BunkerBase Privat verkaufen

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18.05.2017 02:50 (zuletzt bearbeitet: 18.05.2017 02:59)
avatar  SiYing
#1
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Nich, daß ich dies nun vorhätte. Doch vom Thema her interessiert es mich. Ich hab auch kein Gewerbe

Zitat von hOHMer im Beitrag *TPD2*TPD2* Die letzten Quellen für BUNKER BASEN *TPD2*TPD2*
Zitat von Streareg im Beitrag *TPD2*TPD2* Die letzten Quellen für BUNKER BASEN *TPD2*TPD2*
Wenn Du überschüssige Base privat verkaufen willst müsstest du es in 10ml Stückelung tun, (z.B. 10x10ml) dann bist du auf jeden Fall im grünen Bereich.

Wie kommst Du denn darauf, ich dachte die TPD2 gilt ausschließlich für den Handel? Wenn das zutreffen würde was Du da schreibst,
dann wäre man so ja auch immer noch nicht im grünen Bereich, man müsste die Base ja vorher auch noch runtermischen um auf die
20mg zu kommen. Ich hoffe mal schwer das Du damit daneben liegst, ich habe mir nämlich inzwischen auch 6L BB gekauft, obwohl
ich noch gar nicht selber mische. Sollte ich jetzt, warum auch immer, mit Selbstmischen überhaupt nicht warm werden, dann würde
ich sie doch recht ungerne entsorgen und 6L runterzumischen und in 10ml zu stückeln ist nicht wirklich praktikabel.



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18.05.2017 03:29 (zuletzt bearbeitet: 18.05.2017 03:32)
avatar  hOHMer
#2
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Habe mir gerade im TabakerzG mal die ersten drei § angeschaut. Nach meinem Verständnis kann ich mit meiner Basen tun und lassen was ich will.

Denn:

§1: "...jede Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit umfasst."

§2: "Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler sowie jeder sonstige Akteur innerhalb der Liefer- und Vertriebskette von Erzeugnissen"

§3: "Die Wirtschaftsakteure sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gleichermaßen verpflichtet sicherzustellen, dass nur Erzeugnisse in den Verkehr
gebracht werden, die den Anforderungen dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen genügen

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...__1495070032894

Weder bin ich Wirtschaftsakteur, noch ginge ich einer Geschäftstätigkeit damit nach und innerhalb der Liefer- und Vertriebskette
befinde ich mich bei einem Privatverkauf auch nicht. Aber das ist nur meine Meinung, ich übernehme da keine Gewähr.

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18.05.2017 06:35
avatar  Simmel
#3
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https://dampfdruck-presse.de/afa...ivater-verkauf/

Demnach: Für Privat ist ausschließlich das Jugendschutzgesetz relevant.


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18.05.2017 08:14 (zuletzt bearbeitet: 18.05.2017 08:17)
#4
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Zitat von SiYing im Beitrag #1
Nich, daß ich dies nun vorhätte. Doch vom Thema her interessiert es mich. Ich hab auch kein Gewerbe
Zitat von hOHMer im Beitrag *TPD2*TPD2* Die letzten Quellen für BUNKER BASEN *TPD2*TPD2*
Zitat von Streareg im Beitrag *TPD2*TPD2* Die letzten Quellen für BUNKER BASEN *TPD2*TPD2*
Wenn Du überschüssige Base privat verkaufen willst müsstest du es in 10ml Stückelung tun, (z.B. 10x10ml) dann bist du auf jeden Fall im grünen Bereich.

Wie kommst Du denn darauf, ich dachte die TPD2 gilt ausschließlich für den Handel? Wenn das zutreffen würde was Du da schreibst,
dann wäre man so ja auch immer noch nicht im grünen Bereich, man müsste die Base ja vorher auch noch runtermischen um auf die
20mg zu kommen. Ich hoffe mal schwer das Du damit daneben liegst, ich habe mir nämlich inzwischen auch 6L BB gekauft, obwohl
ich noch gar nicht selber mische. Sollte ich jetzt, warum auch immer, mit Selbstmischen überhaupt nicht warm werden, dann würde
ich sie doch recht ungerne entsorgen und 6L runterzumischen und in 10ml zu stückeln ist nicht wirklich praktikabel.





