Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer

17.05.2023 14:19
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#1 Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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SMS

Vor kurzem hat federführend Herr Lauterbach seinen Entwurf zum Cannabisgesetz – CannG vorgestellt.
Entwurf als PDF: https://www.lto.de/fileadmin/files/studi...wurf-090523.pdf

Dies berührt mehrere bestehende Gesetze, die entsprechend abgeändert werden müssen, darunter auch das

Bundesnichtraucherschutzgesetzes


In der aktuellen Form, hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/index.html

Die Änderungen sollen wie folgt aussehen:

    Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes
    Seite: 37/38
    Bearbeitungsstand: 28.04.2023 14:26

    § 1 Absatz 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S.
    1595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730)
    geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. nach dem Wort „Rauchen“ werden die Wörter „von Tabak- und Cannabisprodukten,
    einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten
    Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung pflanzlicher Rauschstoffe“
    eingefügt
    .
    2. in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und wird folgende
    Nummer 4 angefügt:
    4. „ in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder
    Schwangeren.“


Was nun die Cannabis-Legalisierung mit all ihren Einschränkungen, Aromatisierungsverbot etc. nun konkret mit der E-Zigarette zu tun hat, erschließt sich mir momentan nicht! Hinterrücks die E-Zigarette mit der T-Zigarette und einem Joint (in einem Fahrzeug) gleichzustellen finde ich eine Frechheit. Besonders dahingehend, dass das Kiffen während der Autofahrt weiterhin verboten bleibt und die Grenzwerte erstmal evaluiert werden müssen.


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17.05.2023 14:45
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#2 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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SMS

Nachtrag: Im Grunde greift auch das allgemeine Rauchverbot nun auch für Dampfer. Während es bis dato noch eine Frage des Hausrechts war, ist es fortan untersagt. Und ja verdammt nochmal, dass ärgert mich, weil ich noch Privilegien genossen habe, die nun wegfallen und ich meinen Arsch zu den Rauchern bewegen muss.


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17.05.2023 15:04 (zuletzt bearbeitet: 17.05.2023 15:04)
avatar  Digedag
#3 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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Nach allem was in den letzten Jahren so aus Richtung Lauterbach und Co gekommen ist wundert mich garnix mehr. Ist ja nich nur beim Thema Dampfen so.


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17.05.2023 15:31
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#4 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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SMS

Die Arbeitsplatzverordnung wird ja entsprechend auch geändert. Heißt, man muss sich in der Raucherpause entscheiden, ob man seine kurzweilige Nikotinsucht befriedet oder den Arbeitsstress mit einem Joint ablegt. Letzteres hält wenigstens mehrere Stunden. Ganz nach dem Motto:

"Morgens einen Joint und der Tag wird dein Freund"


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17.05.2023 19:04
avatar  CmYk
#5 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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Für mich ändert sich da gar nix. Hab bei der Arbeit so viel Stress das ich gar nicht ans dampfen denke oder Zeit dafür habe :D


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18.05.2023 01:33 (zuletzt bearbeitet: 18.05.2023 01:37)
#6 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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Zitat SMS:
"Was nun die Cannabis-Legalisierung mit all ihren Einschränkungen, Aromatisierungsverbot etc. nun konkret mit der E-Zigarette zu tun hat, erschließt sich mir momentan nicht!"

Das ist eine längere Geschichte...sehr lang.
Die Öffentlichkeit hatte die letzten Jahre jedenfalls wenig dagegen, dass E-Zigaretten strengstens reguliert werden - wenn man doch damit sogar illegale Drogen konsumieren kann.
Schon vor 10-11 Jahren haben div. Medien begonnen, "Vapen" mit Kiffen gleichzustellen.

Beispiel 2014 "Welt":
"Vapen ist das neue Kiffen
Die Legalisierung von Cannabis beflügelt das englische Wort des Jahres"
https://www.welt.de/print/die_welt/kultu...eue-Kiffen.html

"Vaping" wurde mit "Kiffen" bzw. illegalem Cannabiskonsum in Verbindung gebracht:
Wer da nur die Überschrift gelesen hat, war in Sachen "Regulierung von E-Zigaretten" schnell
in seiner Meinung gefestigt:
"Drogenkonsum???Weg damit!!!"
Zweierlei Themen miteinander zu vermischen zur allgemeinen Verwirrung, ist eine beliebte Manipulationstechnik mächtiger Lobbies...

