Dark Burner verkauft erst einmal weiterhin Base in Litergebinden

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20.04.2017 12:29
avatar  Romilia
#26
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@heimchen

was in deutschland ein amtsgericht oder landgericht entscheidet - eingangsinstanzen - interessiert niemanden, das ist nur für den jeweils betreffenden bindend - allgemeine bindungswirkung entsteht daraus nicht, auch nicht von einer berufgsinstanz wie einem oberlandesgericht.
wobei hier vermutlich eher verwaltungsgerichte zuständig sein werden und nicht zivilgerichte und das kann daaaaaauern.
also, bis so ein rechtstreit mal beim bundesverwaltungsgericht anhängig und entschieden wäre, würden jahre vergehen. und erst ein obergerichtliches urteil würde eine art bindungswirkung entfalten - vor allem dann, wenn der gesetzgeber nicht daran denkt, sein gesetz anzupassen
leider ist es so geworden, dass die judikative - auch gegen ihren willen - in die rolle eines quasi-gesetzgebers gerdrängt worden ist: schlampige und mit heißer nadel gestrickte gesetze....

der gesetzgeber selbst kann sein eigens gesetz natürlich jederzeit kassieren oder ändern, allerdings unter den üblichen zustimmungsvoraussetzungen: sprich zustimmung des bundestages. einzelne passagen einfach ändern geht nicht, es muss über das neue gesetz in gesamheit abgestimmt werden.
wir stehen kurz vor einer wahl und sommerpause, da passiert bestimmt nix mehr in diesem jahr.


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20.04.2017 12:37
#27
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Zitat von Blaudampfer im Beitrag #10
grade mal nachgesehen, maximal 12er bieten die an , das ist für mich für´n ar*** ich dampfe unverdünnt ja schon 18ner.

Bei denen kaufe ich sowieso nix.


Musst Du ja nicht. Aber Du bist auch nicht allein auf der Welt - es werden ja auch noch Dampfer nach uns Bunkerspezialisten kommen, die sich vielleicht freuen, wenn sie nicht horrende Preise dafür zahlen müssen horrende Müllmengen zu produzieren.


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20.04.2017 12:54 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2017 12:58)
#28
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Die Gesetzesvorlage ist auch schlampig definiert. Teilweise nachweislich unhaltbar, wie ein Menthol Verbot, was gar keine Grundlage beinhaltet und einfach mal von den Menthol-Zigaretten übernommen wurde. Ich denke, der Marktanteil an Menthol-Zigaretten ist eher klein und ein Verbot verschmerzbar, im Gegensatz zu Liquid, wo fast überall Menthol eingesetzt wird, und wenn es nur dazu dient, Aroma-spitzen zu dämpfen. Der Schaden ist deutlich größer.

Aber noch mal zu Verboten, auch wieder ein Beispiel, wo der Unterschied deutlich wird. Menthol ist deshalb aber nicht verboten worden, die Basiskomponente selbst (Menthol-Kristalle) sind weiterhin frei käuflich, auch ohne Altersnachweis.

Jeder kann sich seine bevorzugte Menge Menthol ins Liquid schütten, kein Problem. Aber in den Handel für Liquid wurde das untersagt, Menthol einzusetzen. (ab 2020)
Rohstoffe werden halt anders behandelt. Und verdünntes Nikotin in einer Lösung ist nicht verboten oder eingeschränkt worden, wenn es keinen Bezug zur E-Zigarette hat. Und da wird es denn schon spannend, weil es halt auch geltende Chemikalien-Verordnungen gibt.
Und da ist nach Sachverständigen (hab ich mal irgendwo gelesen) bis 50mg/ml für den privaten Gebrauch keine Einschränkung vorgegeben. Einige Sachverständige sagen 70mg/ml... OK, ich denke, damit kann ich leben.
Auch PG/VG sind Flüssigkeiten, welche nicht mehr als 10 ml überschreiten dürfen, wenn es um Liquid für E-Zigaretten geht. Aber es ist weiterhin kein Problem das in 5L Kanister zu kaufen, ist denn halt für die Tierpflege, oder Fußbad - was weis ich... Ach ja, Nebelfluid - fast vergessen

Grundsubstanzen halt, und kein fertig zu kaufendes Liquid. Ich hoffe, dass der Unterschied klarer wird, was ich zum Ausdruck bringen möchte. Der Bezug zur Anwendung spielt eine Rolle, und das Beispiel Rohtabak, das dient dekorativen Zweck, is ja wohl klar.