@SiYing
Wenn Du schon in dieser Form einen Thread eröffnen musst, der darüber hinaus bis dato ohne deine aktive persönliche Beteiligung dasteht, dann erwarte ich von Dir zumindest die Einhaltung der Netiquette, nämlich meine hier verwendeten Beiträge aus anderen Threads NICHT aus dem Kontext zu reißen und wenn nur Fragmente daraus verwendet werden, dieses auch so kenntlich zu machen.

Beste Grüße
Streareg

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18.05.2017 20:03
#5
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Moderator

...also für das DTF gilt !

Regeln Flohmarkt:

Für den Flohmarkt sind Nikotinstärken zwischen 0 - 20 mg Nikotin in maximal 10ml-Flaschen zugelassen.
Angebote mit höheren Nikotindosierungen und/oder in größeren Behältern werden sofort und ohne Info geschlossen und als erledigt verschoben.

18.05.2017 21:43 (zuletzt bearbeitet: 18.05.2017 21:44)
avatar  hOHMer
#6
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Bevor hier Missverständnisse entstehen, die ursprüngliche Frage ob man BB privat verkaufen dürfe, die kam nicht von mir.

Ich habe nur eine Anmerkung/Frage dazu an Streareg gerichtet, weil seine Antwort dazu in meinen Augen keinen Sinn ergibt.

@Streareg

Ich bitte wirklich vielmals um Verzeihung, das ich unverschämter Kerl es mir doch tatsächlich erlaubt habe,
auf eine inhaltlich falsche Aussage von dir zu reagieren. Wie konnte ich bloß.

Den Thread "sauber" halten finde ich ja eine prima Sache, Du hättest dem Fragesteller ja durchaus auch
den Hinweis geben können "Bitte nicht hier, ich schreib dir eine PM dazu" und ihm dann deine doch leicht
suspekten Ansichten ("... dann bist du auf jeden Fall im grünen Bereich") in eben dieser mitteilen können.

Wenn Du so einen Quatsch aber öffentlich postest, dann kann es schon passieren das jemand auch darauf
reagiert. Du brauchst dich also gar nicht aufs hohe Ross zu setzen und mich doof von der Seite anpampen,
vor allem da ich ja auch in erster Linie etwas zum Thema gehöriges gepostet hatte und nur in zweiter Linie
auf Deine Falschaussage eingegangen bin.

Manche Leute... *kopfschüttel*

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18.05.2017 22:10
#7
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Zitat von Walterix im Beitrag #5
...also für das DTF gilt !

Regeln Flohmarkt:

Für den Flohmarkt sind Nikotinstärken zwischen 0 - 20 mg Nikotin in maximal 10ml-Flaschen zugelassen.
Angebote mit höheren Nikotindosierungen und/oder in größeren Behältern werden sofort und ohne Info geschlossen und als erledigt verschoben.



Also hier ist es nicht erlaubt, auch privat nicht.
Ist ja mal ne klare Antwort.


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18.05.2017 22:21
avatar  Simmel
#8
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Zitat von Blaudampfer im Beitrag #7


Also hier ist es nicht erlaubt, auch privat nicht.
Ist ja mal ne klare Antwort.


Im DTF ist es nicht erlaubt. Das ist eine selbstaufgelegte Regelung, ähnlich wie bei eBay Kleinanzeigen. Auf anderen Vertriebswegen ist der Verkauf privat schon möglich, soweit nur an Volljährige verkauft wird (Sendung mit Altersprüfung, Vorlage BPA). Siehe Link im Beitrag #3.


