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Schnauze voll - 1 Euro!
..............ohne Worte
Sehr geehrte Frau ....,
ich bedanke mich für Ihre offenen Worte zu der Debatte um die E-Zigaretten. Frau Siegesmund hat mich gebeten, auf Ihre E-Mail zu antworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jede E-Mail zu diesem Thema individuell beantworten können. Dies ist nicht als Geringschätzung Ihrer Mail zu bewerten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag setzt sich für einen konsequenten Nichtraucherschutz nach europäischem Vorbild ein. Unser Selbstbefassungsantrag zur Position der Landesregierung zu den E-Zigaretten haben wir vor diesem Hintergrund in dieser Woche im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eingebracht.
Ziel des Antrages, den sie im Anhang der Mail finden, war es, einen aktuellen Informationsstand über den Umgang mit E-Zigaretten in Thüringen von der Landesregierung zu erhalten. Dabei stellte die Thüringer Landesregierung fest, dass sie die E-Zigaretten als Arzneimittel einstuft und nach geltender Rechtslage diese nicht verkauft werden dürfen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) welches im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel einstuft. „Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG).“ Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt der E-Zigarette bezieht, können die zuständigen Landesbehörden, welche mit der Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technisches Produktsicherheitsrechts beauftragt sind, diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen. Es steht den Herstellern allerdings frei dagegen zu klagen.
Viele HerstellerInnen werben derzeit jedoch mit verschiedenen Werbesprüchen, wie beispielsweise „Rauchen ohne Risiko“ und preisen ihr Produkt als Mittel zum Tabak-/Nikotin-Entzug an. Die HerstellerInnen definieren daher selbst ihr Produkt als ein Funktionsarzneimittel. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass bis zur Klärung der Situation der Verkauf von E-Zigaretten unterbunden und über die potentiellen Gefahren, vor denen auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt, aufgeklärt werden muss. „Derzeit ist völlig unbekannt welche gesundheitlichen Auswirkungen eine dauerhafte und wiederholte Inhalation von Propylenglykol haben kann. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebserregende Nitrosamine nachweisen können“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott (BzgA).
Den Vorwurf gegen E-Zigaretten vorzugehen, um Steuereinnahmen nicht zu verlieren, muss ich des Weiteren entschieden zurückweisen. Unsere Fraktion setzt sich für einen effektiven Nichtraucherschutz ein und lehnt Argumente wie Steuereinnahmen, Arbeitsplätze in der Tabakindustrie bzw. Werbebranche konsequent ab. Im Vordergrund unserer Arbeit steht ein umfassender Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Thema E-Zigaretten werden wir deshalb weiterhin sachlich und neutral beobachten. Bis zu einer eindeutigen wissenschaftlichen Bewertung der Produkte gilt für uns die Bewertung des Thüringer Gesundheitsministeriums, nachdem der Verkauf von E-Zigaretten aus den genannten Gründen untersagt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Schmidt
Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Soziales, Arbeitsmarkt,
Familie, Gesundheit und Sport
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon 0361 37-72693
Fax 0361 37-72662
Zitat von Borsti
Eine mögliche Antwort auf negative Presseveröffentlichungen, allerdings noch nicht von Rechtschreibfehlern befreit.
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit bedauern muss ich beim lesen feststellen das Ihr Artikel ein paar kleine Fehler enthält denn um etwas als Arzneimittel zu deklarieren bedarf es in Deutschland und insbesondere in der Eu wissenschaftliche Belege insbesondere über die Heilwirkung.
Dies wurde sowohl vom EuGh als auch vom BVerfG mehrfach durch verschiedene Urteile bekräftigt.
Die einzige eZigarette die als Arzneimittel eingestuft wurde ist auf Grund der vorgegebenen Dosierung als Rauchentwöhnungsmittel eingestuft worden.
Das BfArM selbst stellt fest:
Zitat:
"Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM."
Zitat Ende
Seit mehreren Jahren haben EuGH, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht in vielen Urteilen übereinstimmend fest gestellt, dass ein wissenschaftlicher Nachweis erforderlich ist, um etwas zu einem Heilmittel nach EU-Richtlinie 2001/83 EG zu erklären.
Man kann davon ausgehen, dass diese zB vom BVerwG geforderten "tragfähigen wissenschaftlichen Nachweise" bisher nicht vorgelegt wurden.
