11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!

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11.10.2017 19:55
#1
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Moderatorin

Importeur ist Innocigs und wenn dieses Gutachten wirklich haltbar sein sollte, dann ist also wirklich der e-Cig Markt echt gefährdet.

11.10.2017 20:00
avatar  schatti
#2
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Leicht Abwesend

Krank, was andere fällt mir dazu nicht ein.

hab es auch Zeitgleich noch in einem anderen Forum gepostet, du warst 2 Minuten schneller.


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11.10.2017 20:20
#3
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Denke da wird noch einiges auf uns zukommen. Echt nervig.

Mut ist, zu kämpfen. Auch wenn der Gegner übermächtig scheint.

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11.10.2017 20:28
avatar  smoked
#4
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Tja, wer konnte schon ahnen das so bescheuerte wischiwaschi Formulierungen in der TPD und in der deutschen Umsetzung zu solchen Sachen führen würden

War eigentlich nur eine Frage der Zeit bis entweder die Medienberichte oder gar feindlich Gesinnte (oder beides) in so einem Anonymen Tip resultieren.
Ultrabeknackt und überflüssig - check, aber überraschend finde ich das persönlich nicht.

Das wird auch nur die Spitze des Eisbergs sein, vergesst nicht die "3 Länder Regel" zum europaweiten Verbot von Geräten, selbst was in Deutschland vielleicht gerade noch gut geht kann woanders ganz verschieden ablaufen und wir stehen hier dann trotzdem im Regen. Es geht wohl bald richtig zur Sache wenn das nicht nur das Blei ist was ich im Urin habe.

Bleibt nur noch eine Frage: wer besorgt denn jetzt die Helme und Pflastersteine?


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11.10.2017 20:41
#5
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Zitat von smoked im Beitrag #4
Tja, wer konnte schon ahnen das so bescheuerte wischiwaschi Formulierungen in der TPD und in der deutschen Umsetzung zu solchen Sachen führen würden


Öhm ........ hier, wo die Hand leuchtet.

26.2.14 - EU Pressemitteilung: Fragen & Antworten: Neue Regelungen für Tabakerzeugnisse (14)

Zitat
..., wartet es ab, das wird noch viel schlimmer als die schlimmsten Befürchtungen der grössten Pessimisten.


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11.10.2017 20:45
avatar  Romilia
#6
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ich mag den schwätzer nicht besonders, aber er hat es ja gut rübergebracht: derzeit fehlen einfach die normen, die gewissen vokabeln aus dem gesetzestext leben einhauchen.
und die legt nicht ein popeliges labor fest, das ist aufgabe des gesetzgebers und in auslegung später möglicherweise aufgabe der gerichte.
von daher kann man sich - glaube ich - relativ beruhigt zurücklehnen.
oder doch nicht, denn die anmaßung eines solchen labors finde ich das eigentlich erschreckende an der geschichte.
es wäre richtig gewesen, zu sagen, dass über die kindersicherheit nicht befunden werden könne - in ermangelung entsprechender vorgaben.
fakt ist aber auch, dass einfache drehverschlüsse der kindersicherheit wohl in zukunft nicht genügen werden, ich sehe schon mit grauen dem tag entgegen, wo ich jedesmal ne halbe stunde an der topcap laboriere, so wie am schm,erzmittel meines hundes (nach unten drücken, zusammendrücken und drehen)


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11.10.2017 20:48
avatar  HarryB
#7
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JaNee, die Kinder...
Musste ich doch gleich mal in den Keller runter, da wo mein Dampfzeuch ist.
In einem großen Regal stehen auch etliche Pullen mit Allohol (ohne Staubwischen kann ich aber nix genaues nich erkennen).
Da ich morgen über den Vormittach meine 2einhalbjährige Enkeln hier habe, wollt ich mal kurz die Kindersicherung an den Pullen aktivieren... ging nich, is keine dran!

________________________________________________

Ohne Dampf keine Leistung

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11.10.2017 20:58
avatar  Romilia
#8
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ja, natürlich nicht. weil der gesetzgeber weder für schnaps noch für wein dies fordert. bisher. (der tag wird kommen!).
aber für verdampfer fordert er das eben, da kann man sich über die sinnigkeit lang verbreitern und unzählige analogien heranziehen - am fakt ändert das nicht, es sei denn man würde die vokabel streichen.
das wird aber nicht passieren....