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18.05.2017 22:42
#9
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Zitat von Simmel im Beitrag #3
https://dampfdruck-presse.de/afaik-13-privater-verkauf/

Demnach: Für Privat ist ausschließlich das Jugendschutzgesetz relevant.


Ja, das kann sein, ich würd mich da aber nicht drauf verlassen. Es geht ja hier im Bunkerbasen. Hersteller, Grosshändler, Umverpacker bishin zu demjemigen, der die das oder die Flaschen verkauft, macht dieses unter den Auflagen, die für das jeweilige Gewerbe gilt.

Was bis zu deinem Shop hin passiert, steht quaso auf ner anderen Karte, hier regelt auch das ChemVerbotsgesetz, bzw. regelt erst mal, wer überhaupt mit diesen Stoffen handeln darf. Das betrifft jetzt das grosse ganze, die Chemikale, erstmal sind Flaschgrössen an sich noch nicht interessant.
Bishin zum Händler, der das erworbene Zeugs dann an Privatleute verkauft, ist so ziemlich alles frei und unproblematisch. Soll uns ja auch nicht jucken, was Hersteller, Zwischenhandel und der Einzelhandel sich da zu mauscheln haben.


Ich würde mich eher fragen, ob ich als Privatpersön überhaupt Sachen verkaufen darf, die nach dem ChemVG gehandelt werden. Denn ich bin weder Weiterverkäufer, noch habe ich einen aktuell gültigen 'Giftschein'. Die Tatsache, das ich seit 6 JAhren dampfe, ersetzt auch keinen Sachkundenachweiss.

Sobald der 20.05.2017 anfängt, wird der Handel nur noch diese kleinen Pülleken abgeben dürfen. Ob oder wie da irgendein Shop meint, das Loch im Gesetzeszaun gefunden zu haben, spielt dabei erstmal keine Rolle. 20mg/ml Höchstdosierung in maximalen 10ml Flascheninhalt.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das ich als Privatmensch da an absolut keine Sachen halten müsste. Wenn die Shop da so ein Riesenquirl drehen, soll hier unten alles ruhig und erlaubt sein? Doch nicht in unser Bananenreplubik.

Ist wie mit dem CAnnabis-Krams, der erlaubt wurde. Also wenn Ärzte es verschreiben, die Apotheke es mich teuer bezahlen lässt. Wo liegt da die Grenze, die Apotheken abgeben dürfen?
Jede Wette, das ich was ungesetzliches in der Hosentasche habe, wenn ich die selbe Blüte nicht aus der Apotheke hätte, ja, natürlich vom Arzt verschrieben. Dann ist es immer noch nen Frage des Bundeslandes, bis wieviel Gramm persönlicher Besitz als Kleinmenge erlaubt ist, ohne das man mir was anhängen würde.

Das ganze sehe ich ähnlich wie z-B. fahren ohne die passende FAhrlaubnis. Klar, geht da auch ohne Führerschein, legal sogar. 6km/h heisst die ZAuberformel. Nur nicht alles, was so lahm ist, darf ich auch straffrei auf allen öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen fahren. Sonst kanns passieren, das man damit nur auf dem Privatgrundstück rumgurken darf.

Bei unser eher undurchsichtigen Gesetzeslage, würd's mich nicht mal wundern, wenn ich Basen und/oder Liquids nur als nikotinfreie Lösung verkaufen dürfte. Denn unsere Behörden sind ja so in einigen Sachen etwas sehr 'ungelenkig'. Giftschein? Nein? Dann halt nicht. Könnte da ja jeder kommen.


Was man später mal mit dem ganzen Bunkerkrams macht, wenn man ihn nicht selber dampfen möchte, ja, da ist auch die Phantasie etwas gefragt. MAn könnte jetzt ja behaupten: ich habe keinen Gewerbeschein, also muss ich mich auch nicht an die Vorschriften halten, die z.B. eben diese Händler haben.

