Versand nach Österreich

17.03.2019 11:59
#1
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Hallo liebe Dampf-Community!

Wie vielleicht bekannt ist, haben wir in Österreich ein Versandhandelverbot:

Hersteller/-innen und Importeur/-innen dürfen E-Zigaretten und Liquids nur an andere Unternehmen, Händler (z.B. E-Zigaretten-Shops) versenden. Der nationale Versand (innerhalb Österreichs) und der grenzüberschreitende Versand (z.B. aus dem Ausland nach Österreich und aus Österreich ins Ausland) an Verbraucher/-innen ist jedoch verboten (§ 2a TNRSG).

Quelle: https://www.sozialministerium.at/cms/sit...ten_deutsch.pdf

Gilt das jetzt auch bei privaten Verkäufen, wie z.B. der Flohmarkt? Im Endeffekt, kann mir ja niemand nachweisen, ob ich nun "kaufe" oder "verschenke" .

Die andere Frage ist, was alles unter das Versandhandelverbot fällt?
Podsysteme, Verdampfer, Nikotin - Klar...aber was ist mit Akkuträgern, Basen, Watte, Drähte, Aromen usw.?

Kennt sich jemand damit genauer aus?

Zur weitere Studie, habe ich noch das Rechtsinformationssystem gecheckt - für mich Hochchinesisch:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A...314_16G00164_00

Liebe Grüße
Wadenkrampf

So war's, ich schwör's!

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18.03.2019 17:38
#2
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schubs

Taifun GT3, GT4, GTR, Vef V4,5+,

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18.03.2019 23:43 (zuletzt bearbeitet: 18.03.2019 23:46)
#3
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Nein, gilt nur für Händler.
Von privat kannst du beliebig kaufen - deswegen nutze ich den Flohmarkt hier ja so gerne. Als ausgewanderter Deutscher...

Lediglich Akkuträger, Verdampfer, Verdampferköpfe, Liquids mit/ohne Nikotin, PODsysteme + PODs sind versandhandelsmäßig verboten. Wie es mit Shake&Vape aussieht weiß ich nicht - da die Mischung ja eigentlich kein echtes Liquid ist und erst durch Zufügen von Shots (die man legal über den Versandhandel bekommen kann) in ein Liquid "verwandelt" wird.
Aromen, Basen, Shots, Akkus, Watte, Draht,.... kann man sich zuschicken lassen und sind legal - und deutlich günstiger. Die Händler haben auch automatische Versandhandelbeschränkungen auf ihren Shopseiten a la "Dieser Artikel wird nicht nach Österreich verschickt."

*g* Nikotin aber nur, wenn du es dampfen willst. Als Pestizid darf man es sich zuschicken lassen. Wenn du den lokalen Giftschein hast kannst du es sogar in der Apotheke dafür bestellen. *g*
Hab ich was vergessen?

Edit: Kalkulier bis zum Erhalt des Paketes aber eine Woche in Österreich ein. Selbst wenn man an der Grenze wohnt... Letztens lag ein Paket von mir 8 Tage dumm in Linz rum :/


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19.03.2019 02:42
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#4
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( gelöscht )

Da kann man mal sehen, wie unbedarft unsere "Gesetzgeber", hier, in Autriche und weltweit sind. Die winken alles Mögliche durch, ohne Rücksicht auf Verluste, die dann vielleicht Kollateralschäden benannt werden. Hauptsache, man windet sich raus aus der Verantwortung, die es für Politiker ja nicht gibt. Gut, aufhören können sie - mit einem fetten Polster irgendwo in der Wirtschaft.


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19.03.2019 14:06
#5
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Zitat von Draygoon1980 im Beitrag #3
Nein, gilt nur für Händler.


Vielen Dank für deine Antwort!

Darf ich noch fragen, woher du das weißt? Ich finde keine Quellen oder Präzedenzfälle zum Thema.

So war's, ich schwör's!

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19.03.2019 18:23 (zuletzt bearbeitet: 19.03.2019 18:25)
#6
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äh
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10010907

lesen?

davon abgesehen: Ich bin Deutscher, Dampfer, Selbstständiger in der IT-Branche und nach Österreich ausgewandert. Sagen wir mal: Ich habe zusätzlich zum Gesetzestext meine Erfahrungen sammeln dürfen...


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19.03.2019 20:11
#7
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Zitat von Draygoon1980 im Beitrag #6
äh
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10010907

lesen?



sicher ein nett gemeinter Ratschlag.

nun, lesen, verstehen und interpretieren von Gesetzestexten ist nicht so einfach. (Sonst bräuchte man ja keine Gerichte)


Also, auf Folgendes bin ich gestoßen:

§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten. Ebenso ist der Verkauf dieser Tabakerzeugnisse sowie verwandten Erzeugnisse an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten.

und

(§1 Im Sinne des Bundesgesetzes gilt als) 1e. „verwandtes Erzeugnis“ jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids


ich habe den Text in deinem Link gelesen und nichts gefunden, was das Verbot von Versandhandel auf Händler beschränkt ...vielleicht bin ich da jetzt kleinlich, missverstehe oder übersehe ich etwas - bitte kläre mich auf!

So war's, ich schwör's!

