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Mut zur Wut: AKTION - Die Email-Welle !
#126
Wenn es wirklich gefahrlich wäre, warum gibt es dann noch keine Verordnung für Discopersonal, die das Literweise einatmen(Nebelmaschinen brauchen 2 Liter pro Minute). Bei uns ist es verboten, weil es angeblich die Augen reizt... aber es ist der Hauptbestandteil meiner künstlichen Tränen. Wäre es eine sinnvolle Anfrage, wie die Ausfälle der Tabaksteuer kompensiert werden sollen? Da die Regierung ja die Raucher zu Nichtrauchern machen möchte, um deren Gesundheit zu schützen, muß es ja zwangsläufig eine vernünftige Kalkulation für die Steuern geben und diese erwartete Ausfallquote muß ja auch in dem Haushaltsplan verankert sein. Hat man ein Auskunftsrecht? Und ist das Handeln entgegen des Urteils der EU nicht Rechtsbeugung im Amt? Kann man oder ein Abgordneter eine offizielle kleine oder große Anfrage an die Ministerin stellen, ob sie von den Tabakfirmen Geld erhält und ob sie weiß, das sie gegen ein geltendes Urteil verstößt? Gibt es hier keinen RA der das rechtssicher formulieren kann?
Ich dachte bis vor Kurzem noch, Frau Dr. Pötschke-Langer hat sicher vieles getan in ihrem Berufsleben, um Krebserkrankungen zu verhindern oder um Forschung zu ermöglichen, wie man Krebs bekämpft.Und nur im Falle von uns Dampfern fehlte ihr noch die Aufklärung und Information um ein Umdenken bei ihr zu veranlassen.
Wie hat es sich entwickelt? Sie macht weiter mit ihrer Hetze gegen uns, obwohl sie evtl. damit viele neue Krebserkrankungen fördert..., bzw. durch ihre Kampagne verhindert, das es vielen Menschen besser geht. Das macht mir schwer zu schaffen. Erinnert ihr euch an die vielen Galas und Veranstaltungen (vor allem im TV), deren Erlös der Krebsstiftung zur Verfügung gestellt wurden? Und immer haben wir gedacht, da ist das Geld an der richtigen Stelle. Ist jetzt die deutsche Krebsstiftung unglaubwürdig, oder ist es nur Frau Pötschke-Langer?
Was soll ich jetzt denken über die Dame?
Ich bekomme auch täglich schon fast agressive Bemerkungen zu hören.
Das ist echt bitter. Die Medienhetze greift. Leider.
Da kann man nur immer weiter machen, reden und erklären, auch wenn es manchmal zermürbend ist.
Gerade kam die ntwort auf meine Mail an Frau Siegesmund:
Sehr geehrte Frau xxx,
ich bedanke mich für Ihre offenen Worte zu der Debatte um die E-Zigaretten. Frau Siegesmund hat mich gebeten, auf Ihre E-Mail zu antworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jede E-Mail zu diesem Thema individuell beantworten können. Dies ist nicht als Geringschätzung Ihrer Mail zu bewerten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag setzt sich für einen konsequenten Nichtraucherschutz nach europäischem Vorbild ein. Unser Selbstbefassungsantrag zur Position der Landesregierung zu den E-Zigaretten haben wir vor diesem Hintergrund in dieser Woche im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eingebracht.
Ziel des Antrages, den sie im Anhang der Mail finden, war es, einen aktuellen Informationsstand über den Umgang mit E-Zigaretten in Thüringen von der Landesregierung zu erhalten. Dabei stellte die Thüringer Landesregierung fest, dass sie die E-Zigaretten als Arzneimittel einstuft und nach geltender Rechtslage diese nicht verkauft werden dürfen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) welches im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel einstuft. „Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG).“ Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt der E-Zigarette bezieht, können die zuständigen Landesbehörden, welche mit der Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technisches Produktsicherheitsrechts beauftragt sind, diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen. Es steht den Herstellern allerdings frei dagegen zu klagen.