Das könnte sich zu einer hübschen FAlle ausweiten. Denn wenn jemand ein verbrieftes Recht auf seine eigene, private Dummheit hätte, wären solche Sachen wie Schulpflicht ja auch nur eine Erfindung des Osterhasen. Nee, Schule ist auch Pflicht, ob man darin was lernt - oder wieviel - ist aber trotzdem in keinem Gesetz festgemacht. Schulpflicht ja, schlau werden ist hingegen keine Pflichtübung. Allerdings scheinen einige Zeitgenossen immer noch auf ihre persönliche Dummheit zu bestehen.





Zitat von hOHMer im Beitrag #6
Bevor hier Missverständnisse entstehen, die ursprüngliche Frage ob man BB privat verkaufen dürfe, die kam nicht von mir.

Ich habe nur eine Anmerkung/Frage dazu an Streareg gerichtet, weil seine Antwort dazu in meinen Augen keinen Sinn ergibt.

@Streareg

Ich bitte wirklich vielmals um Verzeihung, das ich unverschämter Kerl es mir doch tatsächlich erlaubt habe,
auf eine inhaltlich falsche Aussage von dir zu reagieren. Wie konnte ich bloß.

Den Thread "sauber" halten finde ich ja eine prima Sache, Du hättest dem Fragesteller ja durchaus auch
den Hinweis geben können "Bitte nicht hier, ich schreib dir eine PM dazu" und ihm dann deine doch leicht
suspekten Ansichten ("... dann bist du auf jeden Fall im grünen Bereich") in eben dieser mitteilen können.

Wenn Du so einen Quatsch aber öffentlich postest, dann kann es schon passieren das jemand auch darauf
reagiert. Du brauchst dich also gar nicht aufs hohe Ross zu setzen und mich doof von der Seite anpampen,
vor allem da ich ja auch in erster Linie etwas zum Thema gehöriges gepostet hatte und nur in zweiter Linie
auf Deine Falschaussage eingegangen bin.

Manche Leute... *kopfschüttel*



Da ham was. Warum hab ich das Ding eigentlich gequotet?

Auch wenn's dich interessiert und du denkst, du wärest im richtigen Bereich, weils ja was mit Bunker zu tun hat, dann war'S dennoch nicht sehr passend.
In anderen Foren wird sowas nur kommentarlos gelöscht, der User bekommt nen rotes X irgendwo angeklebt, wo'S niemand sieht und beim 3ten X biste wech.

Wäre es denn so besser? Bischen mitdenken kommt manchmal ganz gut und auch angenehm rüber. Aber wer ja schon von sich selber sagt, er sein ein unverschämter Kerl, wird die feinen Töne ohnehin nur schwerlich treffen. Brichst dir einen ab, wenn mal nicht alles so nach deiner Wahrheit und deinem Recht geht? Das Recht, seine eigene Dummheit und Unverschämtheit durchzutröten?

Dann hätt ich wohl etwas übersehen.


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18.05.2017 23:37
avatar  hOHMer
#10
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@Dampfer-Manfred

Ehm, entschuldige bitte??? Wenn jemand etwas inhaltlich falsches schreibt, was im Zweifel sogar zu rechtlichen Problemen
führen könnte (die Aussage "fülls in 10ml Fläschchen und alles ist ok" ist genau das), dann darf ich da also nicht mal nachhaken?

Erkläre mir doch bitte mal was denn löschungs- und verwarnungswürdiges geschrieben habe. Streareg hat sich wohl aufgeregt
weil "sein Thread" für etwas anderes gedacht war, nur hat er selber ja damit angefangen.

Zitat von Dampfer-Manfred im Beitrag #9
Aber wer ja schon von sich selber sagt, er sein ein unverschämter Kerl...


Ironie ist nicht so deine Stärke oder?