Die Bestandteile der so genannten Liquids werden nicht automatisch zu Arzneimitteln nur weil die Gesundheitsministerin eines Landtages dies bei der Presse aussagt.
Desweiteren müssen wir Dampfer immer wieder von einem Erlass lesen welcher auch nach stundenlanger Suche nirgendwo zu finden ist obwohl eine veröffentlichung eigentlich rechtlich vorgeschrieben ist.
Somit fehlt für eine solche Meldung jegliche Gesetzliche Grundlage, Im bezug auf den Pressekodex wäre es vielleicht Interessant dies zu Recherchieren und über die Ausschweifungen von sich verselbstständigenden Volksvertretern zu berichten.
Mit freundlich dampfenden Grüssen
Mr. Dampf
Borsti Coyrightfrei? man sollte aber noch den Link hin zu fügen Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben.
7. Nicotin
Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses:
http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloa...publicationFile
Also ich weis nicht worüber ihr euch aufregt, ich freue mich über dieses höchst informative Schreiben.
Auch das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) welches im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel einstuft. „Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG).“ Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt der E-Zigarette bezieht, können die zuständigen Landesbehörden, welche mit der Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technisches Produktsicherheitsrechts beauftragt sind, diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen.
Dieser Satz sagt endlich aus wie man darauf kommt das es sich um Arzneimittel handeln könnte.
Mal ein kurzer Einschub meinerseits:
Nach allen mir bisher zur Verfügung stehenden Informationen und Dokumente (Danke insbesondere für die Überlassung des Schreibens der Ministerin, Du weißt schon...) und nach einem "wir-telefonieren-uns-das-Ohr-heiß" Marathon ist die Lage momentan so:
Ein ministerieller Erlaß in NRW, der in der Presse und vom Ministerium dauernd erwähnt wird, ist bis heute nicht veröffentlicht worden und -so meine Vermutung- noch nicht einmal existent.
Genau DAS werde ich am Montag direkt beim Ministerium erfragen: Mal schauen, welche Antworten es da wohl gibt (direkt telefonisch, dann kann man meinem Anliegen nur sehr viel schwerer ausweichen...)
Bisher scheint es lediglich ein Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte zu geben, dass auf den Vollzug des Arzneimittelgesetzes und Medizinproduktegesetzes hinweist und die E-Zigarette als diesen Gesetzen unterfallend darstellt. Die Unzulässigkeit des Verkaufes im Geltungsbereich des Gesetzes wird mit der Nichtzulassung nach §21 Abs. 1 AMG in Verbindung mit §96 Nr.5 AMG (Strafandrohung begründet. Hilfsweise wird noch mit dem Medizinproduktegesetz argumentiert, da Gegenstände, die dazu dienen, Medizin zu verabreichen (jetzt mal salopp ausgedrückt) nur mit CE-Kennzeichung in Verkehr gebracht werden dürden.
So richtig lustig ist, dass in dem Schreiben erwähnt wird, dass das Ministerium die Bezirksregierungen etc.pp. von diesem Erlass informieren wird. Aha...
Wenn der Verfassser denn meint, das Schreiben selber sei der Erlass, wäre diese Erwähnung unsinnig, weil dieses Schreiben ja eben schon an die Adressaten ging, die angeblich noch über den Erlass informiert werden sollen.
Das wird lustig am Montag...
Ach ja, so als Disclaimer: Dieser Beitrag ist selbstverständlich nicht als Rechtsberatung zu verstehen oder so gemeint! Ich hab' da nur mal so ein bißchen meine unmaßgebliche Meinung aufgeschrieben.
Viele Grüße
malamute
#159
Angesichts der allgemein grotesken Auffassungen ist meine Hoffnung verhalten, aber existent:
Zitat
Lieber Herr Schrörs,
Danke für Ihre ausführliche Mail. Ich leite sie an das entsprechende Ressort weiter. Aber: Wir haben bereits sowohl im Print als auch online über die E-Zigarette berichtet.