Nun will man also "unter der Decke" der Cannabis-Legalisierung alles unter das NRSG stellen - damit waren unsere jahrelangen Bemühungen, in Rauchverbotszonen Nikotinemissionen paffen zu dürfen, komplett für die Katz.
Hat aber auch einen grossen Vorteil:
Dann ist eines der mächtigsten Todschlag-Argumente des Gesetzgebers weg, E-Zigaretten schärfstens regulieren zu dürfen.
Der Gesetzgeber musste die E-Zigaretten-Emissionen komplett sicher regulieren zum Schutz Dritter (Grundgesetz Art.2) - weil wir uns das Recht erkämpft haben, im Rauchverbot paffen zu dürfen.
Das kann er aber nur in den von ihm bestimmten Rauchverbotszonen - in Öffentliche Einrichtungen, öffentliche Arbeitsplätze, Kneipen, etc.
Da Autos auch auf öffentlichem Boden rumfahren, darf er auch da ein allgemeines Wölkchen-Paff-Verbot erteilen....aber nur, wenn Kinder und Schwangere (als Beifahrer) im Auto sitzen, um diese vulnerablen Risikogruppen vor einer möglichen Gefährdung zu schützen-)

Das Verbot würde nicht gelten bei einer dampfenden/qualmenden/kiffenden mündigen Schwangeren:
Eine dampfende schwangere Autofahrerin kann sich auf ihr Grundrecht auf Handlungsfreiheit berufen (Grundgesetz Art.2).
Die verfassungsrechtlich garantierte Handlungsfreiheit von mündigen Bürgern ist so stark, dass man einer Schwangeren nicht einmal Alkoholkonsum verbieten könnte, selbst wenn das Ungeborene in Gefahr wäre.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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18.05.2023 11:14
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#7 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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SMS

Klingt sehr logisch, die Cannabis-Benutzer zu entkriminalisieren, ihnen die Möglichkeit legal - steuerfrei - 3 Pflanzen in den Eigenanbau aufstellen zu lassen, die Tabakverbrennung als Vehikel zu fördern, aber den Schwarzmarkt austrocknen zu wollen, jedoch im gleichen Atemzug den armen kleinen Dampfer der Ausserversehen etwas VG aus seiner Seifenherstellung mit einer übergestülpten Zweckverwendung zu einem Steuerstraftäter zu machen.

Brave new World! Wo verdammt nochmal bleibt das "Soma", damit es nicht mehr so weh tut


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18.05.2023 11:27
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#8 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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SMS

Und weil sie es ja nicht lassen können und sich - mal wieder - in ihren eigennützigen, gängelnden Gesetzestexten in ihrer Schwachsinnigkeit zu übertreffen...

Das hier ist ein Vaporizer... sieht zwar aus wie eine E-Zigarette, ist aber keine. Fülle ich nun hier synthetisches Nikotin ein, gereift das Bundesrauchschutzgesetz - ja nach Lesensart - nicht!


Quelle: https://www.vaporizer-world.de/wp-conten...davinci_iq.jpeg


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18.05.2023 11:48
avatar  Schimi
#9 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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Die Aufnahme von E-Zigaretten in den Nichtraucherschutz war schon lange Zeit abzusehen und kann auch als verspätete logische Folge eines sich entwickelten Produkts gesehen werden.
Für mich persönlich ist dieser Umstand kein Aufreger. Ich bin noch nie in ein Rathaus gegangen oder in den Bus gestiegen und habe dort angefangen zu dampfen. Völlig unabhängig vom Gefahrenpotential für Umstehende.

Anzukreiden ist hier:
1. Gleichsetzung mit Verbrennungszigarette. Eine Unterscheidung müsste stattfinden und z.B. sowohl Raucher- wie auch Dampferecken geschaffen werden
2. Offenbar fehlende Dialogbereitschaft mit Konsumenten (da dreht die Kifferbubble viel mehr am Rad als wir Dampfer)
3. Die an den Entwurf angehängte Begründung.

____________________________________________________________________________________
bvra.info
Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.


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18.05.2023 12:15
avatar  Digedag
#10 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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Betrifft mich nicht, Mach ich sowieso nicht, ist ja nur eine kleine Einschränkung usw.. Wenn man jeden Tag einen Euro verliert sind das im Jahr auch 365 Euro. Uns so funktioniert das mit der Gesetzgebung auch, deshalb finde ich, jeder noch so kleine Eingriff ist einen Aufreger wert.