Nachtrag
ich meine gelesen zu haben, das nikotinfreie Liquid keine Beschränkung von 10ml haben werden, habe das aber nicht weiter verfolgt. Wer Info hat, bitte Quelle nennen - Danke


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20.04.2017 13:04
avatar  rihana
#29
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.....nur das du nirgends die die o. g. nikotinlösung bekommen wirst im einzelhandel.......


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20.04.2017 13:05
avatar  Romilia
#30
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@Blaudampfer

owl bietet übrigens 20er an...
er hat die glocke wohl auch läuten hören...

fürs erste wird mit all diesen händlern, egal ob sie sich um unstreitige oder streitige punkte hinwegsetzen nichts passieren, es sei denn, sie werden von konkurrenten abgemahnt.
die kontrollinstanzen zu schaffen, die zuständigkeit liegt wohl bei den bundesländern - ob sich da was tut?


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20.04.2017 13:15
avatar  rihana
#31
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das mit dem shops anschwärzen funktioniert ja heute schon bestens, siehe verkauf von neuen geräten ohne die schwachsinnige wartezeit von 6 monaten.


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20.04.2017 13:35
#32
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Ich sag nur Eisaromen, weil dass mit E-Zigaretten nichts zu tun hat, und ohne Altersbeschränkung frei käuflich.

Ein Händler bietet nun auch neben seinen noch zu verkaufenden, erlaubten Basen ein Nebel-Fluid an, ist ja auch nur PG/VG in großen Gebinden.
Der Handel mit Chemikalien hat seine eigenen Vorgaben, und wird nicht von der TPD2 geregelt, da geht es um gebrauchsfertiges Liquid in Flaschen und Geräten mit einer nikotinhaltigen Flüssigkeit. Nikotinfreie Produkte werden nicht in der TPD2 geregelt.

Nikotin unterliegt schon einer Beschränkung, die ist nach meinem Wissensstand bei 50 mg/ml vorgegeben. Aber da alles so schon undurchsichtig oder gar widersprüchlich ist, findet sich bestimmt eine Lücke.

Und wer kontrolliert den Handel über Grenzen hinweg? Illegale einfuhren? Wie soll das überhaupt kontrolliert werden? Es gibt in der EU Länder, wo Nikotin gar käuflich ist, ohne Giftschein. Das ist alles ziemlich chaotisch, und der Markt findet immer auch Lücken, wie die IQOS unter Pfeifentabak läuft, und nicht wie Zigaretten besteuert werden müssen. Das hatte wohl keiner auf der Latte.

Ich denke, das der Handel und Warenverkehr ein riesiges Chaos bescheren wird. Innerhalb der EU sind zugelassene Komponenten überall zugelassen, das wird noch ein Spaß. Erste Anweisungen zur Herstellung seines eigenen Nikotin kursieren im Netz, und der illegale Handel samt Kriminalisierung und Bandenbildung erfreut sich einer neuen Komponente. Der aufgeklärte Nutzer ist sauer auf die Politiker, die kein Gehör zu haben scheinen, ihr Augenlicht verloren haben, und unter Starrsinn leiden. Nicht auf die Nutzer eingehen wollen, welche Missstände sehr deutlich machen.

Ich gehe davon aus, dass sich die Händler untereinander bekriegen werden, statt gemeinsam zu handeln. Aber ich hab kein Mitleid mit solch Haltung, das ist ihr Problem. Der Markt wird sich über andere EU-Länder versorgen können.


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20.04.2017 13:49
#33
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Die 6 Monats Frist ist theoretisch kein Problem. Das sehen wir gerade bei Evolv, den DNA75-C haben sie schon vor dem 8.8.2016 bei der FDA angemeldet, sie wussten halt, dass sie einen mit Farbdisplay bauen wollen, was noch fehlte war die Massenproduktion. Es ist ja nicht so, dass ein Ingenieur morgens aufwacht und sagt "heute Nachmittag bringe ich dieses Ding auf dem Markt von dem ich gerade geträumt habe!" :)
Machen wir uns nix vor, Apple und Samsung schmeissen die neuen Handys auch nicht über Nacht auf den Markt, da sind schon Monate vorher alles möglichen Sachen angemeldet und -zum Teil- auch geprüft worden.