Viele HerstellerInnen werben derzeit jedoch mit verschiedenen Werbesprüchen, wie beispielsweise „Rauchen ohne Risiko“ und preisen ihr Produkt als Mittel zum Tabak-/Nikotin-Entzug an. Die HerstellerInnen definieren daher selbst ihr Produkt als ein Funktionsarzneimittel. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass bis zur Klärung der Situation der Verkauf von E-Zigaretten unterbunden und über die potentiellen Gefahren, vor denen auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt, aufgeklärt werden muss. „Derzeit ist völlig unbekannt welche gesundheitlichen Auswirkungen eine dauerhafte und wiederholte Inhalation von Propylenglykol haben kann. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebserregende Nitrosamine nachweisen können“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott (BzgA).
Den Vorwurf gegen E-Zigaretten vorzugehen, um Steuereinnahmen nicht zu verlieren, muss ich des Weiteren entschieden zurückweisen. Unsere Fraktion setzt sich für einen effektiven Nichtraucherschutz ein und lehnt Argumente wie Steuereinnahmen, Arbeitsplätze in der Tabakindustrie bzw. Werbebranche konsequent ab. Im Vordergrund unserer Arbeit steht ein umfassender Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Thema E-Zigaretten werden wir deshalb weiterhin sachlich und neutral beobachten. Bis zu einer eindeutigen wissenschaftlichen Bewertung der Produkte gilt für uns die Bewertung des Thüringer Gesundheitsministeriums, nachdem der Verkauf von E-Zigaretten aus den genannten Gründen untersagt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Schmidt
Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Soziales, Arbeitsmarkt,
Familie, Gesundheit und Sport
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon 0361 37-72693
Fax 0361 37-72662
Push ! ... denn wir müssen am Ball bleiben !
Gibt es schon weitere Rückmeldungen ??
Das Management von Bodo Bach hat mir inzwischen geantwortet, dass sie meine Nachricht direkt an ihn weiterleiten.
Der Herr Miesner, Abgeordneter der CDU Niedersachsen hat nur geantwortet (siehe meine Mail auf Seite 1), dass er mir für die Anmerkung dankt undsich das mal zu Gemühte führt...
Hallo Miteinander
Ich habe auch eine Mail an meine Landtagsabgeordnete von Bayern, Frau Barbara Stamm geschickt und habe mich schamlos an euren Schrifftstücken bedient.
Des weiteren habe ich auch einiges im Fb geposted und geteilt.
Mut zur Wut! Danke an alle fleisigen Schreiber, ich bin nur ein fleisiger Mailer.
Habe bereits meine ersten Antworten erhalten.
Relativ zügig von meinem zuständigen Landtagsabgeordneten:
"vielen Dank für Ihre e-Mail in der Sie auf die schwierige Situation bei dem Thema e-Zigarette hinweisen.
Nach dem Erhalt Ihrer Nachricht habe ich mich zuständigen schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium informiert, wie der aktuelle Sachstand in unserem Land sich darstellt. Dabei versichere ich Ihnen, dass die CDU-Landtagsfraktion für dieses Thema sensibilisiert ist. Momentan wird allerdings noch geprüft, wie wir in Schleswig-Holstein mit dieser Frage und auch mit der aktuellen Rechtssprechung aus NRW umgehen wollen.
Diese Prüfung erfolgt selbstverständlich objektiv und im Sinne der Menschen und ihrer Gesundheit. Vor Abschluss dieser Prüfung und einer intensiven Beratung der Ergebnisse wird auf keinem Fall eine vorschnelle Entscheidung getroffen. Dabei werden selbstverständlich auch Ihre Hinweise berücksichtigt werden.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hans-Jörn Arp MdL"
War überrascht, daß so schnell eine Resonanz gekommen ist. Noch mehr hat es mich überrascht, daß soeben der Bundestagsabgeordnete Dr. Koschorrek (FDP) bei mir persönlich angerufen hat. Er hat mir versichert, daß ein Dampfverbot z.Zt. im Bund kein Thema ist. Er hatte sich auch in entsprechenden Ministerien erkundigt, auch hier Fehlanzeige. Ein wenig kam so die Empfehlung durch, keine schlafenden Hunde zu wecken. Zumindest hatte er Verständnis für unsere Situation (als Ex-Raucher) und hat mich um mehr Informationsmaterial auch aus NRW gebeten.