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18.05.2023 12:23 (zuletzt bearbeitet: 18.05.2023 12:25)
#11 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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Zitat von SMS im Beitrag #8
... gereift das Bundesrauchschutzgesetz - ja nach Lesensart - nicht!



...interessanterweise hätte das Gesetz "Bundesnichtnikotiniker-Schutzgesetz" heissen müssen.
Wir alle galten ab 1988 als "Nikotiniker", die sich und andere mit Nikotin langsam vergiften....lt. Experten.
Um den "Schutz vor Rauch" ging es nur in zweiter Linie.
Deswegen durfte man sogar in Bayern trotz absolutem Rauchverbot weiter nikotinfreie Kräuterzigaretten in Kneipen rauchen.
In den Niederlande durfte man im Rauchverbot nikotinfreies Cannabis rauchen.
Auch Shishabars sind weiter erlaubt - die nuckeln ja nur Früchte und Dampfsteine (erklärte man teils der Öffentlichkeit). Nur Tabakzigaretten sind in Shishabars verboten.

Der Wahnsinn hat in seiner Gesamtheit also viel grössere Dimensionen...

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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18.05.2023 12:32 (zuletzt bearbeitet: 18.05.2023 12:32)
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#12 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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SMS

Eben!

Ich kreide übrigens die Ermangelung einer Verhältnismäßigkeit an! Sie wollen mit dem CannG entkriminalisieren. Im Verkehrsrecht haben sie ein Problem. Da darf man sich erstmal zurückhalten, erstmal gucken was passiert und auf eine spätere Evaluierung verweisen.

Die E-Zigarette wurde schon wieviel Jahre evaluiert? Und sie landet nun an einer Stelle, was ihr sicherlich nicht gerecht wird, gleichgestellt mit der T-Zigarette, stark besteuert und kriminalisiert.

Dies ist als Hohn kaum zu übertreffen!


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18.05.2023 13:06 (zuletzt bearbeitet: 18.05.2023 13:10)
#13 RE: Bundesnichtraucherschutzgesetz: Gleichstellung von E-T-Zigaretten sowie Erhitzer
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@SMS

....bis zu 80-90% der Öffentlichkeit denkt nach wie vor, dass Nikotin auch für Dritte ein "Atemgift" darstellt. So wird es erklärt...
Deswegen ist es so wichtig, das wir uns ab jetzt ausserhalb unserer Communities bewegen und ansehen, was Experten/Normalo-Menschen/Politiker so denken - um mehr Zusammenhänge, schwachsinnige Gesetze, etc. erst einmal besser verstehen zu lernen.

Du z.B. möchtest weg von den Rauchern, da du glaubst, sie schädigen dich durch ihre Wolkenemissionen. Das gleiche denken viele Raucher über unsere Wolkenemissionen ("Chemikaliengemisch", "atemwegsreizend", "Man weiss nicht, was drin ist und was die da ausatmen").
Hier wurden wir schon mal völlig zu Unrecht gespalten.
DURCH WEN?
U.a. durch die WHO.....seit 1986 kämpfen sie für eine nikotinfreie Welt.
Wenn die "rauchfrei/Rauchverbote" sagten, meinten sie "nikotinfrei/Nikotinwolken-Verbote".

"Vaping/Dampfen" wurde die letzten Jahre in Rauchverbotszonen per Gesetz erlaubt, da ja praktisch alle erfolgreich das Nikotin entwöhnen würden....dachte man. Am Ende haben das 97-99% der Umsteiger nicht gemacht...so kam ja erst heraus ab ca. 2013/14, dass Nikotin nicht schädlicher ist, als Koffein oder Alkohol in geringen Mengen.
Auch ich brüllte anfangs rum "Das ist nur Wasserdaaampf" - da auch ich 2010-2012 Nikotin als "Gift wie Dioxin, Zyankali und Arsen" eingestuft habe.
(Guten Morgen liebes Qualmwichtelchen - bissu fein auf die ANTZ reingefallen )

Es hilft sehr, sich die ganze Nikotinkonsum-History in Ruhe anzusehen und die Denkfehler der Experten (und von UNS) zu suchen und aufzuarbeiten.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

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