Ich war's nicht!

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20.04.2017 13:56
avatar  rihana
#34
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ich finde die 6 monate aber im moment mehr als ein problem........alle neuen sind hier erst im juni verfügbar oder gar später. im juni dann sind diese geräte schon fast wieder alt wenn das tempo so weiter geht mit den geräten.....


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20.04.2017 14:10
#35
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Zitat von rihana im Beitrag #34
ich finde die 6 monate aber im moment mehr als ein problem........alle neuen sind hier erst im juni verfügbar oder gar später. im juni dann sind diese geräte schon fast wieder alt wenn das tempo so weiter geht mit den geräten.....


Ist doch prima! Spart Geld und man muss sich nie mehr das Neueste kaufen, hat Zeit zu überlegen. Ich verstehe diese Denkweise aber auch nicht, ist mir völlig fremd. Ich habe noch nie etwas unbedingt haben wollen, weil es gerade frisch auf dem Markt ist. Weder bei Autos, noch bei Handys, TV oder sonstigen Krempel. Und dennoch bin ich eingedeckt mit allem, was ich brauche. Und es ist ja nicht so, als müssten wir nun alle das Dampfen einstellen. Das Gegenteil ist der Fall, das Angebot ist extrem reichhaltig und schon mehr als unübersichtlich. Und der Handel wird sich schon drauf einstellen.


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20.04.2017 14:11
#36
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Selbst die älteren Geräte sind recht ausgereift, und neue Geräte bieten keine neue Technik. Auch die Leistung ist wohl mehr als ausreichend. Dass da erst mit 6 Monate Verzögerung neue Geräte auf den MArkt kommen, das halte ich angesichts der vorhandenen Geräte nicht für bedeutsam.

Die Neueinsteiger sind vielleicht der Meinung, nur das Neue ist das wahre, aber das halte ich für einen Irrtum. Etwas ältere Geräte sind mit ihren Updates auf einem sehr guten Stand, und wahrscheinlich besser und ausgereifter als nagelneue Geräte.

Über Liquid sprechen, das halte ich für das größere Problem, was da überhaupt angemeldet wurde. Und ob der Markt überhaupt bedient werden kann. Flaschen mit nicht mehr zugelassenen Verschlüssen und Öffnungen sind schon mal raus, wie auch Übergrößen nicht mehr verkauft werden dürfen.

Das trifft viel mehr, und mal schauen, wie der Markt (Händler) das vorbereitet haben.


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20.04.2017 14:14
#37
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Zitat von Michigan im Beitrag #28


Nachtrag
ich meine gelesen zu haben, das nikotinfreie Liquid keine Beschränkung von 10ml haben werden, habe das aber nicht weiter verfolgt. Wer Info hat, bitte Quelle nennen - Danke


Jepp, so ist es vorgesehen bzw. geplant.

Quelle?

Den derzeitigen § 14 TabakerzG findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__14.html
Er betrifft derzeit nur nikotinhaltige Liquids.

Den Entwurf zum Änderungsgesetz findest du hier, liegt derzeit aber auf Eis: http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/...publicationFile

Zitat
6. § 14 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter“
die Wörter „, die Nikotin enthalten,“ eingefügt.
b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „Elektronische Zigaretten“ die Wörter „, die
Nikotin enthalten,“ eingefügt.



Jetzt fügst du im aktuellen Gesetz in § 14 Abs.1 die Worte "die Nikotin enthalten" an der richtigen Stelle ein und hast den für die Zukunft geplanten Text.

Offen bleibt, ob der Handel, trotz der Möglichkeit, überhaupt unterschiedliche Gebinde anbieten will.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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20.04.2017 14:15
#38
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Was Nikotin angeht, das muss nicht explizit verboten werden. Es ist als T+ "sehr giftig" und als N "umweltschädlich" eingestuft und fällt damit unter die Chemikalien-Verbotsverordnung. Da gibt es Ausnahmen z.B. für Benzin aber nicht für Nikotin. Nikotin in PG ist eine Zubereitung.