Das also erst einmal ein kurzer Zwischenstand nach meinen Aktionen, macht Mut zur weiteren Aktion.
#135
Die Abgeordneten werden sich den Mio Dampfern irgentwann unterordnen. Komme was wolle. Ich bin Dampfer und will es auch bleiben. Mal sehen, was kommt. lg Rothamel
Wäre das evtl. noch was für uns:
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/...epage_node.html
heute soll diese Umfrage starten.
Laut Radiobericht von heute Morgen können alle Themen angesprochen werden (als Beispiel wurde genannt: der Wunsch nach Legalisierung von Rauschmitteln)
Zitat von Jacky123
Wäre das evtl. noch was für uns:
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/...epage_node.html
heute soll diese Umfrage starten.
Laut Radiobericht von heute Morgen können alle Themen angesprochen werden (als Beispiel wurde genannt: der Wunsch nach Legalisierung von Rauschmitteln)
Eine wirklich gute Möglichkeit uns massiv Gehör zu verschaffen. Wenn wir dort stark auftreten, können wir nicht ignoriert werden !
1,2 Millionen gut vernetzte Dampfer werden doch wohl die Themen in einer offenen Internet Diskussion bestimmen !!!
Aber, vielleicht machst Du daraus einen separaten Aufruf. So .. Mut zur Wut Aktion: Jetzt holen wir Mutti ! - oder Mut zur Wut Aktion: Wir sprechen mit der Kanzlerin!
So werden viel mehr Leute hier im Forum darauf aufmerksam und das ist das Wichtigste. Ach ja .. natürlich auch im anderen Forum posten. "jetzt ist kein Fussball, jetzt helfen wir uns" gilt natürlich auch Forenübergreifend ;)
*winke*
Vendale
Zitat von pv54466
Ich hab auch noch was:
Ich habe alle Landtagsmitglieder NRW für Solingen angeschrieben, mal sehen was kommt.
Abgeordnete, zuständig für die Wahlkreise in Solingen Solingen I
direkt gewählt:
Moritz, Arne CDU
Preuß-Buchholz, Iris SPD
Hafke, Marcel FDP
Löhrmann, Sylvia GRÜNE
Böth, Gunhild LINKE
folgender Text ist " den Volksvertretern " zugegangen :
Sehr geehrter Herr xxx Frau xxx,
ich möchte mich mit den Thema der E-Zigaretten (dampfen) an Sie wenden.
Leider kann ich die momentane , von mir als Hetzjagt empfundene , Handhabe des Themas durch die Politik nicht mehr tatenlos hinnehmen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Frau Steffens und
Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg
verbreiten unwahre, aus dem Zusammenhang gerissene bwz. unvollständige Aussagen in der Presse und den Medien.
Diese werden von den Medien meist ungefiltert, nicht hinterfragt oder nachrecherchiert an die Öffentlichkeit gebracht.
Der Leitcodex der Medien, neutral zu informieren, scheint wohl nicht mehr zugelten. Schlagzeilen und Auflagen / Einschaltquoten zählen heute anscheinend mehr als alles andere.
Mich würde interessier wie Sie zu dem Thema stehen.
Um sich einwenig informieren zu können stelle ich Ihnen hier 3 Links zur Verfügung.
Bei Bedarf können Sie noch ca 50 weitere bekommen.
Link´s zu dem Thema:
http://www.derwesten.de/region/westfalen...-id6167373.html
https://www.youtube.com/user/Dampferhimmel#p/u/10/oIpOpU-hgQQ
https://www.youtube.com/user/Dampferhimmel#p/u/9/r9JO19bzft0
https://www.youtube.com/user/Dampferhimmel#p/u/0/RDDyCu3TR6U
Leider werden viele Dampfer das Gefühl nicht los " das Dampfen ist der Tabaklobby (ca 5 Mio € Umsatzverlust )
und der Regierung ( ca. 1,8 Mio € Tabaksteuerverlust), und das täglich, ein Dorn im Auge.