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11.10.2017 21:05
#9
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Ja, muss denn die Ego AJO Pro C denn überhaupt kindersicher sein?


Meine Glaskugel meint, das sowas und ähnliches nicht an Kinder unterhalb 18 Jahren verkauft werden darf oder sollte.
Meine Fantasie macht bunte Bilder, grausame, bunte Bilder. Geht bischen vorab in Richtung Denunziantentum. Aber solange man nichts weiss, weiss man halt auch nichts.

Aber so generell scheints dann ja nicht so weit her zu sein, so mit Anmeldepflicht, irgendwelchen Prüfungen etc. Auch wenn das eine nicht unbedingt was mit dem anderen zu tun haben muss.

Oder es steckt da ganz was anderes hinter.

Gutn auch, ich bin der Herr Wichtig von VSI, bekannt aus Medien wie Juttubb und so. Ich will jezze mal wissen, was da los war...
Mehr als ein belangloses Gespräch dürfte dabei wohl kaum herausgekommen sein, es sei denn, Herr Wichtig IST wichtig und Twisted's Anwalt.


Aber das erinnert mich auch (mal wieder) in den Keller zu gehen, um die nicht kindergesicherten Kanister und Kartons abzustauben. Die Welt ist doch schon kaputt - und heute braucht niemand mehr Waffen in die Hand zu nehmen, um Kriege zu führen. Bischen anshicen und die Sachen geraten ins rollen.


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11.10.2017 21:23
#10
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In der TPD2 steht kindersicher und manipulationssicher.
Beides ist nicht vollständig zu erfüllen. Auch unsere 10ml Pullen müssen kindersicher und auslaufsicher sein.
Das bedeutet nicht, dass da nix auslaufen darf. Dies ist EU weit schon definiert worden.

Da gibt es auch nix bei Verdampfetn, wonach sich gerichtet werden kann. Ist das gut? Nein, weil so ist es "nicht Kindersicher" und dem Richter überlassen, was darunter zu verstehen ist.
Verhältnismäßigkeit ? Weil Zigaretten auch nicht Kindersicher verpackt werden?
Nein, da gibt es keine gesetzliche Regelung. Bei Verdampfetn schon.

Das ist in meinen Augen ein richtig heißes Eisen. Die Politik hat da nix konkretes zu geregelt, ausser eine geforderte Sicherheit.
Es gibt aber kein 100% auslaufsicher, manipulationssicher ect, wie es die TPD2 pauschal definiert.


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11.10.2017 21:52
#11
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Zitat von Michigan im Beitrag #10

Es gibt aber kein 100% auslaufsicher, manipulationssicher ect, wie es die TPD2 pauschal definiert.


Dort ist es ja so unpräzise formuliert, dass jeder etwas anderes darunter versteht.
Für mich bedeutet das, grösstmögliche Sicherheit, also eher so in Richtung Arzneimittel oder Gift (über die Sinnhaftigkeit brauchen wir nicht zu diskutieren, so lautet nun einmal die Vorgabe).
Jedenfalls deutlich mehr als ein einfacher Schraubverschluss.

Trotzdem : Mir ist schleierhaft, was denn da bei der Zulassung geprüft wird.


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11.10.2017 21:58 (zuletzt bearbeitet: 11.10.2017 21:58)
avatar  LoQ
#12
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LoQ

@Romilia
Mir geht es da wie dir.....mir geht auch seine chauvinistische Art super auf die Nerven (Ideen warum das so ist habe ich schon, aber die behalte ich eher für mich), anyway, ich kann jenseits dessen erkennen worum es eigentlich geht und das ist in der Tat nicht ohne. Nun ist es kein großer Beschluss, ein kleines regionales Labor etc. pp.
Was für mich dennoch an Macht daraus "spricht" (in dem Fall nur Verkaufsverbot für einen Händler) ist nicht ganz ohne.
Meine "Hoffnung" geht in eine ganz andere Richtung: wir beschweren uns die ganze Zeit darüber, dass die Händler*innen so untätig sind. Hier greift mensch ihnen an die Eier/stöcke; wenn sie dann immer noch nicht gemeinsam ausm Quark kommen, dann einfach nur: hinfort mit Euch.
my 2 Cent

__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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11.10.2017 22:39
avatar  channi
#13
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Admini

Kindersicher?
Zigarettenschachteln, Feuerzeuge, Streichhölzer, volle Aschenbecher, brennende Zigaretten (sowas im Vergleich unter 1! Gesetz)
Beim Rauchen ist rein gar nichts kindersicher. Es ist nicht einmal "erwachsenensicher".