Zitat

Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, dürfen im Versandhandel nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden (§ 4 Abs. 2 ChemVerbotsV).
Wikipedia Eintrag zum Thema



Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass der Handel mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten in Behältern die nicht zum Nachfüllen von E-Zigaretten geeignet sind nicht unter das Tabakerzeugnisgesetz und die Tababerzeugnisverordnung fällt, dann zieht automatisch die Chemikalien Verbotsverordnung, also keine Selbstbedienung, kein Versandhandel ohne Nachweis des Bedarfs und der Befähigung und Protokollierung des Verkaufs.

Vermutlich könnte ich also nach Hude fahren, den Handelsregisterauszug meiner Firma auf den Tisch legen und mit ein paar Litern von der Jehova Base nach Hause fahren :)
Das wird da dann ins Giftbuch eingetragen und der Inhaber ist auch davon überzeugt, dass ich weiß was ich da habe und wie ich damit umgehen muss.

Ich war's nicht!

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20.04.2017 14:20 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2017 14:23)
#39
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Mit maximal 12mg/ml sind die Darkburners da aber auf der sicheren Seite. Da greifen die ganz strengen Giftregelungen noch nicht. Die Ankündigung rebelliert also nur gegen die 10 ml-Grenze. ;-)

Edit: Aussage leicht korr.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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20.04.2017 14:24 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2017 14:32)
#40
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es gab doch schon Streitigkeiten, welche Konzentrationen von Nikotin nicht unter die harten Einschränkungen fällt. Und da meine ich einen Wert von 50mg/ml gelesen zu haben, was denn käuflich bleibt.
In Niedersachsen wurde ja der Handel durch eine Vorgabe eingeschränkt, Hisvape meine ich, die durften nur noch deutlich unterhalb 20mg Nikotin-Base verkaufen. Aber die Menge war unbeschränkt. Mit anderen Worten, bis zu einer bestimmten Konzentration waren Nikotin-Base legal käuflich, und da wurde eine Chemikalien-Anordnung-Verordnung (was auch immer ) angewendet, was nichts mit der TPD2 zu tun hat.

Die 12 mg/ml Nikotin sind demnach zugelassene Konzentrationen, unterliegen nicht Vorgaben, wie Giftschein besitzen zu müssen.

Nachtrag; Nikotinkonzentrationen bis 20mg/ml sind gar laut TPD2 ohne Giftschein zu beziehen. Damit haben sie die Vorgabe schon selber gestrickt, was legal ist, was nicht. Es geht bei den Liquid denn um die Mengenbegrenzung, aber für verdünnte Rohstoffe, da sehe ich keine Regelung in der TPD2. Das unterliegt den Chemikalien-Verordnungen. Und da gibt es halt Grenzwerte, welche einen Warenverkehr ermöglichen. Dieser Grenzwert scheint jedoch unterschiedlich ausgelegt zu sein. Aber 12mg/ml ist wohl recht sicher unterhalb dieses Grenzwertes.


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20.04.2017 14:36 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2017 14:37)
#41
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Wenn es laut Chemikalien-Verordnung nicht erlaubt wäre, Nikotin-Basen zu verkaufen, denn wäre der Handel schon längst eingestellt worden. Denn ging es ja mit der Diskussion los, 72mg, oder doch nur 48mg? Daher die Info <50mg/ml ist frei verkäuflich und Regelkonform.

Ich bin mir recht sicher, dass wir nikotinhaltige Flüssigkeiten schon lange nicht mehr kaufen könnten, wenn dem nicht so wäre.


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20.04.2017 14:38
#42
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Die Grenze beginnt, je nach PG/VG Verhältnis, eigentlich bei ca. 16 mg/ml. Bei TPD-konformen Zeug gestatten sie die Abgabe, auch im Versandhandel, aber bis 20 mg/ml.

Zitat
(4) Die Anforderungen dieses Abschnitts gelten nicht für die Abgabe von
...
9. elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern im Sinne von § 2 Nummer 2 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569).



https://www.gesetze-im-internet.de/chemv...v_2017/__5.html

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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21.04.2017 07:06
avatar  Nida
#43
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Wenn Sie nun am Ende alle 16er in der Literflasche verkaufen sollten, kann man damit doch gut mischen.