Auch 1.2 Mio Dampfer ( Tendenz stark steigend ) sind Wähler.
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüssen
xxx xxx
Gestern kam die erste Antwort des CDU "Volksvertreters" :
Sehr geehrter XXX XXX,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 18. Januar 2012.
Es ist richtig, dass das Thema E-Zigarette den Landtag und speziell den Ausschuss Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zur Zeit intensiv beschäftigt.
Frau Ministerin Steffens hat am 18.1.2012 im Ausschuss einen Bericht vorgelegt (Vorlage 15/1136), aus dem keine eindeutige rechtliche Einordnung erkennbar ist. Sie nennt als rechtliche Grundlagen das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz und das Nichtraucherschutzgesetz NRW. Die E-Zigarette ist derzeit aber offensichtlich nicht eindeutig unter die genannten Vorschriften zu subsummieren. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 16. Januar 2012 der Ministerin nicht untersagt, vor E-Zigaretten zu warnen (VG Düsseldorf, Aktenzeichen 16 L 2043/11).
Der Facharbeitskreis der CDU-Fraktion wird die Entwicklung in den nächsten Wochen beobachten und in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine verbindliche Einordnung der E-Zigarette erarbeiten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Zeilen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Arne Moritz MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 884 2199
Mobil: 0176 / 3003 3443
Fax: 0211 / 884 3347
Ich bekam heute folgende mail vom Landtag Bündnis 90/die Grünen (ist aber nichts neues):
Sehr geehrte Frau xxxxx,
vorwegnehmend möchte ich mich herzlich bedanken für ihre Zuschrift. Wir Grüne beschäftigen uns bereits seit Wochen ausgiebig über gesundheitliche Risiken ausgehend von der E-Zigarette, und beraten uns mit zuständigen Fachkräften über die Beurteilung der Sachlage im Landtag. Unsere Position dazu steht in Übereinstimmung mit der öffentlichen Stellungnahme der Ministerin Barbara Steffens.
Die E-Zigarette wird oft dazu genutzt, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren oder komplett aufzugeben. Wissenschaftliche Studien belegen, dass für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp eine Verhaltensänderung nötig ist, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.
Häufig wird die E-Zigarette auch als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben. Richtig ist jedoch, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist. Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.
Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.
Ebenso gibt es wissenschaftliche Bedenken zum Inhalieren von nikotinfreien Stoffen durch die E-Zigarette. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist beispielsweise darauf hin, dass bei der elektrischen Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat schon 2008 zur Emission von elektronischen Zigaretten und zu möglichen Gesundheitsgefahren Stellung bezogen. Da bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann, rät das BfR zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten.
Nach Ansicht des BfR sollten für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten als bei herkömmlichen Zigaretten. Es sei nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalts in die Umgebung abgegeben wird. Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie Formaldehyd frei.
Auf die gesundheitlichen Risiken für Dritte macht auch Gesundheitsministerin Steffens aufmerksam: "Es gibt derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass der bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehende Dampf für Personen, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der E- Zigarette befinden, ungefährlich ist." So habe beispielsweise das Deutsche Krebsforschungszentrum bei einer Konferenz über Tabakkontrolle in Heidelberg am 30. November 2011 darauf hingewiesen, dass bei der elektronische Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe.
Generell ist das Dampfen von nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids nicht verboten.
Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.
Ausschlaggebend für die Einordnung der nikotinhaltigen Liquids unter das Arzneimittelgesetz ist, dass durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können. Daher fallen nikotinhaltige Liquids in die Kategorie der sogenannten Funktionsarzneimittel.
Herkömmliche Tabak-Zigaretten unterliegen hingegen nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise.
Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus.