Pornos, Horrorfilme aus dem Netz, Medikamentenschachteln, offene Sexseiten mit Bildern, Chats mit anonymen Menschen, Ampeln, Zebrastreifen, Nägel, Hammer, Messer, Knöpfe der Herdplatten, Flasche Vodka, heisse Glühbirnen, Wasserkocher, Kerzen... die Liste könnte man ewig lange fortführen.

Bei allem was ich hier lese fällt mir nur ein, dass es eigentlich die Verantwortung der Eltern ist ihre Kinder zu schützen und ihnen beizubringen, wie man mit Messer und Gabel isst, ohne sich das Messer in den Hals zu stecken, dass Feuer böse ist und Zigaretten, bestimmte Beeren, Pflanzen, Medikamente und Pilze giftig sind.

Natürlich ist es in Ordnung eine Liquidflasche kindersicher zu machen bzw. das Öffnen zu erschweren. Im Gegenzug wäre es angebracht, Zigarettenschachteln kindersicher zu machen, passiert aber nicht. Dabei wäre es da sehr viel nötiger als bei den Liquidfläschchen.
Nun gut, ich hatte nichts dagegen. Ich bin auch für Kinderschutz, soweit es halt geht.
Aber ich als Mutter weiss, es gibt NICHTS, das kindersicher ist. Gar nichts. Auf Anhieb fällt mir echt nichts ein...
Es gibt Kinder, die handeln sich andauernd jede Menge Ärger ein, und andere, die sind einfach "artig". Aber die meisten Kinder wurden sicherlich nicht durch etwas "kindersicheres" abgeschreckt.
Sicherheit hat niemand auf dieser Welt, für rein gar nichts.
Aber jeder Mensch und Richter hat andere Einstellungen und Ansichten. Es liegt also sowieso nicht in unserer Hand, sondern ist wohl eher ein Glückspiel für die E-Zigaretten Händler, und alle Dampfer, je nachdem welches Ziel verfolgt wird, welche Launen zutage sind und wem es zugute kommen soll.


Wir können ja dann morgen anfangen alles zu melden was nicht kindersicher oder gar menschensicher ist.
Feine Sache eigentlich das Ziel zu verfolgen, den Verkauf und Konsum einzuschränken bei den Produkten, die mir eh nicht passen

Bin auch schrecklich gespannt was das für fortschrittliche Testverfahren sind, die so anders sind als bei allen anderen


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Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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11.10.2017 22:58
#14
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Zitat von LoQ im Beitrag #12

Meine "Hoffnung" geht in eine ganz andere Richtung: wir beschweren uns die ganze Zeit darüber, dass die Händler*innen so untätig sind. Hier greift mensch ihnen an die Eier/stöcke; wenn sie dann immer noch nicht gemeinsam ausm Quark kommen, dann einfach nur: hinfort mit Euch.
my 2 Cent

So ähnlich hab ich ja schon paarmal in anderern threads argumentiert und mich gefragt, warum in aller welt die händler da so ohne weiteres ihne gegenwehr mitmachen. Oder eben diese lächerliche "umfrage" um die dampfer besser "kennenzulernen". Wieso wird nicht erstmal versucht das dampfen an sich, also seinen weiteren fortbestand abzusichern ? Wenn das so weitergeht wird sich so mancher wohl oder übel künftig im darknet sein zeugs besorgen (müssen).

Zitat von Michigan im Beitrag #10
In der TPD2 steht ... manipulationssicher.
...
Es gibt aber kein 100% auslaufsicher, manipulationssicher ect, wie es die TPD2 pauschal definiert.

Was als erstes dringenst nötig wäre ist eine manipulationssichere TPD2 bzw. manipulationssichere die richtlinie umsetzende politiker !!!
Leider sind diese offensichtlich gekauften rechtsverdreher nicht auslaufmodelle bzw. laufen sie leider so schnell eben nicht aus.
Manipulationssicher sind sie auch nicht, wenn man sich ansieht was die so alles in gesetze giessen. Ein/e aussenstehende/r unbedarfte/r politikerIn,
egal wie dumm oder korrupt der oder die evtl. auch sein mag, kommt doch nie im leben von alleine auf solche ideen, oder ?