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20.03.2019 14:53
#8
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Naja - da steht doch: der VersandHANDEL
Und Handeln tun nunmal Händler - das sagt der Name ja schon irgendwie aus. Da steht ja nichts von "Verkauf" - denn wenn da Verkauf stehen würde, wäre es auch für Privatpersonen verboten.
Handel ist im Übrigen folgendermaßen definiert: Quelle:Wikipedia
"...Als Handel wird die wirtschaftliche Tätigkeit des Austauschs von materiellen oder immateriellen Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten von der Produktion bis zum Konsum oder einer anderweitigen Güterverwendung bezeichnet....."
Da du als Privatperson kein Wirtschaftssubjekt bist und auch nicht von einem Wirtschaftssubjekt (sprich: Händler, Unternehmen) kaufst, hat sich dieser Pargraf erledigt.


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20.03.2019 15:47 (zuletzt bearbeitet: 20.03.2019 15:49)
#9
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Ich weiss zwar nicht, ob Ihr in Oesterreich eine andere Definition habt, aber bei uns in Deutschland versteht man unter Wirtschaftssubjekt praktisch alle, die irgendwie handeln koennen, also z.B. Staat und Unternehmen, aber auch Privathaushalte.
Hier einmal ein Definitionsbeispiel : https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftseinheit.

Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Ansicht nach ist damit auch der Verkauf Privat an Privat untersagt - wobei ich die Wahrscheinlichkeit gleich 0 setzen wuerde, das man dabei erwischt wird, weder innerhalb der EU und noch viel weniger innerhalb Oesterreichs.


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20.03.2019 16:17
#10
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Die allgemeine Meinung unter Juristen (unter denen, die ich gefragt habe und denen, deren Meinung man im Internet nachlesen kann...) geht dahin, dass der Handel von Privat an Privat davon unberührt bleibt. Ein paar wenige sehen das anders, aber ich als Laie schließe mich der Mehrheitsmeinung an (was nicht viel wert ist, aber das ist mein Senf dazu).

Wie bei allen österreichischen Wischiwaschigesetzen gilt aber auch hier: Meinung ist Meinung und Urteil ist Urteil. Endgültige Rechtssicherheit erlangt man in Österreich nur durch ein letztinstanzliches Urteil. Es müsste also erstmal jemand deswegen angeklagt werden und dann müsste der Instanzenzug bis zum OGH gegangen werden, der dann ein Machtwort spricht, an das sich alle Gerichte fortan halten müssen.

Das gleiche Gilt auch für die Frage, was denn nun darunter fällt. Die Mehrheitsmeinung ist, dass Drähte, Lebensmittelaromen, PG und VG als Reinstoffe usw. usf. nicht unter das Versandhandelsverbot fallen können, weil man das alles ja in anderen Branchen ganz legal auch per Versand bestellen kann.
Auch hier gibt es aber Menschen, die behaupten, es käme auf die Widmung an. Hier ein Beispiel: Wenn ein Dampfshop einen Liter VG verkauft, ist das VG ein tabakverwandtes Erzeugnis (weil zum Dampfen bestimmt) und daher darf Dampfshop es auch nicht versenden; wenn ein Kosmetikhändler denselben Liter VG verkauft, darf er das natürlich auch per Versand tun (weil Kosmetikprodukt); der dampfer, der das Kosmetikprodukt dampft, begeht somit "VG-Missbrauch". Ob der OGH einer solchen Argumentationslinie folgen würde, halten die meisten für höchst fraglich, aber es gibt kein letztinstanzliches Urteil und somit keine Rechtssicherheit für die Händler.
Ganz abgesehen davon stellen sich da dann fürchterliche Detailfragen:
Wann wird der Draht zum Dampfprodukt? Wenn ich ihn als Dampferdraht verkaufe (Widmung)? Wenn ich ihn zur Heizwendel aufwickle? Wenn ich ihn zur Heizwendel aufwickle und als Dampferwendel verkaufe? Ist dann Flat Clapton immer ein Dampfprodukt und normaler Kanthaldraht erst, wenn ich ihn als Fertigwicklung verkaufe? Usw. usf..... Mindestens genau so kompliziert: Wann wird das Lebensmittelaroma zum Dampfprodukt?

Aber zu viele Sorgen würde ich mir nicht machen.

„Use the Force, Harry!“
-Gandalf, from The Chronicles of Narnia: Catching Fire

„Das Blöde an Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie stimmen.“
-Leonardo da Vinci

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20.03.2019 16:37
#11
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Zitat von Draygoon1980 im Beitrag #8
"...Als Handel wird die wirtschaftliche Tätigkeit des Austauschs von materiellen oder immateriellen Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten von der Produktion bis zum Konsum oder einer anderweitigen Güterverwendung bezeichnet....."


Wenn ich das richtig herauslese, bin ich damit als Kunde ein Wirtschaftssubjekt.

Zitat von Gambler* im Beitrag #9
Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Ansicht nach ist damit auch der Verkauf Privat an Privat untersagt - wobei ich die Wahrscheinlichkeit gleich 0 setzen wuerde, das man dabei erwischt wird, weder innerhalb der EU und noch viel weniger innerhalb Oesterreichs.


Nach allem, was ich bis jetzt herausgefunden habe, sehe ich das auch so... ich dachte, ich stelle die Frage rein und vielleicht verliert sich ein informierter Jurist hierher, der mir das klipp und klar sagen kann

Zitat von Reisender im Beitrag #10
Endgültige Rechtssicherheit erlangt man in Österreich nur durch ein letztinstanzliches Urteil. Es müsste also erstmal jemand deswegen angeklagt werden und dann müsste der Instanzenzug bis zum OGH gegangen werden, der dann ein Machtwort spricht, an das sich alle Gerichte fortan halten müssen


Das meinte ich mit Präzedenzfällen.

Es sieht so aus, als ob das von uns nicht eindeutig geklärt werden kann. Ich bedanke mich trotzdem bei allen für ihre Antworten!

So war's, ich schwör's!

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