Vergleichsweise wurde in Österreich bereits 2007 durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entschieden, dass nikotinhaltige Kartuschen als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte gelten. Daher ist der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige Gewerbeberechtigung nicht zulässig und ausschließlich Apotheken und dem Medizinproduktehandel vorbehalten.
Ich hoffe, wir konnten ihnen die aktuellen politischen Neuigkeiten zum Thema E-Zigarette näher bringen. Wir Grüne werden uns auch in Zukunft weiterhin um eine gerechtfertigte Aufklärung zu den Nutzen und Risiken der E-Zigarette bemühen.
Mit freundlichen Grüßen,
Arif Ünal
Arif Ünal, MdL
Sprecher für Integrationspolitik, Gesundheitspolitik
und interreligiösen Dialog
Grüne Fraktion im Landtag NRW
Platz des Landtages 1
40221 Düsseldorf
Fon 0211-884-2286
Fax 0211-884-3513
mail: arif.uenal@landtag.nrw.de
www.arif-uenal.de
Ist schon klar, dass die nicht ihr eigenes Nest beschmutzen. Ich stell's auch nur hier rein um aufzuzeigen, dass sich da nichts geändert hat. Immer die gleichen Phrasen halt.
Eine Antwort konnte ich mir dennoch nicht verkneifen:
Sehr geehrter Herr Ünal,
vielen herzlichen Dank für Ihre E-Mail und dafür, dass Sie sich extra für mich noch einmal die Mühe gemacht haben, die Vermutungen von Frau Pötschke-Langer und von der sehr verehrten Ministerin Frau Steffens zu kopieren.
Ich bin auch hocherfreut, dass sich Bündnis90/die Grünen so sehr um meine und um die Gesundheit aller Dampfer sorgt.
Natürlich stimme ich Ihnen vollkommen zu, wenn Sie schreiben, die Inhaltstoffe der nikotinhaltigen Liquide seien nicht ausreichend erforscht.
Ich selbst habe 33 Jahre sehr viele Tabakzigaretten geraucht und war schon früher immer extrem verunsichert darüber, weil auch in der Tabakzigarette Propylenglykol, Glycerin, Aromen, Nikotin, Nitrosamine usw. enthalten sind.
Ich dachte ja nur, weil ich jetzt beim Dampfen mit der E-Zigarette weder Teer, noch Blausäure, Arsen, Cadmium, Kondensate, Formaldehyd, Blei, usw. zu mir nähme, wäre das Dampfen u.U. weniger gefährdend für mich.
Aber man lernt ja nie aus im Leben. Leider hat mir das Dampfen schon nicht dabei geholfen, mich komplett zu entwöhnen (war allerdings auch nie meine Absicht), deshalb werde ich dann wohl wieder normale Zigaretten rauchen, wenn ich dann beim Dampfen etwas Illegales tun oder unterstützen würde.
Das will ich natürlich nicht, ich habe mich immer an Recht und Gesetz gehalten.
Und natürlich will ich meine Lieben mit dem Passiv-Dampfen keinen Gefahren aussetzen. Da bleibe ich dann doch lieber bei der Zigarette. da kann ich überall nachlesen, was drin ist und Studien gibt es auch reichlich.
Nochmals vielen Dank für Ihr Bemühen und weiterhin viel Erfolg!
Mit freundlichem Gruß
xxxx
@Jacky: I like
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Ich habe vor zwei Wochen die Fraktionen der bremischen Bürgerschaft sowie unsere Gesundheitssenatorin um eine Stellungsnahme gebeten. Nach einer Woche schweigen habe ich noch einmal freundlich auf meine Email hingewiesen.
Von der SPD Fraktion kam dann sinngemäß "es ist kein Verbot in Bremen geplant".
Von der CDU kam sinngemäß das gleiche Geschwafel wie von der NRW-Tante
Und ein Referent der Gesundheissenatorin hat mit Allgemeinposten geantwortet. Nachdem ich ihn mit Infos und Links aus diesem Forum gefüttert habe, hat er den Kontakt abgebrochen!
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