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21.04.2017 09:20
#44
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Moderatorin

Wir können nur hoffen, dass die Schinesen endlich mal wirklich echte Umsteiger geeignete Geräte auf den Markt bringen, die auch für den härtesten Kettenraucher die Befriedigung bringen kann, auch mit weniger Nikotin drin. (woran ich aber sehr zweifle).
Aktuell ist auf jeden Fall 20 mg/ml nicht ausreichend und einfach inakzeptabel als Grenzwert.

21.04.2017 09:44
#45
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Spekulieren kann man viel, aber was wirklich Sache ist wird sich erst noch zeigen.

Vielleicht pokern sie auch einfach mit ihrem Glück? Sie sagen einfach das sie einen Joker parat haben und hoffen das es nie vor Gericht geht.

In Wirklichkeit bluffen sie aber nur, einfache Einschüchterungstaktik.
Niemand traut sich die Firma zu verklagen weil sie denken sie haben eine Gefängnis-freikarte auf der Hand.

Das sind jetzt aber nur gaaaanz wilde Spekulation von mir.
Bitte nicht zu ernst nehmen


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21.04.2017 10:23
#46
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Zitat von heimchen im Beitrag #44
Wir können nur hoffen, dass die Schinesen endlich mal wirklich echte Umsteiger geeignete Geräte auf den Markt bringen, die auch für den härtesten Kettenraucher die Befriedigung bringen kann, auch mit weniger Nikotin drin. (woran ich aber sehr zweifle).
Aktuell ist auf jeden Fall 20 mg/ml nicht ausreichend und einfach inakzeptabel als Grenzwert.


Das sieht mein freund auch so. Der meint auch, wenn die was rausbringen würden, was zum einen suuuperidioteneinfachnewbiesicher zu bedienen wäre,
ohne schnickschnack, auch bei den ganz harten durchschlägt. Da das aber wohl mit den 20 mg nicht so leicht erreichbar ist hofft er weiter...
Deshalb glaubt er auch ist die anmeldedingens gemacht worden.
Sollte das ei des kolumbus mal dann doch kommen haben die polit-fritzen luft da flott per gesetzesänderung gegenzusteuern...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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21.04.2017 15:04 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2017 15:05)
#47
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Nach Tests mit Zellkulturen stellt sich heraus, dass die Nikotinmenge keinen nennenswerten Einfluss auf die Zellen hat. Selbst mit 72mg/ml nicht. Prof. Dr. Dartsch hat dazu eine Untersuchung gemacht, Vortrag auf Youtube
Es ist daher unverständlich, dass die Nikotinkonzentration/Grenzwert herunter gesetzt wurde. Es bedeutet mehr PG/VG zu verdampfen, was ja oft angekreidet wird.
Mit viel Dampf ist mit 12mg noch zurecht zu kommen, aber gerade Einsteiger fangen nicht mit fetten Wolken an.

Zudem bei höherer Konzentration bei Hautkontakl mehr Sicherheit gegeben ist, je höher die Konzentration an Nikotin, um so weniger wird über die Haut aufgenommen. Das kann als Begründung also nicht zutreffend sein. Auch das verschlucken ist kein Thema, weil dafür nicht hergestellt. Klosteine lutscht auch niemand oder Kloreiniger. Suizidversuche mit gar 4000mg Nikotin war erfolglos. Würde es jedoch nicht empfehlen auszuprobieren.

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, der eine Einschränkung auf 10ml/20mg Nikotin rechtfertigen kann.
Einzig, dass die Händler davon profitieren können, Selbstmischer eingeschränkt, und alles teurer wird. Der Handel profitiert davon. Der Benutzer darf zahlen.
Obwohl ich mir da auch nicht sicher bin, da in den Ländern, wo diese Einschränkung schon umgesetzt wurde, der Gewinn (und auch Zusatzsteuer) weit unter den Erwartungen liegen.

Wir werden wohl nicht unter diesen Repressalien leiden müssen, da Vorsorge das ermöglicht hat. Aber alle nach uns müssen da wohl kreativ werden, lasse mal offen, wie das aussehen kann.

Korr 4000mg


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