Das ganze mit diesem Beschluss ist mehr als Absurd, es hat System es geht um Marktmacht und Geld, Umwelt und die Zukunft der Kinder sind nur Scheinargumente,
Wieder ein Beispiel wie die Lobby die Gesetztgebung manipuliert...
Ich bleibe dabei das ganze ist und bleibt reine Schikane....
LG Shagy


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