Möglichkeiten der Werbung, Bekanntmachungen, Publizierung für ein Vaping-Dampf-Gewerbe.

29.07.2019 08:28
#1 Möglichkeiten der Werbung, Bekanntmachungen, Publizierung für ein Vaping-Dampf-Gewerbe.
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Ein Vereinskollege will sich mit einem Dampfer-Shop selbständig machen. Er hat die Marktbegehung hinter sich und recherchiert, dass im Umkreis von 40 km kein anderer Dampfer-Laden ist.
Er möchte sowohl Hardware (verdampfer und Mods und Akkuträger...) wie auch Liquids, Aromen und Basen verkaufen. Ferner möchte er auch sich monatlich wiederholende Dampfer-Stammtische bei sich im Laden abhalten und ggf. auch "Work do it - How to do's" Workshops (unentgeltlich) veranstalten, wie man bspw. einen Coil wickelt oder wie man mit siffenden Verdampfern umgeht, wie mischen funktioniert usw usw usw.

In einer Unterhaltung - er ist noch nicht hier oder in anderen Foren oder so angemeldet - kam die Frage eben auch auf, wie man - als Shop-Betreiber - auf sich aufmerksam machen kann?
Großes Thema Werbung.
Wie sieht das eigentlich aus?
Das Dampfen bei uns in Deutschland wird ja in die gleiche Kiste wie die Zigarette und Tabakprodukte geworfen. Man darf ja in keiner Zeitschrift mehr inserieren, auch darf man keine Flyer verteilen oder per Postsendung von Haus zu Haus diese einwerfen.

Gefunden habe ich jetzt bspw. dass Auto-Folien-Werbung (Auto als Werbeträger) erlaubt ist, wohl auch "Plakate". Anderswo habe ich aber gesehen, dass Plakate verboten seien.

Vielleicht hat der ein oder andere hier als Gewerbetreibender für "uns" Tipps, welche Werbung erlaubt ist und wie man Werbung für einen Dampfer-Laden machen kann, wenn dieser "Standalone" nicht als Kette agiert?
Welche Möglichkeiten sind im Schaufenster erlaubt? Darf man Sponsoring betreiben? Sind bedruckte T-Shirts erlaubt, mit denen man dann draußen auch herum läuft oder im Biergarten sitzt? Wie sieht es mit Flyern aus, die man bspw. in Metzgereien, Bäckereien oder Pub's, Disco's oder Restaurants (auf dem Toilettengang) - nach Absprache mit dem Besitzer der Lokalität - dort zur Verfügung stellen kann?

Welche Werbung ist erlaubt?

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Dampfen - und - Dampfen lassen

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30.07.2019 09:53
avatar  Ralf24
#2 RE: Möglichkeiten der Werbung, Bekanntmachungen, Publizierung für ein Vaping-Dampf-Gewerbe.
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Eigentlich sollte bis zum Sommer eine neue Richtlinie über Werbung für Tabakprodukte beschlossen werden (das erzählen sie seit Jahren mit immer neuen Daten). Und überlegt wird auch, darin e-Zigaretten anders zu stellen als Tabakzigaretten. Wäre, hätte, Fahrradkette.

Verlässlich ist im Moment nur die TPD (bzw. dt. Umsetzung), darin ist unmissverständlich die Werbung für PRODUKTE verboten, von Firmen ist dort keine Rede. Die Information über die Neueröffnung eines Fachgeschäftes für elektrische Dampfgeräte (e-Cigs) sollte also kein Problem sein. Gleiches gilt für Kurse zu Fachthemen wie selber wickeln, zumal wenn sie kostenfrei sind. Konkrete Produkte sollten auf keinen Fall beworben werden, die fliegen jetzt auch bei Facebook raus, egal in welchem Zusammenhang.

Im und am Geschäft darf er weitgehend machen, was er will. Und sein(e) Firmenfahrzeuge darf er natürlich auch kennzeichnen.

Ansonsten würde ich Dampfgeräte gar nicht direkt erwähnen. "Sie wollen aufhören zu rauchen? Sprechen Sie uns an!" Hauptzielgruppe für Offliner sind ja auch die Umsteiger.

Ich bin kein Anwalt und selbst die sind sich uneinig. Also OHNE GEWÄHR!


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30.07.2019 10:20
avatar  Ralf24
#3 RE: Möglichkeiten der Werbung, Bekanntmachungen, Publizierung für ein Vaping-Dampf-Gewerbe.
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Ach ja, ich kann nicht mehr editieren

Nicht im Umfeld von Jugendlichen (Schülerzeitungen sind eine ganz schlechte Idee! ;-)
und mindestens klein darf man gern "Dampfen erst ab 18!" dazuschreiben.


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30.07.2019 10:37
#4 RE: Möglichkeiten der Werbung, Bekanntmachungen, Publizierung für ein Vaping-Dampf-Gewerbe.
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Wie wärs mit den ganzen social media gedöns, wie FB ,Insta ,Twitter und ganz neu scheint wohl mewe.com zu sein.
Kost nix ,nur ein wenig Zeit.
Und Laden bewerben darfst du immer und überall nur spezielle Geräte darfst du nicht bewerben.

Live is a strange piece of shit, make sure you enjoy every minute of it™.

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30.07.2019 13:11
#5 RE: Möglichkeiten der Werbung, Bekanntmachungen, Publizierung für ein Vaping-Dampf-Gewerbe.
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Zitat von Ralf24 im Beitrag #3
Ach ja, ich kann nicht mehr editieren

Nicht im Umfeld von Jugendlichen (Schülerzeitungen sind eine ganz schlechte Idee! ;-)
und mindestens klein darf man gern "Dampfen erst ab 18!" dazuschreiben.



Wenn Sie 18 oder älter sind und Rauchen - dann sollten Sie lieber dampfen. Unter 18 Rauchen Sie eben weiter


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