Zitat von channi im Beitrag #13

Aber jeder Mensch und Richter hat andere Einstellungen und Ansichten. Es liegt also sowieso nicht in unserer Hand, sondern ist wohl eher ein Glückspiel für die E-Zigaretten Händler, und alle Dampfer, je nachdem welches Ziel verfolgt wird, welche Launen zutage sind und wem es zugute kommen soll.
...
Feine Sache eigentlich das Ziel zu verfolgen, den Verkauf und Konsum einzuschränken bei den Produkten, die mir eh nicht passen


Langsam geht mir immer mehr ein, warum die etablierten parteien nicht mehr "wählersicher" sind...
Pflichte dir in allem uneingeschränkt bei, channi, nur in einem punkt würde ich konkretisieren...besagte umstände und deren rechtliche auslegungen bzw. durchsetzungsstrategien sind doch ganz offensichtlich keinesfalls mehr als glücksspiel zu bezeichnen. Der knackpunkt ist doch langsam glasklar:
Zitat von channi im Beitrag #13

... je nachdem welches Ziel verfolgt wird ... und wem es zugute kommen soll.
...den Verkauf und Konsum einzuschränken bei den Produkten, die mir eh nicht passen


Langsam wird mir auch immer klarer warum sich unsere bundesregierung (als eine der letzten weltweit) so vehement gegen die strafrechtliche verfolgung bei politikerbestechungen gestemmt hat und das gezwungenermaßen nun doch verabschiedete gesetz dermaßen verwässert daherkommt.
Der kampf gegen unsere dampferei wird mE immer mehr zum politikum. Nein, eher ein ganz ganz widerliches schmierentheater...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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11.10.2017 23:04
#15
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Zitat von Romilia im Beitrag #6
ich mag den schwätzer nicht besonders


Zitat von LoQ im Beitrag #12

mir geht auch seine chauvinistische Art super auf die Nerven


Also Leute, da gibt es nun jemanden, der seine Nische in den Rechtssachen der Dampferei gefunden zu haben glaubt, der sich dann auch entsprechend angespornt fühlt, diesen Dingen besonders nachzugehen und der uns kostenlos per UTube darüber informiert - und dann kommt ihr mit sowas? Bitte, wer von euch hätte denn, wie er, beim Labor angerufen und mit Twisted Kontakt aufgenommen und uns so solide darüber informiert? Daß einem die Nase eines Youtubers nicht paßt, ist doch eher eine persönliche Sache, die man besser für sich behält. Und die Schwätzer und die Hochnäsigen (chauvinistisch ist ein hierfür falsch verwendetes Fremdwort) sind doch eher die, die in den Foren ihrer nabelbeschaulichen Logorrhoe frönen. (Romilia und LoQ nehme ich ausdrücklich davon aus - beide haben Wesentliches und Hilfreiches beigetragen, aber man könnte ja trotzdem mal insichgehen).


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11.10.2017 23:29
#16
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Wann das Gesetz so durchkommt bedeutet das schlicht das alle Selbstwicklerverdampfer vom Markt genommen werden. Und im allerschlimmsten Fall würden nur noch Systeme wie Vype e Pen ,Cig-A-Likes erlaubt. Mein Lieblingsverdampfer, der Merlin Mini RTA würde keine dieser Anforderungen bestehen.
Hab auf alle Fälle vorgesorgt. Mich tankiert das nicht aber für alle Neudampfer wird der Weg steiniger.


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11.10.2017 23:33
#17
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Zitat von coralala im Beitrag #16
Wann das Gesetz so durchkommt bedeutet das schlicht das alle Selbstwicklerverdampfer vom Markt genommen werden.


Guten Morgen!

Das Gesetz ist schon lange durch, Verdampfer müssen Kindersicher - manipulationssicher - auslaufsicher sein.

Das gilt praktisch für keinen Verdampfer den wir benutzen.

Zum Glück haben sie uns ziemlich lange Zeit gelassen bis sie das tatsächlich durchsetzen, sie fangen jetzt erst damit an.


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11.10.2017 23:50 (zuletzt bearbeitet: 11.10.2017 23:54)
#18
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@coralala

Das Gesetz ist ja bereits durch und das mit der völlig ungeklärten Bedeutung und Auslegung verwendeter Begriffe wie Kindersicherheit u. a.