http://www.bild.de/ratgeber/gesund-fit/r...50674.bild.html
Am Rande bemerkt: Ich habe auf diese Weise selbst vor sechs Monaten mit dem Tabakrauch aufgehört und dampfe seither glücklich vor mich hin (E Go T B)
Beste Grüße,
Daniel Böcking
Axel Springer AG
BILD
Chefredaktion BILD.de
Axel-Springer-Str. 65
10888 Berlin
Tel.: +49 (30) 2591-79219
Fax: +49 (30) 2591-79444
Skype: daniel.boecking
Twitter: Daniel_BILDde
#160
Zitat von HolgerNils
Angesichts der allgemein grotesken Auffassungen ist meine Hoffnung verhalten, aber existent:Zitat
Lieber Herr Schrörs,
Danke für Ihre ausführliche Mail. Ich leite sie an das entsprechende Ressort weiter. Aber: Wir haben bereits sowohl im Print als auch online über die E-Zigarette berichtet.
http://www.bild.de/ratgeber/gesund-fit/r...50674.bild.html
Am Rande bemerkt: Ich habe auf diese Weise selbst vor sechs Monaten mit dem Tabakrauch aufgehört und dampfe seither glücklich vor mich hin (E Go T B)
Beste Grüße,
Daniel Böcking
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WOW sehe ich da etwa einen klitzekleinen Lichtblick??? xD
Zitat von HacoreZitat von HolgerNils
Angesichts der allgemein grotesken Auffassungen ist meine Hoffnung verhalten, aber existent:Zitat
Lieber Herr Schrörs,
Danke für Ihre ausführliche Mail. Ich leite sie an das entsprechende Ressort weiter. Aber: Wir haben bereits sowohl im Print als auch online über die E-Zigarette berichtet.
http://www.bild.de/ratgeber/gesund-fit/r...50674.bild.html
Am Rande bemerkt: Ich habe auf diese Weise selbst vor sechs Monaten mit dem Tabakrauch aufgehört und dampfe seither glücklich vor mich hin (E Go T B)
Beste Grüße,
Daniel Böcking
Axel Springer AG
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WOW sehe ich da etwa einen klitzekleinen Lichtblick??? xD
dann lese mal die Überschrift des Bildartikels
Kann ich mir mit der Elektro-Zigarette das Rauchen abgewöhnen?
Was sagt dir das?
Genau Raucherentwöhnung
und was sagt und das?
Genau
Medizinisch
Und was sagt uns das dann?
Genau
Apopflicht
Zitat von Torsten68
Was sagt dir das?
Genau Raucherentwöhnung
und was sagt und das?
Genau
Medizinisch
Und was sagt uns das dann?
Genau
Apopflicht
Die Apothekenpflicht kannst du streichen da jedes Gerät für sich eine Prüfung abgeben müsste...
Nicht nur auf Produktsicherheit bezogen sondern auch auf erfolg...
So mal sehen ob ich das ganze jetzt richtig sortiert habe.
Nicorette Inhaler = Funktionsarzneimittel zur Rauchentwöhnung mit zulassung
Kartuschen für Nicorette = Arzneimittel mit zulassung
Liquids gleiche Inhaltsstoffe wie Kartuschen = Arzneimittel
Damfgeräte funktioniert wie Inhaler = Funktionsarzneimittel
Als Zugabe noch einige Händler die mit der Gesunden art zu Rauchen werben (Kein Kommentar dazu und beisst sich fleissig auf die Finger/Zunge)
Also wie können wir den Händlern helfen dagegen vorzugehen?
Welche Unterschiede gibts zum Inhaler, insbesondere auch in anbetracht der Dosierung.
Wie hoch ist die Erfolgsquote beim Inhaler und hat der Inhaler auf Grund des Erfolgs/ wirkungsgrades die Einstufung als Arzneimittel/Rauchentwöhnungsmittel überhaupt verdient.
Ist er erfolgreich oder ist die Misserfolgsquote so hoch das man ihn jetzt nicht mehr als Rauchentwöhnungsmittel zulassen würde.
Ein Gerät was nachweislich nicht wirkt kann auch nicht als Arzneimittel zugelassen werden.
Zwischenzeitlich sollte vielleicht mal jemand diesen VÖLLIG VERBLÖDETEN, LERNRESISTENTEN HÄNDLERN die immernoch mit der GESUNDEN ZIGARETTE WERBEN IN DEN AR...lerwertesten treten.
Tschuldigt bitte für die bösen wörter völlig und werben.
#165
Sehr schönes Schreiben, Respekt !!!