Zitat von Dampfer-Manfred im Beitrag #9
Brichst dir einen ab, wenn mal nicht alles so nach deiner Wahrheit und deinem Recht geht?


Wo ging es denn um meine Wahrheit und mein Recht? Ich habe lediglich eine Frage gestellt, zu einer Aussage die jemand anderes
getroffen hat und die in meinen Augen etwas problematisch ist.
Da ich aber bei weitem nicht alles weiß, habe ich Streareg gefragt
ob er sich da sicher ist und dargelegt warum ich Zweifel habe. Ich dachte bisher immer ein Forum ist genau dazu da?

Zitat von Dampfer-Manfred im Beitrag #9
Das Recht, seine eigene Dummheit und Unverschämtheit durchzutröten?


Und damit hast Du das rote X bei mir, denn ich werde mich von dir sicher nicht beleidigen lassen.

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18.05.2017 23:55
avatar  Cawdor
#11
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Und jetzt ist bitte auch mal Schluss hier mit den "privaten" Auseinandersetzungen. Bleibt bitte beim eigentlichen Thema und hört auf Euch hier gegenseitig Beleidigungen oder sonst was an den Kopf zu schmeißen, seine Meinung kann man auch in einem freundlichen Ton rüber bringen.

Ansonsten rappelt's hier heute wirklich noch im Karton...



« Hannibal Lecter hat unhöfliche Menschen ja ganz einfach aufgegessen. »
« Ich wollt's nur gesagt haben... »


Flohmarktregeln
Flohmarkt // Bazar // Trödeltreff // Sammelbestellung


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19.05.2017 00:00 (zuletzt bearbeitet: 19.05.2017 00:00)
avatar  channi
#12
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Admini

Im Prinzip könnt ihr hier diskutieren, was ihr meint, privat machen zu müssen, oder glaubt zu dürfen oder nicht zu dürfen.
Aber es ist Zeitverschwendung, denn einige können nicht gut mit Diskussionen umgehen und werden beleidigend, und andere reagieren darauf.



Zitat von Walterix im Beitrag #5
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Und nur das gilt hier.
Alle anderen Diskussionen sind vollkommen unrelevant.
Gehen wir ins Bett oder machen zu hier...


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Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





Facebook:
Aktionen auf Facebook und Dampfertreff bewerten
Termine, Stammtische und Messen
Channi auf Facebook



Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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19.05.2017 00:03
#13
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Ich bin für zumachen. Zum Thema ist ja bereits alles klar verständlich gesagt.

Beste Grüße
Streareg

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19.05.2017 00:08 (zuletzt bearbeitet: 19.05.2017 00:09)
avatar  Cawdor
#14
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Naja, das kann man sehen wie man will. Ich mag es nicht Threads einfach zu schließen nur weil manche sich nicht im mehr so ganz im Griff haben.

Die Frage in wie fern man jetzt bei einem wirklich komplett privatem Handel von der TPD2 betroffen ist oder nicht wäre ja für einige bestimmt interessant. Vermutlich gar nicht, aber auch ich bin weder Anwalt noch Richter...

Das wir das im Forum erst mal nicht erlauben hat ja eher den Hintergrund das es sich zwar um private Geschäfte handelt zwischen "User" und "User", die Sache als Betreiber einer solchen Platform die das Ganze eben damit auch unterstützt aber eben schon ganz anders aussehen könnte.

Mag sein das es etwas übervorsichtig oder vorauseilend ist, aber ehrlich gesagt lieber so als anders rum...
Mögen manche ja anders sehen, ist ja auch ihr gutes Recht aber irgendeine Entscheidung müssen wir ja eben auch mal fällen.
Ist ja nicht so das wir bei manch anderen Dingen trotzdem noch recht mutig sind. *g*



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19.05.2017 00:45
avatar  hOHMer
#15
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Zitat von Cawdor im Beitrag #14

Das wir das im Forum erst mal nicht erlauben hat ja eher den Hintergrund das es sich zwar um private Geschäfte handelt zwischen "User" und "User", die Sache als Betreiber einer solchen Platform die das Ganze eben damit auch unterstützt aber eben schon ganz anders aussehen könnte.