Meine Erfahrung aus anderen Feldern sagt mir, daß die mangelnde Präzision rechtlicher Begriffe gewollt ist. Damit einher geht nämlich eine Flexibilität (Dehnbarkeit wie Einschränkbarkeit) der Auslegung, die je nach Bedarf, also in beide Richtungen durchführbar ist. Damit haben Bürger und Unternehmen weniger Rechtssicherheit, die offiziellen Autoritäten im Gegenzug aber auch mehr Spielraum, nach Gutdünken vorzugehen. Wenn es gerade paßt, wird man die UN-Direktive versuchen durchzusetzen und "kindersicher" so streng definieren, wie möglich. Wenn anderseits irgendwo Wahlen bevorstehen, wird man bei "kindersicher" alle Augen zudrücken, was nach unserem Verständnis einer Anwendung von Vernunft gleichzusetzen wäre - temporär, versteht sich.


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11.10.2017 23:58
avatar  smoked
#19
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Ist die Auslegung denn Ländersache oder einheitlich für den ganzen Bund? NRW andere Kindersicherheit als Hessen?


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12.10.2017 00:13
#20
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* * * STATEMENT INNOCIGS: * * *

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aus Heinsberg hat heute unsere InnoCigs Ego AIO Pro-C bemängelt. Im Wesentlichen geht es darum, dass man das Gerät nicht für kindersicher hält, obwohl das §14 (3) Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) eine entsprechende Kindersicherheit fordert. Bisher ist keine andere Behörde mit so einem Vorwurf auf uns zugekommen.


Die Ego AIO Pro-C ist von Joyetech produziert. Der Tank ist branchenüblich, wie bei allen anderen Importeuren oder Herstellern, durch einen Schraubverschluss gesichert. Kleinkinder können diesen Schraubverschluss nicht öffnen, denn es ist entsprechende Feinmotorik und Kraft erforderlich. Man benötigt beide Hände um den Tank zu öffnen ( die E-Zigarette muss festgehalten werden - mit der anderen muss der Schraubverschluss geöffnet werden). Kinder möchten es Erwachsene gerne gleichtun, so kann es natürlich vorkommen, dass Kinder die E-Zigarette benutzen wollen, wenn sich die E-Zigarette in Reichweite befindet und sie nicht unter Aufsicht sind. Die Ego AIO Pro-C verfügt deshalb über die branchenübliche Kindersicherung (5 mal schnelles Klicken der Feuertaste zum aktivieren).


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist nach §14(3) TabakerzG ermächtigt, technische Anforderungen unter anderem an die Kindersicherheit festzulegen, wenn das zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist. Von dieser Möglichkeit hat das BMEL bisher keinen Gebrauch gemacht. Dabei dürfte es dem Ministerium mit nahezu Gewissheit bekannt sein, dass fast jedes in der EU gehandelte Gerät über einen entsprechenden Schraubverschluss verfügt. Ganz offensichtlich ist das BMEL also wie wir der Ansicht, dass die branchenübliche Kindersicherung (5 mal schnelles Klicken der Feuertaste) absolut ausreichend ist und § 14(3) TabakerzG keine darüber hinausreichende Sicherung verlangt. Besondere Vorkehrungen hätte das BMEL dann nämlich in die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) geschrieben, wie es das mit § 28a TabakerzV für den Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung schließlich auch getan hat. Die absolut üblichen Schraubsysteme waren unseres Wissens auch nie Thema im Verfahren für die erste Änderung der TabakerzV.


Jede andere Einschätzung wäre auch absolut fernliegend. Weltweit gibt es nach unserer Kenntnis nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Kind durch trinken des Tankinhaltes einer E-Zigarette zu Schaden gekommen ist. Trotzdem müssen E-Zigaretten, genauso wie das Glas Whisky oder Zigaretten, natürlich immer vor Kindern unzugänglich aufbewahrt werden. Das steht auf jeder unserer Verpackung.


Wir werden daher dafür sorgen, dass die im Raum stehende und nicht nur in unseren Augen absurde Verfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aus Heinsberg nicht unwidersprochen bleibt.