Ich gehe stark davon aus, dass sich die Politik erst dann mit diesem Thema richtig auseinander setzten wird, wenn die Einnahmnen aus der Tabakindustrie rapiede sinken und man versucht eine Steuer auf das Dampfen zu erheben.
Dann bin ich mal gespannt, wie man die E-Zigarette hochleben lassen wird und die Erfindung als Meilenstein des Jahrhunderts gepriesen wird.
Lassen wir uns überraschen.
Lasst es euch nicht verderben, sondern schmecken !!!
#167
Yo, und da es scheinbar nicht anders verstanden wird:
Die Beschwerde mit der Beantragung eines offiziellen Verfahrens der EU gegen NRW/BRD ist RAUS.
Wer sich berufen fühlt, macht auch Ihr von Eurem Recht gebrauch:
http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/y...ts_forms_de.htm
Zitat von HolgerNils
Yo, und da es scheinbar nicht anders verstanden wird:
Die Beschwerde mit der Beantragung eines offiziellen Verfahrens der EU gegen NRW/BRD ist RAUS.
Klingt gut, aber gegen was ?
Die Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht betrifft.
Im endeffekt könnten wir uns sogar die eine Zugelassene Dampfe holen und fröhlich weiterdampfen.
Bingo! Super gemacht, HolgerNils!
Mir fällt auf, dass Politiker und Leute aus der Wissenschaft (übrigens bis jetzt alles Frauen) vollfrech Behauptungen aufstellen und wir alle uns einen Wolf schreiben müssen, um uns zu rechtfertigen.
Was würde passieren, wenn wir auch Behauptungen aufstellen würden? Natürlich Behauptungen, die nicht von der Hand zu weisen sind. Fallen die dann trotzdem über uns her?
Wie schätzt Du das ein?
Wenn ich aufhöre zu rauchen, senke ich mein Krebsrisiko. Wenn ich dazu die e-Zigarette benutze, dann sind die Voraussetzungen zum Nichtraucher erfüllt und ich senke mein Krebsrisiko.
Nikotin ist nachweislich nicht kanzerogen.
Ich hatte der Steffens genauso ein Schreiben geschickt, in dem es um künstliche Farbstoffe, Geschmacksverstärker und Konservierungsmittel geht, von denen feststeht, reihenweise ADHS-Kinder und -Jugendliche zu produzieren. Die Auswirkungen treiben Lehrer und Familien zum Wahnsinn, machen sie hilflos und lassen sie nach starker Bestrafung rufen. Diese Stoffe beeinflussen die Gehirne der Kinder und sorgen für Verhaltens-, Lern- und neuronalen Störungen bei der Entwicklung, die zu hypernervösem Verhalten führen.
Zu besichtigen u.a. in U-Bahnhöfen, wo sinnlos Fahrgäste zusammengeschlagen und beinahe getötet werden. Statt diese Stoffe zu verbieten oder mit einer hohen Steuer zu belegen, führt man harte Bestrafungen für diese nichtwissenden Opfer ein.
Es gibt Medikamente wie Ritalin, mit denen die Kinder ruhig gestellt werden sollen. Das macht sie abhängig. Straffällig werden sie trotzdem. Ich kenne einen Fall aus nächster Nähe und weiss, wovon ich spreche. Die Eltern sind oft machtlos oder unaufmerksam, wenn ihre Kinder Chips, Cola, Süssigkeiten, McDoof etc. mit all diesen versteckten Süchtigmachern konsumieren - der Gruppenzwang ist stärker.
Es würde mich nicht wundern, wenn die Hersteller der Zusatzstoffe nicht in irgendeiner Weise mit der Pharmaindustrie zusammenhängen.
Warum ich das hier schreibe? Weil ich ihr den Handlungsbedarf, der wirklich konkret dokumentiert ist, vor Augen zu halten und sie von den eZigaretten abhalten wollte (das war im Oktober/November). Abgeordetenwatch hat ihr das Schreiben zugestellt - eine Antwort habe ich nicht erhalten. Es ist wohl zuviel Arbeit und sind zu viele Fronten für sie.