Mag sein das es etwas übervorsichtig oder vorauseilend ist, aber ehrlich gesagt lieber so als anders rum...


Nö das ist nicht übervorsichtig sondern vollkommen richtig. Es gibt genügend Leute, nennen wir sie mal ANTZ, die für jeden Vorwand dankbar sind
um gegen Menschen, denen Dampf oder Rauch aus Mund und Nase kommt, vorzugehen. Unabhängig davon ob das rechtlich Hand und FUß hätte,
es bedeutet in jedem Fall Stress, Stress der einfach auch irgendwann mal zuviel werden kann. Und ich würde wirklich ungern wegen sowas auf
dieses oder auch irgendein anderes Forum zum Thema Dampfen verzichten.

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19.05.2017 05:19 (zuletzt bearbeitet: 21.05.2017 22:12)
#16
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Hallo,

gilt die TPD2 nur für Händler oder auch für Leute die zum Beispiel mal einen gebrauchten Akkuträger oder Verdampfer über Ebay verkaufen?

Gruß Andreas


zum bereits bestehenden Thread hinzugefügt

Walter


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19.05.2017 06:08
avatar  Simmel
#17
avatar

Die Diskussion wurde/wird gerade parallel geführt:
BunkerBase Privat verkaufen

Die Antworten zu Bunkerbase gelten entsprechend.

Grundsätzlich zu deiner Frage: Die TPD gilt ausschließlich für Händler.
Dennoch gelten immer die entsprechenden Regelungen/AGB der Verkaufsplattform. Abgabe an U18 ist ergänzend immer tabu.
Handhabung im DTF bzgl. Hardware siehe Flohmarktregeln.

Beste


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19.05.2017 08:35
avatar  Cawdor
#18
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Genau das ist das "eigentliche" Problem an der Sache, ja.



« Hannibal Lecter hat unhöfliche Menschen ja ganz einfach aufgegessen. »
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Flohmarktregeln
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19.05.2017 10:23 (zuletzt bearbeitet: 19.05.2017 10:28)
#19
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Ich verstehe die Frage eher allgemein, daher meine Meinung
Es wird von Privatpersonen kein Handel in diesem Sinne betrieben, nichts in den Verkehr gebracht, da es schon im Verkehr ist.

Wenn das Forum sich dazu entscheidet die TPD2-Konformität einzuhalten, dass ist eine andere Geschichte.
Auch bei Gebrauchtwaren-Plattformen ist es ein Privatverkauf, kein Handel im gewerblichen Sinne.
Gewerblich kann unterstellt werden, wenn mehrere "Teile" an unterschiedlichen Abnehmern verkauft werden, wie ich es gelesen habe.
Also nach dem Motto "biete "dieses", noch 100 verfügbar"

Ich mag mich auch Irren, aber etwas mehr Klarheit in dieser Fragestellung ist schon interessant.
Jugendschutz ist auch so eine Sache. Waren, die vorab nicht auf 18+ beschränkt waren, was ist mit diesen? Ich habe keine Info darüber, dass mein Kay3.1 nur an 18+ verkauft werden darf. Mit Liquid gab es auch keine Altersbeschränkung vor etwas mehr als einem Jahr. Wenn ich also noch 2 Jahre alte Base habe, was ist mit dieser? Zu diesem Zeitpunkt war der Erwerb auch unter 18 Jahren legal.