Wäre deren Ansicht zutreffend, würde annähernd jede in der EU gehandelte E-Zigarette nicht den Anforderungen des § 14 (3) TabakerzG genügen

* * * STATEMENT INNOCIGS: * * *

"Wäre deren Ansicht zutreffend, würde annähernd jede in der EU gehandelte E-Zigarette nicht den Anforderungen des § 14 (3) TabakerzG genügen"

So ist es, ich erwarte daß das Verbot durchgeht und weitere Geräte verboten werden.


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12.10.2017 00:18
#21
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@smoked
Die Auslegung des Rechts ist Sache der Gerichte. Wenn ein Fall in einer Sache entschieden wird, die erstmals so verhandelt wird, gilt der als sog. Präzendenzfall. Der ist zwar nicht allgemein verbindlich, auch kann er durch die nächst höhere Instanz noch ganz anders entschieden werden, aber er ist ein Anhaltspunkt für ähnliche, zukünftige Fälle in der gesamten Bundesrepublik. Sowohl Anwälte als auch Richter berufen sich auf diese Fällte. Soweit Recht bundesweit (oder gar EU-weit) und nicht landesweit gilt, was beim Tabakerzeignisgesetz der Fall ist, gilt diese Rechtssprechung dann eben bundesweit. Es läßt sich so beschreiben: Gesprochenes Recht konkretisiert erlassenes Recht. Entlang der entschiedenen Fällen (also des gesprochenen Rechts) entwickeln sich dann Durchführungsbestimmungen für Behörden usw., was wiederum rückwirkende Auswirkungen auf den gesamten Rechtsraum (EU) haben könnte. Insofern könnte hier wirklich einiges auf dem Spiel stehen.


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12.10.2017 00:22
avatar  LoQ
#22
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LoQ

Zitat von Dampfkonzert im Beitrag #15
(chauvinistisch ist ein hierfür falsch verwendetes Fremdwort)

Jein euer Ehren, mir ist klar, warum du das so schreibst, ich korrigiere Chauvinismus in Machismo wenn du damit besser leben kannst (wobei Chauvinismus seit der Frauenbewegung in dieser doppelten Begrifflichkeit benutzt wird).
Die permanente Betonung von "Nutten und Koks" (in einhelligem Gebrauch mit dem Steamteam), seine doch weitreichenden "Ausfälle" in dieser Richtung (und davon gibt es nachweislich in den Videos einige), mag der eine als normal männlich begreifen, für mich ist es inzwischen eigentlich inakzeptabel.

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"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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12.10.2017 00:25
avatar  smoked
#23
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Ich frage ja nur weil es beim Nichtraucherschutzgesetz, welches ja auch ein bundesweites Gesetz ist, trotzdem Länderspezifische Unterschiede gibt, quasi ist das Bund-Gesetz die Mindestanforderung und Länder können, wenn sie wollen, strenger regeln (wenn ich das richtig verstanden habe).
Meine Formulierung der Frage war wahrscheinlich nicht besonders gut, aber kann es nicht sein das nachdem der Bund zB sagt "Schraubverschluß ist kindersicher" das Land NRW aber sagt "ist uns nicht kindersicher genug, wir fordern einen Soundso-Verschluß"?


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12.10.2017 00:33 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 00:34)
#24
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Zitat
...So ist es, ich erwarte daß das Verbot durchgeht und weitere Geräte verboten werden....



Das war zu erwarten, geht der direkte weg nicht wird's hintenrum versucht.
Ich hoffe ich täusche mich da.
Schlechte Presse war nur der Anfang!
Jetzt hats doch glatt meine Glaskugel zerrissen....
Wie war das noch mit dem PG als gefährlich zu klassifizieren.....

Live is a strange piece of shit, make sure you enjoy every minute of it™.

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12.10.2017 00:35
#25
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@myself
muß natürlich heißen: Präzedenzfall

@LoQ
Bin nicht informiert, welche Wörter die Frauenbewegung aktuell gerade wieder umdefiniert hat und mir ist das auch Wurscht.
Jetzt aber merke ich auf -

Zitat von LoQ im Beitrag #22
Die permanente Betonung von "Nutten und Koks" (in einhelligem Gebrauch mit dem Steamteam), seine doch weitreichenden "Ausfälle" in dieser Richtung (und davon gibt es nachweislich in den Videos einige), mag der eine als normal männlich begreifen, für mich ist es inzwischen eigentlich inakzeptabel.


Für mich auch nicht, aber ich dachte, ursprünglich sei VSI gemeint? Wenn nicht, dann haben wir uns gehörig mißverstanden.


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