Mich beschäftigt das mehr und mehr - kommt noch Wulff dazu - dieser Scheiss-Euro - massenhaft Ladenschliessungen in Hamburg, eine der reichsten Städte Deutschlands. Und diese e-Zigarettenhetze treibt einen zur Weissglut. Selektive Wahrnehmung, ich weiss.
Also nochmal danke für das gute Schreiben und die Initiative - bin gespannt auf die nächste Antwort.
Beste Grüße, Eddy
#170
Zitat von BorstiZitat von HolgerNils
Yo, und da es scheinbar nicht anders verstanden wird:
Die Beschwerde mit der Beantragung eines offiziellen Verfahrens der EU gegen NRW/BRD ist RAUS.
Klingt gut, aber gegen was ?
Die Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht betrifft.
Im endeffekt könnten wir uns sogar die eine Zugelassene Dampfe holen und fröhlich weiterdampfen.
Na, gegen die willkürliche Einordnung als Arzneimittel gegen die Bestimmungen der EU, die schon mehrfach von
Deutschland missachtet wurde; so wie auch in diesem Fall.
#171
So. Ich habe jetzt auch Antwort von Dobrinth mit dem Gefühl das da nichts wirklich gelesen wurde:
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich gegen ein Verbot der E-Zigarette aussprechen.
Sie sprechen in Ihrem Schreiben an, dass zur Zeit in den Medien, meines Erachtens basierend auf dem aktuellen gerichtlichen Verbot von E-Zigaretten in NRW, sehr viel negative Propaganda zum Thema E-Zigarette verbreitet wird, die Ihrer Meinung nach teilweise auf Falschaussagen und Halbwahrheiten basieren sollen, die in den Medien jedoch als Fakten dargestellt werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf die Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 19. Dezember 2011 verweisen, die ich Ihnen gerne als Anlage an diese E-Mail anhänge.
Da die E-Zigarette noch relativ unerforscht ist, sind die Folgeschäden natürlich noch nicht eindeutig absehbar, jedoch scheinen sich die Fakten zu erhärten, dass gewisse Risiken beim Dampfen der E-Zigarette bestehen. Von einer breit angelegten Kampagne und Volksverdummung kann hier allerdings meines Erachtens kaum die Rede sein.
Zudem möchte ich Ihnen mitteilen, dass dieses Thema im Gesundheitsbereich des jeweiligen Bundeslandes angesiedelt ist. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen direkt an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit unter der E-Mail-Adresse https://www.stmug.bayern.de/kontakt/index.htm.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB
--
Alexander Dobrindt
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: (030) 227 75498
Telefax: (030) 227 76192
Die Anlage besteht leider aus folgendem:
Gesundheitliche Risiken von E-Zigaretten nicht unterschätzen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät vom Konsum ab
Angesichts der zunehmenden Verbreitung von elektrischen Zigaretten (E-Zigaretten) warnt die
Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Prof. Dr. Elisabeth Pott:
„Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, denn die benutzten
Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende
Substanzen. Deshalb ist vom Konsum der E-Zigarette abzuraten.“
Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das
kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die
gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol.
Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische
Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie
Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.
E-Zigaretten bestehen aus einem Gehäuse, einer Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer
auswechselbaren Kartusche, die mit Flüssigkeit (Liquid) gefüllt ist. Mit dem Ziehen am Mundstück
wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert. Aufgrund der bislang unzureichenden Deklaration der
Inhaltsstoffe in den Flüssigkeiten werden Verbraucher über mögliche Gesundheitsrisiken im
Unklaren gelassen. Auch der Dampf, der über den Konsum von E-Zigaretten in die Raumluft
gelangt, ist bisher nicht wissenschaftlich auf seine Unbedenklichkeit hin untersucht.
Auch für einen Rauchstopp ist die E-Zigarette nicht geeignet. „Wer meint, dass er sich mit der EZigarette
einen Rauchstopp erleichtern kann, irrt“, betont Prof. Dr. Pott. „Für einen auf Dauer
erfolgreichen Rauchstopp ist eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von EZigaretten
aber nicht erreicht wird.“
Hilfreiche Informationen und bewährte Angebote zum Rauchstopp bietet die BZgA unter
www.rauchfrei-info.de.
Vielleicht solltest du mal darauf damit antworten: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21683116
Da wird das auch nochmal auf Deutsch etwas auseinander genommen: http://e-rauchen-forum.eu/thread-24318-post-442544.html
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