Ich bin kein Jurist, würde mich jedoch interessieren, was da angesagt ist. Auf Nummer Sicher gehen ist völlig OK, aber rein rechtlich wäre interessant zu erfahren, wie das definiert ist.
Das wäre auch für andere Produkte interessant, die später erst ab 18+ verkauft werden dürfen (oder in den Handel gebracht werden dürfen)

Was ist mit den Waren, die von einem Jugendlichen noch ganz legal gekauft werden konnten´? Muss der diese Ware verschrotten lassen? Darf er diese Ware weiterhin nutzen, auch wenn er noch nicht 18+ ist? Darf eine Institution ihm diese Ware wegnehmen?

Ich hinterfrage mal etwas tiefgründiger.


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19.05.2017 10:38
#20
avatar
Moderatorin

Zitat von Michigan im Beitrag #17

Was ist mit den Waren, die von einem Jugendlichen noch ganz legal gekauft werden konnten´? Muss der diese Ware verschrotten lassen? Darf er diese Ware weiterhin nutzen, auch wenn er noch nicht 18+ ist? Darf eine Institution ihm diese Ware wegnehmen?

Ich hinterfrage mal etwas tiefgründiger.


Hier gilt doch schlicht und ergreifend das JuSchG - genau wie für Kippen.

19.05.2017 11:00
#21
avatar

Richtig. Das Jugendschutzgesetz gilt nicht nur für den Handel. Wenn etwas vor 2 Jahren ohne Mindestalter vertrieben werden durfte und nun nicht mehr, dann darf es nicht mehr an Minderjährige weitergegeben werden - egal, ob gewerblich oder privat. Ob man das weiß oder nicht, ist irrelevant.


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19.05.2017 11:01
#22
avatar

Und dann zum Privatverkauf der bösen Basis: Da muss natürlich ebenfalls der Privatverkäufer sicherstellen, dass es nur an Volljährige abgegeben wird.


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19.05.2017 14:29
#23
avatar

JuSchuG ist klar.

Relativ klar ist auch, dass ich erworbenes, konformes Zeug privat wieder veräußern kann. Dazu hat die ChemVerbotsV ja eine neue Abgabe-Freistellungsregelung. Also max. 20mg bei max. 10ml. Das entspricht also zugleich der neuen Flohmarktregel. Ja, damit ist man wohl auch privat auf der sicheren Seite.

Bei (nicht konformen) Bunkervorräten wird es irgendwie komplizierter. Denn manche Regelungen der ChemVerbotsV gelten z.B. ausdrücklich auch für den nichtgewerblichen Bereich, etwa § 10 ChemVerbotsV:

Zitat
§ 10 Versand
(1) Stoffe und Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, dürfen außerhalb des in § 5 Absatz 2 bezeichneten Empfängerkreises nicht im Versandwege abgegeben werden.
(2) Absatz 1 gilt auch für die nicht gewerbsmäßige Abgabe.



https://www.gesetze-im-internet.de/chemv..._2017/__10.html

Die einzelnen Begriffe, da ist nicht viel zu deuteln, sind hier definiert:

https://www.gesetze-im-internet.de/chemv...v_2017/__2.html

Ergebnis also max. 16,5 mg/ml, aber ohne Volumenbeschränkung?? Keine Ahnung, kommt mir aber irgendwie komisch vor...

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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19.05.2017 15:14
#24
avatar
Moderatorin

Aber dieser ChemVerbotsV Paragraph ist ja nicht erst seit heute gültig, sondern seit längerem, oder? Und im hiesigen wie auch auf anderen Flohmärkten in Foren, wurden seit Jahren schon Liquids und Basen vertickt mit mehr als 16 mg ;)

Dann hätte man ja seit Jahren schon gegen irgendwas verstossen, JuschG, ChemverbotV, etc.etc..... ;)

19.05.2017 15:17
avatar  Romilia
#25
avatar

gibt ne neufassung seit januar...

na ja, de facto ist es wohl mehr als 16mg, die angaben sind in volumenprozent und die dichten von vg und pg sind verschieden, bei vg dürfte man bei etwa 18mg landen.
und: gilt natürlich nur für versand, steht ja da. nicht für selbstabholung z.b.


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