Tabakproduktegesetz: IRRER als die deutsche EU-Richtlinie TPD2!

05.12.2018 16:32
avatar  channi
#1
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Admini

Zitat
Absurderweise führt dies etwa dazu, dass man in Dampfer-Shops nicht mehr (nikotinfrei) dampfen darf und auf nikotinfreien E-Zigaretten / Liquids vor Gesundheitsschädigung gewarnt werden muss.

Das alles entspricht so nicht dem Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, welches eine differenzierte Regelung für E-Zigaretten verlangt hat. Mehr noch: der neue Entwurf ist sogar strenger als die Regelung in der EU (TPD2).



gefunden auf https://sennenquoell.ch/wordpress/2018/1...-_WqS-vQs-7YTos


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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05.12.2018 17:20
#2
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Zitat von channi im Beitrag #1

Zitat
Das alles entspricht so nicht dem Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, welches eine differenzierte Regelung für E-Zigaretten verlangt hat. Mehr noch: der neue Entwurf ist sogar strenger als die Regelung in der EU (TPD2).



Hm dann müsste man die Möglichkeit haben, das Parlament darauf aufmerksam zu machen und den ideologieverbohrten die Leviten lesen zu lassen.

Auf der anderen Seite:"Habt ihr wirklich gedacht das die Gegner einfach aufgeben?"


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07.12.2018 11:42
#3
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Moderatorin

Also wenn das so durchkommt, dann gute Nacht.

Ich weiss ja nicht wie es in anderen Ländern ist, und ob man z.B. in Deutschland in ausgewiesenen und exklusiven Tabakläden, wo Zigarren, Pfeifentabak etc. verkauft wird, auch im Laden selbst der Kund nicht mal mehr probieren darf (wie früher) bzw. auch in solchen Läden Rauchverbot herrscht. Weiss jemand was darüber?

07.12.2018 11:47
#4
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Hm also Rauchverbot besteht grundsätzlich als Pflicht eine Ladenbesitzers.
Ausnahmen gilt in speziell deklarierten Raucherlokalen.
Dampfen darf man jedoch, da entscheidet der Ladenbesitzer. Immer mehr Ordnungsämter geben zBsp. für Gastwirte offiziell die Erlaubnis das dampfen zu erlauben.
Mit Querverweis auf das Urteil vom OLG Münster von 2014.
Klar gibts auch immer noch Ämter wo gnadenlos jeden Versuch das Dampfen zu erlauben im Keim ersticken wollen.
In Dampfshop die ich kenne, darf grundsätzlich gedampft werden.


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07.12.2018 11:53
#5
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Moderatorin

Eben, aber auch nur weil das Dampfen (noch) nicht im NRSchG gesetzlich verankert ist in DE, aber 2022 soll explizit auch das Dampfen gesamtschweizerisch ins NRSchG kommen und dann ist auch Schluss mit Dampfen in den Dampfshops. Bei uns darf seit dem neuen NRSchG auch nicht mal mehr in ausgewiesenen Tabakläden (wo eh kein NR reingehen würde) Zigarren oder Tabak getestet oder eben geraucht werden.

07.12.2018 14:39 (zuletzt bearbeitet: 07.12.2018 14:40)
#6
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Zitat von heimchen im Beitrag #5
Eben, aber auch nur weil das Dampfen (noch) nicht im NRSchG gesetzlich verankert ist in DE, aber 2022 soll explizit auch das Dampfen gesamtschweizerisch ins NRSchG kommen und dann ist auch Schluss mit Dampfen in den Dampfshops. Bei uns darf seit dem neuen NRSchG auch nicht mal mehr in ausgewiesenen Tabakläden (wo eh kein NR reingehen würde) Zigarren oder Tabak getestet oder eben geraucht werden.


wie bekoppt ist das denn wieder
kein Probedampfen in Dampfshops mehr ab 2022
Und nebenan ist dann der Schnapsladen der auch immer noch Werbung machen darf
Ich glaube mal in diesem Land haben mehr Menschen ein Alkohol Problem als ein Dampfproblem, aber darum geht es ja nicht.....

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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